angepasste Geschwindigkeit

Warum schaffen es nach meinem Empfinden, immer mehr VTs mit einem großen oder teuren Auto, gerade auf einfachen Landstraßen, hauptsächlich Männer, nicht mehr eine angepasste Geschwindigkeit zu fahren ?
Ich meine jetzt nicht das zu schnelle fahren sondern das Gegenteil.

Ich erlebe das täglich, heute war es ein großes Honda SUV CR- irgendwas, welches mit wahnsinnigen 65 KMh bei besten Bedingungen auf einer bis 100 KMh freigegebenen Landstraße vor mir her schaukelte.

Ich bin bei weitem nicht der Typ der auf dem Standpunkt steht das man immer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit fahren muss, es gibt immer Gründe langsamer zu fahren, aber ich sehe da auch gewisse Grenzen. Und die von mir oben genannte Gruppe (teuer, groß, Mann) fällt mir da immer wieder auf Landstraßen ins Auge.

Stehe ich alleine mit dieser Empfindung da ?

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi


Scharf fand ich auch die Drängler, die meinten mich mit eingeschaltetem Blaulich noch überholen zu wollen... Klar hätten die theoretisch schneller fahren können als ich... Ein Einsatzfahrzeug hat man aber nicht zu überholen... Sonderrechte gehen vor dem Wunsch auf schnelleres Fahren... Wobei wir da auch immerhin von Geschwindigkeiten um die 200 sprechen...
könnt ich gewesen sein. wo bitte ist das problem? ein einsatzfahrzeug mit lizens zum rote ampeln überfahren hat zwar weniger pflichten als die ohne discobeleuchtung, aber es steht nirgends das man solche fahrzeuge nicht überholen darf. und wen eben der 1,9l tdi bus bei 160 im drehzhalbegrenzer läuft dann reist sich auch der uniformierte keinen zacken aus der krone sich ggf ans rechtsfahrgebot zu halten. zuminderst der roten infusionshalter mit ihren 20 tonnen kisten können das.

wobei (fand ich scharf) es hier und da auch vorgekommen ist mit beleuchtung zum bäcker zu fahren...

Du solltest davon ausgehen das auch Du einmal Hilfe benötigst, egal in welcher Lebenslage.

Du bist dazu verpflichtet Fahrzeugen mit Sonderrechten und Sondersignalen auf keinen Fall zu behindern und freie Fahrt zu gewähren. Ein Überholvorgang könnte in diesem Sinne schon als Behinderung ausgelegt werden.

Du darfst auch nicht vergessen das die Insassen von Fahrzeugen mit Sondersignalen enormer nervlicher Belastung ausgesetzt sind. Sie wissen in der Regel nicht was auf sie zu kommt.....

Denk mal drüber nach ob es in diesem Falle vielleicht doch nicht verhältnismäßig und egoistisch ist was Du hier verlangst.

Hoffendlich werden jetzt hier nicht Parallelen gezogen: Ich erkenne sofort die Sinnhaftigkeit von Tempolimits / Ich erkenne sofort die Sinnhaftigkeit der Einsatzfahrt.

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Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi


Hast du ein persönliches Problem mit mir und meinen Ansichten oder kannst/willst du nicht richtig lesen...

ich wüsste nicht das nur DU deine meinung hier kund tun darfst...

Zitat:

Ich sprache von Geschwindigkeiten um die 200 km/h.

und? es gibt auch fahrzeuge die schneller fahren.

Zitat:

Ob es einen Gesetzestext gibt kann ich ehrlich gesagt nicht sagen... Ich habe in dem Moment mit meinem Einsatzfahrzeug Sonderrechte und du nicht...

das mag sein das du mehr rechte hast. ich habe aber auch rechte.

Zitat:

Dazu gehört auch, dass etliche Vorschriften der STVO für mich nicht gelten.... Sachen wie Tempolimit, RECHTSFAHRGEBOT und ähnliche Dinge...

auch richtig. und jetzt sind wir wieder bei dem "ich darf das und deshalb mach ich das auch". ich MUSS auch nicht im normalen verkehr jemanden von der beschleunigungs einfädeln lassen. ich muss auch nicht im bus meinen sitzplatz einem älteren herren anbieten und ich muss auch nicht aufhöhren zu rauchen wen jemand dem es nicht passt im freien neben mir steht. das MUSS ich alles nicht. das nennt sich "geben und nehmen". wen man natürlich mit der einstellung "ich hab n licht aufm dach und die hupe an" unterwegs ist wie die axt im walde dann muss man sich auch nicht wundern wen DU eine umgekehrte beweislast hast. im übrigen...weist wie lange es dauer bis ein schaden eines unversicherten (die kosten bezahlt ja der staat) polizeiwagens beglichen ist? da gehen schonmal 2 jahre ins land!

Zitat:

Du schreibst man hätte dann weniger Pflichten. Da kann man mal sehen, dass du keine Ahnung hast was du schreibst in diesem Punkt. Wir haben sogar mehr Pflichten. Es gilt sogar die umgekehrte Beweislast was eventuelle Unfälle angeht an denen wir beteiligt sind.

oben schreibst du das du das für dich die stvo nicht gilt und hier hast auf einmal wieder mehr zu machen? ja was nun?

Zitat:

Es geht hier um Sonderrechte. Das von dir angeführte Rechtsfahrgebot gilt bei Fahrten mit Sondersignal nicht. Da darf ich ganz offiziell verstoßen. Und Leute anzeigen die mich in meiner Einsatzfahrt behindern... Möglicherweise auch weil sie mich überholt haben und dann vor mir hinter einem anderen Vorausfahrenden festhängen...

das kannst du alles machen. ebenso wie ich einen blaulichtwagen mit 200 überholen kann und darf!

Zitat:

In den Zeiten in denen ich RTW gefahren bin habe ich bei freier Strecke dann sogar das Martinshorn ausgeschaltet womit mein Blaulicht keine rechtliche Wirkung mehr hatte und bin rechts gefahren... Kam Verkehr in Sicht, Horn an und auf die Spur wo es am schnellsten voran ging... Nach 10 Jahren die ich diese Spiel betrieben habe dürfte ich mich da ausreichend auskennen... Zumal jährlich durch die Polizei in unserem Verein geschult wird was man darf und was nicht.

dann pass das nächste mal besser auf. eine einsatzfahrt mit sonderrechten hängt nicht ausschliesslich vom blaulicht und martinshorn ab! es ist richtig das beides einem automatisch sonderrechte gewährt. kann aber auch OHNE beides vorhanden sein.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi


Scharf fand ich auch die Drängler, die meinten mich mit eingeschaltetem Blaulich noch überholen zu wollen... Klar hätten die theoretisch schneller fahren können als ich... Ein Einsatzfahrzeug hat man aber nicht zu überholen... Sonderrechte gehen vor dem Wunsch auf schnelleres Fahren... Wobei wir da auch immerhin von Geschwindigkeiten um die 200 sprechen...
könnt ich gewesen sein. wo bitte ist das problem? ein einsatzfahrzeug mit lizens zum rote ampeln überfahren hat zwar weniger pflichten als die ohne discobeleuchtung, aber es steht nirgends das man solche fahrzeuge nicht überholen darf. und wen eben der 1,9l tdi bus bei 160 im drehzhalbegrenzer läuft dann reist sich auch der uniformierte keinen zacken aus der krone sich ggf ans rechtsfahrgebot zu halten. zuminderst der roten infusionshalter mit ihren 20 tonnen kisten können das.

wobei (fand ich scharf) es hier und da auch vorgekommen ist mit beleuchtung zum bäcker zu fahren...

Du solltest davon ausgehen das auch Du einmal Hilfe benötigst, egal in welcher Lebenslage.

Du bist dazu verpflichtet Fahrzeugen mit Sonderrechten und Sondersignalen auf keinen Fall zu behindern und freie Fahrt zu gewähren. Ein Überholvorgang könnte in diesem Sinne schon als Behinderung ausgelegt werden.

Du darfst auch nicht vergessen das die Insassen von Fahrzeugen mit Sondersignalen enormer nervlicher Belastung ausgesetzt sind. Sie wissen in der Regel nicht was auf sie zu kommt.....

Denk mal drüber nach ob es in diesem Falle vielleicht doch nicht verhältnismäßig und egoistisch ist was Du hier verlangst.

Hoffendlich werden jetzt hier nicht Parallelen gezogen: Ich erkenne sofort die Sinnhaftigkeit von Tempolimits / Ich erkenne sofort die Sinnhaftigkeit der Einsatzfahrt.

Naja man muß schon unterscheiden, Sonderrechte und Wegerechte.

Blaulicht allein sagt erstmal gar nix aus. bzw. ist eigentlich eine Warnung.

Und Sonderrechte gibts auch nicht sichtbar.
Also darf mir ein Blaulichtfahrzeug durchaus im Weg rumfahren.
Selbst ohne Blaulicht.
Und wenns Feuerwehr oder Polizei ist sogar in Zivil.
Deren Sonderrechte sind nicht ans Fahrzeug gebunden wie bei Krankenwagen.
Sanitäter selbst haben keine Sonderrechte, das Fahrzeug hat sie. 😉

Aber Wegerechte = ich muß Platz machen gibts erst bei LaLü.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Naja man muß schon unterscheiden, Sonderrechte und Wegerechte.

Blaulicht allein sagt erstmal gar nix aus. bzw. ist eigentlich eine Warnung.

Und Sonderrechte gibts auch nicht sichtbar.
Also darf mir ein Blaulichtfahrzeug durchaus im Weg rumfahren.
Selbst ohne Blaulicht.
Und wenns Feuerwehr oder Polizei ist sogar in Zivil.
Deren Sonderrechte sind nicht ans Fahrzeug gebunden wie bei Krankenwagen.
Sanitäter selbst haben keine Sonderrechte, das Fahrzeug hat sie. 😉

Aber Wegerechte = ich muß Platz machen gibts erst bei LaLü.

Genau, wir befragen erst mal Tante Google und dann entscheiden wir ob wir nun oder ob wir nicht.

Warum müssen wir besprechen was 99 % der Vts eh nicht im Ernstfall raffen ?

Ein Fahrzeug mit Blaulicht fährt in der Regel nicht aus Langeweile damit rum, wenn ich eins sehe tue ich alles in meiner Macht stehende um es nicht zu behindern.
Auch aus Egoismus, denn ich hoffe wenn ich mal Hilfe nötig habe, das sie so schnell wie möglich vor Ort ist und nicht erst auf dem Weg zu mir über ihre Rechte streiten muss.

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Ich muß dafür nicht google befragen, ich hab als KatSe Sonderrechte.

Und auch wenns einigen ("wie soll man denn da leise anfahren?"😉 nicht gefällt, rein formal gesetzlich ist es in Deutschland eben so.
Geht auch anders, aber der Gesetzgeber wird sich schonwas dabei gedacht haben. 😁😁😁
Wir müssen doch nicht alles nachmachen wie Tempolimit oder Wegerechte bei Blaulicht...

Kein Krach, Kein Weg.

Moin auch...

ich habe die letzten Beiträge mit Freude gelesen....

es ist immer wieder faszinierend wie Leute ohne wirkliche Argumente darauf pochen, dass auch sie Rechte haben.... Natürlich hat jeder Rechte... Habe ich Blaulicht und Horn eingeschaltet habe ich aber mehr Rechte als die anderen... Und ich habe (Sonder)Rechte die die Rechte der anderen teilweise außer Kraft setzen....
Das Thema der umgekehrten Beweislast ist definitiv nicht dem Fahrstil einzelner Fahrer geschuldet. Im Sinne der STVO ist jedes Fahrzeug was so unterwegs ist eine, nennen wir es "Störung", des normalen Verkehrsgeschehens. Das soll verhindern, dass sich die Leute wie die Axt im Walde benehmen. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe dabei.... Ist aber gut, dass ich hier persönlich angesprochen werde ich würde mich so verhalten.... Ich habe in 10 Jahren keinen Unfall auf einer Fahrt mit Sonderrechten gehabt...

Ich habe im übrigen auch nicht geschrieben, dass die STVO für mich nicht gilt!! Ich habe halt Rechte in dem Moment, die andere nicht haben. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die STVO nicht mehr gilt für mich. Vielleicht solltest du selber erstmal besser recherchieren und dann schreiben.

Ich brauche auch beim nächsten Mal nicht besonders aufpassen... Absolut nicht. Rettungsdienstfahrzeuge wie ich sie fahre MÜSSEN zur Erlangung der Sonderrechte Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet haben. Andernfalls erwirkt das Blaulicht nur eine Warnwirkung... Wie auch schon von anderen hier bestätigt. Ich kenne als Ausnahme davon nur die Polizei und das auch nur bei ganz besonderen Anlässen wo eine "stille Anfahrt" erforderlich ist.

Wie ja auch schon von der Dicken geschrieben fahre ich nicht zum Spaß mit Blaulicht und Horn in der Gegend rum. Ich mache das um Menschenleben zu retten... Und ich kriege nichtmal Kohle dafür. Die verdien ich mit dem anderen Job.

Ich denke, bei dieser Geschichte kann man sich mal wieder trefflich streiten, Erbsen zählen und §§ (zu Tode) reiten...

Hilfreich ist hier sicher eher situationsbedingtes Handeln unter Nutzung des gesunden Menschenverstandes.

Für mich ist es ganz simpel, ich behindere kein Einsatzfahrzeug unter Blaulicht (egal ob mit oder ohne Taütata). Also sind Überholmanöver innerstädtisch und auf 1-spurigen Überlandstraßen tabu, zumal die Fahrzeuge dort meist schon deutlich über Limit fahren und somit ein Überholmanöver wenig Sinn macht.

Auf einer weitgehend freien BAB sieht das allerdings anders aus...

Rettungswagen habe ich da schon x-mal überholt, meist fuhren diese allerdings auch brav rechts. Ebenso wie Kolonnen von Bereitschaftspolizei. Letztes Blaulichtfahrzeug war ein Streifenwagen (VW Passat) dem bei knapp 200km/h die Luft ausging und der bei meiner Annäherung wie selbstverständlich die linke Spur frei machte und mich passieren ließ.

Bei unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen, Streckenführungen sollte man sich so etwas allerdings schenken.

Da will ich dir garnicht generell widersprechen. Wenn ich RTW fahre (wie ja auch schon von mir geschrieben) mache ich teilweise die Tröte wieder aus und bin auch rechts unterwegs.... Auf einer menschenleeren Autobahn morgens um 3 ohne Tempolimit... Da mache ich dann gerne mal im Interesse meiner Ohren die Tröte aus und meistens auch die Lampen... Da darf ich ja so oder so schnell fahren. Sobald ich es aber für nötig halte und das volle Programm wieder zünde.... Da muss man nicht an mir vorbei.
Programm wird wieder gestartet z.B. bei: auftauchendem Verkehr (mehr als 1 Auto😁) oder z.B. Tempolimit. Und da sind wir bei dem Thema was du selber gesagt hast, da fahr ich schon deutlich über Limit und somit erübrigt sich in alle Regel der Sinn eines Überholmanövers...

Mit diesen Argumenten wirst du aber bestimmten Zeitgenossen auch nicht Herr... Die haben ja auch Rechte... Es wird nicht belegt was und wieso, aber sie haben auch welche 😎

Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi



Mit diesen Argumenten wirst du aber bestimmten Zeitgenossen auch nicht Herr... Die haben ja auch Rechte... Es wird nicht belegt was und wieso, aber sie haben auch welche 😎

und du faselst was von "hasschu broblem"...🙄

ob du menschen rettest, feuer ausmachst oder zum schnell zum bier holen musst ist doch total egal. wen jemand schneller ist (und bei den meisten einsatzfahrzeugen ist das ausserhalb einer stadt auch keine kunst) sich über leute zu beschweren die einen überholen wollen...um das gehts. und das ist kein problem weil es kein gesetz gibt das es verbietet. aber ich widerhol mich da. du wolltest das gesetz ja noch suchen. was is draus geworden? und welche argumente sind den von dir gekommen ausser ich darf das? es ist schon traurig wen man anderen unfähigkeit vorwirft und argumentlosigkeit und selbst kein einziges bringen kann.

der lude hat recht: wen ich einen einsatzwagen überholen behindere ich ihn ja nicht.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi



Mit diesen Argumenten wirst du aber bestimmten Zeitgenossen auch nicht Herr... Die haben ja auch Rechte... Es wird nicht belegt was und wieso, aber sie haben auch welche 😎
und du faselst was von "hasschu broblem"...🙄

ob du menschen rettest, feuer ausmachst oder zum schnell zum bier holen musst ist doch total egal. wen jemand schneller ist (und bei den meisten einsatzfahrzeugen ist das ausserhalb einer stadt auch keine kunst) sich über leute zu beschweren die einen überholen wollen...um das gehts. und das ist kein problem weil es kein gesetz gibt das es verbietet. aber ich widerhol mich da. du wolltest das gesetz ja noch suchen. was is draus geworden? und welche argumente sind den von dir gekommen ausser ich darf das? es ist schon traurig wen man anderen unfähigkeit vorwirft und argumentlosigkeit und selbst kein einziges bringen kann.

der lude hat recht: wen ich einen einsatzwagen überholen behindere ich ihn ja nicht.

Nein, ich wollte kein Gesetz heraussuchen. Und wie egal es ist wirst du merken wenn du selbst mal unfreiwillig in so einem Fahrzeug liegst... Mach wie du meinst.

Und jetzt werden wir mal genau... Fahre ich auf einer menschenleeren Autobahn mache ich in aller Regel das voll Programm aus. Damit ist für die anderen Verkehrsteilnehme nicht mehr ersichtlich, dass ich besondere Rechte habe und so verhalte ich mich dann auch. Nach den Regeln der STVO. Tempolimit = volles Programm an -> Und da kommen Vorschriften zum Tragen die es dir eindeutig verbieten. Du darfst nicht schneller fahren als das Limit, ich schon.

Meine Argumente sind die Vorschriften der STVO zum Thema: http://www.recht-im-rettungsdienst.de
Abschreiben muss ich die Texte nicht. Somit habe ich meine Argumente gebracht.

es kommt darauf an...

Wenn das Blaulicht langsam mittig fährt...
(und evtl. irgendwelche verlorene Dinge sucht - ja ich weiß, das kommt sooooooo selten vor 😉 )

Oder wenn die Feuerwehr mit Blaulicht und LaLü mit ihrem Maximum fährt und man vorne schon ne Rauchsäule sieht...
Oder auch ohne Rauchsäule - wenn Feuerwehr auf der AB ist, entweder ist was auf der AB oder sie fahren demnächst ab.

Da kann man nach gesundem Menschenverstand dahinter bleiben.

Eine "Verschlimmerung" einer Stausituation durch die die Feuerwehr die man 1 Minute vorher überholt hat dann durch muß sehe ich durchaus als Behinderung.

Rettungswagen ist so ne Sache. Die können auch Überführungsfahrten machen. Die kann man normal überholen außer sie zeigen was anderes an durch Verhalten.

Auch das mit der stillen Anfahrt - gibt nicht nur Banküberfälle sondern auch Selbstmörder - ist so eine Sache. Oder sogar weniger Lärm für Anwohner...

Im Prinzip hat der Gesetzgeber es eben versäumt. In Deutschland brauchts LaLü für Wegerechte.

Das hat nichts mit roten Ampeln zu tun. Über rote Ampeln darf man auch mit Sonderrechten allein - da brauchts auch kein Blaulicht.

Sondern damit, daß die anderen Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen.

Wobei die meisten natürlich Platz machen wenn man es möchte - nur müssen tun sie es eigentlich nicht - und das in D wo doch alles geregelt ist...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


der lude hat recht: wen ich einen einsatzwagen überholen behindere ich ihn ja nicht.

Aber wer macht sowas. Ich nicht und Ihr doch auch nicht, oder. Ich hoffe das war eine nicht ernstgemeinte Feststellung.

Lg.

Konitime

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


es kommt darauf an...

Wenn das Blaulicht langsam mittig fährt...
(und evtl. irgendwelche verlorene Dinge sucht - ja ich weiß, das kommt sooooooo selten vor 😉 )

Oder wenn die Feuerwehr mit Blaulicht und LaLü mit ihrem Maximum fährt und man vorne schon ne Rauchsäule sieht...
Oder auch ohne Rauchsäule - wenn Feuerwehr auf der AB ist, entweder ist was auf der AB oder sie fahren demnächst ab.

Da kann man nach gesundem Menschenverstand dahinter bleiben.

Eine "Verschlimmerung" einer Stausituation durch die die Feuerwehr die man 1 Minute vorher überholt hat dann durch muß sehe ich durchaus als Behinderung.

Rettungswagen ist so ne Sache. Die können auch Überführungsfahrten machen. Die kann man normal überholen außer sie zeigen was anderes an durch Verhalten.

Genau das ist ja das was ich auch versuchen will zu sagen. Solange mir das Fahrzeug nichts anzeigt gehe ich von einem normalen Verkehrsgeschehen aus. So zeige ich auch mit meinem Fahren auf der linken Spur, Horn und Lampen an, dass bei mir höchste Eile nach den Definitionen der STVO geboten ist.

Ich spreche auch nur noch den Knallern die bei normalem oder dichtem Verkehr hinter mir drängeln, nicht von einer menschenleeren Autobahn.

Es gibt aber halt die Knaller denen alles scheißegal ist und sie auf ihrem vermeintlichen Recht bestehen. Das sind aber oftmals auch diejenigen die am lausten schreien wenn ihnen selbst was passiert ist... Und dann die Retter lange brauchen. Da glaube ich dann auch nicht mehr an solche Dinge wie gesunden Menschenverstand.

Fairerweise muss man klar sagen, daß sich der weitaus überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer anständig verhält.

Zitat:

Original geschrieben von konitime



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


der lude hat recht: wen ich einen einsatzwagen überholen behindere ich ihn ja nicht.
Aber wer macht sowas. Ich nicht und Ihr doch auch nicht, oder. Ich hoffe das war eine nicht ernstgemeinte Feststellung.

Lg.

Konitime

Ich mache so etwas (auf der BAB, geeignete Verkehrssituation vorausgesetzt).

Wo ist das Problem, solange ich das Einsatzfahrzeug nicht behindere, bedränge, etc...?

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Zitat:

Original geschrieben von konitime


Aber wer macht sowas. Ich nicht und Ihr doch auch nicht, oder. Ich hoffe das war eine nicht ernstgemeinte Feststellung.

Lg.

Konitime

Ich mache so etwas (auf der BAB, geeignete Verkehrssituation vorausgesetzt).

Wo ist das Problem, solange ich das Einsatzfahrzeug nicht behindere, bedränge, etc...?

Keine Behinderung, kein Bedrängen = kein Problem... Und halt geeignete Verkehrssituation...

Dann scheinst du auch zu denjenigen zu gehören die NICHT zwangsweise aus einer höheren Endgeschwindigkeit ihres Fahrzeugs ein Vorfahrtsrecht ableiten.

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