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Anhängelast Navigator

Lincoln Navigator I
Themenstarteram 27. Oktober 2017 um 14:47

Hallo aus Carlsberg,

Bei mir hat man am Lincoln Navigator 1 vergessen die Anhängelast einzutragen - steht nur ein Strich drinn,

An der Anhängerkupplung steht jedoch Distribution Weight 8000 LB und Carring Weight 5000 LB

Hat denn jemand eine Idee ? oder jemand etwas eingtragen ?

mein Käufer brauch 3500 kg (ist gerade in mobile)

Viele Grüße, Michael

Img-20170417-133902
Beste Antwort im Thema

Ich habe heute im Vorbeifahren mal meinen "Prüfer-des-Vertrauens" befragt:

Wenn das Fahrzeug einen werkseitigen Einschubschacht hat

und ein E-zugelassener Einschub verwendet wird,

muss weder Kupplung noch Anhängelast eingetragen werden.

Die ungebremste Anhängelast beträgt immer 750kg.

Die gebremste Anhängelast ergibt sich aus:

-zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs und

-D-Wert des Einschubs

Die Papiere des Einschubs müssen mitgeführt werden,

damit man bei einer Kontrolle einen Nachweis hat.

Mein Dicker hat ein zul.Ges. von knapp über 3,2T.

Mein Einschub hat einen D-Wert von 14kN.

Wenn ich 2500kg Anhängelast nicht überschreite, bin ich auf der "sicherenSeite".

Zur Verdeutlichung hänge ich mal eine Seite meines Gutachtens an.

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Zitat:

@papa-ginga schrieb am 27. Oktober 2017 um 16:47:52 Uhr:

Hallo aus Carlsberg,

Bei mir hat man am Lincoln Navigator 1 vergessen die Anhängelast einzutragen - steht nur ein Strich drinn,

An der Anhängerkupplung steht jedoch Distribution Weight 8000 LB und Carring Weight 5000 LB

Hat denn jemand eine Idee ? oder jemand etwas eingtragen ?

mein Käufer brauch 3500 kg (ist gerade in mobile)

Viele Grüße, Michael

Kannst du HIER überschlagsweise nachsehen.

3.5T halte ich aber fast für utopisch,

möglich nur mit Allrad.

Ich schätze, du bekommst 2,5T.

Hast du irgendwo auf der Plakette der Kupplung Stützlast und D-Wert?

Themenstarteram 27. Oktober 2017 um 16:44

Hallo nochmal,

erstmal Danke für die schnelle Reaktion, einen D Wert habe ich nicht, auf der Anhängerkupplung oben steht nur " hidden Hitch 2000 Libs, " Aber Allrad, das Leergewicht ist 3265 Kg , nur wenn es der "PKW" auf Lkw Basis nicht bekommt, wer dann ?

Ich frage mich was der Wert Distribution Weight soll.. 8000 LB sind ca 3,6t google Übersetzter macht mich nicht schlauer..

Grüße, Michael

Vllt hilft der Artikel Licht ins Dunkel zu bringen.

https://auto.howstuffworks.com/.../...-weight-distribution-systems.htm

Das würde auch erklären warum mit Distribution Weight auch mehr geladen werden kann, als mit dem reinen tounge weight (was in diesem Fall wohl die ca 2000lbs sind dürften)

ABER ich hab keine Ahnung von Anhänger und sowas.

Hoffentlich klingt sich v8.lover hier ein, der weiß bescheid :D

v8.lover - gibts so weight distrubtion systeme eigentlich auch bei uns?

Noch besserer Link

https://www.etrailer.com/faq-weightdistribution.aspx

Michael - hast 'n owners manual? Was steht da zu "towing" drin?

Ich melde mich später nochmal genauer.

Themenstarteram 27. Oktober 2017 um 20:41

Hi alle Zusammen,

in der Owner´s manual steht etwas vollkommen verwiirrendes vom Anhängergewicht zwischen 0- 493 Kg kann ich irgendwie nicht glauben, hatte auch schon 1,5 Tonnen kaum spürbar drann wär gut wenn sich auch ein Navigator fahrer melden würde

Win-20171027-223955

Da ist wohl ein Leerzeichen zu viel.

8000 Lbs sind 3628 Kg.

Die Hidden Hitch ist vermutlich eine nachtraeglich montierte AHK. Deren Angaben beziehen sich auf die maximale Belastung der AHK selber, aber nicht was das Auto an den Haken nehmen darf.

Die 8000 lb sind mit last verteilender AHK, die es aber meines Wissens in Deutschland nicht gibt. Die 5000lb sind bei Anhaengebetrieb ohne last verteilende AHK.

OK - also lt. der Bedienungsanleitung darfst du schonmal MINDESTENS 3266kg anhängen. Die Stützlast kommt noch dazu - 140-150kg, macht insgesamt mind. 3400kg.

Julian - nee weight distribution gibts hier nicht. Jetzt kommt der Knackpunkt (Nr. 1):

TECHNISCH entspricht das, was wir hier machen, weight carrying. Ist insofern doof, da die AHK da ja nur 5000lbs/2268kg anhängen dürfte.

Beim weight distribution fängt man an, mit massiven, ~1m langen Hebeln aus Federstahl, die an der Deichsel befestigt sind, auch Stützlast auf die Vorderachse zu transferieren. Siehe links von falloutboy - einfache Hebelgesetze. Theoretisch auch garnicht so doof, da sonst ja nur die Hinterachse (z.T. extrem) belastet wird und die Vorderachse entlastet.

ABER: Die Amis fahren gerne mit 10-15% Stützlast - unabhängig von weight carrying oder distribution! DESHALB haben die meist "nur" 5000/500lbs Anhänge-/Stützlast bei weight carrying... denn 500lbs/227kg Stützlast sind hierzulade schon ENORM viel - und überfordert die meisten selbsttragenden PKW etc.

Bei 3500kg u. somit theoretisch 350kg Stützlast... hängt auch langsam der schwere SUV oder Pickup in den Federn, wenn er keine Luftfederung o.ä. zusätzlich hat. Und selbst wenn: Die Vorderachse wird weiterhin um Wert X entlastet.

ALLERDINGS: D-Wert wurde schon angesprochen... das ist ein Wert für die zulässigen Kräfte zw. Zugfahrzeug und Anhänger in Längsrichtung (da dort natürlich am Extremsten; -> Vollbremsungen, Vollgas). Diesbezüglich ist es erstmal sche*ssegal, ob weight carrying oder distribution, denn wenn der Anhänger 3500kg wiegt, wiegt er das (auch oder gerade dynamisch) - egal, wie genau der angehängt ist. Wo ich drauf hinaus will:

Die Kunst ist es also, einen Prüfer mit Erfahrung und genug Einschätzungsvermögen zu finden, der es entweder schon kennt oder sich vor Ort ein Bild davon machen kann, dass es ja möglich sein muss, den Wert der Anhängelast (weight distribution! -> 8000lbs bzw. den Eintrag im owners manual) als Anhängelast einzutragen, ABER in Verbindung mit max. den 500lbs Stützlast des weight carrying. Hinzu kommt, dass das ja nur den US-Anhängebock mit 4-Kant-Einschub betrifft. Man braucht eh noch einen Einschub, der dann die gebräuchliche 50mm-Kugel aufweist. Dazu noch: Bei 3500kg zGG Fahrzeug PLUS 3500kg zGG Anhänger muss der D-Wert bei dem Einschub MINDESTENS 17,2kN betragen! Die haben dann meist eh "nur noch" 140-150kg Stützlast... hierzulande zu 95% das maximal Gebräuchliste bei 3500kg Anhängern.

Somit zu Knackpunkt Nr. 2:

LEIDER kenn' ich es aus eigener Erfahrung nur allzu gut: Mann kann mit gefühlt tonnenweise super Infomaterial zu Anhängelasten etc. - z.B. Handbuch (ist ja nunmal von Ford selbst gedruckt) usw. bei der Prüfstelle aufkreuzen, und doch wird der Prüfer in 99% aller Fälle sagen: Ist ja supertoll, ABER er braucht ENTWEDER eine sog. HERSTELLERBESCHEINIGUNG, wo genau für DEIN Fahrzeug (mit der VIN, Motor, etc.) nochmal gelistet ist, was der ziehen darf, ODER innerhalb des TÜV/DEKRA - je nachdem, wo du hinfährst - gibt es bereits Dokumente, die das sicher belegen können. Was selten(st) der Fall ist. :(

Womit eigentlich nur hilft: FORD (USA) anschreiben, und betteln und flehen, ob die dir nochmal schriftlich geben können (-> "manufacturer certification" o.ä.), was GENAU DEIN Navigator ziehen darf. 'N Kumpel von mir hatte das mal für 'nen ~'99 F150 gemacht und Ford war super kooperativ. Da war ich echt positiv überrascht. :) Bei GM (eher: Opel) ists (seit ein paar Jahren) DIE LETZTE SCHEISSE! :mad:

edit: Weil du oben "493" meintest... geh' ich mal von 'nem 4x4 mit 16"-Felgen aus. Dann 3493kg Anhängelast. (plus Stützlast)

(Klugscheissmodus: das Leerzeichen ist ein sog. Tausendertrennzeichen :D )

Themenstarteram 28. Oktober 2017 um 7:46

Wow, vielen Dank,

das liest sich echt als ob Du das studiert hast hast, was mich interessiert - wie kommst von der Zahl 493 auf das Gewicht ?

Ich hab auch nochmal nachgeschaut, die Felgen sind dann doch die 17 Zöller, sind aber auch breiter - normal müssten die genau so viel aushalten ? .. Luftfederung hat meiner auch, werde mal Montag zum TüV in Kaiserslautern fahren - die haben viel Amis durch Rammstein.

Mal schauen was die sagen.

Viele Grüße, Michael

Zitat:

@papa-ginga schrieb am 28. Oktober 2017 um 09:46:32 Uhr:

werde mal Montag zum TüV in Kaiserslautern fahren - die haben viel Amis durch Rammstein.

Mal schauen was die sagen.

Und was sagen sie?

Themenstarteram 8. November 2017 um 6:40

Zitat:

@v8.lover schrieb am 7. November 2017 um 20:18:12 Uhr:

Zitat:

@papa-ginga schrieb am 28. Oktober 2017 um 09:46:32 Uhr:

werde mal Montag zum TüV in Kaiserslautern fahren - die haben viel Amis durch Rammstein.

Mal schauen was die sagen.

Und was sagen sie?

Guten Morgen,

Sorry, durch die neue Baustelle meiner Lebensgefärtin - Cadillac CTS - den wir gestern gekauft haben, hätte ich das fast vergessen.

Die hatten mir vorgestern Bescheid gegeben, es gäbe die Möglichkeit 3000 kg einzutragen.. Ich muss für 100€ ein Datenblatt kaufen, dann eintragen lassen, warum die jetzt auf 3000 Kilo kommen weis ich auch nicht.

Wenn jemand mehr eingetragen hat, bitte melden :-)

Viele Grüße, Michael

Hallo!

Hat dein Wagen eine M1, oder eine M1G Zulassung? Die Eintragung findest du bei Buchstabe J oben links in den Papieren.

Bei einer Eintragung als Geländewagen mit M1G Zulassung ist das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichtes vom Zugfahrzeug möglich, jedoch nicht mehr als 3.500 kg.

Ist dort nur M1 eingetragen, dann darf der Anhänger nicht mehr wiegen wie das Zugfahrzeug.

Ausschlaggebend ist aber immer die maximal zulässige Gesamtzugmasse, die findest du in deinem Handbuch! Für die Gesamtzugmasse sind gegebenenfalls auch das Übersetzungsverhältnis der Achsen ausschlaggebend.

Mit meinem Ford Expedition mit HD Trailer Paket und M1G Zulassung dürfte ich laut Hersteller maximal 4,2 Tonnen ziehen, nach deutschen Recht sind es natürlich nur 3,5 Tonnen. In den Papieren ist nichts eingetragen, ausschlaggebend ist der Einschub und das Prüfzeichen auf dem Einschub.

Die originale Tragvorrichtung ist für den TÜV nicht interessant, sie könnte nicht eingetragen werden da es dazu keine Daten gibt. Da der Einschub aber eine „E20“ Zulassung hat muss die Kupplung nicht eingetragen werden. Sie hat eine allgemeine ABE und es muss nur das Dokument mitgeführt werden. Das klingt alles irgendwie hirnrissig, scheint aber der Stand der Dinge zu sein.

Ich habe bezüglich der fehlenden Eintragungen mit meinem Dekra Prüfer gesprochen. Laut dessen Info interessiert ihn die Kupplung bei einer HU nicht, so lange dort entweder nichts drin steckt, oder ein Einschub mit "E" Prüfzeichen eingeschoben ist. Die Daten stehen ja im Begleitschreiben und die maximale Zuglast kann ich aus dem Nutzerhandbuch entnehmen.

Aus seiner Sicht hat sich das Thema durch die EU Regelung zur Grauzone entwickelt, was bedeutet das auch nachgerüstete Kupplungen weder abgenommen, noch eingetragen werden müssen, so lange sie ein entsprechendes „E“ Prüfzeichen tragen.

Der Navigator ist ja im Prinzip ein Expedition. Dabei durften die älteren Modelle teilweise mehr ziehen wie die Plastik Chichi Autos der neueren Baujahre. Es macht bei solchen Sachen also Sinn einen Eisenhaufen zu fahren und keine Plastikkiste.

Auf dem Bild siehst du meine Kupplung, diese wurde ergänzt durch einen Hitch Tightener und Anti-Rattle Hitch Lock, damit der Kupplungseinschub nicht wackeln kann. Ohne solche Sachen kannst du mit einer hohen Anhängelast kaum fahren, weil der Einschub ohne zusätzliche Stabilisierungen im Kupplungsträger hin und her klappern würde.

Zur temporären Nutzung auf einem Privaten Gelänge und zum rangieren habe ich noch einen Kupplungskopf in der Stoßstange, dieser trägt eine E1 Zulassung. Damit darf ich aber nicht mit einem angehängten Anhänger im Straßenverkehr herum fahren. Als Diebstahlschutz über Nacht, mit einem entsprechenden Schlosskasten, ist das Teil aber nicht zu verachten, denn den Einschub könnte man auch trotz dem abschließbaren Anti-Rattle Hitch Lock entfernen, wenn man mit geeignetem Werkzeug an dem Teil rum werkelt. Bei dem eingeschraubten Kupplungskopf geht das nicht wegen der selbstsichernden Mutter, man kann den oberen Teil ja nicht festhalten wenn der Schlosskasten alles umhüllt.

Den Kupplungskopf für die Stoßstange gibt es für 14,70 Euro bei Amazon, Hitch Pin und Hitch Tightener habe ich in den USA bei ebay erworben, die Gesamtkosten für die Teile, plus Versandkosten, plus Zoll und Exportgebühren lagen bei 88 Euro.

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Themenstarteram 9. November 2017 um 20:50

Vielen Dank für Deinen Beitrag,

erstmal staune ich über diese Kenntnisse, also bei mir steht bei "J" ein 01 Kein "M" dabei. Die "E" Kupplung bekommt man bei uns im Baumarkt, sieht aber genau aus wie meine. Aus der Bedienungsanleitung wird man nicht schlau da stehen Gewichte drin die völlig verwirrend sind, Bild davon ist ja ganz oben im Beitrag ^^

Viele Grüße, Michael

Zitat:

@papa-ginga schrieb am 9. November 2017 um 21:50:35 Uhr:

Vielen Dank für Deinen Beitrag,

erstmal staune ich über diese Kenntnisse, also bei mir steht bei "J" ein 01 Kein "M" dabei. Die "E" Kupplung bekommt man bei uns im Baumarkt, sieht aber genau aus wie meine. Aus der Bedienungsanleitung wird man nicht schlau

da stehen Gewichte drin die völlig verwirrend sind,

Bild davon ist ja ganz oben im Beitrag ^^

Viele Grüße, Michael

Dann versuche ich mal zu Entwirren:

Die Gewichtsangaben sind von Null bis Maximum angegeben.

Unten fehlt dazu noch die Einheit "KG" hiner dem Gewicht.

Die Ziffern sind zu weit auseinander gedruckt.

Habe das mal in dein Bild eingetragen.

Wenn du einen "E"-Einschub kaufst, so stehen auf dessen Fabrikschild:

-die Stützlast, meist 100kg-150kg

- der D-Wert, bei meinem Einschub 14kN

Mit diesen Werten und dem zulässigen Gesamtgewicht des Wagens,

kannst du dann die Anhängelast auf der weiter oben von mir verlinkten Seite ermitteln.

Eine Eintragung ist nicht erforderlich.

Bei meiner letzten HU hat der Prüfer nur mal kurz auf das Schild des Einschubs geguckt.

Mit den 3000kg kannst du zufrieden sein.

P.S.:

irgendjemand hat hier mal geschrieben,

die Stützlast läge bei 10% der Anhängelast.

Das ist FALSCH.

Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem der Hänger im Stand auf die Kupplung drückt.

Die Stützlast ist im Gesamtgewicht des Hängers enthalten.

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