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Anhängelast Navigator

Lincoln Navigator I
Themenstarteram 27. Oktober 2017 um 14:47

Hallo aus Carlsberg,

Bei mir hat man am Lincoln Navigator 1 vergessen die Anhängelast einzutragen - steht nur ein Strich drinn,

An der Anhängerkupplung steht jedoch Distribution Weight 8000 LB und Carring Weight 5000 LB

Hat denn jemand eine Idee ? oder jemand etwas eingtragen ?

mein Käufer brauch 3500 kg (ist gerade in mobile)

Viele Grüße, Michael

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Beste Antwort im Thema

Ich habe heute im Vorbeifahren mal meinen "Prüfer-des-Vertrauens" befragt:

Wenn das Fahrzeug einen werkseitigen Einschubschacht hat

und ein E-zugelassener Einschub verwendet wird,

muss weder Kupplung noch Anhängelast eingetragen werden.

Die ungebremste Anhängelast beträgt immer 750kg.

Die gebremste Anhängelast ergibt sich aus:

-zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs und

-D-Wert des Einschubs

Die Papiere des Einschubs müssen mitgeführt werden,

damit man bei einer Kontrolle einen Nachweis hat.

Mein Dicker hat ein zul.Ges. von knapp über 3,2T.

Mein Einschub hat einen D-Wert von 14kN.

Wenn ich 2500kg Anhängelast nicht überschreite, bin ich auf der "sicherenSeite".

Zur Verdeutlichung hänge ich mal eine Seite meines Gutachtens an.

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Ich weiß jetzt nicht wie oft ich es schon geschrieben habe, bei mir ist auch keine Anhängelast eingetragen und trotzdem darf ich 3,5t ziehen. Ich muss Unterlagen mitführen wo die Daten drin stehen, also entweder die Bedienungsanleitung vom Fahrzeug, oder was vom Hersteller, oder was ausgedrucktes von einem kompletten VIN Report.

In der Bedienungsanleitung steht bei der passenden Reifengröße, beim Antrieb und bei der Achsübersetzung das maximale Gewicht drin, zwar in Englisch, aber deutlich lesbar.

Genau so ist es bei der Reifengröße, in meinen Papieren steht eine kleinere Größe drin als am Wagen montiert ist. Ich habe einen VIN Report dabei und meine Bedienungsanleitung, daraus ergibt sich das mein Fahrzeug aus meinem Baujahr, als 2-WD Version, grundsätzlich mit dieser größeren Reifengröße ausgestattet ist. Der TÜV Prüfer hat im September bei der HU in diese Unterlagen geschaut und gut war es, denn in den Papieren wird eh nur noch die kleinste mögliche Größe eingetragen, dazu gibt es auf der Rückseite der Papiere sogar einen passenden Hinweis.

Glaubst du, dass dich die Polizei mit so einem Fahrzeug überhaupt anhalten wird, von dem sowieso keiner eine Ahnung hat? Die werde einen Teufel tun und dich meistens ganz schnell weiter winken! Bei US-Cars die nicht auffallend laut sind will sich keiner die Finger verbrennen. Die sind mit einem Fahrzeug bei dem so gut wie alles als „in etwa Wirkung nachgewiesen“ vollkommen überfordert!

Wenn damit der TÜV Prüfer zufrieden gestellt ist, dann sollte das ja wohl ausreichen. Der TÜV steht als Institution über dem Polizist, der Polizist kann dir bestenfalls eine Mängelkarte ausstellen wenn er keinen Plan hat, nicht rechnen, oder nicht lesen kann. Er wird also die Vorführung bei einer Prüfstelle ankreuzen, still legen darf er das Gespann nicht, weil du ihn ja drauf hinweisen kannst wie der Hase läuft. Außerdem trägt die Kupplung ein „E“ Prüfzeichen und in dem mitgeführten Dokument steht ausdrücklich drin das nichts eingetragen werden muss. Legt er es darauf an, dann kann er bei einer Prüfstelle telefonisch nachfragen und dich dann gegebenenfalls dort hin eskortieren, falls er Lust darauf hat. Hast du genug Zeit und Spaß daran alles mitzumachen, dann gönnst du dir den Spaß halt!

Ich habe eine M1G Zulassung und darf somit das 1,5fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen. Ich fahre einen Eisenklotz der in Deutschland praktisch unbekannt ist. Mein Auto ist verkehrssicher und sieht auch entsprechend danach aus. Habe ich einen großen Anhänger mit einem großen Fahrzeug drauf am Haken und der ganze Kram wiegt unter 3,5t, dann ist das halt so. Ich kann mir auch einen riesigen 37 feet (11,2m) Airstream Wohnwagen hinten dran hängen, mit 3,5t Gesamtgewicht, damit falle ich erst recht auf.

Ich hänge auch nur das hinten dran was ich nach deutschen Recht darf, eben die 3,5t. Nach meinen Unterlagen dürfte ich ja wegen dem HD Trailer Paket sogar bis zu 4,2t schleppen, was ich aber logischerweise nicht mache, andernfalls verstoße ich ja gegen ein Gesetz.

Ich habe im Lauf der Jahre schon viele Polizisten kennen gelernt, irgendwann geht jedem ein Licht auf, manchmal muss man am Schalter rappeln. Mal so ein Beispiel von vielen, ich habe einen Peugeot Scoot Elec Elektroroller mit 50 km/h Zulassung, Baujahr 96 und als Moped für 2 Personen zugelassen. Das Teil hat logischerweise keinen Auspuff und in den Papieren steht logischerweise keine Lautstärke im Fahrbetrieb drin, weil es sich ja um ein Elektrofahrzeug handelt. Mit frisch geladenen Akkus fährt das Teil bis zu 62 km/h und das darf es auch, weil es sich um eine alte Roller mit 50 km/h Zulassung handelt.

Da kommen dann solche "Spezialisten" der grünen Welle und machen einen riesigen Aufstand, weil der Roller keinen Auspuff hat. Ich soll das Teil doch mal an machen und Gas geben. Na ja, kein Problem, auf den Hauptständer gestellt, Zündung an, Wegfahrsperre abgeschaltet, Startknopf gedrückt und den Gashahn bis hinten hin aufgedreht. Suuummmmmmm, volle Lutzi und außer dem Surren vom Elektromotor ist nix zu hören. Der "Speziallist" meine dann ich wolle ihn verarschen und er will selber damit fahren. Das habe ich ihm untersagt, es gibt ja keinen Grund dafür. Hätte er nach einer Probefahrt gefragt hätte ich ihn ja mal fahren lassen, bei dem Befehlston aber nicht. Also meine Antwort: fahren ist nicht, kann er ja nicht mit umgehen, zu gefährlich für ihn!

Er legte es förmlich darauf an sich selbst zu Deppen zu machen, was er dann auch vollends schaffte. Mit einem weiteren Fahrzeug einen Rollenprüfstand kommen lassen, ganz locker 60km/h und die Anzeige jagte mit einem Affenzahn nach oben, Elektromotor halt, sofort aus dem Stand volle Leistung. DAS IST ZU SCHNELL! Ja ist klar Herr Wachtmeister, aber bei einer 50 km/h Zulassung darf er das, dass war 1996 halt so. Zähne zählen am Kettenritzel geht ja auch nicht, ist ja keine Kette dran. Die Batteriezellen durchzählen könnte er ja, wollte er aber nicht, weil er davon keine Ahnung hat.

Seine Meinung war Roller dürfen nur 45 km/h fahren, die Papiere hätte ich wohl gefälscht und selber ausgedruckt. Peugeot Papiere sahen früher nun mal so aus ein großes Blatt Papier mit den Daten drauf, da kann ich ja nichts dran ändern. Der Typ quasselt und labert weiter dummes Zeug, da habe ich ihm angeraten doch mal beim Kraftfahrt Bundesamt nachzufragen ob es so ein Fahrzeug geben würde. Anrufen wollte er nicht, bei seiner Dienststelle nachfragen wollte er auch nicht. Ich hatte die Rufnummer in meinem Handy gespeichert und fluchs mal eben mit dem Kraftfahrtbundesamt gesprochen, die Sachlage erklärt und dann das Handy an den grünen Spezialisten weiter gegeben. Keine 3 Minute später saß ich wieder auf meinem Roller und bin weiter gefahren. Seit dem Tag grüßten die Polizisten freundlich wenn sie mich gesehen haben.

Sehen sie mich mit einem Eisenhaufen rum fahren, dann schauen sie schon mal in meine Richtung und nicken mir freundlich zu. Ich grüße freundlich zurück und das ist auch schon alles.

Hmmm

Aber wenn ich Felgen Kauf mit ABE dann muss ich die doch trotzdem eintragen lassen, obwohl sie für das Fahrzeuggewicht ausgelegt sind und die Radnaben serienmäßig am Fzg sind und für die Aufnahme von Felgen serienmäßig vorgesehen sind. Warum soll man dann den Einschub bzw die Zuglast nicht eintragen lassen müssen. für mich nicht ganz logisch.

Themenstarteram 18. November 2017 um 8:10

Nein,

mit ABE muss man nur die Papiere mitführen, anderst ist es mit einem Tüv Gutachten - da muss vorgeführt werden und eingetragen sein das alle Anbauauflagen erfüllt sind.

Wobei mein Fahzeug schon mal abgenommen wurde, weis nur nicht wo. Sonst hätte ich das bei der Prüfstelle reklamiert, den offensichtlich muss das Fahrzeug eine Anhängelast haben mit Anhängerkupplung.

Ich habe bei meinem E-250 lächerliche 1700KG Anhängelast eingetragen bekommen.

Das wäre angeblich so , so die Aussage vom TÜV.

Irgendwie hätte er das so errechnet

Der Einschub ist geprüft bis 3500KG. Der Anhängebock an sich darf wesentlich mehr.

Laut Ford darf er 3000KG ziehen.

1700 kg sind nun wirklich lächerlich wenig beim einem F-250, dass ist ja ein echtes Trauerspiel!

Möglicherweise hat der Prüfer die Daten von der Stoßstange abgelesen, falls da eine Öffnung für einen Kupplungskopf vorhanden ist. Dann heißt es immer wir haben die Daten ermittelt, was natürlich völliger Blödsinn ist!

Bei mir auf der Stoßstange stehen zum Beispiel 1820 kg, dort habe ich auch einen Kupplungskopf montiert. Dieser ist aber nur zur temporären Nutzung zulässig, also für Beispiel zum rangieren auf einem Privatgelände, oder um über Nacht einen angehängten Anhänger gegen Diebstahl zu sichern. Das Ding bleibt da auch drin wenn ich zur HU fahre und wenn ich dann die temporäre Nutzung erwähne ist alles OK. Das Teil hat auch ein "E1" Prüfzeichen. (E1 = Deutschland)

Da würde ich es noch mal erneut mit den Unterlagen von Ford versuchen, um eine höhere Last eingetragen zu bekommen. Ich weiß jetzt zwar nicht aus welchem Baujahr dein E-Series F-250 SuperDuty ist, aber wenn ich nach Daten suche dann finde ich zum Beispiel bis zu 1,4 Tonnen Nutzlast und 5 Tonnen Anhängelast. Wer weiß was die Kittelträger errechnet haben. Riesiger Eisenklotz, aber er darf als SuperDuty nur 1700kg ziehen, weil er ja sonst überlastet ist. Was für ein Blödsinn ist das denn, es gibt Prüfer die haben keine Ahnung von dem was sie machen, vor allem wenn es dabei um nicht alltägliche US-Cars geht.

Felgen mit einer ABE müssen nicht eingetragen werden, so lange die ursprüngliche Reifengröße gefahren wird. Erst wenn sich zusätzlich die Reifengröße ändert, dann kann es erforderlich sein die Rad Reifen Kombination einzutragen. Dann heißt es in den Papieren aber auch das folgende Reifengröße auf folgenden Felgen zulässig ist, damit wird die Reifengröße bestätigt und eingetragen, nicht die Felgen! Es heißt ja schließlich auch allgemeine Betriebserlaubnis, also wird allgemein der Betrieb gestattet. Eine ABE ist grundsätzlich mitzuführen und auf Verlagen vorzulegen. So lange dir das nicht logisch erscheint wirst du den Zusammenhang für eine Typenzulassung mit "E" Prüfzeichen wohl auch nicht nachvollziehen können.

Für die Anhängerkupplungen gibt es eine EU weite Regelung, darum kann man auch eine Kupplung mit E20 Prüfzeichen fahren, obwohl E20 für Polen steht und somit in Polen abgenommen wurde.

Zitat:

@Hardwaredoktor schrieb am 18. November 2017 um 19:15:30 Uhr:

1700 kg sind nun wirklich lächerlich wenig beim einem F-250, dass ist ja ein echtes Trauerspiel!

Habe zwar einen E-Series Van , aber ja , ein Trauerspiel.

Der E-Serie F-250 Van entspricht in etwa dem Ford Excursion, nur ist das Blechkleid ein bisschen anders.

Der Unterbau ist annähernd identisch, allerdings ist dein Fahrzeug auch jünger als der ursprüngliche Excursion.

 

Der Excursion ist auch auf der Basis des F-250 gebaut worden, allerdings in der Zeit wo mit Material nicht gekleckert, sondern geklotzt worden ist. Hoffnungslos überdimensioniert ist noch untertrieben ausgedrückt! Diese Kiste darf 4,5t ziehen, hat aber auch einen größeren Motor.

4,6L V8 ist nicht die Welt, aber das erklärt nun wirklich nicht die geringe Zuglast, aber selbst damit steht er leistungsmäßig mit seinen 224 PS gut im Futter. Der Excursion ist als 6,8L V10 doch schon eine andere Hausnummer.

Ich habe deinen Wagen beim Motor Test gefunden, tolles Gerät! Hinten keine Fenster, also ein Lieferwagen. 4-Gang ist auch klasse, es gibt nichts besseres!

Meinen Expedition findest du auch bei Motor Test.

Ich hatte vor ein paar Monaten auch mal einen Excursion zum Kauf geplant, als Zweitwagen mit Gasanlage und 240 Liter LPG Tank. Ich habe es dann aber bei meinem Expedition belassen, denn der ist alltagstauglicher. Der Excursion mit seinem 6,8L V10 brennt dermaßen viel Kraftstoff weg, da ist selbst der Betrieb mit LPG unwirtschaftlich. Ich habe mir vor ein par Monaten mal einen Excursion mit Gasanlage angeschaut, aber beim Gasverbrauch sind mindestens 30 Liter LPG einzuplanen, dass empfinge ich nun doch übertrieben.

Geplant war er überwiegend als hochwertiger Lastesel, zu ständigen ziehen schwerer Lasten bis 3,5 Tonnen. Aber das ziehen von großen Lasten verpackt mein Expedition auch, also reicht der Wagen, vor allem auch deshalb weil kleinere Lasten doch wesentlich öfter anfallen und nur ganz selten das maximal zulässige Gewicht am Haken hängt.

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