Anhängelast am XC90 MY06
Hallo Insider und Fans,
Hat jemand von euch einen gangbaren Weg gefunden, die unbefriedigende Anhängelast beim XC90 zu erhöhen?
Meine Anfrage auf der IAA stieß auf pures Entsetzen, wie man nur sowas fragen kann (so kam es mir zumindst vor).
Ich frage mich, warum bei so einer Messe nicht mal ein technischer Entscheider oder wenigstens einer der einen kennt anwesend ist.
Vielleicht sollten wir mal eine Aktion hier im Forum ins Leben rufen, um massiv ignorierte Wünsche (realisierbare) an Kompetente in der VOLVO-Festung weiterzuleiten.
Bei der Anhängelast habe ich im Selbstversuch schon deutlich mehr als 3,5t eine 8%-Steigung hochgewuchtet. Sicher nicht als Dauerbelastung wünschenswert (für VOLVO) aber 2,8t müßten doch locker drin sein bei den 2,2t Eigengewicht!
Was meint ihr???
Danke für rege Beteiligung!!!
Grüsse söm
23 Antworten
Wie Du anhand dieser PDF Dokumentation ersiehst, haben wir schon eine Menge Fragen geklärt ;-)
Leider ist der Markt derart "gefährlich", dass es sich ein Hersteller nicht erlauben kann, darf und will, auch nur einen Millimeter von den dokumentierten, festgelegten, abgedruckten, chrashgetesteten und auswendig gelernten Parametern abzuweichen. Die Folgen, gerade auf dem amerikanischen (dem größen für Volvo) Markt wären im Falle eines Risikos nicht nur finanziell ein Fiasko, sondern auch der Sicherheitsphilosophie abträglich.
Ausserdem ist vermutlich die Zahl der Ingenieure, die tatsächlich (verantwortlich, kompetent) beurteilen können, was noch geht, und wie es in zukünftigen Serienmodellen gelöst werden kann, derart verschwindend klein, dass eine Anfrage aus dem Volk diese Leute nicht nur nicht erreichen kann, sie darf es auch nicht (weil sonst der Apparat zusammenbrechen würde).
Es ist also im Automobilsektor das entstanden, was Bill Gates damals bei Microsoft eingeführt hat - Meta-Programmierung (im Falle des KFZ halt Meta-KFZ-Construction). Eine zentrale Dreh-&Angelstelle arbeitet Richtlinien aus, die religionsgleich von allen Unterabteilungen eingehalten werden müssen und nicht mal ansatzweise hinterfragt werden. Denn beim Meta-Car-Construction, weiss (ja kann das niemand wissen!!) der Einzelne (die Abteilung) ja nicht die Gründe für eine Regel, Norm, Wert, Parameter - dafür ist ja die Zentrale zuständig ;-)
Wenn jetzt das allerunterste Rad dieses komplexen Mechanismus (z.B. der Volvo-KFZ-Mechaniker/Mechatroniker beim Freundlichen) plötzlich von Extern angestoßen wird, kann der bei aller Liebe zum Kunden max. eine Anfrage an die zuständige Abteilung bei Volvo schreiben. Auch der IAA Webreporter ist als sehr weit unten befestigtes Rädchen max. in der Lage von Datenblättern abzulesen und unverfängliche Statements (die jeder hier im MT auch selber schreiben könnte ;-) abzugeben.
Die nächsthöhere Abteilung bei Volvo hat dann aber schon wieder die Aufgabe, die tausende von Anfragen der Kunden auszusortieren. Also existieren dort Formvorlagen, nach dem Muster der schriftlichen Antworten von Volvo Car Deutschland. Ein Muster einer solchen Kommunikation habe ich ja im MT mal angeboten.
Wenn man tatsächlich eine höhere Anhängerlast zulassen wollte, müssten also alle Abteilungen die konstruktionsbedingt etwas zu sagen haben, das durchrechnen, kalkulieren, prüfen, testen und freigeben. Da hiervon aber (nur mal grob geschätzt) diese Abteilungen betroffen sind:
+ Zulieferer der AHK
+ TÜV
+ Abtl. für die Rahmenkonstr. (Festigkeit, Verwindung, ...)
+ Abtl. für die Getriebe/GT/Schaltungsfertigung (Kühlung, ...)
+ Abtl. für die Motorkonstr. (Nm, Verbrauch, Belastung, ...)
+ Abtl. für die Crashtest (Was wenn ein 3,5 statt 2,6to Anhänger beim Frontalcrash in den Kofferraum kriecht?)
+ Abtl. für die "Spurtreue" (Fahrverhalten, ...)
+ Abtl. für die Elektron. Helferleinkonstruktion (ABS, DSTC, ROPS, WHIPS, SIPS, IDIS, Bordcomputer, ...)
+ und, und, und ...
Mit anderen Worten, bis ein Hersteller eine Auflastung um 1to offiziell durch bekommt, wird garantiert eine Unterabteilung feststellen, dass konstruktionsbedingt Änderungen nötig sind. Selbst wenn das nicht der Fall wäre, müsste sich diese Unterabteilung dann die Frage gefallen lassen, warum denn nicht gleich die Freigabe erfolgt!!!
Im harmlosesten Fall dauert dies einfach nur lange und kostet sehr viel Geld.
Ich kann es nur zu gut verstehen, wenn (bevor der Rattenschwanz anläuft) eine Presseabteilung brav, nett, zuvorkommend und einfach antwortet:
"... wir haben Ihren Vorschlag an unsere Entwicklungsabteilung weitergereicht - vielleicht wird diese Modifikation tatsächlich einmal umgesetzt. Bis dahin seien Sie gewiss, dass unsere Ingenieure bestmögliche Arbeit zur Sicherheit Ihres Lebens in und um Ihr Volvo Automobil getan haben und die daraus resultierenden Beschränkungen Teil der "Volvo for Life" Philosophie unseres Hauses sind." oder so ähnlich ;-)
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (oder sehe ich da was falsch? ;-))
Das mit der Anhängelast ist wirklich nicht so toll. Volvo läst da, wie schon erwähnt, nicht mit sich reden, leider.
Habe dieses Thema vor der Bestellung meines XC90 D5 MY05 mit mehreren Händlern und Volvo diskutiert, ein klares NO GO von allen Seiten. Ich kann die oben gemachte Erklärung nur unterstreichen, viele Volovo-Verkäufer haben auch einfach nicht das Problem verstanden!
Die plausibelste Erklärung für mich habe ich jedoch von Thyssen erhalten, Lieferant der Bodengruppe. Die Limitierung kommt wohl wirklich von der Bodengruppe, am Motor/Fahrwerk usw. liegt es wohl nicht.
Ich werde nächste Woche mein Gespann auf 100km/h anmelden, mal sehen ob das so ohne Problem durchgeht, so wie ich hoffe. Mit meinem V70D MY99 hatte ich null Problem.
Werde bei dieser Gelegenheit mal mit dem TÜV/DEKRA-Man reden, aber ohne Herstellerfreigabe geht da wohl gar nicht's, leider!
Es bleibt nur die Hoffung das Volvo, wie schon früher geschehen, eine Teilfreigabe zur Erhöhung der Anhängelast für Sportanhänger macht, we will see and hope.
Solltes sich in diesem Bereich etwas tun lass es mich/uns wissen.
By the way,
habe bei meinem XC90 D5 die Volvo AK abnehmbar installieren lassen, zum Vergleich zum V70 ist diese aber eine Magerversion past irgend wie nicht zu dem großem Auto, werde sie aber ausreichend Testen ;-)!
Noch als Randbemerkung man hatte mir groß erzählt der neue Motor D5 bekommt für den Anhängebetrieb einen extra ÖlKühler! Netter Witz, alle XC90 D5(185PS) habe wohl einen Ölkühler oder das was ich bisher als Ölkühler gefunden habe, verdiehnt nicht die Bezeichnung Ölkühler. Der nette war etwas Überfordert und konnte mir den Ölkühler auch nicht zeigen. Das werde ich aber noch mals Überprüfen.
Viel Spaß und Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Dyas
... Ich werde nächste Woche mein Gespann auf 100km/h anmelden, mal sehen ob das so ohne Problem durchgeht, so wie ich hoffe. Mit meinem V70D MY99 hatte ich null Problem.
... Noch als Randbemerkung man hatte mir groß erzählt der neue Motor D5 bekommt für den Anhängebetrieb einen extra ÖlKühler! Netter Witz, alle XC90 D5(185PS) habe wohl einen Ölkühler oder das was ich bisher als Ölkühler gefunden habe, verdiehnt nicht die Bezeichnung Ölkühler. ...
Kann man da einfach beim TÜV vorfahren, sagen man hätte gerne die 100KM/h Eintragung und das wars? Dann fahr ich nächste Woche auch hin ;-)
Bezgk. Ölkühler - Du meinst hoffentlich den Getriebeölkühler, oder? Einen Motorölkühler hat jeder Volvo. Aber ich habe vom IAA Webreporter "gesagt" bekommen, dass zumindest beim XC70 der Getriebeölkühler auch bei Anhängerbetrieb nicht nötig wäre ;-) ?!?!?!
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (und hatte zum Ölkühler auch meinen einen eigenen Thread aufgemacht - aber die Suche in MT, na ja ... ;-)
Hallo Thorsten,
ja das geht, es gibt eine Möglichkeit Gespanne auf 100km/h zuzulassen, dabei müssen Zugwagen und Anhänger jedoch bestimmte technische Voraussetzungen bzgl. Ausstattung/Gewicht etc. erfüllen.
Siehe dazu die Amtlichen Bestimmungen, oder wenn es schnell gehen soll gibt es bei der Drachenklasse www.Drachenklasse.de eine ausführliche Beschreibung wie das geht, in diesem Fall für Bootanhänger 2.5 to., das Vorgehen ist aber für alle Anhänger gleich, unabhänig des Gewichtes.
Wichtig man muss das Gespann, Zugwagen + Anhänger, beim TÜV/Deckra zusammen vorführen. Dann noch zur Zulassungsstelle, dort bekommt man ein 100km/h Schild/Plakete für Zugwagen und Anhänger und das war's.
Vorteil die Flut der Strafzettel wird hoffentlich auch bei Dir nachlassen ;-))! Achtung gilt nur in Germany und nur auf Autobahnen!
Bzgl. Ölkühler, ich dachte für das Motoröl?? Total falsch??
Viel Spaß beim anmelden ;-)
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Ob der hier, der gestern an mir vorbeigefahren ist, wohl auch eine 100km/h Zulassung hatte? Kommt auf dem Bild leider nicht so gut rüber, aber das eckige graue links im Bild ist tatsächlich sein Anhänger! 😎
Gruß, Olli
Hallo Olli.
dem Bild, Zugwagen zum Anhänger, Land der Aufnahme zufolge sieht es nicht wirklich danach aus ;-))!
Aber in den Ländern der EU ist das auch nicht einvernehmlich geregelt, z.B. Frankreich, Du kannst was Du kannst!!
Auch in Italien ist das nicht so wirklich geregelt, Du kannst was Du bezahlen kannst. Der Rekord für Bootsanhänger, Riva del Garda zum Bernner liegt bei 150km/h, nicht amtlich bestätigt ;-))!
Das zum Thema Motorölkühler ;-))
Hi,
das Eintragen von 100 sollte kein Problem darstellen - allerdings sind die Voraussetzungen für Wohnwagen andere als die für normale Anhänger:
Hier beim ADAC: Klick mich!
Also, wenn die Gewichtsbedingungen stimmen (bei anderen Anhängern sind es 110% der Leermasse...):
- zum Tüv und dann
- mit dem kompletten Gespann zum Staßenverkehrsamt (was immer toll ist, da die bei uns keine großen Parkplätze haben).
Hab ich dann nächste Woche auch vor mir.
Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,
perfect, könnte ich auch nicht besser Erklären, vielen Dank!!
Klapt auch wirklich und ist zu empfehlen, spart Geld und ein evtl. Fahrverbot. By the way, gilt auch für Wohnmobile! Sehr sinnig!
Viel Spaß beim Anmelden!
Nur so nebenbei, gibt es hier auch Provision für gute Tips, ;-))?
Hi,
bin ja schon in Übung, hab das vor 1,5 Jahren ja erst mit dem V70 D5 AWD gemacht.
Noch ein Tipp (Provisionen nehme ich gerne, Bankverbindung/Paypal per PN 😁 ):
- Wenn der Wohnwagen im zul. Gesamtgewicht nur geringfügig zu schwer ist (bei mir waren es 17 kg), dann kann man diesen problemlos bei der gleichen TÜV-Abnahme ablasten lassen (bei mir damals von 1500 kg runter auf 1475kg). Kostet 40-70 Euro - billiger als eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Gruß
Jürgen
:-( Nachdem mein Anhänger 1650kg zulässiges Gesamtgewicht hat, und ich dieses mal in die Formel zur Errechnung des notwendigen Leergewichtes des Zugfahrzeuges einsetze und ausrechne:
1650:80x100=2062,5kg
Da mein XC70 jedoch (MY2006, mein eigenes habe ich nicht da, ist aber sicherlich durch einige Extras schwerer geworden ;-) "nur" ein Leergewicht von 1776. Bei einem XC90 könnte ich den Anhänger auch gerade so NICHT zulassen, da der XC90 ein Leergewicht von nur 2024kg hat!!
Ergo = Ich kann mir die Fahrt zum TÜV sparen :-(
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (und bei Tempo 100km/h bisher nicht das geringste Schlingern oder ähnliches gehabt ;-)
Hi XC-Fan,
wenn es um den Anhänger (nicht WoWa) geht, dann musst du rechnen:
1772 kg x 1,1 = 1949,2 kg - reicht super.
Wenns aber der Wohnwagen ist: Dann wohl keine Chance.
Gruß
Jürgen
die ADAC-Beispiele sind offensichtlich für WoWas...
Zitat:
Original geschrieben von gseum
Hi XC-Fan, ... Wenns aber der Wohnwagen ist: Dann wohl keine Chance. Gruß, Jürgen ...
Nehmts mir nicht übel, aber es geht mir nur um den WoWa ;-) Mit meinem normalen Lastanhänger (Gebremst, Doppelachser, neuwertig, 2 To Zulassung (1,2 to Nutzlast) fahr ich nur auf Dorf-/Gemeindestraßen und nur Kurzstrecken - nicht Autobahn ;-) Da krieche ich wegen der bergigen Lage eh nur um die 60 bis 80km/h. Hatte gar einmal knapp 3To an der AHK - kein Problem ;-))
Aber die 100km/h Zulassung ist doch eh nur für WoWa´s interessant. Wenn ich an´s Meer will oder nach Italien/Schweiz, etc. - dann macht Tempo 80 oder 100 zumindest eingebildeter Massen einen deutlichen Unterschied ;-)
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (und so halt mit WoWa nur tempomatmässige 95km/h - weil darunter fangen die LKWs an zu überholen :-( Bitte bei Kommentaren dazu die Tachoabweichung berücksichtigen, bei LKW ist sie geeicht & verblompt ... ;-))
Zitat:
Original geschrieben von XC-Fan
Nehmts mir nicht übel, aber es geht mir nur um den WoWa ;-)
... warum übel nehmen. Mich wunderte halt das recht hohe Gewicht deines WoWas - war doch ein 1-Achser - oder? Welche Aufbaulänge hat er denn?
Aber wenn ich mich recht erinnere, waren unsere vorherigen WoWas auch schwerer - die Leichtbauweise hat sich erst später durchgesetzt...
Schade das du dann nicht die Möglichkeit hast - ist schön beruhigend, wenn du ohne schlechtes Gewissen und ruhig mit Polizeiwagen in Sichtweite die LKWs überholen kannst.
Gruß
Jürgen
der dann auch nur knapp über 100 gefahren ist (mit dem V70) - nie über 120.
und der sich nicht sicher ist, ob das mit dem schweren XC90 so bleibt... 😉
Hallo XC-Fan,
habe bzgl. WoWa keine Erfahrung, habe aber auf den Autobahnen reichlich WaWa mit 100KM/H Zulasung gesehen/Überholt :-))!
Solltest diesen speziellen Sachverhalt nochmals genau mit TÜV/Dekra hinterfragen, 1x telephonat was soll's!
Grüße