Angeblich Handy am Steuer - Autobahnpolizei - Einspruch - Gerichtstermin
Schönen guten Abend,
letztes Jahr hatte ich folgendes Ereignis:
Ich fuhr auf der Autobahn auf der linken Spur, dabei sah ich schon aus der Ferne, dass eine Polizeistreife Quer zur Autobahn stand ( neben einer Grasfläche, unmittelbar davor eine Ausfahrt, hinter der Streife eine Einfahrt zur Autobahn ).
Ich reduzierte meine Geschwindigkeit und fuhr ganz gemütlich vorbei, dabei merkte ich, wie die Streife auf die Autobahn zu fuhr und hinter mir her fuhr.
Etwa 15 Km später, gerade als ich die Ausfahrt nehmen wollte, überholten sie mich und an der Anzeigetafel stand "Bitte folgen", dem ich auch Folge geleistet hatte.
Ich wurde wegen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten, hier war eigentlich alles sauber (der Rest), das Problem ereignete sich aber bei der Folge der Streife nachdem ich dazu aufgefordert wurde.
Ich hatte mein Handy in der Mittelkonsole, das Handy rutschte in der Kurve wegen starkem Bremsmanöver vor meine Füße neben meinen Füßen und den Gaspedalen. Wir standen an der Ampel, vor mir die Polizei an erster Stelle und ich dahinter.
Ich schaltete mein Auto aus, und holte mein Handy da raus und legte es auf den Beifahrersitz.
Jetzt kommt der Kracher, mir wurde nach der allgeminen Kontrolle, wo nichts negatives festzustellen war, vorgeworfen, das Handy in der Hand gehalten zu haben und Bilder gemacht zu haben (ohne Licht), sie meinten, ich hätte das Handy einige Sekunden ( 10-20 Sekunden) neben dem Lenkrad gehalten und Bilder gemacht.
Gegen den Bußgeldbescheid hatte ich Einspruch eingelegt mit folgendem Text:
Stellungnahme zu Ihren Vorwürfen
Sehr geehrte Frau D.,
hiermit weise ich ihre Anschuldigung unter Punkt a) in Ihrem Brief vom XXXX, vollumfänglich zurück.
Meine Begründungen lauten wie folgt:
An jenem XXXX war ich auf der Autobahn XXXX in Richtung XXXX mit meinem Fahrzeug unterwegs, dabei fiel mir auf Höhe XXXX die Autobahnpolizei auf, da sie seitlich zur Autobahn standen. Kurz danach bemerkte ich, dass jener Streifenwagen hinter mir her fuhr. Ich fuhr später auf die XXXX, um danach an der Anschlussstelle XXXX rauszufahren. Noch auf der XXXX überholte mich der Streifenwagen und es erschien unmittelbar das Signal „Polizei Bitte Folgen“, dem ich auch folgte.
Der Streifenwagen, dem ich folgte, fuhr an der Anschlussstelle XXXX raus, in der Kurve musste ich etwas härter bremsen, insofern ist mein Smartphone von der Mittelkonsole unglücklich direkt vor meine Füße, neben dem Gas-und Bremspedal, gefallen. Die Ampel zeigte rot, ich hatte zur Sicherheit den Motor ausgeschaltet, um der Gefahr aus dem Weg zu gehen, unbewusst auf das Gaspedal zu drücken.
Anschließend hob ich das Smartphone aus dem Fußraum auf und legte es sofort auf den Beifahrersitz, ohne damit rumhantiert zu haben, d.h. weder telefoniert zu haben, noch das Handy in jeglicher Form bedient, oder in Augenschein genommen zu haben.
Ich habe damit lediglich vermeiden wollen, dass das Smartphone eine Gefahr für mich und die Weiterfahrt bedeuten könnte, deshalb habe ich das Handy aus der Gefahrenzone weggelegt.
Anschließend schaltete die Ampel auf Grün. Ich startete den Motor, fuhr den Polizeibeamten hinterher und wurde dann angehalten.
Ich wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Dabei konnte ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht vorlegen, da diese zuhause war.
Die Anschuldigung der Polizeibeamten in Bezug auf das Benutzen des Smartphones wies ich sofort zurück, als die Polizeibeamten mir diese vorwarfen. Ich ging ins Auto und holte das Smartphone und zeigte es den Beamten, weil das Smartphone auch aus war, bedingt durch den leeren Akku.
Daher bitte ich, die Anschuldigung für das Benutzen des Smartphones einzustellen, vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe nächste Woche einen Termin beim Amtsgericht wegen der Sachlage.
Ich werde ohne Anwalt gehen.
Wie schätzt ihr die Chancen? Welche Kosten müsste ich im ungüstigsten Fall zahlen?
Habt ihr Tipps für mich? Wie soll ich nun vorgehen?
Wie sieht es mit dem Punkt aus, dass der Wagen ausgeschaltet war? Hier gibt es zugunsten des Fahrers Urteile:
http://www.focus.de/.../...sprit-sparen-sondern-punkte_id_4232793.html
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Besser iss das.
Edith:
Mit diesem Posting hast du dich übrigens gerade komplett disqualifiziert. Wo bin ich eigentlich hier.😕
100 Antworten
Zitat:
@zelirodu schrieb am 8. Juni 2017 um 15:40:03 Uhr:
Es ließt sich aber so, als wenn du 10 EUR für die Handynutzung zahlen musstest, weil du die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht dabei hattest! 😛Versuchs doch mal mit Mitdenken !
Der TE könnte ja auch mal denken, bevor er schreibt! 😛
Glückwunsch zum Erfolg. Hatte mir das so ähnlich vorgestellt. Die Aussagen des Polizisten sind nicht glaubwürdig, zumindest nach Einschätzung der Richterin.
Ich würde an Deiner Stelle jetzt Strafanzeige stellen, aber direkt bei der Staatsanwaltschaft. Es ist augenscheinlich eine glatte Lüge vom Polizisten gewesen. Warte noch die Urteilsbegründung und lege das der Strafanzeige bei.
Wenn Du das nicht willst, würde ich mich freuen, wenn Du mir die Unterlagen zukommen lässt, dann tue ich es.
Mehr darf ich hier denke nicht mehr sagen.
Gruß
Phaeti
Wenn man es zu gut machen will (als Zeuge). Gab schon oft die lustigsten Effekte.
Aus eigenen Erfahrungen "wir fuhren mit gleichbleibender Geschwindigkeit hinter dem Betroffenen her und hatten dabei das Gefühl, dass der Abstand sich vergrößern würde" (damals war noch gleichbleibender Abstand bei Messung per Nachfahren zwingend). Oder der Beamte, der sich einige Monate später noch genau an das Fahrzeug erinnern konnte "war ein brauner Mercedes S-Klasse" - aus der Akte war Typ, aber nicht Farbe ersichtlich. Und bei der Besichtigung des Fahrzeuges stellte jeder fest, dass das grün war. Gab dann jedes Mal das gewünschte Ergebnis - für mich, nicht die Bußgeldbehörde.
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 8. Juni 2017 um 13:51:39 Uhr:
Ich war meiner Sache sehr sicher, weswegen ich unbedingt weiter machen wollte, na klar hängt auch viel von Glück ab.Wie ist das eigentlich, wenn die anzeigenden Beamten eine Schlappe vor Gericht kassieren, hat das Folgen? Was haben die dadurch?
Wie sieht es aus, wenn ein Urteil gegen den Beschuldigten ausgesprochen wird, was haben die Polizisten davon?
Schöne Grüße
In beiden Fällen nichts. Es sei denn, der Richter geht von einer Lüge aus, dann kann das natürlich strafrechtlich verfolgt werden. Aber hier bestanden anscheinend lediglich Zweifel wie du sagtest. Daher hat das keinerlei Folgen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Korynaut schrieb am 8. Juni 2017 um 16:14:55 Uhr:
Bei mir wurde ein Jungpolizist am zweiten Verhandlungstag nicht mehr als Zeuge gegen mich geladen. O-Ton Richter: "In dessen eigenem Interesse am beruflichen Weiterkommen. Peinlich genug, dass das eine Schulklasse im Saal mit anhören musste". 🙂
Komischer und peinlicher Richter, der so eine Äußerung von sich gibt.
Zitat:
@AS60 schrieb am 8. Juni 2017 um 23:03:49 Uhr:
Komischer und peinlicher Richter, der so eine Äußerung von sich gibt.
Bitte erklären. 😕😕😕
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 8. Juni 2017 um 23:23:06 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 8. Juni 2017 um 23:03:49 Uhr:
Komischer und peinlicher Richter, der so eine Äußerung von sich gibt.
Bitte erklären. 😕😕😕
Sowas sagt man nicht in einem Gerichtssaal wenn Zeugen oder der Betroffene anwesend ist. Hab ich zumindest noch nicht erlebt. Schon gar nicht der Vorsitzende Richter und so über nicht anwesende Personen zu sprechen geht gar nicht. Der versteckte Vorwurf in der Äußerung ist für jeden klar zu erkennen. Das kann er dem Beamten sagen wenn er anwesend ist.
Das war dann wohl ein kleiner Spaßvogel.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 8. Juni 2017 um 19:53:04 Uhr:
Ich würde an Deiner Stelle jetzt Strafanzeige stellen, aber direkt bei der Staatsanwaltschaft. Es ist augenscheinlich eine glatte Lüge vom Polizisten gewesen. Warte noch die Urteilsbegründung und lege das der Strafanzeige bei.
Wenn Du das nicht willst, würde ich mich freuen, wenn Du mir die Unterlagen zukommen lässt, dann tue ich es.Mehr darf ich hier denke nicht mehr sagen.
Gruß
Phaeti
Aus eigener (schmerzlicher) Erfahrung würde ich von Strafanzeigen gegen Behörden dringend abraten, da außer (viel) Ärger nichts dabei herauskommt (Stichwort: Weisungsgebundene Behörden - bzw: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!)
In einem Fall wo ich eine Behörde angezeigt habe, wurde ich von der Polizei/Ermittlungsbehörden vorgeladen!, musste also (während der Arbeitszeit) und auf eigene Kosten anreisen und mir dann von einem hämisch grinsenden Kripobeamten im Verhörzimmer erklären lassen, das man sehen wolle, wer den Strafantrag gestellt habe, der nartürlich eingestellt wurde!
Also reine Schikane und eine Beschwerde an höherer Stelle brachte nur die üblichen Schulmeistereien im bekannten Behördenkauderwelsch!
Also lass es besser, das schont Deine Nerven und spart Dir viel Ärger, Zeit und Geld!
Zitat:
@AS60 schrieb am 8. Juni 2017 um 23:29:32 Uhr:
Sowas sagt man nicht in einem Gerichtssaal wenn Zeugen oder der Betroffene anwesend ist.
Er sagte es meinem Anwalt nach Schluss der Verhandlung unter 4 Augen. Er hat aber nicht auf Vertraulichkeit bestanden. 🙂
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 8. Juni 2017 um 23:23:06 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 8. Juni 2017 um 23:03:49 Uhr:
Komischer und peinlicher Richter, der so eine Äußerung von sich gibt.
Bitte erklären. 😕😕😕
Leute, dies ist ein Forum und keine amtliche Mitschrift einer Verhandlung.