ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anderes Fahrwerk eingebaut. Änderungsabnahme = Eintragung?

Anderes Fahrwerk eingebaut. Änderungsabnahme = Eintragung?

Themenstarteram 4. April 2020 um 10:58

Hallo ihr Lieben :)

Ich habe einen neuen (gebrauchten) Wagen gekauft.

Nun ist es so, dass bei dem Wagen neue "Federn" bzw ein anderes Fahrwerk eingebaut wurde. Dies hab ich total übersehen beim Kauf.

Ich habe von der Dekra Folgendes:

 

Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO

m. Fahrwerk KW automotive GmBH, Kennz. genehm.

Für diese Änderungsabnahme wurden 60€ bezahlt.

Ist dies sozusagen die Abnahme des Fahrwerks und das ist so in Ordnung?

Danke und liebe Grüße

Jenny

Ähnliche Themen
49 Antworten

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 5. April 2020 um 18:01:24 Uhr:

Ich glaube nicht, dass die Zulassungsstelle sich für die Gutachten interessiert. (Ausgenommen in Hessen)

Geht in Hessen auch eine 19(3) erstmal über die Bündelungsbehörde, bevor sie in den Fahrzeugschein eingetragen wird?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. April 2020 um 18:36:00 Uhr:

Einfach den Fahrzeugschein, und die Änderungsabnahme auf den Tisch legen und gut ist.

Da braucht es keine weiteren Gutachten, ABE oder ähnliches.

Mit so technischen Dingen wie einer ABE oder einem TGA können die Verwaltungsleute in der Zulassungsstelle in der Regel wohl ohnehin nichts anfangen.

Zitat:

Im übrigen gelten die 18 Monate bei Gutachten gem. Par. 21 StVZO oder Par. 13 EG-FGV.

Es besteht zwar grundsätzlich (wie im Kirschbaum-Kommentar dokumentiert) sowas wie ein Konsens dahingehend, trotzdem wird das örtlich ganz unterschiedlich gehandhabt.

Wir hatten jetzt ein paar Sondermodelle eines koreanischen Herstellers zur ersten HU, also drei Jahre nach EZ. Dabei ist dann jeweils aufgefallen, dass für diverse Besonderheiten des Sondermodells zwar ein §21-Gutachten im Handschuhfach lag, aber niemals die entsprechende BE erteilt wurde. Zwei von drei Zulassungsstellen haben problemlos die BE erteilt, die dritte hat das Gutachten abgelehnt, zu alt. Alle drei waren im selben Bundesland und sogar im selben Regierungsbezirk.

Von einem USB-Kollegen weiß ich, dass eine Zulassungsstelle in Süddeutschland sein nur wenige Wochen altes §21-Gutachten für einen US-Import abgelehnt hat, weil ihr das zu alt war...

Ja das stimmt.

 

Habe ich aus Brandenburg schon Mal gehört. Da ist das Gutachten schon ungültig wenn die Tinte getrocknet ist, mal übertrieben.

 

 

Da kochen viele Zulassungsbehörden ihren eigenen Brei.

Themenstarteram 5. April 2020 um 18:47

Ich lege am Dienstag die normalen Papiere hin und die Änderungsabnahme und sage, dass es eingetragen werden soll. Dann weitersehen..

Danke an alle, hab ne Menge gelernte hier.

Ausgang?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anderes Fahrwerk eingebaut. Änderungsabnahme = Eintragung?