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Anhäger fahren,,,aber welchen darf mann...??

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 5:03

moin moin , wer hat eigendlich eine ahnung was wer noch fahren darf...

also damals mit klasse 3 durfte man ein trailer mit 1 bzw 2 achsen (achsabstand 99cm) ziehen, ergo 3 achsen nur mit klasse 2...., was ist den heute mit BE.... sind die achsen gegal ... geht es nur nach zulässiger gesamtmasse des gespannes oder wie.....??:rolleyes:

mfg

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21 Antworten
am 22. Juli 2009 um 7:13

Hallo zusammen!

 

Ich denke das hier dürfte deine fragen beantworten.

 

Gruß

schrolf97 

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 8:21

moin .... da war ich auch schon... aber da steht nix wo mehr achsigen trailern....!!?? oder hab ich was übersehen..

mfg

Mit dem alten Klasse III darfs Du nur einachs, bzw. Tandemachs fahren.

Der B/BE hat KEINE Achsbeschränkung! Du kannst alle denkbaren Mehrachskombinationen ziehen, solange sie die Gewichtsangaben der Klasse B, bzw. BE einhalten!

ACHTUNG: Auch wenn der alte dreier im Prinzip als BE durchgeht, bist Du beim alten Führerschein an die Achszahl GEBUNDEN! Die fällt erst weg, wen Du Deinen Führerschein umschreiben lässt und dann stolzer Besitzer ines Plastikkärtchens bist...

am 22. Juli 2009 um 8:32

Ist doch ganz einfach alte Klasse III beinhaltet 7.5 Tonnen Zugfahrzeug mit 10 Tonnen Tandem wo der Achsabstand nicht mehr als 99 cm beträgt

am 22. Juli 2009 um 8:32

Achszahl ist nicht mehr wichtig, solange du die Regeln von eurer erwähnten seite einhälst (Gesamtmasse und dessen aufteilung)

Mit dem BE kannst du auch 3 Achs Anhänger fahren.

Ich hänge mal nen Bild ran.

 

Auszug von www.lambert-gmbh.de

Mit der Einführung des neuen EU-Führerscheins am 01.01.1999 ist die Beschränkung über den Achsenabstand bzw. die Anzahl der Achsen nicht mehr maßgebend. D.h. es dürfen auch mehrachsige Anhänger mit variablen Radständen hinter dem PKW gezogen werden.

am 22. Juli 2009 um 13:59

Hallo,

die Sache ist ganz einfach:

Bei den Führerscheinen B, C und D dürfen Anhänger bis 750KG gezogen werden (aber bitte die Anhängelast des Zugfahrzeuges beachten - z.B bei enem Smart).

Erst mit dem Führerschein E dürfen andere Anhänger gezogen werden. Auch hier muss die Anhängelast und die Gesamtmasse des Zuges beachtet werden.

Als ich vor Jahren von der Klasse CE auf D umgestiegen bin, wurde mir ein Stempel in die "Pappe" gemacht "bis zum.. (für zwei Jahre) nur zum führen von Solobussen berechtigt ". Erst nach dieser Zeit durfte ich auch Busse mit Anhänger fahren. Damals galten die Gelenkbusse als Bus mit Anhänger".

Huetzutage mit den Checkkartenführerschein kann ich nicht sagen wie das gehandhabt wird.

Aber ich bin sicher - es werden sich auch für dieses Thema Fachleute finden.

Gruß.

@Radmachp: Das mit den 750kg ist so nicht ganz richtig!

Zitat:

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

-Anhänger bis 750 kg zGG

-Anhänger über 750 kg zGG,

wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

In der Praxis heißt das rechnen! Theoretisch kannst Du mit Klasse B einen 7m Wohnwagen ziehen, aber nicht den Pferdetransporter mit 3m. Alles eine Frage der jeweilichen Gesammtgewichte und Leergewichte. Klingt kompliziert, ist es auch! Damit kannst Du in der Fahrschule eine ganze Unterrichtsstunde füllen...

 

Bei den LKW's isses aber so. C = Anhänger bis 750kg, CE = mit Anhänger ohne Einschränkung!

Die B kombination geht bis 4250kg gesammtgewicht wenn das zugfahrzeug 3500kg z.G.M. und der anhänger 750kg z.G.M. hat.

Weiterhin ist es mit der B kombination auch noch möglich anhänger über 750kg z.G.M. zu fahren, wenn die z.G.M. des anhängers die leermasse des zugfahrzeuges nicht überschreitet bzw gleich schwer ist und die gesammte kombination nicht schwerer wie 3500kg wird.

Was das fahrzeug dann für eine zulassung hat, sprich ob es ein LKW oder PKW ist spielt keine rolle, da der führerschein der klasse B ja für kraftfahrzeuge bis 3500kg gilt.

Beispiel:

1. PKW leermasse 1300kg, anhänger z.G.M. 1300kg = klasse B weil die kombination "nur" 2600kg hat und die z.G.M. des Anhänger nicht schwerer ist wie leermasse des zugfahrzeuges.

2. PKW leermasse 1200kg, anhänger z.G.M. 1000kg = klasse B weil die kombination "nur" 2200kg hat und die z.G.M. des Anhänger nicht schwerer ist wie leermasse des zugfahrzeuges.

3. PKW leermasse 1500kg, anhänger z.G.M. 2000kg = klasse BE weil z.G.M. anhänger schwerer wie leermasse zugfahrzeug.

4. PKW leermasse 1400kg, anhänger z.G.M. 1450kg = klasse BE weil z.G.M. anhänger schwerer wie leermasse zugfahrzeug.

5. PKW leermasse 3500kg, anhänger z.G.M. 3500kg = klasse BE weil gesammtgewicht der kombinaton schwerer wie 3500kg, gleichzeitig ist diese kombination das maximum was man mit der BE ziehen darf.

Mit der alten klasse 3 (jetzt C1) darf man kraftfahrzeuge bis 7500kg fahren + anhänger bis 7500kg (jetzt klasse C1E), weiterhin kann man dann noch bei durchgehender bremsanlage das 1,5 fache also 11250kg anhängen (das währe dann die klasse CE 79), dafür braucht man aber den EU kartenführerschein mit dem eintrag CE 79.

Gruss

Maik

also wenn du so wie ich die Klasse C/CE hast und machst den Bus bekommst du automatisch die Klasse D/DE mit bei also mein kärtchen hat alles ausser A.

Und ich meine mich erinnern zu können das bei alten Klasse 3 wenn umgetauscht wird die Klasse C1E mit bei ist das Wäre dann 7,5to zugfahrzeug + 11 TO Anhänger mit einem achsabstand nicht größer 1 meter.

 

andy

*für fehler haftet nicht mein krankes vergessliches hirn sondern immer der verursacher*

Zitat:

Original geschrieben von DarkAndy71

Und ich meine mich erinnern zu können das bei alten Klasse 3 wenn umgetauscht wird die Klasse C1E mit bei ist das Wäre dann 7,5to zugfahrzeug + 11 TO Anhänger mit einem achsabstand nicht größer 1 meter.

Die klasse C1E geht nur maximal bis 1:1 also z.G.M. fahrzeug 7500kg und z.G.M. anhänger 7500kg, das was du meinst ist der sonderfall, das ist zwar auch die klasse C1E aber mit dem zusatz CE 79 nur das erlaubt dir dann das zeihen von anhängern im verhältniss 1:1,5.

Das ganze geht aber auch nur wenn man den führerschein der alten klasse 3 umschreiben lässt, ein direkter erwerb der CE 79 ist nicht möglich.

Es kann sein das deine zulassungsbehörde clever ist und beim umtauschen vom alten in den neuen führerschein gleich die CE 79 mit einträgt, unsere führescheinstelle macht das von sich aus nicht.

Der achsabstand spielt keine rolle.

Gruss

Maik

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 9:43

moinsen auch... ich hab vor 5 1/2 jahren CE gemacht , war das da auch schon verwirrend??!! kann mich beim besten willen nicht mehr daran erinnern.... aber man lernt nicht aus....wie man sieht......

 

c u on www.db508.de

am 23. Juli 2009 um 9:46

@Radmachp: Das mit den 750kg ist so nicht ganz richtig!

 

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Zitat:

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

-Anhänger bis 750 kg zGG

-Anhänger über 750 kg zGG,

wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

 

Ich möchte wissen woher das stammt.

Im meinem Lappen steht scharz auf weiss "anhänger bis 750 Kg.!!!

Nichts mehr.

Und ich kenne welche, die ihren Lappen abgeben mussten, weil sie die

Polizei angehalten hat mit einem Hänger von 1300 Kg.

Er hat eine Anzeige bekommen. Bei der Verhandlung hat mann ihm angerechnet, dass er seit "mehreren" Tagen mit dieser Kombination unterwegs war. Für jeden Tag hat er drei Punkte in Flensburg bekommen (fahren ohne gültigen Führerschein).

Ende vom Lied ist - er hat keinnen Lappen und bekommt ihn auch nicht zurück. Er muss drei Jahe warten und muss ihn dann neu machen (oder so ähnlich).

Ach und noch etwas. Ich glaube man hat ihm "Vorsatz" unterstellt.

Meine Kinder haben auch jetzt den neuen B Führerschein. Mein Sohn wollte mit unserem Wohnwagen in Urlaub fahren. Hat alsu bei "seinem" Fahrlehrer angerufen. Laut seiner Aussage müssen sie beide auch den E nachmachen.

Kann das sein, dass der Fahrlehrer nur ein Zusatzgeschäft gewittert hat?

Wer hat jetzt Recht?. Es muss bestimmt einen eindeutigen Paragraphen geben.

Gruß.

am 23. Juli 2009 um 14:20

@ Maik 380:

Warum sprichst du immer von der Leer masse? Ich dachte mit Führerschein BE darf Gesamtmaße vom PKW und Gesamtmasse Anhänger nicht größer sein als 3500Kg.

Und was ist das überhaupt ein Beispiel mit einem PKW mit einer Leer masse von 3500Kg? Das ist doch gar nicht möglich...

Ich Kenn es So:

Auto: Leer 1500Kg, Gesamtgewicht 2000Kg. Da darf der Anhänger maximal 1500Kg wiegen.

Auto Leer 1800, Gesamtgewicht 2300KG. Hier darf der Anhänger nur 1200Kg wiegen, und nicht 1700Kg.

Wenn ich falsch liege bitte korrigieren.

Zitat:

Original geschrieben von Radmachp

 

Ich möchte wissen woher das stammt.

Im meinem Lappen steht scharz auf weiss "anhänger bis 750 Kg.!!!

Nichts mehr.

 

Und ich kenne welche, die ihren Lappen abgeben mussten, weil sie die

Polizei angehalten hat mit einem Hänger von 1300 Kg.

Er hat eine Anzeige bekommen. Bei der Verhandlung hat mann ihm angerechnet, dass er seit "mehreren" Tagen mit dieser Kombination unterwegs war. Für jeden Tag hat er drei Punkte in Flensburg bekommen (fahren ohne gültigen Führerschein).

Ende vom Lied ist - er hat keinnen Lappen und bekommt ihn auch nicht zurück. Er muss drei Jahe warten und muss ihn dann neu machen (oder so ähnlich).

 

Ach und noch etwas. Ich glaube man hat ihm "Vorsatz" unterstellt.

 

Meine Kinder haben auch jetzt den neuen B Führerschein. Mein Sohn wollte mit unserem Wohnwagen in Urlaub fahren. Hat alsu bei "seinem" Fahrlehrer angerufen. Laut seiner Aussage müssen sie beide auch den E nachmachen.

Kann das sein, dass der Fahrlehrer nur ein Zusatzgeschäft gewittert hat?

Wer hat jetzt Recht?. Es muss bestimmt einen eindeutigen Paragraphen geben.

Gruß.

Hallo Radmachp,

du kannst das beim TÜV-Süd auch nochmal nachlesen:

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

Du darfst mit Klasse B ohne E Gespannen bis zu 3500kg zGG bewegen, wenn die Gewichtsverhältnisse stimmen.

Wer einen Anhänger mit 1300kg Ges.Gew. zieht und ein Zugfahrzeug mit mindestens 1300kg Leergewicht und nicht mehr als 2200kg Ges.Gew. hat, der gibt seinen Lappen nicht ab obwohl er "nur" Klasse B hat.

Wo steht in deinem Füherschein was von "Anhänger bis 750kg"? Bestimmt nicht bei B.

Gruß

Frank

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