ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anderes Fahrwerk eingebaut. Änderungsabnahme = Eintragung?

Anderes Fahrwerk eingebaut. Änderungsabnahme = Eintragung?

Themenstarteram 4. April 2020 um 10:58

Hallo ihr Lieben :)

Ich habe einen neuen (gebrauchten) Wagen gekauft.

Nun ist es so, dass bei dem Wagen neue "Federn" bzw ein anderes Fahrwerk eingebaut wurde. Dies hab ich total übersehen beim Kauf.

Ich habe von der Dekra Folgendes:

 

Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO

m. Fahrwerk KW automotive GmBH, Kennz. genehm.

Für diese Änderungsabnahme wurden 60€ bezahlt.

Ist dies sozusagen die Abnahme des Fahrwerks und das ist so in Ordnung?

Danke und liebe Grüße

Jenny

Ähnliche Themen
49 Antworten

Falls sich das Fahrzeug nicht mehr in dem Zustand befindet, in dem damals die Abnahme erfolgt ist (Stichwort: andere Felgen), so muss eigentlich eine neue gemeinsame Abnahme mit allen geänderten Teilen erfolgen. Sofern du also inzwischen anderen, nicht originale Felgen fährst, kommst du wohl nicht um eine erneute Abnahme mit anschließender Eintragung herum. Und nicht vergessen, das betrifft sowohl Winter- als auch Sommerfelgen, da gerne die Winterfelgen vergessen werden.

Zitat:

@JennyNRW schrieb am 4. April 2020 um 13:34:32 Uhr:

Also, in dem Bericht zur Änderungsabnahme steht u.a. :

Für das Fahrwerk 166023 / 266023 des Herstellers XYZ liegt ein Teilgutachten des Technischen Dienstes: TÜV Nord Strassenverkehr GMBH mit der Gutachten-Nr.: 1344/14 vom 15.12.2004 vor.

Dieses Teilgutachten habe ich allerdings nicht.

Jetzt aber schon: Klick mich

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 4. April 2020 um 16:15

Zitat:

 

Jetzt aber schon: Klick mich

 

Gruß

Uwe

Wow, vielen Dank!

Also ich bekomm jetzt etwas Bammel!

Ich habe nochmals Fotos von den Felgen gemacht.

 

Im Moment sind an dem Wagen die "Alutec" Felgen mit einer KBA 49773 montiert. Darauf befinden sich Winterreifen. Davon habe ich auch die ABE, mit dem Hinweis, dass die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht erforderlich ist.

 

Ich habe zusätzlich noch "DOTZ"-Felgen dazubekommen mit Sommerreifen. KBA 50346. Diese sind in der Änderungsübernahme ja angegeben; zusammen mit dem Fahrwerk.

Sehe ich das richtig, dass ich also an dem Wagen eigentlich nur die DOTZ fahren darf? Das Fahrwerk und die DOTZ stehen ja beide in der Änderungsübernahme.

Allerdings fehlt mir hier auch die Betriebserlaubnis (oder ABE) für die DOTZ mit der KBA 50346. Bekomme ich das auch irgendwo

 

Im Fahrzeug-Schein stehen aber Irmscher LM-Rad mit KBA 49089. Sehe ich das richtig? Aber diese "Irmscher" habe ich doch gar nicht?!?

Ich habe die Fahrzeug-Identifizierungsnummer abgeglichen. Diese stimmt bei allen Unterlagen überein.

 

Ich bin sehr verwirrt. Was mache ich jetzt?

Liebe Grüße

Die Alutec müsstest du mit dem KW Fahrwerk zusätzlich zu den Dotz Felgen eintragen lassen, die Irmscher Felgen müssten ausgetragen werden da die nicht mit dem Fahrwerk abgenommen wurden. Im moment dürftest du nur mit den Dotz Felgen fahren. Am besten vorher bei der Prüfstelle vorbei fahren, aber die Dotz Felgen in den Kofferraum legen, das diese noch vorhanden sind. Über die KBA Nummer der Felgen kommen die eigentlich auch an die ABE/Gutachten die sollten in einer Datenbank sein.

Themenstarteram 4. April 2020 um 17:55

Hallo Zoker und Danke auch für deine Antwort.

Ich werde die DOTZ am Montag montieren lassen. Und dann am Dienstag bei der Ummeldung werden das Fahrwerk und die DOTZ eingetragen und die Irmscher ausgetragen. Werde den Wagen dann auch nur noch mit den DOTZ fahren (kommen Allwetter-Reifen drauf).

Dann sollte alles passen, oder?

Ich habe hier was gefunden. Ist das die passende ABE für die DOTZ? http://oberst.net/ALCAR_Gutachten/OREG9__35.pdf

 

Dann hätte ich gerne noch eine Sache gewusst. In der Änderungsabnahme ist ja eingetragen, dass ein Fahrwerk 166023 / 266023 abgenommen wurde. Ich habe mal unters Auto geschaut und auch eine original Verpackung von diesen Federn: https://www.derautoladen.eu/...ia-Tieferlegung-Sport-Tuning-by-KW.html

Ist damit das Fahrwerk gemeint? In der Änderungsabnahme steht KW automotive. Bei diesen Federn handelt es sich um st suspensions 28268016 by KW. Passt das alles?

Ich mein, die Änderungen wurden ja auch 2017 vorgenommen und genehmigt und 2018 ist der Wagen so ja auch durch den TÜV gekommen.

Sorry für die vielen Fragen, aber ich möchte einfach etwas beruhigter sein.

LG

Jenny

OK, Du hast ein Problem:

Die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs ist erloschen, die Änderungsabnahme ist ungültig und hätte so nie erstellt werden dürfen.

Im verlinkten Gutachten über die Tieferlegungsfedern steht nämlich der magische Absatz:

III. Hinweise zur Kombinierbakeit mit weiteren Änderungen

Die Änderung gemäß dem vorliegenden Teilegutachten gilt nur für ansonsten serienmäßige Fahrzeuge. Werden mehrere Änderungen, die sich in ihrer Kombination gegenseitig so beeinflussen, dass eine Gefährdung zu erwarten ist, zeitgleich oder zeitlich versetzt vorgenommen, so erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. In diesem Fall ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS/aaSmT) für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich.

Sprich:

Wenn die Federn mit anderen als mit serienmäßigen Rädern kombiniert werden muss für diese Kombination (hier also jeweils für die Winter- und die Sommerfelgen) eine Einzelabnahme nach §19(2) gemacht und danach eine neue Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle erteilt werden.

(veraltet ist lediglich die Angabe, dass das nur ein aaS(mT) der TP darf, inzwischen dürfen das auch die USB der entsprechenden TD).

Ebenfalls seltsam:

Laut Änderungsabnahme wäre die Grundlage nicht das verlinkte Gutachten des TÜV Nord Mobilität vom 15.12.2014 gewesen sondern ein Gutachten mit der selben Nummer (!) vom TÜV Nord Straßenverkehr vom 15.12.2004. Ich gehe allerdings davon aus, dass es ein solches Gutachten nicht gibt, weil es 2004 das fragliche Fahrzeugmodell noch nicht gegeben hat...

Zitat:

@JennyNRW schrieb am 4. April 2020 um 19:55:30 Uhr:

Dann hätte ich gerne noch eine Sache gewusst. In der Änderungsabnahme ist ja eingetragen, dass ein Fahrwerk 166023 / 266023 abgenommen wurde. Ich habe mal unters Auto geschaut und auch eine original Verpackung von diesen Federn: https://www.derautoladen.eu/...ia-Tieferlegung-Sport-Tuning-by-KW.html

Wenn es sich wirklich um die Federn von der verlinkten Webseite handelt:

Dort steht in den Hinweisen, dass es für die Federn kein Teilegutachten gibt. Das können also dann nicht die sein, die im oben verlinkten Gutachten beschrieben und angeblich 2017 vom DEKRA abgenommen wurden.

Was steht denn auf den Federn für eine Bezeichnung drauf, und welche Farbe haben die?

Und ist in der Verpackung vielleicht auch noch etwas Papier, sprich: Ein Gutachten oder sonstwas?

 

Themenstarteram 4. April 2020 um 18:41

Hallo,

Das mit dem Gutachten ist in der Tat komisch. Wie kann das sein?

Es wird ja immer kurioser. Ich habe ein Bild vom original Karton der Federn eingestellt. Die Federn sind gelb. Eine Bezeichnung kann ich auf den Federn selbst nicht erkennen, ich komme so nicht unter das Auto.

Wie gesagt, diese Verpackung war dabei. Und darin befinden sich die originalen Federn des Kia Ceed. Eingebaut sind die gelben...

Also halten wir mal fest:

- Der Verwendungsbereich im Gutachten stimmt.

- Die Federn passen (Kennzeichnung)

- Der Hersteller passt (KW = ST)

Das einzige was nicht passt, was mit Sicherheit ein Schreibfehler des Prüfingenieurs ist, das Datum des Gutachtens.

Das echte Gutachten ist 15.12.2014, in der Abnahme wurde 15.12.2004 geschrieben...

Ja mei.

Und im übrigen, ist auch eine Änderungsabnahme in Kombination möglich, insofern keine Gefährdung zu erwarten ist. Steht ja auch so im Gutachten.

Sachverständigen- Ermessen!

Im Grunde kannst du die Änderungsabnahme ins Handschuhfach legen, und fertig.

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. April 2020 um 20:11:23 Uhr:

 

Sprich:

Wenn die Federn mit anderen als mit serienmäßigen Rädern kombiniert werden muss für diese Kombination (hier also jeweils für die Winter- und die Sommerfelgen) eine Einzelabnahme nach §19(2) gemacht und danach eine neue Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle erteilt werden.

Bei der Abnahme nach §19(3) wurde doch vermerkt. "KW Fahrwerk.....auch genehmigt......Dotz Felgen" ist das nicht Dotz Felgen in Verbindung mit KW Fahrwerk abgenommen?

Zitat:

@JennyNRW schrieb am 4. April 2020 um 20:41:27 Uhr:

Es wird ja immer kurioser. Ich habe ein Bild vom original Karton der Federn eingestellt. Die Federn sind gelb.

Die Artikelnummer passt zu dieser Seite, und da ist das schon bekannte Gutachten verlinkt. Spricht also nichts dagegen, dass es die richtigen Federn sind.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. April 2020 um 20:49:38 Uhr:

Und im übrigen, ist auch eine Änderungsabnahme in Kombination möglich, insofern keine Gefährdung zu erwarten ist. Steht ja auch so im Gutachten.

Sachverständigen- Ermessen!

Das sehe ich völlig anders:

Da in der Beeinflussungsmatrix die Kombination "Tieferlegung" und "Rad-Reifen" als "Gefährdung zu erwarten" eingestuft wird und gleichzeitig das TGA ausdrücklich diesen Fall nicht abdeckt sondern eine Einzelabnahme verlangt kann es keinen Ermessensspielraum für eine abweichende Entscheidung des PI geben.

So sehr ich ja sonst auch die Meinung vertrete "Wenn nur die Federn geändert werden passen hinterher alle Rad-/Reifenkombinationen die vorher auch gepasst haben. Weil es geometrisch keine neuen Radpositionen gibt sondern (wenn überhaupt) nur ein Teil der bisherigen wegfällt", in diesem Fall steht es im TGA einfach anders und dann muss sich der PI dran halten.

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. April 2020 um 21:18:59 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. April 2020 um 20:49:38 Uhr:

Und im übrigen, ist auch eine Änderungsabnahme in Kombination möglich, insofern keine Gefährdung zu erwarten ist. Steht ja auch so im Gutachten.

Sachverständigen- Ermessen!

Das sehe ich völlig anders:

Da in der Beeinflussungsmatrix die Kombination "Tieferlegung" und "Rad-Reifen" als "Gefährdung zu erwarten" eingestuft wird und gleichzeitig das TGA ausdrücklich diesen Fall nicht abdeckt sondern eine Einzelabnahme verlangt kann es keinen Ermessensspielraum für eine abweichende Entscheidung des PI geben.

In der Matrix geht es nur um die Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen.

Soweit korrekt.

Das Gutachten schließt es nicht kategorisch aus (...wenn Gefährdung zu erwarten ist...)

Wenn es gegenseitige Beeinflussung gibt, muss der mit der Änderungsabnahme beauftragte aaSoP oder PI prüfen, ob durch die Kombination mehrerer Änderungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. (AKE - Arbeitsanweisung § 19 Abs. 3 StVZO)

D.h. ob eine Gefährdung vorliegt, muss der PI/aaSoP prüfen.

Am Ende hat er eine positive Änderungsabnahme. Wenn nun genau die Federn verbaut sind, und die Räder ebenfalls, dann ist da kaum was dran zu rütteln. Du musst weiter keine Teilegutachten, oder andere Formulare mitführen. Und solange die andere Rad-/Reifenkomb. nicht drauf ist, ist Dein Fahrzeug auch vorschriftsmäßig.

Zitat:

@Zoker schrieb am 4. April 2020 um 20:54:53 Uhr:

Bei der Abnahme nach §19(3) wurde doch vermerkt. "KW Fahrwerk.....auch genehmigt......Dotz Felgen" ist das nicht Dotz Felgen in Verbindung mit KW Fahrwerk abgenommen?

Im Grunde schon (und vermutlich sind das falsche Datum und die falsche Bezeichnung des TD tatsächlich nur Tippfehler), nur erlaubt das Teilegutachten für diese Kombination eben keine Änderungsabnahme (nach §19(3) StVZO).

Ich bin jetzt zwar kein Profi im Verwaltungsrecht, aber ich gehe ziemlich fest davon aus, dass sich aus der fehlerhaften Änderungsabnahme das Fortbestehen der BE nicht schlussfolgern lässt.

Natürlich ist in der Praxis die Wahrscheinlichkeit extrem gering, dass dieses Problem irgendwann mal auffällt. Wenn eine Änderungsabnahme da ist geht man normalerweise davon aus, dass alles so passt. Wenn ich nicht vorhin einen Anflug von Langeweile gehabt hätte wäre ich ja auch nicht auf die Idee gekommen mir das Teilegutachten durchzulesen...

gelöscht

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anderes Fahrwerk eingebaut. Änderungsabnahme = Eintragung?