Anerkennung von EU TÜV in Deutschland?
Hallo Community,
Kürzlich habe ich erfahren, dass unter Umständen HU Prüfungen aus dem Europäischen Ausland in Deutschland anerkannt werden können: http://www.wfeb.de/.../Anerkennung_auslaendischer_TUEV-Pruefungen.pdf
Das scheint an einige Auflagen geknüpft zu sein, z.B nicht möglich für Oldtimer.
Aber viele er anscheinend existierenden Beschränkungen und Bedingungen scheinen nirgends herauszufinden sein. Nur vage Angaben wie “Hängt von der Zulassungsstelle ab”... das muss doch in einem Regulierungsland wie Deutschland, in dem alles in Stein gemeißelt ist, genauer herauszufinden sein?
Darauf gekommen bin ich, weil bei meinem Volvo TÜV ansteht... und der in Irland ist... und ich gehofft hatte, irgendwie an TÜV zu kommen, ohne ihn wieder nach Deutschland zu Schiffen. Aber ob NCT (irischer TÜV) oder MOT (nordirischer bzw. Britischer TÜV) in Deutschland einen Wert haben, ließ sich nicht herausfinden. Das ist auch nebensächlich und ich habe da eh kaum hoffnung, aber die generelle Frage ist doch interessant und mich würde freuen zu wissen ob da jemand klüger ist!
Gruß Sitzheitzung
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@audivik schrieb am 16. August 2018 um 15:56:06 Uhr:
Also unsere Zulassunsstelle in Trier akzeptiert nur "deutschen" TÜV.
Die dame am Telefon hat mir die anweisung grade vorgelesen.
Mein Auto (besser gesagt dessen Kennzeichen) haben vor zwei Wochen die neuen TÜV-Plakette nach Vorlage der irischen TÜV Bescheinigung bekommen, im Landkreis Starnberg.
Soviel zu einheitlichen Regeln in Deutschland.
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78 Antworten
Wie Tecci schon sagt, Starnberg lag sicher richtig.
Wenn die Anweisung in Trier rechtswidrig ist,muss sich nur einer die Mühe machen,sich gegen zu wehren.
Vom Meckern und auskotzen in Foren ändert sich das nicht.
Zitat:
FZV
§ 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Neufassung) (ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 12) in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem das Fahrzeug in Betrieb war, nachgewiesen wird. Hinsichtlich der Frist für die nächste Hauptuntersuchung gilt Abschnitt 2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen.
Wenn auf dem ausländischen PrüfProtokoll die entsprechende
RiLi vermerkt ist,dann hätte dies Protokoll auch in Trier anerkannt werden müssen. Natürlich nicht einfach ein ausländisches HU Protokoll auf die RiLi zu prüfen. Auf einen holländischen hab ich den Vermerk schon mal gesehen.
Gruß M
Da es hier nicht um die Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat ging (nur diesen Fall regelt die zitierte Vorschrift!) liegt allerdings die Behörde in Trier richtig und die in Starnberg hat gegen deutsches Recht verstoßen.
Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge schreibt die StVZO eine deutsche HU vor. Das steht auch nicht im Widerspruch zur 2014/45/EU (die im Übrigen nur eine Richtlinie ist und keine Verordnung!), siehe dort in Artikel 4 Absatz 1: " Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die in seinem Hoheitsgebiet zugelassenen Fahrzeuge regelmäßig von Prüfstellen, die von dem Mitgliedstaat ermächtigt wurden, in dem diese Fahrzeuge zugelassen sind, gemäß dieser Richtlinie geprüft werden."
Die gegenseitige Anerkennung ist nur vorgeschrieben für den o.g. Fall des "Staatenwechsels", siehe Artikel 8 Absatz 3: "Unbeschadet des Artikels 5 erkennt jeder Mitgliedstaaten im Fall einer erneuten Zulassung eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs die von jenem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Prüfbescheinigung im gleichen Maße an, als wenn er die Bescheinigung selbst ausgestellt hätte, sofern diese Prüfbescheinigung hinsichtlich des für regelmäßige technische Überwachung festgelegten Zeitraums in dem Mitgliedstaat, in dem die erneute Zulassung erfolgen soll, noch gültig ist", die Umsetzung dieser Vorschrift finde sich im zitierten §7(1) FZV.
Zitat:
Meine Zulassungsstelle in Deutschland meint, dass es ihr egal ist, wo das Auto geprüft wurde. Wenn die Prüfung gemäß Verordnung 2014/45 der EU durchgeführt wurde, das auf dem Prüfschein ersichtlich ist und der Test bestanden wurde, bekommt das Auto eine Plakette. Die Frage, ob das auch für ein bereits in Deutschland zugelassenes Auto gilt, wurde behjaht. Ich solle einfach mit den Kennzeichen und der Prüfbescheiniung vorbeikommen und mir die Plakette zuteilen lassen.
(Der irische TÜV, NCT, prüft nach dieser Norm und wird somit anerkannt)
Meine Zulassungsstelle (Rheinland Pfalz) hat mir heute morgen die Anerkennung des britische MOT verweigert, sie bestehen auf einer deutschen HU.
Das wundert dich? Der MOT prüft völlig anders als der TÜV.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 4. Dezember 2018 um 09:29:10 Uhr:
Das wundert dich? Der MOT prüft völlig anders als der TÜV.
Nein , die MOT läuft inzwischen wie die hiesige HU .
Lies mal das Fazit am Ende des Berichts:
https://www.lexicar.de/.../...sche-hu-auch-in-deutschland-gueltig.html
Zitat:
@Boogiessundance schrieb am 4. Dezember 2018 um 10:48:57 Uhr:
Nein , die MOT läuft inzwischen wie die hiesige HU .
Nicht wirklich zu vergleichen. Bei meiner letzten MOT, die eigentlich kein problem war, haette ein TUEV Pruefer die Haende ueber dem Kopf zusammengeschlagen und die Plakette definitiv verweigert. 😁
Zitat:
@Boogiessundance schrieb am 4. Dezember 2018 um 10:48:57 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 4. Dezember 2018 um 09:29:10 Uhr:
Das wundert dich? Der MOT prüft völlig anders als der TÜV.Nein , die MOT läuft inzwischen wie die hiesige HU .
Was für ein Zufall, gerade gestern bin ich mit Kennzeichen und Papieren und frischem MOT aus Nordirland von meinem (In D zugelassenen) Zweitauto in Irland zur deutschen Zulassungsstelle gegangen. Erst wollten sie es nicht anerkennen, aber ich habe insistiert, und dann hat mir dieser Artikel einer britischen Regierungswebsite den Tag gerettet und die Beamten am Schalter überzeugt:
https://movingon.blog.gov.uk/2014/08/04/the-roadworthiness-package/
Daraufhin haben sie das Ministerium kontaktiert, die ihnen dann bestätigt haben das der MOT anzuerkennen ist. Einfach nicht so schnell abwimmeln lassen.
Nun sitze ich mit frischen HU stempeln auf meinem Kennzeichen am Flughafen und warte auf den Rückflug nach Irland.
Grüße Sitzheitzung
(Allerdings muss ich anmerken das der MOT zumindest in Nordirland nicht mit den TÜV zu vergleichen ist. Es wurde nicht mal eine AU durchgeführt.)
Ich kann noch gut lesen. Der Beitrag hier ging doch genau anders herum?
MOT gültig in D?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 4. Dezember 2018 um 11:47:08 Uhr:
Ich kann noch gut lesen. Der Beitrag hier ging doch genau anders herum?
MOT gültig in D?
Genau? Ich habe ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug das in Irland steht und auch dort bleiben soll. Das habe ich zum MOT machen nach Nordirland gefahren und bin nun mit Papieren und Kennzeichen nach Deutschland geflogen, um die HU eintragen zu lassen und neue Stempel zu bekommen. Das hat jetzt geklappt.
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 4. Dezember 2018 um 11:50:26 Uhr:
Genau? Ich habe ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug das in Irland steht und auch dort bleiben soll. Das habe ich zum MOT machen nach Nordirland gefahren und bin nun mit Papieren und Kennzeichen nach Deutschland geflogen, um die HU eintragen zu lassen und neue Stempel zu bekommen. Das hat jetzt geklappt.
Hätte aber nicht klappen dürfen.
Bezüglich in Irland bleiben: Frag da mal was deren Äquivalent zur deutschen Fahrzeugzulassungsverordnung zum Thema Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr sagt. So von wegen Fristen, fester Standort und so. 😉
Zitat:
@Moers75 schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:03:31 Uhr:
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 4. Dezember 2018 um 11:50:26 Uhr:
Genau? Ich habe ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug das in Irland steht und auch dort bleiben soll. Das habe ich zum MOT machen nach Nordirland gefahren und bin nun mit Papieren und Kennzeichen nach Deutschland geflogen, um die HU eintragen zu lassen und neue Stempel zu bekommen. Das hat jetzt geklappt.Hätte aber nicht klappen dürfen.
Bezüglich in Irland bleiben: Frag da mal was deren Äquivalent zur deutschen Fahrzeugzulassungsverordnung zum Thema Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr sagt. So von wegen Fristen, fester Standort und so. 😉
Nicht dein Problem 😛
Hat in 3 Jahren niemanden gestört.
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 4. Dezember 2018 um 11:50:26 Uhr:
Ich habe ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug das in Irland steht und auch dort bleiben soll.
Das duerfte steuertechnisch aber recht illegal sein. Huestel...
Jo , so ist das . Mir wurde kürzlich ebenfalls die MOT anerkannt . Die MOT gleicht zumindest in Südengland der deutschen HU sehr . Die AU ist ebenfalls inclu.
Habe gerade meinen Bekannten bei der Zulassungsbehörde angerufen.
Er sagt, solange das Fahrzeug in Irland bleibt ist das egal.
Kommt es hierher, musst man zum TÜV.
Und eine "HU" aus Irland wird hier niemals akzeptiert.