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Anhäger fahren,,,aber welchen darf mann...??

moin moin , wer hat eigendlich eine ahnung was wer noch fahren darf...
also damals mit klasse 3 durfte man ein trailer mit 1 bzw 2 achsen (achsabstand 99cm) ziehen, ergo 3 achsen nur mit klasse 2...., was ist den heute mit BE.... sind die achsen gegal ... geht es nur nach zulässiger gesamtmasse des gespannes oder wie.....??🙄
mfg

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter



ACHTUNG: Auch wenn der alte dreier im Prinzip als BE durchgeht, bist Du beim alten Führerschein an die Achszahl GEBUNDEN! Die fällt erst weg, wen Du Deinen Führerschein umschreiben lässt und dann stolzer Besitzer ines Plastikkärtchens bist...

Das stimmt so nicht.

Durch umschreiben hat man NIE hinterher mehr als vorher.

Wer den alten Dreier umschreiben läßt, bekommt den kastrierten CE und dort steht L kleiner/gleich 3. Das heißt maximal drei Achsen.

moinsen nochmal... also wie ich das so sehe.... weiss wohl keiner so 100% was phase ist oder wie soll man das deueten... hab da noch was.. wenn die gesammtmasse also kfz plus trailer über 3,5t ist und wann wird geblitzt wird man automatisch als :: achtung """" lkw über 3,5t"""" abgefrühstückt, schon mehr geld und so, selbst erlebt, wohnmobil 3,5t und trailer mit auto drauf = LKW ... was ein quatsch....

Zitat:

Original geschrieben von bronco351


moinsen nochmal... also wie ich das so sehe.... weiss wohl keiner so 100% was phase ist oder wie soll man das deueten... hab da noch was.. wenn die gesammtmasse also kfz plus trailer über 3,5t ist und wann wird geblitzt wird man automatisch als :: achtung """" lkw über 3,5t"""" abgefrühstückt, schon mehr geld und so, selbst erlebt, wohnmobil 3,5t und trailer mit auto drauf = LKW ... was ein quatsch....

Wer mit mehr als 3,5 Tonnen unterwegs ist, zahl auch mehr. Das kannst du alles in der StVO nachlesen. Das hat mit LKW und PKW nichts zu tun.

Mit Anhänger fährt man ja auch nicht zu schnell 😉

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Mit Anhänger fährt man ja auch nicht zu schnell 😉

Hallo zusammen!

Vor ein paar Jahren stand mal in der Blöd: Anhängergespann mit 160 km/h angehalten. Das Zugfahrzeug war ein Mercedes G (AMG glaub ich). Der Anhänger war ein Bootstrailer MIT einer zehn Meter Jacht drauf. Die Ausrede des Fahrers: Wieso soll ich 80 fahren? Ist doch ein Sportboot! Ichhabe den Kaffe quer über den Tisch gespuckt, zum leidwesen des gegenübers.😁

Gruß
schrolf97

Zum Führerscheinumtausch und zu den Besitzstandsregelungen gibt's sogar beim bmvbs Angaben:
Besitzstand und Übergangsregelungen
Fahrerlaubnisklassen

Wer noch den alten 3-er hat darf max. fahren: 7,49t-LKW (Klasse C1) mit 1-Achs-Anhänger.
Beim Anhänger gibt's keine Gewichtsbeschränkung. Achsabstand <1m zählt als eine Achse. Somit ist ein Zug aus 7,5t-Zugmaschine und 10t-Anhänger (Zentralachser, Achsabstand <1m) =>17,5t zZGG möglich.
Achso: Das 50. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein.

Klasse C1E: Fahrzeug bis 7,5t mit Anhänger; zZGG 12t. Leermasse des Zugfahrzeugs > zulässige Gesamtmasse des Anhängers; keine Beschränkung der Achsanzahl. Also sind möglich:
-Zugmaschine 7,5t mit 4,5t Anhänger
-Zugmaschine mit 6t Leermasse mit 6t(zGG)-Anhänger

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


@ Maik 380:

Warum sprichst du immer von der Leer masse? Ich dachte mit Führerschein BE darf Gesamtmaße vom PKW und Gesamtmasse Anhänger nicht größer sein als 3500Kg.

Und was ist das überhaupt ein Beispiel mit einem PKW mit einer Leer masse von 3500Kg? Das ist doch gar nicht möglich...

Ich Kenn es So:

Auto: Leer 1500Kg, Gesamtgewicht 2000Kg. Da darf der Anhänger maximal 1500Kg wiegen.

Auto Leer 1800, Gesamtgewicht 2300KG. Hier darf der Anhänger nur 1200Kg wiegen, und nicht 1700Kg.

Wenn ich falsch liege bitte korrigieren.

Hast recht mit der masse, es sollte gesammt masse heißen und nicht leer masse, denn das geht wie du geschrieben hast ja überhaupt nicht, sorry 🙁.

Ich habe das aus der kalten raus geschrieben und verwechselt.

Gruss
Maik

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