Angebliches Falschparken in Maastricht,obwohl man nie da war

Hallo

wir bekamen ein Schreiben von Cannock über Parkgebühren in Maastricht, obwohl wir nie da waren. Kennzeichen stimmt, Automarke nicht.

Haltername unvollständig.

Beim Versuch, telefonisch nachzufragen kein Durchkommen.Endlose Warteschleifen.

Ursprüngliche Forderung 2 x 1,80,- jetzt 2 x 160,-

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit o.g Unternehmen ?

Gruss

41 Antworten
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 31. August 2025 um 11:36:42 Uhr:
Was fürn Strich?

Der Strich, den es früher zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer gab.

Habe ich schon verstanden, ist aber lange her.

Zitat:
@nogel schrieb am 31. August 2025 um 12:08:10 Uhr:Das ist ja wohl eines der rechtsstaatlichen Prinzipien, daß man nicht seine Unschuld beweisen muß, sondern es muß einem das Fehlverhalten nachgewiesen werden, damit man bestraft/sanktioniert werden kann.
Soll doch Cannock oder wie die heißen ein Foto vom falsch geparkten Auto schicken...
Ich käme nie auf die Idee, mehr zu unternehmen als vielleicht einen Einzeiler zu schreiben "dort war ich noch nie"

Darum geht es doch, wias schreibt man in den Ein- oder Zweizeiler, damit sich jemand nochmal den Vorgang anschaut und dann die Forderung fallen lässt.

Einem hilft ja nichts, wenn man unschuldig ist und auch vor Gericht Recht bekäme, aber wegen Nichtstun automatisiert auf den niederländischen Verhandungslisten landet und bei Besuch der Niederlande Jahre später festgesetzt wird. Dann wird es schwierig da schnell und unbeschadet wieder rauszukommen.

Zitat:
@nogel schrieb am 31. August 2025 um 12:30:57 Uhr:
Du auch?
Auch vor Gericht muß der Anspruchsteller seine Forderung beweisen.

Ja, und wenn diese glaubhaft sind und du dir ebenfalls sicher bist, dass du nichts getan hast..... was dann?

Da hast du deine Antwort von wegen Unschuld beweisen..... 🙄

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Zitat:
@Rulpo1 schrieb am 31. August 2025 um 11:30:59 Uhr:
Hallo
wir bekamen ein Schreiben von Cannock über Parkgebühren in Maastricht, obwohl wir nie da waren. Kennzeichen stimmt, Automarke nicht.
Haltername unvollständig.
Beim Versuch, telefonisch nachzufragen kein Durchkommen.Endlose Warteschleifen.
Ursprüngliche Forderung 2 x 1,80,- jetzt 2 x 160,-
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit o.g Unternehmen ?
Gruss

Das ist eine offizielle Seite.

https://www.cannock.nl/

https://betalen.cannock.nl/contact/

Ich würde Kontakt mit denen aufnehmen.

"Offizielle Seite" :-)

Das ist ein Inkasso-Dienstleister, keine Behörde.

Zitat:
@augenauf schrieb am 31. August 2025 um 15:41:02 Uhr:
Ja, und wenn diese glaubhaft sind und du dir ebenfalls sicher bist, dass du nichts getan hast..... was dann?
Da hast du deine Antwort von wegen Unschuld beweisen..... 🙄

Haha, drollig.

Wie sollen die Forderungen des Anspruchstellers vor Geicht jemals glaubhaft erscheinen, wenn man nie da war? Dann wirds auch kein Foto etc. geben.

Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 31. August 2025 um 16:48:03 Uhr:
"Offizielle Seite" :-)
Das ist ein Inkasso-Dienstleister, keine Behörde.

Und genau das ist das Problem! Dieser Inkasso Dienstleister wird das "verfolgen" ..., bis zum bitteren Ende!

Aussitzen ist also keine Lösung ..! Die Inkasso Firma anschreiben, das man a) nie dagewesen wäre und b) das Kennzeichen nicht zu deinem Fahrzeugtyp passt.

Wenn die Inkasso Firma dann nicht "auf gibt" zum RA damit, bevor da Unsummen an Mahngebühren etc. auflaufen.

MfG Günter

Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 31. August 2025 um 16:48:03 Uhr:
"Offizielle Seite" :-)
Das ist ein Inkasso-Dienstleister, keine Behörde.

Und was bedeutet das für dich?

Es steht den niederländischen Kommunen frei, wen sie mit dem Inkasso beauftragen.

Wer unnötigen Ärger vermeiden möchte, ignoriert solche Zahlungsaufforderung nicht.

Hier mal ein Link zu einem Beitrag der Westfälischen Nachrichten:

https://www.wn.de/muensterland/kreis-borken/gronau/knollchen-in-holland-was-nun-1546574

Zitat:
@nogel schrieb am 31. August 2025 um 17:07:44 Uhr:
Haha, drollig.
Wie sollen die Forderungen des Anspruchstellers vor Geicht jemals glaubhaft erscheinen, wenn man nie da war? Dann wirds auch kein Foto etc. geben.

Ja und?

Du hast das Prinzip scheinbar nicht verstanden.

Ich meine, natürlich kannst du als Beklagter vor Gericht jede Aussage verweigern...... ist dein gutes Recht. Nur wird das in der Regel nicht gut ausgehen.

Also höre bitte auf, zu faseln, dass man als Unschuldiger gar nichts beweisen muss. Das ist eine gefährliche Aussage hier und komplett falsch.

Gleich kommen auch noch so Beiträge von dir wie "auf Mahnbescheid gar nicht reagieren" oder so ein Stuss.

Fakt ist, der TE war nie in Maastricht!

Wie soll jemals der Beweis erbracht werden, dass der TE die geforderte Gebühr zu bezahlen hat? ? ?

Dem Mahnbescheid einfach widersprechen, dann ist der Anspruchsteller am Zug, seine Forderung zu beleihen

Wenn der TE hier die Wahrheit geschrieben hat, wie bitte soll dieser Beweis gelingen?

Diese Inkasso Firmen machen es sich in vielen Fällen zu einfach, gibt vermutlich genug, die mit voller Hose einfach zahlen. Auf eine einfache Nachfrage zB nach der Vollmacht des geschädigten, bricht die Nachfrage wieder ab. Macht für die viel zu viel Arbeit.

Zitat:
@augenauf schrieb am 31. August 2025 um 18:35:56 Uhr:
Ich meine, natürlich kannst du als Beklagter vor Gericht jede Aussage verweigern...... ist dein gutes Recht. Nur wird das in der Regel nicht gut ausgehen.

Hab ich wo geschrieben? ----> genau: nirgends.

Also höre bitte auf, zu faseln, dass man als Unschuldiger gar nichts beweisen muss. Das ist eine gefährliche Aussage hier und komplett falsch.

Auch wenn dein Tonfall beleidigend wird, hast du halt immer noch nicht recht.

Und ja: man muß seine Unschuld nicht beweisen. Was natürlich nicht auschließt, daß man Angaben macht, weshalb ein Vorwurf nicht zutreffen kann, um das ganze abzukürzen.

Zitat:
@nogel schrieb am 31. August 2025 um 19:03:36 Uhr:
Und ja: man muß seine Unschuld nicht beweisen. Was natürlich nicht auschließt, daß man Angaben macht, weshalb ein Vorwurf nicht zutreffen kann, um das ganze abzukürzen.

Ach Nogel, plötzlich also doch ein nicht ganz unwichtiger Nebensatz und Bemerkung? Warum nicht gleich so?

Du liest ja nicht mal, bevor du dich hier ausk......tzt. 😬

Bereits heute Mittag hatte ich geschrieben:

Zitat:
@nogel schrieb am 31. August 2025 um 12:08:10 Uhr:
einen Einzeiler zu schreiben "dort war ich noch nie"
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. August 2025 um 18:51:05 Uhr:
Fakt ist, der TE war nie in Maastricht!
Wie soll jemals der Beweis erbracht werden, dass der TE die geforderte Gebühr zu bezahlen hat? ? ?

Stichwort "Personenbeweis".

Jemand (mutmaßlich eine kommunale Überwachungksraft oder ein Beauftragter des Parkplatzbetreibers) sagt, dass er das Fahrzeug dort gesehen hat und dann das Kennzeichen notiert hat. Natürlich wird er sich nicht mehr an den konkreten Fall erinnern können. Aber wenn er beschreibt, dass er immer direkt vor Ort das Kennzeichen notiert (bzw. in sein mobiles Endgerät eingibt) und nicht erst nachmittags im Büro die Kennzeichen aller Falschparker aus dem Gedächtnis eintippt, dann ist diese Aussage zunächst mal glaubwürdig. Zumal der Zeuge zum einen der Wahrheit verpflichtet ist und zum anderen keinen persönlichen Vorteil aus einer falschen Aussage hätte.

Natürlich ist es im vorliegenden Fall ziemlich einfach, die Glaubwürdigkeit dieses Beweises anzugreifen: "Mein Auto hat zwar dieses Kennzeichen, aber es ist kein roter VW sondern ein blauer Mercedes". Diese Aussage lässt sich ja leicht mit Sachbeweisen (Fotos, Fahrzeugpapiere) belegen. Tut man das aber nicht, muss man mit einer Verurteilung auf Grundlage des (hier offensichtlich falschen!) Personenbeweises rechnen.

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