Angeblich Handy am Steuer - Autobahnpolizei - Einspruch - Gerichtstermin

Schönen guten Abend,

letztes Jahr hatte ich folgendes Ereignis:

Ich fuhr auf der Autobahn auf der linken Spur, dabei sah ich schon aus der Ferne, dass eine Polizeistreife Quer zur Autobahn stand ( neben einer Grasfläche, unmittelbar davor eine Ausfahrt, hinter der Streife eine Einfahrt zur Autobahn ).

Ich reduzierte meine Geschwindigkeit und fuhr ganz gemütlich vorbei, dabei merkte ich, wie die Streife auf die Autobahn zu fuhr und hinter mir her fuhr.
Etwa 15 Km später, gerade als ich die Ausfahrt nehmen wollte, überholten sie mich und an der Anzeigetafel stand "Bitte folgen", dem ich auch Folge geleistet hatte.

Ich wurde wegen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten, hier war eigentlich alles sauber (der Rest), das Problem ereignete sich aber bei der Folge der Streife nachdem ich dazu aufgefordert wurde.

Ich hatte mein Handy in der Mittelkonsole, das Handy rutschte in der Kurve wegen starkem Bremsmanöver vor meine Füße neben meinen Füßen und den Gaspedalen. Wir standen an der Ampel, vor mir die Polizei an erster Stelle und ich dahinter.
Ich schaltete mein Auto aus, und holte mein Handy da raus und legte es auf den Beifahrersitz.

Jetzt kommt der Kracher, mir wurde nach der allgeminen Kontrolle, wo nichts negatives festzustellen war, vorgeworfen, das Handy in der Hand gehalten zu haben und Bilder gemacht zu haben (ohne Licht), sie meinten, ich hätte das Handy einige Sekunden ( 10-20 Sekunden) neben dem Lenkrad gehalten und Bilder gemacht.

Gegen den Bußgeldbescheid hatte ich Einspruch eingelegt mit folgendem Text:

Stellungnahme zu Ihren Vorwürfen

Sehr geehrte Frau D.,

hiermit weise ich ihre Anschuldigung unter Punkt a) in Ihrem Brief vom XXXX, vollumfänglich zurück.

Meine Begründungen lauten wie folgt:

An jenem XXXX war ich auf der Autobahn XXXX in Richtung XXXX mit meinem Fahrzeug unterwegs, dabei fiel mir auf Höhe XXXX die Autobahnpolizei auf, da sie seitlich zur Autobahn standen. Kurz danach bemerkte ich, dass jener Streifenwagen hinter mir her fuhr. Ich fuhr später auf die XXXX, um danach an der Anschlussstelle XXXX rauszufahren. Noch auf der XXXX überholte mich der Streifenwagen und es erschien unmittelbar das Signal „Polizei Bitte Folgen“, dem ich auch folgte.
Der Streifenwagen, dem ich folgte, fuhr an der Anschlussstelle XXXX raus, in der Kurve musste ich etwas härter bremsen, insofern ist mein Smartphone von der Mittelkonsole unglücklich direkt vor meine Füße, neben dem Gas-und Bremspedal, gefallen. Die Ampel zeigte rot, ich hatte zur Sicherheit den Motor ausgeschaltet, um der Gefahr aus dem Weg zu gehen, unbewusst auf das Gaspedal zu drücken.
Anschließend hob ich das Smartphone aus dem Fußraum auf und legte es sofort auf den Beifahrersitz, ohne damit rumhantiert zu haben, d.h. weder telefoniert zu haben, noch das Handy in jeglicher Form bedient, oder in Augenschein genommen zu haben.
Ich habe damit lediglich vermeiden wollen, dass das Smartphone eine Gefahr für mich und die Weiterfahrt bedeuten könnte, deshalb habe ich das Handy aus der Gefahrenzone weggelegt.
Anschließend schaltete die Ampel auf Grün. Ich startete den Motor, fuhr den Polizeibeamten hinterher und wurde dann angehalten.
Ich wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Dabei konnte ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht vorlegen, da diese zuhause war.
Die Anschuldigung der Polizeibeamten in Bezug auf das Benutzen des Smartphones wies ich sofort zurück, als die Polizeibeamten mir diese vorwarfen. Ich ging ins Auto und holte das Smartphone und zeigte es den Beamten, weil das Smartphone auch aus war, bedingt durch den leeren Akku.

Daher bitte ich, die Anschuldigung für das Benutzen des Smartphones einzustellen, vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Amtsgericht wegen der Sachlage.
Ich werde ohne Anwalt gehen.

Wie schätzt ihr die Chancen? Welche Kosten müsste ich im ungüstigsten Fall zahlen?
Habt ihr Tipps für mich? Wie soll ich nun vorgehen?

Wie sieht es mit dem Punkt aus, dass der Wagen ausgeschaltet war? Hier gibt es zugunsten des Fahrers Urteile:

http://www.focus.de/.../...sprit-sparen-sondern-punkte_id_4232793.html

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Besser iss das.

Edith:
Mit diesem Posting hast du dich übrigens gerade komplett disqualifiziert. Wo bin ich eigentlich hier.😕

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Auch der Richter wird sich fragen, wer welches Interesse am Ausgang des Verfahrens hat. Den Polizeibeamten kann es egal sein, sie bekommen dafür nicht mehr oder weniger Besoldung, beim Fahrzeugführer sieht es da schon deutlich anders aus. Wer hätte also mehr Interesse, die Unwahrheit zu sagen.

Für eine uneidliche Falschaussage setzen die meisten Beamten eben nicht ihren Beamtenstatus auf's Spiel.

Zitat:

@phaetoninteressent [url=https://www.motor-talk.de/.../...ruch-gerichtstermin-t6038114.html?...]

."ob du eine Chance hast............................................................"

Solche Tiraden wären selbst durch überhöhten Alkoholgenuss nicht zu entschuldigen.

Verstehe die ganze Aufregung nicht,der Provider des Te kann dir genau sagen zu welcher Zeit das Dingsa da im welchem Status aktiv war.

auch ei nachrägliches Auslesen der Daten ist möglich,so würde ich es machen.

Dann sieht man genau was Fakt ist.

B 19

Klar doch - jeder Richter unterschreibt mit Freuden eine entsprechende Anweisung zur Durchsetzung oder Abwehr einer Verwarnung oder eines Bußgeldes im unteren Bereich. Er langweilt sich doch sonst den ganzen Tag und alle anderen Beteiligten auch.
Endlich mal was, wo sie sich so richtig ins Zeug legen können.

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Zitat:

@Oldkalli schrieb am 20. Mai 2017 um 09:09:19 Uhr:


Ich würde die Polizisten und den Herrn Richter einmal ganz höflich fragen, wieso es LKW-Fahrern, sogar während der Fahrt erlaubt ist, über ihr Funkgerät zu komunizieren und ein Handy scheinbar eine große Gefahr darstellt!

Zum Thema: Gegen 2 Polizisten/Beamte hast du nicht die geringste Chance (deswegen sind die Brüder ja immer mindestens zu zweit!) und das würde ich dem Richter genau so aufs Auge drücken und mit dieser Begründung auch keine weitere Aussage machen............... bezahlen musst Du sowieso

Das würde ich mal lieber bleiben lassen.
Ist aber natürlich nicht meine Entscheidung.

Was ICH tun würde: Einspruch zurück ziehen, zahlen.
Billiger wirds ab jetzt nicht mehr.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 20. Mai 2017 um 14:26:20 Uhr:


Den Polizeibeamten kann es egal sein, sie bekommen dafür nicht mehr oder weniger Besoldung, beim Fahrzeugführer sieht es da schon deutlich anders aus.

naja du irrst. mach dich mal schlau über jüngste ereignisse, die nun das aufdecken, was schon lange jeder vermutet, nämlich das polizisten über ihren werdegang doch in abhängig der "erfolgsquote" bezahlt werden. wer nicht spurt und bußgelder beibringt, kommt nicht vorwärts. das schon seit paar moanten belegt und selbst die justiz ermittelt.

Zitat:

@situ schrieb am 20. Mai 2017 um 14:40:40 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent [url=https://www.motor-talk.de/.../...ruch-gerichtstermin-t6038114.html?...]

."ob du eine Chance hast............................................................"

Solche Tiraden wären selbst durch überhöhten Alkoholgenuss nicht zu entschuldigen.

sei mal lieber selbstkritisch und gesethe jedem seine meinung zu. ich kann es nicht mehr hören. sobald man keine loblieder auf die herren in grün-weiß singt, wird man hier angegangen...

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 20. Mai 2017 um 16:10:07 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 20. Mai 2017 um 14:40:40 Uhr:


Solche Tiraden wären selbst durch überhöhten Alkoholgenuss nicht zu entschuldigen.

sei mal lieber selbstkritisch und gesethe jedem seine meinung zu. ich kann es nicht mehr hören. sobald man keine loblieder auf die herren in grün-weiß singt, wird man hier angegangen...

Es gibt einen klaren Unterschied zwischen Kritik und dem, was du da geschrieben hast. Denk mal über deine Wortwahl nach, wenn der Kopf klar ist. Vielleicht fällt es dir leichter, wenn du mal deine eigene Berufsgruppe für die von dir Verunglimpften einsetzt, die nun wirklich auch nicht das beste Beispiel für Sympathieträgerschaft im Volke ist.

Es ist nicht wesentlich besser, jemandem alkoholische Verwirrungen unterzujubeln, wenn dieser sich ein wenig wütend Luft über Erfahrungen macht, die wohl einen gewissen Wahrheitskern beinhalten. Man muss da jetzt keinen Ehrgeiz entwickeln, mal wieder die Korinthenpoliermaschine zum Glühen zu bringen. 😉

Zitat:

@situ schrieb am 20. Mai 2017 um 16:23:06 Uhr:


Denk mal über deine Wortwahl nach, wenn der Kopf klar ist. Vielleicht fällt es dir leichter, wenn du mal deine eigene Berufsgruppe für die von dir Verunglimpften einsetzt, die nun wirklich auch nicht das beste Beispiel für Sympathieträgerschaft im Volke ist.

Meine Berufsgruppe hat damit nichts zu tun und ich war weit davon entfernt meine Berufsgruppe als Engel darzustellen. Also bleiben wir mal beim Themen bitte, ja?

Ich habe meine Meinung zu diesen Leute und dass, was ich geschrieben habe, ist noch harmlos zu dem was ich eigentlich schreiben müsste. So ist es halt. Das ist meine Meinung über solche Personen. Die lasse ich mir nicht verbieten. Die akzeptierst Du bitte.
Es hat keiner gesagt, dass Du nicht anderer Meinung sein darfst, diese nicht kundtun darfst oder dagegen vernünftig anargumentieren darfst, o.Äa.
Und das Beispiel hier ist das doch wieder typisch für mein Bild, was ich von der Berufsgruppe habe. Ich habe eine ähnliche Erfahrung auch schon persönlich machen dürfen. Aber das führt jetzt zu weit.

Es gibt bei jeder Berufsgruppe schwarze Schafe. Und letztere haben auch kein Problem damit, einen Sachverhalt passend darzustellen. Haben übrigens andere schwarzen Schafe vor Gericht auch nicht. Hab schon "Zeugenaussagen" gehört, die fast wörtlich identisch waren, obwohl der Vorfall rund zwei Jahre her war. Hatten sich aber bestimmt nicht abgesprochen.......

...und weil Du in Deinem Leben schlechte Erfahrungen mit ein paar Bediensteten einer Berufsgruppe hattest, gilt das automatisch für den gesamten Berufsstand? Dann dürfte man vermutlich keiner Berufsgruppe vertrauen...

geschhnallt: japp, genauso sehe ich es.

Meiner Meinung nach hätte eine mündliche Verwarnung hier gereicht. Insoweit teile ich die Ansicht von phaetoninteressent. Die Polizei tut oft einen guten Job. Manchmal schießen sie am Ziel vorbei...

Es ist eben ausdrücklich Verboten (Bußgeldkatalog) ein Mobiltelefon während des betriebs eines Fahrzeugs zu bedienen (in die Hand zu nehmen). Welche (anderen) Sachen erlaubt sind muss man nicht vortragen.

Vielmehr wäre es gut, sich nachweisen zu lassen, dass das Fzg. in Betrieb war, es also verboten sei. Hat das Auto eine Start-Stop Funktion? Dann erlischt der Motorlauf sowieso. Da das Videofahrzeug wie ich annehme dich von vorn gefilmt hat und so eine Armbewegung sicher aufgezeichnet wurde ist es für die Beamten schwer nachweisbar, ob der Motor noch lief.

Da ein Handy in der Hand zu halten nicht verboten ist, wenn das Fzg steht (Motor aus) liegt kein Verstoß vor. Inwieweit es hilfreich wäre, ob es sich bei dem Gerät um ein Diktiergerät gehandelt hat (ohne SIM Karte) kann auch nur ein Rechtsbeistand aufklären. Ein betriebsfähiges Handy ist verboten.

Ich frage mich aber, wie soll eine Kamera das aufnehmen, dass man ein Handy aus dem Fußraum aufhebt und in Höhe des Bauchraumes hält. Hierbei ist der Blickwinkel zu niedrig, das Amaturenbrett stört. Hebt man das Handy in Augenhöhe, ja dann nimmt das die Kamera auf und die Beamten visuell. Aber tut man so? Ich meine eher nein.

Was alles verboten ist... http://www.bussgeldkatalog.de/handy/
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ (§ 23 der StVO)

Ich hätte das so nicht geschrieben wie der TE. Hierbei schreibt man doch, dass man ungesicherte Ladung im Fzg. befördert... -> Strafe. Ich hätte vieles nicht so geschrieben... Im Grunde gibt man den Verstoß quasi indirekt zu und der Richter liest die Sache als Ausrede. Frage: Warum haben sie nach unten gefasst? Antwort: Ich habe nicht nach unten gefasst. Vielleicht war ich etwas aufgeregt, man wird nicht immer von der Polizei angehalten. Vielleicht hat meine Hosengürtel gekniffen, das weiß ich nicht mehr. Sie müssen wissen, ich öffne oft den Knopf, wenn ich lange Autofahre damit dieser nicht drückt wenn der Gurt anliegt... Mir wäre das peinlich gewesen, wenn mich Beamte so sehen... So schaute ich vorab, ob meine Hose offen war, aber sie war zu. Da war ich beruhigt.

Inwieweit es untersagt ist, zum Zeitpunkt des Abstellens des Fzg. das Handy von der Freisprechfunktion zu trennen, weil man annimmt, gleich zur Polizeikontrolle aussteigen zu müssen, könnte man auch vortragen... Es gibt einige Möglichkeiten... Welche die beste ist muss man sich klar werden. Es ist bekanntlich untersagt, sich nicht anzugurten. Aber um in oder aus einer Parklücke zu rangieren darf man sich abgurten (was quasi auch eine Gesetzesübertretung darstellt, aber zum rangieren erlaubt ist).

Sollte mir mal einer rein knallen, der auf sein Handy geschaut hat (Whatsapp gelesen hat...) habe ich kein Verständnis. Insofern begrüße ich das strikte Handyverbot. Ich finde die Strafen auch zu gering. Das ist aber etwas anders. In deinem Fall (wenn es die Wahrheit ist was der TE schrieb) ist das Recht überzogen angewandt.

Sei ein Mann und zahle, Deine hanebüchene Story vom runtergefallenen Handy ist nicht neu und dürfte einem Gericht lediglich ein müdes Arschrunzeln entlocken. Und zwei Beamten vorzuwerfen, sie hätten sich geirrt (um es mal vorsichtig auszudrücken), ist mit Vorsicht zu genießen.

Solltest Du dennoch darauf beharren, könnte das auch zum Bumerang werden. Ein so mangelhaft gesichertes Telefon kann beim Bemsen auch unter die Pedalerie geraten, Dich am Bremsen hindern und im Endeffekt einen Unfall verursachen. Kommt das Gericht zu diesem Schluss, wirst Du Dir wünschen, lieber bei der Wahrheit geblieben zu sein.

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