Anerkennung von EU TÜV in Deutschland?

Hallo Community,

Kürzlich habe ich erfahren, dass unter Umständen HU Prüfungen aus dem Europäischen Ausland in Deutschland anerkannt werden können: http://www.wfeb.de/.../Anerkennung_auslaendischer_TUEV-Pruefungen.pdf
Das scheint an einige Auflagen geknüpft zu sein, z.B nicht möglich für Oldtimer.

Aber viele er anscheinend existierenden Beschränkungen und Bedingungen scheinen nirgends herauszufinden sein. Nur vage Angaben wie “Hängt von der Zulassungsstelle ab”... das muss doch in einem Regulierungsland wie Deutschland, in dem alles in Stein gemeißelt ist, genauer herauszufinden sein?

Darauf gekommen bin ich, weil bei meinem Volvo TÜV ansteht... und der in Irland ist... und ich gehofft hatte, irgendwie an TÜV zu kommen, ohne ihn wieder nach Deutschland zu Schiffen. Aber ob NCT (irischer TÜV) oder MOT (nordirischer bzw. Britischer TÜV) in Deutschland einen Wert haben, ließ sich nicht herausfinden. Das ist auch nebensächlich und ich habe da eh kaum hoffnung, aber die generelle Frage ist doch interessant und mich würde freuen zu wissen ob da jemand klüger ist!

Gruß Sitzheitzung

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Zitat:

@audivik schrieb am 16. August 2018 um 15:56:06 Uhr:


Also unsere Zulassunsstelle in Trier akzeptiert nur "deutschen" TÜV.
Die dame am Telefon hat mir die anweisung grade vorgelesen.

Mein Auto (besser gesagt dessen Kennzeichen) haben vor zwei Wochen die neuen TÜV-Plakette nach Vorlage der irischen TÜV Bescheinigung bekommen, im Landkreis Starnberg.

Soviel zu einheitlichen Regeln in Deutschland.

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Zitat:

@Scoundrel schrieb am 4. Dezember 2018 um 11:02:32 Uhr:



Zitat:

@Boogiessundance schrieb am 4. Dezember 2018 um 10:48:57 Uhr:



Nein , die MOT läuft inzwischen wie die hiesige HU .

Nicht wirklich zu vergleichen. Bei meiner letzten MOT, die eigentlich kein problem war, haette ein TUEV Pruefer die Haende ueber dem Kopf zusammengeschlagen und die Plakette definitiv verweigert. 😁

Das ist spekulativ und entspringt lediglich deiner subjektiven Sichtweise .

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:06:52 Uhr:


Habe gerade meinen Bekannten bei der Zulassungsbehörde angerufen.
Er sagt, solange das Fahrzeug in Irland bleibt ist das egal.
Kommt es hierher, musst man zum TÜV.
Und eine "HU" aus Irland wird hier niemals akzeptiert.

Bei ihm vielleicht nicht, in Starnberg schon, mit Ministerialer Bestätigung. Vielleicht sollte der Herr mal die Inzwischen Gesetz gewordene Richtlinie 2014/45/EU lesen . Das Auto hat völlig legal einen Neuen Schein und den Neuen Stempel bekommen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:06:52 Uhr:


Habe gerade meinen Bekannten bei der Zulassungsbehörde angerufen.
Er sagt, solange das Fahrzeug in Irland bleibt ist das egal.
Kommt es hierher, musst man zum TÜV.
Und eine "HU" aus Irland wird hier niemals akzeptiert.

Das ergibt, ueberhaupt keinen Sinn.
Das Fahrzeug ist in Deutschland angemeldet. Wo es sich tatsaechlich befindet, spielt dabei ueberhaupt keine Rolle.

Zitat:

@Boogiessundance schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:09:25 Uhr:


Das ist spekulativ und entspringt lediglich deiner subjektiven Sichtweise .

Nein, ist es nicht. Ich war waehrend der Pruefung anwesend und kannte das Auto sehr genau.
Bei TUEV-Pruefungen war ich auch schon haeufig anwesend.

Ja, es werden ahnliche Dinge geprueft, aber zumindest in diesem Fall hat man sehr vieles "uebersehen" und das hier Fahrwerksveraenderungen, Aenderungen der Abgasanlage Anbauteile etc keine Abnahme benowtigen kommt noch dazu.

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Leute, wenn es EU Richtlinien gibt, gegenseitig Hauptuntersuchungen anzuerkennen, dann hat sich gefälligst jede Zulassungsstelle daran zu halten.
Vorausgesetzt: Es gibt diese Richtlinie tatsächlich und sie ist bindend.

Was der Einzelne von anderen Ländern und deren Qualifikation hält, aus tatsächlicher Erfahrung oder aus BlaBla, spielt hier überhaupt keine Rolle.

Ich habe noch einmal mit der Zulassungsstelle gesprochen und die sagen "wir verlangen den deutschen TüV" ohne auf die FZV §7 einzugehen. Es scheint sich hier um eine eigene Festlegung der Zulassungsbehörde zu handeln.
Es bleibt mir jedoch der Beschwerdeweg.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:10:43 Uhr:


Bei ihm vielleicht nicht, in Starnberg schon, mit Ministerialer Bestätigung. Vielleicht sollte der Herr mal die Inzwischen Gesetz gewordene Richtlinie 2014/45/EU lesen . Das Auto hat völlig legal einen Neuen Schein und den Neuen Stempel bekommen.

Dann sollte der Herr Minister mal die genannte Verordnung selber lesen:
"

Im Interesse der besseren Umsetzung des Grundsatzes der Freizügigkeit in der Union sollten die Mitgliedstaaten die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Prüfbescheinigungen bei der erneuten Zulassung eines Fahrzeugs anerkennen. Hierdurch sollte das Recht eines Mitgliedstaates nicht berührt werden, die Prüfbescheinigung und die Fahrzeugidentifizierung bei einer erneuten Zulassung zu kontrollieren und die Vornahme einer neuen Prüfung im Rahmen der technischen Überwachung gemäß den Festlegungen dieser Richtlinie zu verlangen."

Hier reden wir aber von einem durchgehend in D zugelassenen Fahrzeug. Das muss gemäß §29 StVZO zur HU vorgestellt werden. Dort steht aber nichts von Anerkennung ausländischer Prüfberichte. Eine Richtlinie wird auch in D nicht zum Gesetz, es sei denn sie wird in ein deutsches Gesetz oder Verordnung übernommen.

Da wird sich auf folgendes in der o.g. EU-Richtlinie berufen:
"Den Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, strengere Prüfkriterien als in dieser Richtlinie gefordert festzulegen."

Freu dich dass dein SVA den Bericht anerkannt hat. Richtig war's nicht.

Zitat:

@Wurstblinkerman schrieb am 4. Dezember 2018 um 13:36:03 Uhr:


Ich habe noch einmal mit der Zulassungsstelle gesprochen und die sagen "wir verlangen den deutschen TüV" ohne auf die FZV §7 einzugehen. Es scheint sich hier um eine eigene Festlegung der Zulassungsbehörde zu handeln.
Es bleibt mir jedoch der Beschwerdeweg.

Wichtige Fallunterscheidung: Auto in D angemeldet und HU fällig oder Auto wird importiert mit gültiger Untersuchung aus einem anderen EU-Land und soll hier zugelassen werden.

Moin Moin !

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 4. Dezember 2018 um 10:57:14 Uhr:


Lies mal das Fazit am Ende des Berichts:

https://www.lexicar.de/.../...sche-hu-auch-in-deutschland-gueltig.html

Aus dem Link :

Zitat:

Bei importierten Fahrzeugen, z.B. Oldtimern aus Amerika mit holländischer HU besteht allerdings der Vorteil, dass es durch die holländische HU bereits eine EU-Typengenehmigung bekommen haben, sofern die Fahrzeuge bereits zugelassen waren. Somit kann die Zulassung in Deutschland dann wesentlich einfacher ausfallen, da sie dann ohne Einzelabnahme und Beschaffung des Datenblatts erfolgen könnte

Was für ein Schwachsinn! natürlich ist eine HU für einen amerikanischen Oldtimer keine EU-Typgen. und eine deutsche Vollabnahme ( Keine HU möglich ! ) wird dadurch auch nicht einfacher.

mfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 4. Dezember 2018 um 15:05:25 Uhr:


Was für ein Schwachsinn! natürlich ist eine HU für einen amerikanischen Oldtimer keine EU-Typgen. und eine deutsche Vollabnahme ( Keine HU möglich ! ) wird dadurch auch nicht einfacher.

Weißt du da zufällig wie das in den Niederlanden läuft? Müsste das Fahrzeug da nicht auch schon eine nationale (oder eg) Einzelgenehmigung bekommen haben bevor es überhaupt die holländische HU (besser die niederländische APK) geben kann? Was nehmen die sonst als Datengrundlagen für ihre Untersuchung?

Aber gut, wer Holland und die Niederlande nicht auseinander halten kann den kann man bei anderen Themen auch nicht ernst nehmen 😛

Moin Moin !

Zitat:

Weißt du da zufällig wie das in den Niederlanden läuft?

Nein , ich denke einfach , da wirds wie hier eine Einzelabnahme geben und es werden vermutlich wie hier auch nationale Zulassungskriterien je nach EZ gelten.
Nur dadurch , dass für das Fzg nach Zulassung in den NL eine Zul.bescheinigung nach EU -Muster bekommt, hat es noch lange keine EU - Typengenehmigung! Aber dieser Glaube ist tatsächlich weit verbreitet !

MfG Volker

Es wird bald eine änderung geben was den TÜV anbelangt. Es soll bald möglich sein, sein Deutsches Auto z.B. in Spanien zum TÜV vorführen zu lassen und dort bekommst du dann eine Plakette ...

Das zuständige Straßenverkehrsamt hatte übrigens nach meiner Intervention das UK Fahrzeug anstandslos zugelassen und den britischen MOT anerkannt.

Zitat:

@lombard84 schrieb am 14. September 2019 um 20:31:33 Uhr:


Es wird bald eine änderung geben was den TÜV anbelangt. Es soll bald möglich sein, sein Deutsches Auto z.B. in Spanien zum TÜV vorführen zu lassen und dort bekommst du dann eine Plakette ...

Quelle?

Zitat:

@Wurstblinkerman schrieb am 14. September 2019 um 21:32:54 Uhr:


Das zuständige Straßenverkehrsamt hatte übrigens nach meiner Intervention das UK Fahrzeug anstandslos zugelassen und den britischen MOT anerkannt.

Ich musste dazu nicht einmal intervenieren , nicht bei Anerkennung der MOT und auch nicht bei der APK !
Völlig problemloses Zulassen .

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