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Angemeldetes Auto verkaufen und abgemeldet übergeben - Vorgehen?

Themenstarteram 3. September 2019 um 16:24

Hallo Zusammen,

hab zwar schon recherchiert, aber noch nicht 100%ig die Antwort gefunden, daher frage ich hier.

Wie ist das Vorgehen eines Autoverkaufs, wenn man es nur abgemeldet übergeben möchte?

Das Auto ist momentan angemeldet, hat TÜV und parkt auf der Straße.

Falls der Käufer nicht über rote Nummernschilder verfügt, wird er es zum Abholen erst anmelden müssen. Dafür benötigt er die Fahrzeugpapiere, die ich ihm aber nicht gebe, bevor das Auto von mir abgemeldet ist.

Ist dieses Vorgehen richtig?

1. Kaufvertrag machen und das Auto auf ein Privatgelände abstellen (in meiner Nähe ist z.B. ein privates Parkhaus, wo ich vorübergehend einen Platz mieten könnte)

2. Verkäufer meldet Auto ab (mit Nummernschildern + Fahrzeugpapieren)

3. Käufer treffen, Bezahlen und Schlüssel + Papiere übergeben.

Oder wie macht ihr das?

Wie verhindere ich, dass der Käufer trotz Kaufvertrag das Auto nicht holt?

Anzahlung? Anzahlung von 50 Euro bei knapp 5000 Euro Fahrzeugwert angemessen?

Im Kaufvertrag würde ich vermerken, dass das Auto innerhalb von 7 Tagen vom gemieteten Platz zu entfernen ist.

Grüße

John

Beste Antwort im Thema

da gibt es tatsächlich mehrere Wege. Was ist es denn für ein Auto?

Ich habe normalerweise keinen Stress damit, Autos auch angemeldet zu übergeben, wenn sichergestellt ist, dass man den Käufer habhaft machen kann, wenn er seiner Pflicht zur Ummeldung nicht nachkommt. Ich schaue mir die Käufer an und kopiere den Personalausweis mit deutscher Adresse. Familienvater geht, Exporthändler geht nicht.

Zweiter Weg: Abmelden und unmittelbar übergeben, dann kann der Käufer noch bis 24.00 am selben Tag damit nach Hause fahren.

Dritter Weg: Am Tag der Abholung abmelden, Käufer kommt mit Kurzzeitkennzeichen oder roter Nummer oder er meldet das Auto gleich auf sich an. Einen Tag kann das Auto auf der Strasse stehen.

Vierter Weg: auf Privatgelände abstellen. Sieben Tage sind aber viel zu lang. Wenn es abgemeldet ist, ist es auch nicht mehr gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert.

Wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist, kann der Käufer auch die Papiere haben und meldet das Auto für sich an. Die Anzahlung sollte immer so hoch sein, dass man das Interesse des Käufers nachhaltig sichert und sie evtl. eintretende Schäden abdeckt. 200.- € reichen reicht weit, 50.- € schrecken weniger.

Man muss im Einzelfall abwägen, der Käufer hat ja auch ein Interesse, nicht zu viel Arbeit zu haben. Gerade habe ich mein Motorrad verkauft, da habe ich das Ding abgemeldet und mit entstempeltem Kennzeichen noch in die Garage beim Käufer gebracht. War am einfachsten für beide Seiten.

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da gibt es tatsächlich mehrere Wege. Was ist es denn für ein Auto?

Ich habe normalerweise keinen Stress damit, Autos auch angemeldet zu übergeben, wenn sichergestellt ist, dass man den Käufer habhaft machen kann, wenn er seiner Pflicht zur Ummeldung nicht nachkommt. Ich schaue mir die Käufer an und kopiere den Personalausweis mit deutscher Adresse. Familienvater geht, Exporthändler geht nicht.

Zweiter Weg: Abmelden und unmittelbar übergeben, dann kann der Käufer noch bis 24.00 am selben Tag damit nach Hause fahren.

Dritter Weg: Am Tag der Abholung abmelden, Käufer kommt mit Kurzzeitkennzeichen oder roter Nummer oder er meldet das Auto gleich auf sich an. Einen Tag kann das Auto auf der Strasse stehen.

Vierter Weg: auf Privatgelände abstellen. Sieben Tage sind aber viel zu lang. Wenn es abgemeldet ist, ist es auch nicht mehr gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert.

Wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist, kann der Käufer auch die Papiere haben und meldet das Auto für sich an. Die Anzahlung sollte immer so hoch sein, dass man das Interesse des Käufers nachhaltig sichert und sie evtl. eintretende Schäden abdeckt. 200.- € reichen reicht weit, 50.- € schrecken weniger.

Man muss im Einzelfall abwägen, der Käufer hat ja auch ein Interesse, nicht zu viel Arbeit zu haben. Gerade habe ich mein Motorrad verkauft, da habe ich das Ding abgemeldet und mit entstempeltem Kennzeichen noch in die Garage beim Käufer gebracht. War am einfachsten für beide Seiten.

Themenstarteram 3. September 2019 um 17:10

Hallo Kai,

danke für die hilfreiche Antwort.

Welche Versicherung haftet bei Deiner Option zwei, wenn der Käufer an dem Tag der Abmeldung mit dem Auto einen Unfall baut?

Option drei klingt gut und das mit dem Auto bringen nach Abmeldung ist auch eine gute Idee.

Es handelt sich bei dem Auto übrigens um einen Audi A3 Sportback, BJ 2006, Benziner, 161000 km, TÜV neu.

Ich gehe lieber auf Nummer sicher und würde nur im äußersten Ausnahmefall (Käufer wohnt in der selben Stadt und ist kein letze-Preis-Typ. Diese Sorte Mensch ist jedoch rar) das Auto angemeldet übergeben.

Ich würde Dein Auto nicht kaufen, wenn Du es abmeldest. Es sei denn, mein Aufwand würde vom Kaufpreis abgezogen (ca. 500€).

Die Problematik des angemeldeten Autos ist bekannt, aber es sollte eine für beide Seiten sinnvolle Lösung gefunden werden.

........

Zitat:

@John_Nuernberg schrieb am 3. September 2019 um 19:10:58 Uhr:

Welche Versicherung haftet bei Deiner Option zwei, wenn der Käufer an dem Tag der Abmeldung mit dem Auto einen Unfall baut?

Deine bisherige Versicherung, aber nicht mehr zu Lasten Deines Rabatts.

Zitat:

@John_Nuernberg schrieb am 3. September 2019 um 19:10:58 Uhr:

Ich gehe lieber auf Nummer sicher und würde nur im äußersten Ausnahmefall (Käufer wohnt in der selben Stadt und ist kein letze-Preis-Typ. Diese Sorte Mensch ist jedoch rar) das Auto angemeldet übergeben.

Wenn der Käufer in der selben Stadt oder Kreis wohnt, könnte man das Auto einfach gemeinsam ummelden.

Alternativ: Wohnt der Käufer im oder benachbarten Kreis, kann man das Auto abmelden und zum Käufer auf direktem Weg überführen. So war es bei meinem vorletzten Kauf. Der Verkäufer hat es abgemeldet und ist mit seiner Frau im zweiten Auot zu mir gekommen. Nach Übergabe hat seine Frau ihn mitgenommen. Wir wohnten ca 25km auseinander.

Ich glaube kaum, dass ein öffentliches Parkhaus es zulässt, dass tagelang ein abgemeldetes Auto da rumsteht.

Hier kannst du lesen, dass ein Unfall bei angemeldter Übergabe auf der Überführungsfahrt evtl. etwas Rennerei für den Verkäufer bedeutet, aber nicht zu deinen Lasten geht, solange du die Meldungen an Zulassungsstelle und Versicherung schnellst möglich machst. Optimal wäre natürlich ein Fax an die Versicherung bevor der Käufer die Heimfahrt antritt: https://www.motor-talk.de/.../...eht-aber-nur-auf-halter-t6682542.html

Ich war jedenfalls extrem froh, dass mir mein letztes Auto angemeldet übergeben wurde. Entfernung waren 400km, so dass man nicht mal eben hin und her kann. KZK ist nicht ganz billig und bedeutet Rennerei.

Man kann ein angemeldetes Auto auch relativ Risikolos abgeben. Im kaufvertrag wird ja ein bestimmter Übergabezeitpunkt angegeben. Dazu kommen noch Infos an die Zulassungsstelle und die Versicherung, das das Auto verkauft wurde. Das sind bei den Vordrucken die man vom ADAC usw. bekommt meist Postkarten. Die unterschreibt der Käufer auch und somit bist Du raus.

Wenn er das Auto nicht innerhalb der angegebenen Frist ummeldet, kann das bis zur Zwangsstillegung durch die Behörde führen und wenn etwas passiert weiß die Versicherung auch bescheid.

Die Frist ist übrigens meist 3-4 (Werk)Tage. Ein Auto ohne Zulassung darfst Du garnicht in ein öffentliches Parkhaus stellen. Es handelt sich eben um ein öffentliches Parkhaus und somit öffentlichen Straßenverkehr. Eine private Garage, Stellplatz TG oder ähnliches ist eben Privat (umfrieded).

Zitat:

@StephanRE schrieb am 4. September 2019 um 09:52:29 Uhr:

 

Wenn er das Auto nicht innerhalb der angegebenen Frist ummeldet, kann das bis zur Zwangsstillegung durch die Behörde führen und wenn etwas passiert weiß die Versicherung auch bescheid.

Der Weg dorthin ist aber recht langwierig und nervenraubend, wie man hier in zahlreichen Threads nachlesen kann. Dementgegen stehen jedoch vermutlich x-tausende Fälle, in denen alles gut ging.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 4. September 2019 um 09:52:29 Uhr:Ein Auto ohne Zulassung darfst Du garnicht in ein öffentliches Parkhaus stellen. Es handelt sich eben um ein öffentliches Parkhaus und somit öffentlichen Straßenverkehr.

mit Zustimmung des Eigentümers geht das schon und die Frage, ob das öffentlicher Verkehrsraum ist, ist in dem Zusammenhang auch nicht relevant. Nur auf öffentlichen (gewidmeten) Straßen darf das Auto ohne Zulassung nicht stehen, da das eine Sondernutzung wäre.

Bei Beachtung von bestimmten Voraussetzungen ist eine angemeldete Übergabe eigentlich relativ risikolos.

Abgemeldet bzw. der hickhack mit der direkten Abmeldung nach Kaufvertrag schränkt den käuferkreis ein und setzt euch beide auch zeitlich (Öffnungszeiten) unter Druck.

 

Ich selbst würde auch nicht an jeden Vollhorst angemeldet übergeben - kategorisch ausschließen würde ich das allerdings auch nicht.

Themenstarteram 8. September 2019 um 8:13

Wie sieht es aus, wenn der Käufer zwar in Deutschland lebt, das Auto aber gleich ins Ausland bringen möchte?

Ein Interessent hat vor das Auto heute (Sonntag) zu kaufen und will es gleich mitnehmen. Nächste Woche möchte er es mit Zollkennzeichen nach Polen überführen, angeblich zum Sohn als "Geburtstagsgeschenk".

Ich hätte große Bauchschmerzen ihm das Auto angemeldet zu übergeben.

Der Interessent meint zwar, dass er die Strecke (400 km) kein zweites mal fahren möchte, aber damit will ich mich nicht unter Druck setzen lassen. Lieber geh ich mit dem Preis runter

Und warum fährst Du nicht mit dem Käufer zusammen zur Zulassungsstelle wenn er die Ausfuhrkennzeichen beantragen möchte? Werden die Ausfuhrkennzeichen zugeteilt - wird der Wagen automatisch abgemeldet. Das ist das einzig logische

Vorgehen - hilft dem Käufer und deinem Bauch....

am 8. September 2019 um 8:59

Das Procedere ist folgendes:

Auto verkaufen, Geld kassieren, Abmelden, Übergeben (das Auto).

 

Alles andere ist bulls...

Zitat:

@John_Nuernberg schrieb am 8. September 2019 um 10:13:13 Uhr:

Ich hätte große Bauchschmerzen ihm das Auto angemeldet zu übergeben.

Der Interessent meint zwar, dass er die Strecke (400 km) kein zweites mal fahren möchte, aber damit will ich mich nicht unter Druck setzen lassen. Lieber geh ich mit dem Preis runter

Da hätte ich auch Bachschmerzen. Über die Grenze ist weder Auto noch Käufer leicht greifbar.

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