Angel Eyes für E46
Weiß jemand von euch die Innendurchmesser der Reflektoren von Scheinwerfern vom E46. Ich möchte mir die Angel Eyes verbauen weiß aber die Durchmesser nicht. Hat schon jemand sowas gemacht? Erfahrungen?
15 Antworten
Siehe Signatur.
Ich empfehle dir SanitTuning. Keine Bastelei, gute Qualität. Funktioniert einwandfrei und ist relativ einfach einzubauen.
Hat dann natürlich seinen Preis. Die Ringen kosten ca. 90€.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Siehe Signatur.
Ich empfehle dir SanitTuning. Keine Bastelei, gute Qualität. Funktioniert einwandfrei und ist relativ einfach einzubauen.
Hat dann natürlich seinen Preis. Die Ringen kosten ca. 90€.
und die zulassung? die ist dann doch futsch oder?
Immerhin bleibt die BE erhalten, d.h. die Polizei kann mir mein Auto nicht stillegen 🙂
Muss jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko mit dem Umbau eingehen will.
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Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Immerhin bleibt die BE erhalten, d.h. die Polizei kann mir mein Auto nicht stillegen 🙂
Muss jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko mit dem Umbau eingehen will.
ööhhh normal erlischt bei eingriffen in die beleuchtungsanlage deine betriebserlaubnis 😉 normal kann dir eigentlich jeder polizist dein auto stilllegen.
Auszug aus dem § 19 der StVZO
BE erlischt nur, wenn
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
1 und 3 scheidet ja von vornherein schonmal aus. Und unter Gefährdung versteht man eine konkrete Gefährdung und nicht so ein Wischi Waschi Zeug wie: es wäre eventuell vielleicht möglich, dass ....
Ist eine rechtliche Grauzone, was der Gesetzgeber jetzt damit genau meint. Aber es wäre ja unsinnig, absolut sichere Fahrzeuge, die auch keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (schließlich fahren ja genug Autos serienmäßig mit AngelEyes rum bzw. es gibt fertige Scheinwerfer mit AngelEyes zu kaufen), stillzulegen.
naja bei uns hätteste schlechte karten, die legen dir den wagen dafür still, da die teile in der stvo nicht zugelassen sind.
Dann sollte sich da vielleicht mal jemand beschweren, d.h. vor Gericht gehen. Was die Polizei macht und was sie darf sind manchmal zwei Paar Schuhe... Die meisten Leute lassen es sich halt gefallen, weil sie meinen, dass es so schon seine Richtigkeit haben wird.
sachmal bin ich jetzt jeck, auf der HP steht:
Zitat:
fuer coupe/cabrio nur nach facelift (3/03) das ganze hat selbstverstaendlich KEINE TÜV zulassung ultrahelles licht auch am tage.die ringe wirken bei beleuchtung breiter als sie in wirklichkeit sind.
also, sind die dinger nicht zugelassen und deine BE erlischt, da du ein Teile eingebaust hast, was nicht zugelassen ist.
Zitat:
Original geschrieben von RedWraith
sachmal bin ich jetzt jeck, auf der HP steht:
also, sind die dinger nicht zugelassen und deine BE erlischt, da du ein Teile eingebaust hast, was nicht zugelassen ist.
Nicht zulässig und erlöschen der BE ist ein RIESIGER Unterschied. Nicht zulässig: Kostet 25€, ich darf weiterfahren und muss die Ringe ausbauen und den Wagen vorführen.
Erlöschen der BE: Der Wagen wird stillgelegt und ich darf erst mal zu Fuß nach Hause gehen.
Hier noch ein interessanter Auszug aus der amtlichen Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 zum § 19 StVZO(VkBl. 94 149)
§ 19 II StVZO
Die BE erlischt, wenn
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
„Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …
Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.“
Diese Diskussion hatten wir auch schonmal.
Kurz und knackig: Es ist einfach nicht erlaubt. Wenn die Polente will, kann sie dir das Fahrzeug still legen. Im Falle eines Unfalls kannst du allen Kosten sitzen bleiben, weil die Versicherung nicht zahlt.
Andersrum kanns auch sein, dass nie etwas passiert, dich niemand anhält und du mit den Angel Eyes glücklich wirst.
Gruß
Krümel
Zitat:
Original geschrieben von Krümelbrot
Diese Diskussion hatten wir auch schonmal.
Kurz und knackig: Es ist einfach nicht erlaubt. Wenn die Polente will, kann sie dir das Fahrzeug still legen. Im Falle eines Unfalls kannst du allen Kosten sitzen bleiben, weil die Versicherung nicht zahlt.
Andersrum kanns auch sein, dass nie etwas passiert, dich niemand anhält und du mit den Angel Eyes glücklich wirst.
Gruß
Krümel
danke vielen dank! das will ich ihm ja auch sagen, aber er glaubts net.
du kannst dann noch so viel argumentieren, wenn denen das nicht passt, haste geloost! ganz einfach.
Zitat:
Original geschrieben von Krümelbrot
Kurz und knackig: Es ist einfach nicht erlaubt.
Richtig.
Zitat:
Original geschrieben von Krümelbrot
Wenn die Polente will, kann sie dir das Fahrzeug still legen.
Das würden sie vielleicht machen, aber sie dürfen es eigentlich nicht 🙂
Auf die Standlichtringe passt Nr. 221.2 aus dem Bußgeldkatalog:
unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen.
Kostet 20€. Da keine Gefährdung hinzukommt, ist die Stillegung des Fahrzeugs nicht zulässig. Zur Not würde ich mir das vor Gericht bestätigen lassen.