Angebliches Falschparken in Maastricht,obwohl man nie da war
Hallo
wir bekamen ein Schreiben von Cannock über Parkgebühren in Maastricht, obwohl wir nie da waren. Kennzeichen stimmt, Automarke nicht.
Haltername unvollständig.
Beim Versuch, telefonisch nachzufragen kein Durchkommen.Endlose Warteschleifen.
Ursprüngliche Forderung 2 x 1,80,- jetzt 2 x 160,-
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit o.g Unternehmen ?
Gruss
41 Antworten
In den Niederlanden werden die Kennzeichen elektronisch im Vorbeifahren erfasst. Wo soll es da einen Personenbeweis geben?
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 1. September 2025 um 06:02:54 Uhr:
In den Niederlanden werden die Kennzeichen elektronisch im Vorbeifahren erfasst. Wo soll es da einen Personenbeweis geben?
Das geht aber nur, wo die erlaubten Kennzeichen elektronisch erfasst sind (z.B. Anwohnerzonen, Parken mit Kennzeicheneingabe). Wo Parkscheiben oder Parkzettel hinter die Windschutzscheibe gelegt werden, muss manuell kontrolliert werden.
Leute, der Verstoß soll ihn Maastricht gewesen sein. Gerichtsstand für ein Verfahren wäre demnach Maastricht und zur Anwendung kommt niederländisches Recht (weil das halt zufällig im niederländischen Maastricht gilt).
Allein schon deswegen ist es höchst sinnvoll, es auf ein Verfahren gar nicht ankommen zu lassen (Stichwort: "seit wann muss man seine Unschuld beweisen?" - muss man natürlich nicht, aber ohne ausreichende vorhergehende Angaben des TE der Behörde gegenüber wird es zu einem Verfahren kommen, wenn er nicht zahlt, und dann findet dieses halt in Maastricht statt, und in eben diesem Verfahren darf er dann darlegen, dass das nicht sein Auto war und weder er noch sein Auto zum Tatzeitpunkt in Maastricht waren. Ernsthaft: Lohnt der Aufwand?). 🤦♂️
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 1. September 2025 um 06:02:54 Uhr:
In den Niederlanden werden die Kennzeichen elektronisch im Vorbeifahren erfasst. Wo soll es da einen Personenbeweis geben?
Dann gibt es eben einen technischen Beweis. Jetzt weise nach, dass die dort geprüfte Technik angeblich einen Fehler genmacht haben soll. Die haben ihren Beweis, auch wenn er falsch ist. Auf den Fehler muss man sie dann schon aufmerksam machen. Nenne es nicht Beweis der Unschuld, sondern Widerspruch.
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Gleiches hatte ich mal aus Frankreich. Ich hätte in Straßburg falsch geparkt. Ein Nissan hätte mein Kennzeichen. Fahrzeugschein meines BMW mit Widerspruch hingeschickt, nie wieder was davon gehört.
Einfach sich hier mal einlesen
https://www.motor-talk.de/forum/parken-holland-t4783284.html
Wer möchte schon, bei der nächsten Einreise in die Niederlande, mit Schwierigkeiten konfrontiert werden, nur weil man glaubt, das jetzt ignorieren zu können.
Wie ich in einem anderen Thread schon mal schrieb:
“Es mag mittlerweile fast 50 Jahre her sein, da bekam ich ein Knöllchen per Post zugestellt.
Ich hätte meinen Mercedes 450 SEL mit dem Kennzeichen XY in Gladbeck verkehrswidrig geparkt.
Uff - nie einen Mercedes 450 SEL gehabt, mein damaliges Fahrzeug war glaube ich ein R4, das Kennzeichen XY hatte ich auch noch nie und in Gladbeck war ich damals auch noch nie.
Also zur Polizei bei uns am Ort, aber die wollten nichts davon wissen.
Dann einen Brief an den Knöllchenversender gesandt und das vorgenannte mitgeteilt.
Hat nichts genutzt.
Es wurde ein Gerichtstermin anberaumt.
Anwalt genommen und erst dann wurde, einen Tag vor dem Termin, der Prozess abgesagt.“
Zitat:@Oetteken schrieb am 1. September 2025 um 16:37:46 Uhr:
Wer möchte schon, bei der nächsten Einreise in die Niederlande, mit Schwierigkeiten konfrontiert werden, nur weil man glaubt, das jetzt ignorieren zu können.Wie ich in einem anderen Thread schon mal schrieb:“Es mag mittlerweile fast 50 Jahre her sein, da bekam ich ein Knöllchen per Post zugestellt.Ich hätte meinen Mercedes 450 SEL mit dem Kennzeichen XY in Gladbeck verkehrswidrig geparkt.Uff - nie einen Mercedes 450 SEL gehabt, mein damaliges Fahrzeug war glaube ich ein R4, das Kennzeichen XY hatte ich auch noch nie und in Gladbeck war ich damals auch noch nie.Also zur Polizei bei uns am Ort, aber die wollten nichts davon wissen.Dann einen Brief an den Knöllchenversender gesandt und das vorgenannte mitgeteilt.Hat nichts genutzt.Es wurde ein Gerichtstermin anberaumt.Anwalt genommen und erst dann wurde, einen Tag vor dem Termin, der Prozess abgesagt.“
Wer hat deine Anwaltskosten übernommen?
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 1. September 2025 um 17:40:15 Uhr:
Wer hat deine Anwaltskosten übernommen?
Keine Ahnung, ich war rechtsschutzversichert.
Eine Posse aus der Schweiz, was passiert, wenn einmal der Amtsschimmel galoppiert, obwohl man eindeutig erwiesen unschuldig ist. Aber Widerspruchsfrist ist Widerspruchsfrist: https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/baden-bussen-panne-polizei-liest-autokennzeichen-von-blitzer-foto-falsch-ab-fuer-eine-81-jaehrige-hat-das-folgen-ld.2690283 (kann einmalig kostenlos gelesen werden).