Angebliches Falschparken in Maastricht,obwohl man nie da war

Hallo

wir bekamen ein Schreiben von Cannock über Parkgebühren in Maastricht, obwohl wir nie da waren. Kennzeichen stimmt, Automarke nicht.

Haltername unvollständig.

Beim Versuch, telefonisch nachzufragen kein Durchkommen.Endlose Warteschleifen.

Ursprüngliche Forderung 2 x 1,80,- jetzt 2 x 160,-

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit o.g Unternehmen ?

Gruss

41 Antworten

Hört sich nach Fake an oder nach einer Kennzeichenparallele (manche Kennzeichen aus anderen Ländern sehen gleich aus, was die Buchstaben-/Zahlenfolge angeht, nur ohne den deutschen Strich).

Hinschreiben / -faxen, dass das genannte Fahrzeug nicht zu deinem Kennzeichen gehört (aber schreibe nicht, was du hast...) und dass dein Fahrzeug niemals dort war (ggf. mit Angabe, wo du zu dieser Zeit warst).

Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 31. August 2025 um 11:33:34 Uhr:
Hört sich nach Fake an oder nach einer Kennzeichenparallele (manche Kennzeichen aus anderen Ländern sehen gleich aus, was die Buchstaben-/Zahlenfolge angeht, nur ohne den deutschen Strich).

Gibt doch den Strich schon seit ewigen Zeiten nicht mehr.

Was fürn Strich?

Stimmt. Irgendwie werde ich alt... 😅

Ich kann mich aber erinnern, dass mein Kennzeichen auch schon mit einem aus Schweden verwechselt wurde. War halt nur ein ganz anderes Fahrzeug.

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Seit wann muß man eigentlich seine Unschuld beweisen?

Muss man nicht. Aber so kann man ein Verfahren im Ausland vorbeugend vermeiden.

Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 31. August 2025 um 11:33:34 Uhr:
Hört sich nach Fake an oder nach einer Kennzeichenparallele (manche Kennzeichen aus anderen Ländern sehen gleich aus, was die Buchstaben-/Zahlenfolge angeht, nur ohne den deutschen Strich).

Alternativ könnte es sich um Verwechslung durch einen Ablese- oder Tippfehler beim Kennzeichen handeln. Also du hast den Brief bekommen anstelle des tatsächlichen Falschperkers mit ähnlichem Kennzeichen.

Zitat:
@nogel schrieb am 31. August 2025 um 11:47:57 Uhr:
Seit wann muß man eigentlich seine Unschuld beweisen?

Schon immer.

Zitat:
@augenauf schrieb am 31. August 2025 um 12:01:15 Uhr:
Schon immer.

Nö.

Das ist ja wohl eines der rechtsstaatlichen Prinzipien, daß man nicht seine Unschuld beweisen muß, sondern es muß einem das Fehlverhalten nachgewiesen werden, damit man bestraft/sanktioniert werden kann.

Soll doch Cannock oder wie die heißen ein Foto vom falsch geparkten Auto schicken...

Ich käme nie auf die Idee, mehr zu unternehmen als vielleicht einen Einzeiler zu schreiben "dort war ich noch nie"

Du weißt schon, wie Gerichte funktionieren?

Ablesefehler bei ausländischen Kennzeichenerfassungsanlagen sind doch Standard.

Wenn ich nicht in der zur Rede stehenden Stadt war, würde ich maximal den Einzeller absenden.

Zitat:
@augenauf schrieb am 31. August 2025 um 12:22:55 Uhr:
Du weißt schon, wie Gerichte funktionieren?

Du auch?

Auch vor Gericht muß der Anspruchsteller seine Forderung beweisen.

Die erfassen die Kennzeichen dort vollautomatisch im Vorbeifahren und gleichen im System ab, ob du bezahlt hast. Wahrscheinlich einer der seltenen Erfassungsfehler.

Frage mich das eh, wie oft solche Ablesefehler speziell bei deutschen Kennzeichen im AUsland vorkommen.

In Deutschland ist wohl jedem der Unterschied geläufig zwischen

A BC1234 (Augsburg)

und

AB C1234 (Aschaffenburg)

Wenn ich für Besucher aus Deutschland deren Kennzeichen in meinem Konto für die Öresundbrücke hinterlege, werden keine Leerzeichen oder Striche angenommen. Die beiden obigen Beispiele würden beide als ABC1234 hinterlegt.

Das ist bestimmt andernorts auch nicht anders.

Umgekehrt ist mir mindestens 1 Ticket für eine Geschwindigkeitsübertretung in Deutschland erspart geblieben, weil mein Sonderkennzeichen mit 2 schwedischen Umlauten wohl nicht richtig eingelesen werden konnte...

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