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Anerkennung von EU TÜV in Deutschland?

Themenstarteram 27. Juni 2018 um 0:00

Hallo Community,

Kürzlich habe ich erfahren, dass unter Umständen HU Prüfungen aus dem Europäischen Ausland in Deutschland anerkannt werden können: http://www.wfeb.de/.../Anerkennung_auslaendischer_TUEV-Pruefungen.pdf

Das scheint an einige Auflagen geknüpft zu sein, z.B nicht möglich für Oldtimer.

Aber viele er anscheinend existierenden Beschränkungen und Bedingungen scheinen nirgends herauszufinden sein. Nur vage Angaben wie “Hängt von der Zulassungsstelle ab”... das muss doch in einem Regulierungsland wie Deutschland, in dem alles in Stein gemeißelt ist, genauer herauszufinden sein?

Darauf gekommen bin ich, weil bei meinem Volvo TÜV ansteht... und der in Irland ist... und ich gehofft hatte, irgendwie an TÜV zu kommen, ohne ihn wieder nach Deutschland zu Schiffen. Aber ob NCT (irischer TÜV) oder MOT (nordirischer bzw. Britischer TÜV) in Deutschland einen Wert haben, ließ sich nicht herausfinden. Das ist auch nebensächlich und ich habe da eh kaum hoffnung, aber die generelle Frage ist doch interessant und mich würde freuen zu wissen ob da jemand klüger ist!

Gruß Sitzheitzung

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. August 2018 um 14:22

Zitat:

@audivik schrieb am 16. August 2018 um 15:56:06 Uhr:

Also unsere Zulassunsstelle in Trier akzeptiert nur "deutschen" TÜV.

Die dame am Telefon hat mir die anweisung grade vorgelesen.

Mein Auto (besser gesagt dessen Kennzeichen) haben vor zwei Wochen die neuen TÜV-Plakette nach Vorlage der irischen TÜV Bescheinigung bekommen, im Landkreis Starnberg.

Soviel zu einheitlichen Regeln in Deutschland.

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. September 2019 um 22:34:22 Uhr:

Zitat:

@lombard84 schrieb am 14. September 2019 um 20:31:33 Uhr:

Es wird bald eine änderung geben was den TÜV anbelangt. Es soll bald möglich sein, sein Deutsches Auto z.B. in Spanien zum TÜV vorführen zu lassen und dort bekommst du dann eine Plakette ...

Quelle?

Eine verlässliche Quelle für die Aussage dürfte nicht vorhanden sein. Die StVZO soll seit Jahren überarbeitet werden, wird aber wegen "wichtigeren" Aufgaben nach hinten verschoben.

Quelle: MIL Bbg

gruß M

am 29. Dezember 2019 um 17:55

#Sitzheitzung: ich habe eine ähnliche Situation mit meinem Auto in Frankreich. Hat die Aktion funktioniert?

Themenstarteram 29. Dezember 2019 um 20:28

Zitat:

@Dyane6 schrieb am 29. Dezember 2019 um 18:55:41 Uhr:

#Sitzheitzung: ich habe eine ähnliche Situation mit meinem Auto in Frankreich. Hat die Aktion funktioniert?

Ja, hat funktioniert. Hab den TÜV anerkannt bekommen. Mit etwas Zaudern zwar aber hat geklappt. Musst zur Zulassungsstelle dafür gehen.

am 29. Dezember 2019 um 20:45

Danke, werde es auch probieren.

Meldet die Fahrzeuge doch dort an, wo ihr lebt/wohnt/sie dauerhaft betreibt? Wozu der hickhack aus dem Ausland?

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 30. Dezember 2019 um 07:11:20 Uhr:

Meldet die Fahrzeuge doch dort an, wo ihr lebt/wohnt/sie dauerhaft betreibt? Wozu der hickhack aus dem Ausland?

Ganz einfach. Ein Teil der Knollen wird erst gar nicht eingetrieben. Warum meinst Du, fahren hier so viele Polen rum??

peso

Hi, ich hol das hier mal hoch weil es dazu passt. Ich habe mir ein super Fahrzeug bei einem deutschen Händler gekauft. Es war zuletzt in Luxemburg zugelassen und hat auch einen SNCT (HU)-Bericht ohne Mängel/bestanden, der noch gültig ist. Dort wird jährlich geprüft. Jetzt finde ich darauf aber nirgendwo einen Vermerk, dass nach Richtlinie 2014/45/EU geprüft wurde.

Ich habe bei der Zulassungsstelle Rostock schön die ausgedruckten Paragraphen §7 SZV und §14 SZV zitiert, sodass dies soweit OK war nach einer internen Besprechung aber die Mitarbeiterin und eine Kollegin bestanden wohl darauf, dass einfach nur "2014/45/EU" auf dem Bericht stehen muss und das Dokument im Original vorliegen muss.

Bei der Zulassungsstelle Herford wo ich zuvor war, haben die auf eine deutsche HU bestanden. Da hatte ich die SZV §7 aber noch nicht mit.

Muss dieser trotzdem anerkannt werden auch ohne den Richtliniennamen oder wurde tatsächlich anders geprüft? Habt ihr noch andere Ideen?

Fahrzeug steht 500 Km weit weg und ich wollte gerne mit Kennzeichen das nächste Mal hin. Kosten für Anhängermiete, ziehen und frühere HU überzeugen mich da nochmal Möglichkeiten auszuloten.

Anbei ein Bild. Kennzeichen und FIN verwischt. Ansonsten steht da, dass keine Mängel gefunden wurden und die Kontrolle bestanden ist. Die Sprache kann ich nicht aber soweit ist das offensichtlich.

SNCT HU Bericht

Da europaweit seit 2018 (mindestens) nach der Direktive 2014/45/EU geprüft werden muss und die Prüfung der SNCT in Luxemburg dieser Direktive entspricht, muss das nicht gesondert auf dem Prüfbericht stehen.

Im Übrigen ist das doch in § 7 Abs. 1 FZV geregelt:

Zitat:

Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Neufassung) (ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 12) in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem das Fahrzeug in Betrieb war, nachgewiesen wird. Hinsichtlich der Frist für die nächste Hauptuntersuchung gilt Abschnitt 2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen.

Das Original der SNCT-Prüfbescheinigung sollte also zur Anmedung genügen.

Grüße vom Ostelch

Nö, reicht eben nicht. Es muss drauf stehen. Es muss ja nicht danach geprüft werden, die Richtlinie erlaubt ja auch die Definition von nationalen Regelungen.

Guter Hinweis!

In der Richtlinie 2014/45/EU steht das soweit ich sehe auch so drin.

Seite 10: Prüfbescheinigung

Zitat:

(3) Unbeschadet des Artikels 5 erkennt jeder Mitgliedstaaten im Fall einer erneuten Zulassung eines bereits in einem

anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs die von jenem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Prüfbescheinigung im

gleichen Maße an, als wenn er die Bescheinigung selbst ausgestellt hätte, sofern diese Prüfbescheinigung hinsichtlich

des für regelmäßige technische Überwachung festgelegten Zeitraums in dem Mitgliedstaat, in dem die erneute Zulassung

erfolgen soll, noch gültig ist. In Zweifelsfällen können die Mitgliedstaaten, in denen die erneute Zulassung erfolgen soll,

die Gültigkeit der Prüfbescheinigung vor einer Anerkennung überprüfen. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission

vor dem 20. Mai 2018 eine Beschreibung der Prüfbescheinigung. Die Kommission setzt den in Artikel 19 genannten

Ausschuss darüber in Kenntnis. Dieser Absatz gilt nicht für Fahrzeuge der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e.

Seite 15: Umsetzung

Zitat:

(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 20. Mai 2017 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften,

die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser

Vorschriften mit.

Sie wenden diese Vorschriften ab dem 20. Mai 2018 an.

Beim Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der

amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit,

die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Dann muss ich morgen nochmal hin und das vortragen. Ich versuche es einfach mal.

Zitat:

@BLiZZ87 schrieb am 16. Juni 2020 um 15:08:31 Uhr:

Fahrzeug steht 500 Km weit weg und ich wollte gerne mit Kennzeichen das nächste Mal hin. Kosten für Anhängermiete, ziehen und frühere HU überzeugen mich da nochmal Möglichkeiten auszuloten.

Das ist übrigens in keinem Fall erlaubt, wenn das FZ noch i Lux steht. Es wäre eine unerlaubte Fernzulassung. Der Händler soll Dir luxemburgische Überführungskennzeichen besorgen. Steht das FZ in D kann die deutsche Zulassungsstelle vielleicht überzeugt werden, auf Basis des lux Prüfberichts wenigstens deutsche Kurzzeitkennzeichen auszugeben.

der Händler ist in D. Besitzer/Halter war ein Privatmann aus Lux. Also soweit ohne Bedenken.

Mal so als Plausibilitätskontrolle:

Da kommt jemand in Spanien zur Zulassungsstelle will seinen LKW zulassen und legt einen frischen Bericht des deutschen TÜV vor. Dummerweise steht auf dem Bericht nichts von 2014/45/EU, aber es geht auch ohne tiefergehende deutsche Sprachkenntnisse daraus hervor, dass keine Mängel gefunden wurde und die nächste Untersuchung in 12 Monaten fällig wäre.

Sollte die Behörde nun diesen Bericht anerkennen, weil doch jeder weiß, dass Deutschland natürlich schon ewig nach EU-Regeln prüft, ja quasi diese Regeln nach deutschem Vorbild entstanden sind und der TÜV quasi der Erfinder der periodischen Fahrzeugüberwachung ist?

Auf die Idee könnte man ja kommen, aber dann würde man ggf. nicht erkennen, dass es sich um einen SP-Nachweis und nicht um einen HU-Bericht handelt...

Du musst, so wie ich es gemacht habe, dir von der Prüfungsstelle im EU Mitgliedsland eine Bescheinigung besorgen, nach der sie gemäß Richtlinie 2014/45/EU prüfen. Das reicht der Zulassungsstelle.

Eine neue HU ist wohl am unkompliziertesten

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