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Beifahrer beschädigt anderes Fahrzeug beim Türöffnen wer muss zahlen ?

Themenstarteram 7. September 2013 um 2:18

Hallo ,

meine Tochter ( noch 17 , ende des Monats 18 Jahre ) klagte wehrend der Schulzeit über starke Kopfschmerzen und Übelkeit .

Darauf hin wollte sie die Klassenlehrerin netterweise zum Arzt bringen .

Auf dem Lehrerparkplatz öffnete meine Tochter die Tür des Autos ihrer Lehrerin , dabei entglitt ihr die Fahrzeugtür ,die Tür schlug in das Heckteil (Kotflügel ) eines anderen Lehrers.

Dadurch kam es zu einer Delle , der Wagen ist Peugeot Cabrio 207 CC 03.2007 .

Meine Frage ist nun , wer Trägt die Kosten das Reperatur ?

Die KFZ.Haftplicht des Fahrzeughalters oder Ich bzw. meine Tochter .

Besten dank für eure Antworten !!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Wenn man einen Schadenshergang anders schildert als er sich tatsächliche ereignet hat um eine Zahlungspflicht der Versicherung herbeizuführen die andernfals nicht bestünde oder zumindest zweifelhaft ist so ist das Versicherungsbetrug oder Beihilfe dazu und das weisst du ganz genau.

Natürlich weiß ich das.

Nur bleibt die Frage: Wer macht das hier?

Der TE hat geschrieben, dass seiner Tochter die Türe entglitten ist.

Ich habe ich geraten er soll das in der Schadensmeldung genau so schreiben.

Wo ist das Problem?

Wieso unterstellst du hier Betrug?

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Davon dass das euer tägliches Geschäft ist um den Kunden nicht zu verlieren und den ein- oder andern neuen anzulocken wird das noch lange nicht legal.

Auch das weisst du ganz genau.

Das mag vielleicht deine persönliche Vorstellung von dem Berufsbild sein.

Meine ist es jedenfalls nicht.

Ich frag mich eher, wie es bei dir im Leben so aussieht, damit man auf solche Gedanken überhaupt kommt.

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Hallo,

als Verursacherin ist Deine Tochter für evtl. Schäden an beiden Fahrzeugen haftbar.

Wenn eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist, kann diese in Anspruch genommen werden.

MfG

AirStrike1 - mal etwas Lesestoff für Dich:

http://www.motor-talk.de/forum/wer-haftet-t4646126.html

Euere Privathaftpflicht.

Themenstarteram 7. September 2013 um 8:20

Also ich habe gerade mal mit der Schadensabteilung meiner KFZ Versicherung Telefoniert und denn den Sachverhalt geschildert und um eine Einschätzung gebeten .

Die haben mich gesagt ,dass der Fall eindeutig ist und die KFZ-Haftplicht der Lehrerin den schaden Tragen muss .

Zitat:

Original geschrieben von AirStrike1

 

Die haben mich gesagt ,dass der Fall eindeutig ist und die KFZ-Haftplicht der Lehrerin den schaden Tragen muss .

Da sieht man mal wieder, wie hochqualifiziert die Mitarbeiter in Schadenabteilungen sind.:)

MfG

Eindeutig ist in so einem Fall immer gar nichts.

Meine Antwort "Euere privat Haftpflicht" ist ein Tipp für die Praxis der den Fall am problemlosesten Lösen wird und bei dem auch beide Schäden bezahlt werden.

Aber ich kann das ganze ja auch mal zerlegen, wenn du meinst.

Also:

Das fremde Fahrzeug hat 3 Möglichkeiten den Schaden geltend zu machen.

-Gegen den Halter des schadenverursachenden Kfz aus § 7 StVG

-Gegen den Schädiger selbst aus § 823 BGB

-Gegen die Kfz-Haftpflicht des schädigenden Fahrzeuges aus § 115 VVG und Pflichtversicherungsgesetz.

(Quelle: Twelferider in einem anderen Posting)

In eurem Fall ist der Schädiger die Tochter. Somit kann das ganze über eure PH abgewickelt werden.

Ist auch das sinnvollste, da sonst die Lehrerin ggf. hochgestuft wird.

So wird auch der Schaden am Kfz der Lehrerin bezahlt.

Das wäre sonst ein VK Schaden.

Ich würde in der Schadenmeldung nicht den Grund benennen, warum die Tochter mitgefahren ist.

Wenn sie nämlich den Schaden aufgrund einen Schwächeanfalls verursacht hat, gibt es Probleme.

Themenstarteram 7. September 2013 um 9:26

Also ein schaden am Fahrzeug der Lehrerin ist glücklicherweise nicht vorhanden .

Ich werde am Montag mal zum Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen .

 

(Wenn sie nämlich den Schaden aufgrund einen Schwächeanfalls verursacht hat, gibt es Probleme.)

Warum könnte das Probleme machen ?

Was wären die Folgen ?

Zitat:

Original geschrieben von AirStrike1

Also ein schaden am Fahrzeug der Lehrerin ist glücklicherweise nicht vorhanden .

Ich werde am Montag mal zum Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen .

 

(Wenn sie nämlich den Schaden aufgrund einen Schwächeanfalls verursacht hat, gibt es Probleme.)

Warum könnte das Probleme machen ?

Was wären die Folgen ?

Also keine Privathaftpflicht? Sonst würde ich ihr dass einfach melden und dann sieht man, ob sie es zahlen.

Ein Kollege hatte mal folgenden Fall:

Ein fremdes Kind hat seinem Kunden in das Auto gekotzt.

Kind war 12 Jahre alt.

Der Schaden wurde nicht durch die private Haftpflicht von dem Kind reguliert, da das Kind für die Übelkeit nichts dafür konnte.

Haftung durch Verschulden dürfte hier das Stichwort sein.

Deshalb hätte ich jetzt auch bedenken, wenn es um den Fall hier geht, wenn man schreibt Übelkeit und Schwindel waren der Grund, warum das Kind beim Lehrer mitgefahren ist.

Ich würde den Fall wie folgt melden:

"Kind war Beifahrerin und öffnete beim aussteigen die Türe unvorsichtig."

-> 100% ein Fall für die private Haftpflicht.

Schön dass es hier von den Versicherungsfritzen Anleitungen zum Versicherungsbetrug frei Haus gibt !

 

:p

 

Und was tut man sonst noch so für Provisionen und Abschlüsse ?

Welche Provision? Welcher Abschluss?

Wußte nicht, dass ich für das Beantworten von Fragen hier im Forum Provision und Verträge in meinen Bestand bekomme.

Außerdem. Welcher Betrug?

Was stimmt an der Schadensmeldung nicht?

Es ist ja nicht durch einen Schwächeanfall passiert, wie du im ersten Posting lesen kannst.

Es soll in der Praxis nur vermieden werden, dass die Versicherung überhaupt erst auf die Idee kommt, es könnte einer gewesen sein und das dann unnötig die Abwicklung verzögert.

 

Warum gibts hier immer wieder Leute, die nichts zum Thema beizutragen haben, aber den wichtigen Weltverbesserer raushängen lassen?

Bitte einfach erst mal alles durchlesen und dann irgendwelche Unterstellungen von wegen Provisionen, Abschlüsse unterlassen. Oder gar irgendwelche Straftaten unterstellen die gar nicht stattfinden können!

Danke!

Ein Schwächeanfall dürfte wohl höhere Gewalt sein.

 

Hätte die Tochter versehentlich die Tür zu weit geöffnet, wäre wohl die PHV dafür eingesprungen.

Aber solche Sachen wissen eben nur die guten Fachleute.

 

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Welche Provision? Welcher Abschluss? ... Außerdem. Welcher Betrug?

Stell dich nicht noch dümmer als du bist.

Wenn man einen Schadenshergang anders schildert als er sich tatsächliche ereignet hat um eine Zahlungspflicht der Versicherung herbeizuführen die andernfals nicht bestünde oder zumindest zweifelhaft ist so ist das Versicherungsbetrug oder Beihilfe dazu und das weisst du ganz genau.

Davon dass das euer tägliches Geschäft ist um den Kunden nicht zu verlieren und den ein- oder andern neuen anzulocken wird das noch lange nicht legal.

Auch das weisst du ganz genau.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Wenn man einen Schadenshergang anders schildert als er sich tatsächliche ereignet hat um eine Zahlungspflicht der Versicherung herbeizuführen die andernfals nicht bestünde oder zumindest zweifelhaft ist so ist das Versicherungsbetrug oder Beihilfe dazu und das weisst du ganz genau.

Natürlich weiß ich das.

Nur bleibt die Frage: Wer macht das hier?

Der TE hat geschrieben, dass seiner Tochter die Türe entglitten ist.

Ich habe ich geraten er soll das in der Schadensmeldung genau so schreiben.

Wo ist das Problem?

Wieso unterstellst du hier Betrug?

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Davon dass das euer tägliches Geschäft ist um den Kunden nicht zu verlieren und den ein- oder andern neuen anzulocken wird das noch lange nicht legal.

Auch das weisst du ganz genau.

Das mag vielleicht deine persönliche Vorstellung von dem Berufsbild sein.

Meine ist es jedenfalls nicht.

Ich frag mich eher, wie es bei dir im Leben so aussieht, damit man auf solche Gedanken überhaupt kommt.

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