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Anhängelast bei Fahrzeugen nach 2000

Mercedes ML W163
Themenstarteram 10. Oktober 2022 um 14:55

Hallo Gemeinde

 

ich bin etwas verwirrt, unser W163 hat 3500kg Anhängelast eingetragen im Schein (3365kg + 135kg Stützlast).

 

Soweit mir bekannt, darf in in Deutschland die Anhängelast

aber nur so hoch sein wie die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges (Stvzo Paragraph 42).

Ausgenommen sind ja Geländewagen, da darf die Anhängelast ja 1,5x so hoch sein wie die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges.

 

Ist der W163 denn ein ”Geländewagen“? Das ist nämlich ganz genau definiert welche Vorrausetzungen erfüllt sein müssen das die Fahrzeugklasse als Geländewagen eingestuft ist (Typ M1G)

In meinem Fahrzeugschein steht unter “J“ nämlich nur “01“.

Was bedeutet “01“? Eigentlich sollte da “M1“ oder “M1G“ stehen.

 

Weiss einer der Spezis da Bescheid und kann Licht ins dunkle bringen?

 

Grüße

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36 Antworten

ich würde behaupten - dass der Eintrag des Herstellers im Fzg. Schein, als "amtlich zulässig" anzusehen ist. Schließlich so vom KBA genehmigt. Somit liegt die Grenze bei 3,5t

Themenstarteram 10. Oktober 2022 um 17:21

Ich glaube das ist eher der technisch mögliche Wert.

 

 

Vllt könnt ihr alle mal schauen was bei euch im Fzg Schein unter J eingetragen ist. 01 sagt mir leider garnichts und ich finde dazu nirgends etwas

3,5t ist richtig. Die Frage ist, ob Du den richtigen Führerschein hast, um fast 6t zu fahren?

Gruss

Themenstarteram 10. Oktober 2022 um 19:22

BE ist vorhanden, ist aber nicht das Thema.

 

Die Frage war ob der W163 überhaupt als Geländewagen im Sinne von M1G gilt.

das M1 noch den Zusatz „G“, handelt es sich um Geländefahrzeuge. Gemäß Anlage XXIX StVZO fallen Kfz dann in die Fahrzeugklasse M1G, wenn sie: Allradantrieb besitzen (auch wenn der Antrieb einer Achse abgeschaltet werden kann) Mindestens eine Differenzialsperre bzw.

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 18:16

Ja ist bekannt. Steht aber so nicht im Schein und der 163 hat auch keine Sperre.

Moin Jungs,

so steht es bei meinem Neuerwerb in der englischen Betriebsanleitung.

LG Werner

P.S. Die Anhaegestuetzlast wurde dabei "nicht" beruecksichtigt!!!

ML-1

Ich verstehe das Problem nicht!

3,5t Anhängelast und fertig ist.

https://lexparency.de/eu/31970L0156/ANX_II/

Siehe 4.2.

Ist ja witzig. Nach der Ausführung in dem Link gilt das 4matic System im ML, bei dem - soweit ich weiß - lediglich einzeln Räder abgebremst werden - als gleichwertig zu einer Diff-Sperre.

Als wäre das auch nur im Ansatz vergleichbar.

Naja, wir sind in Deutschland. Es muss nicht sinnvoll sein, nur legal. Und in dem Fall solls mir gleich sein, da es ja zu meinen Gunsten ausfällt.

War da nicht auch mal was mit dem Leiterrahmen den die SUV's ja nicht mehr haben?

in der EWG-übereinstimmungsbezeichung (COC) unter punkt 0.4 Fahrzeugklasse = M1G

(mein ML hat das im Schein auch so eingetragen)

Die Anhängelast setzt sich zusammen aus:

3365kg + 135kg Stützlast --- also 3.500kg darf der ML "ziehen"

Hätte der Anhänger (bei 3,5t) keine 135kg Stützlast, da aber auch ~4% Stützlast gefordert ist (das käme in Richtung der 135kg), ist dieser Fall eigentlich nicht möglich

Würde 3.500kg dort stehen, käme die Stützlast noch obendrauf --> also >3.5t ziehen, welche mit Kategorie B bzw. B+E nicht zulässig ist.

 

Interessant finde ich den Text über die Differentialsperre -- mein Opel Monterey ist auch ein M1G, hat nur eine "Längssperre" (zuschaltbar über Klauenkupplung); ABS, ESP, TC und sonsteine Regelung hat er nicht....

Bei M1 Fahrzeugen ist die maximale Anhängelast gekoppelt an das Leergewicht (inkl. Fahrer -- faktor 1,0)

Themenstarteram 16. Oktober 2022 um 16:02

Zitat:

@Schnibble schrieb am 16. Oktober 2022 um 16:39:28 Uhr:

in der EWG-übereinstimmungsbezeichung (COC) unter punkt 0.4 Fahrzeugklasse = M1G

(mein ML hat das im Schein auch so eingetragen)

Steht bei dir dann im Fahrzeugschein unter “J“ M1G?

Was steht bei dir unter “5“ für eine Bezeichnung? Da müsste ja dann Geländewagen für Personenbeförderung o.ä. stehen?

 

Bei mir steht unter J nämlich 01 und unter 5 steht nur Personenkraftwagen. Fahrzeug ist aus 2001. Ist das irgendeine alte Bezeichnung? Ich kenne noch ein W163, da steht das selbe drin.

Zitat:

@Nicsen1711 schrieb am 16. Oktober 2022 um 18:02:13 Uhr:

 

Steht bei dir dann im Fahrzeugschein unter “J“ M1G?

Was steht bei dir unter “5“ für eine Bezeichnung? Da müsste ja dann Geländewagen für Personenbeförderung o.ä. stehen?

Bei mir steht unter J nämlich 01 und unter 5 steht nur Personenkraftwagen. Fahrzeug ist aus 2001. Ist das irgendeine alte Bezeichnung? Ich kenne noch ein W163, da steht das selbe drin.

mein ML hat unter J "M1G" --- mein Monterey auch....

allerdings haben beide keine deutschen Fahrzeugscheine --- bzw. der Monterey hatte mal, dort stand tatsächlich unter J = 1 (alte bezeichnung in D ?)

der Monterey hat unter 5 = "Personenkraftwagen geschlossen" stehen --- im L fahrzeugschein steht unter J zusätzlich bei beiden "voiture" (also PKW)

Massgeblich ist das COC.

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