Ampel überfahren bei Glatteis
Hallo zusammen,
im gestrigen, abendlichen Winterchaos ist mir leider ein Klassiker passiert. Ich bin mit mäßigem Tempo gefahren und eine Ampel mit Blitzer ist rot geworden. Die Straße ist leicht abschüssig und war dem Wetter entsprechend etwas glatt. Ich habe sofort gebremst und habe die Haltelinie mit ca. einer halben Wagenlänge überfahren, da blitzte es mehrfach.
Aus anderen Foren habe ich entnommen, dass es an solchen Anlagen zwei "Auslöse-Punkte" gibt, den einen an der Haltelinie, den anderen an der Mitte der Kreuzung. Ich bin definitiv IM ersten Punkt zum stehen gekommen, daher blitzte es mehrfach. Ebenso habe ich gelesen, dass Glatteis keine Ausrede sei, da man den Wetterbedingungen entsprechend fahren muss.
Es gibt einen Unterschied zwischen einem so genannten Rotlichtverstoß, wenn man die Haltelinie mit weniger als einer Sekunde nach Aufleuchten des roten Lichts überfährt oder eben mit mehr als einer Sekunde verzögerung. Nach meinen Recherchen macht dies den Unterschied zwischen 90 Euro und 3 Punkten und 200 Euro, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot aus.
Ist es richtig, dass der einzige Parameter diese 1 Sekunde ist, oder werden auch andere Umstände berücksichtigt, wie z.B. dass ich nur den ersten Auslöser passiert habe und durch die vielen Fotos nachweislich die Haltelinie nur um ca. eine halbe Wagenlänge überfahren habe, also nicht mitten auf der Kreuzung stand? Natürlich habe ich noch nichts bekommen und kann daher nur vermuten, ob ich mehr oder weniger als 1 Sekunde nach rot schalten der Ampel die Haltelinie überfahren habe.
http://www.kfz.net/bussgeldkatalog/ampel/
Laut dieser Tabelle könnte ich mit Glück noch in die erste Kategorie rutschen, oder?
Vielen Dank schon mal
euer Hans Hansen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Baulaender
komisch, dass diese klarheit immer erst im nachhinein leuchtet .... 😁🙄😉Zitat:
Original geschrieben von HansHansen85
Ich habe im ursprünglichen Beitrag darauf hingewiesen, dass Glatteis keine Ausrede sei und explizit nach anderen Faktoren gefragt, da mir der einfache Sachverhalt, dass man langsamer fahren kann lustiger Weise von alleine klar geworden ist. 😉
In so fern ist deine "Belehrung" ganz objektiv gesehen auch ganz überflüssig
Müsstest du nicht in der sixtinischen Kapelle bei der Papstwahl sitzen, unfehlbar wie du offensichtlich bist?
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Ich weiß ja nicht, ob es an deiner oder an meiner Wahrnehmung liegt. Von nem vollen Höschen habe ich nix beim TE gemerkt. Er schildert einen Vorfall und fragt nach, ob er bei seinen Recherchen alles richtig verstanden hat.
Aufgebauscht werden diese Themen dann durch die Superschlauen und -coolen.
Absolute Zustimmung. Aber das ist ja hier leider oft der Fall. Ich finde es in keinster Weise falsche wie der TE sich hier verhält... Aber was wäre V+S ohne die Aufpasser und Oberlehrer.
Zitat:
Original geschrieben von HansHansen85
Unter normalen Umständen schon, aber zur Zeit und gestern Abend waren es echt Ausnahmesituationen auf NRWs Straßen, daher habe ich beschlossen sicher zum Stillstand zu kommen. Dumm gelaufen und ich bin auch bereit 90 Euro zu zahlen etc, aber den Monat Fahrverbot würde ich übertrieben finden. Abwarten
Denke, dass es mir genauso passiert wäre... Hoffe, dass es glimpflich für dich ausgeht.
Schön, wie "Baulaender" hier virtuelle Brandsätze wirft... Da helfen auch keine Smileys. Konstruktiv kam von ihm nix, also werte ich das mal als "Forentroll" ab...
@TE: Du bist nach der Haltelinie zum Stehen gekommen. Das Du stehst, beweisen die Mehrfachaufnahmen. Genau aus diesem Grund gibt es diese. Mach Dir nicht allzuviele Sorgen. Mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wird gar nichts passieren. Wenn doch, dann wird es nicht dramatisch. Du hast Dich bei der Witterungslage mit dem Bremsweg verschätzt. OK, ist nicht schön, aber solange nix passiert und du keinen gefährdest, ist das kein Beinbruch. Sowas ist jedem schon mal passiert, auch dem Baulaender, da bin ich mir sehr sicher!
Insofern: Durchatmen, abwarten und cool bleiben!
Die ganze Diskussion mit den teilweise hässlichen Begleiterscheinungen käme nicht zustande, wenn generell Bußgeldanwärter😁 die Nerven besitzen würden, die Knolle erst mal in Empfang zu nehmen. Dann könnten sie mit handfesten Fakten hier aufschlagen, um hier vernünftigen Rat einzuholen. Rechtsberatung gibt es hier nicht und jeder Fall ist doch auch anders gelagert als dass man so einfach pauschalieren könnte.
Der TE hat ja sein Fehlverhalten schon zugegeben unter Berücksichtigung widriger Wetterbedingungen - was soll da noch die nachträgliche Belehrung. Das hilft dem TE auch nicht weiter.
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Wie ist das denn genau mit den Mehrfachbildern?Immer wenn ich gesehen habe wie es bei einem Rotlichtverstoß blitz war es nur einmal, wenn das Fahrzeug etwa zu 50% über der Haltelinie war.
moin Hans,
ich würde mir nicht so arg in die Hosen machen😁!! Wenn es sich so verhält wie von dir beschrieben, ist ersichtlich, dass du die linie zwar überfahren hast, aber zum stehen gekommen bist. Ist mir auch schon passiert, aber nicht weil es glatt war, sondern weil einer hinter mir gepennt hatte und ich im rückspiegel sah, dass er mehr platz braucht. Habe mich vor rollen lassen und ebenfalls 2 blitze ausgelöst. Ich kannte die Ampel, war mir aber egal, bevor mir einer hinten drauffährt. Es ist nie etwas gekommen, denn soviel ich weiss wird die geschwindigkeit ebenfalls bei diesen Ampelblitzern gemessen, die war bei dir ja dann auch null, spätestens beim 2. blitz. Also Füsse hoch und Tee trinken. Wenn doch was kommt, vor ampeln sind oft eisplatten, wenn vorher noch alles frei war, weil durch bremsen und anfahren entstanden und sich langsamer auflösen 😁.
grus
willi
Zitat:
Original geschrieben von HansHansen85
deswegen ist das auch mein erster Konflikt mit der StVO seit ich meinen Führerschein habe (ca. 10 Jahre) . Unter den Umständen hätte es fast jedem passieren können, also nimm es mir bitte nicht übel, wenn ich deinen Beitrag nicht so konstruktiv findeZitat:
durch vorausschauende fahrweise müsste man nicht immer sein glück in anspruch nehmen 😁😉
Mir ist das seit 1971 noch nicht passiert. Aber was solls.
Nimms wie ein Mann. Wenns weiter nichts ist. Nicht wert, dass man sich darüber Gedanken macht.
Mund abbuzze und weitermachen.
Nach Überlegung bin ich zu dem Entschluss gekommen, hier KEINE Beiträge zu entfernen. Sicher hätten es die Beiträge eines Nutzers verdient, denn sie widersprechen allen Regeln des vernünftigen Miteinanders. Andererseits sind die Reaktionen der sonstigen Beteiligten vorbildlich, nach kurzer Mahnung nicht weiter auf die Provokationen einzugehen.
Zitat:
Original geschrieben von HansHansen85
(...)Es gibt einen Unterschied zwischen einem so genannten Rotlichtverstoß, wenn man die Haltelinie mit weniger als einer Sekunde nach Aufleuchten des roten Lichts überfährt oder eben mit mehr als einer Sekunde verzögerung. Nach meinen Recherchen macht dies den Unterschied zwischen 90 Euro und 3 Punkten und 200 Euro, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot aus.
Ist es richtig, dass der einzige Parameter diese 1 Sekunde ist, oder werden auch andere Umstände berücksichtigt, wie z.B. dass ich nur den ersten Auslöser passiert habe und durch die vielen Fotos nachweislich die Haltelinie nur um ca. eine halbe Wagenlänge überfahren habe, also nicht mitten auf der Kreuzung stand?
(...)
Meiner Meinung nach ist es erst dann ein "echter" Rotlichtverstoß, wenn man in den geschützten Bereich der Kreuzung einfährt. Bei einer halben Wagenlänge könnte das ebensogut auf ein einfaches Überfahren der Haltelinie hinauslaufen.
btw: Auch von mir ein Lob an die Trolljäger. 😉
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann hat er sicher den Kontakt ausgelöst, ist aber noch zu Stehen gekommen. Deswegen wird auch eine zweite Aufnahme gemacht, welche die Kreutzung zeigt. Hier dürfte zu erkennen sein, dass der TE die Kreuzung NICHT überquert hat. Folglich dürfte auch kein Busgelbescheid zu erwarten sein.
Alle anderen Belehrungen nutzen nichts und helfen dem TE sicher nicht weiter. Bei der derzeitigen Wetterlage kann man, so ganz nebenbei mal erwähnt, selbst bei Schrittgeschwindigkeit auf die Haltelinie rutschen. Aber das passiert natürlich nur den Dummen, die nicht vorausschauend fahren und nicht schon 100m vor der Ampel anfangen zu bremsen weil die LZA auf Rot umschalten könnte. - Dieses gelaber hier....
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Wie ist das denn genau mit den Mehrfachbildern?Immer wenn ich gesehen habe wie es bei einem Rotlichtverstoß blitz war es nur einmal, wenn das Fahrzeug etwa zu 50% über der Haltelinie war.
Da gibt es verschiedene Systeme. Bei dem aufwändigeren System sind hinter der Haltelinie Kontakt (Blitz 1) und in der Mitte der Kreuzung (Blitz 2). Sollte also jemand über die Haltelinie rutschen und dann zum Stehen kommen, wird nur Kontakt 1 ausgelöst und es blitzt nur 1x. Zieht derjenige durch, wird er noch einmal in der Mitte der Kreuzung geblitzt und der "vollendete" Rotlichtverstoß ist bewiesen. Bei den weniger aufwändigen Systemen wird der 2. Blitz zeitgesteuert ausgelöst: Blitz 1 nach Überfahren der Haltelinie, Blitz 2 z.B. 0,5 Sekunden später. Damit kann man erkennen, ob und wie weit sich das Fahrzeug in den 0,5 Sekunden vorwärtsbewegt hat.
Demnach war es bei den von Dir beobachteten Rotlichtverstößen wohl eher das erste System.
Da kommt gar nichts, da lediglich die Haltelinie überfahren und nicht die Kreuzung überfahren wurde.
Es kann höchstens sein, das man die Entwicklung der unnötig geschossenen Bilder in Rechnung stellt..
Mir ist exakt das gleiche passiert wie beim Threadsteller.
Sintflutartiger Regen, total dunkle Straße/Ecke. Bin an/in der Kreuzung erst nach dem 2. Blitzen zu stehen gekommen.
Ich wäre "dran" gewesen wenn ich eventuelle Fußgänger die von links/rechts die Straße überquert hätten wollen, behindert hätte. Sprich, die um "mein Auto herumlaufen" müßten.
Die Bilder bewiesen das ich da Mutterseelenallein auf der Kreuzung stand. (Hab extra bei der bearbeitenden Stelle angerufen). Also kam nix...
Hallo twindance,
ich bin der Meinung, dass solche "Beiträge" wie von baulaender gelöscht werden müssen. Der TE hat eine Frage in den Raum gestellt, sein Fehlverhalten eingesehen. Darauf kann konkret eingegangen werden. Dieses Rumgelabber macht bringt niemand weiter, nur der Ersteller dieser "Beiträge" findet sich selber toll und sollte sich bei Gelegenheit hinterfragen.
An Hans: Hast souverän reagiert, berichte bitte über den Ausgang deines Vorfalls, auch wenn es Wochen später ist.
Gruß
Lutz
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Nach Überlegung bin ich zu dem Entschluss gekommen, hier KEINE Beiträge zu entfernen. Sicher hätten es die Beiträge eines Nutzers verdient, denn sie widersprechen allen Regeln des vernünftigen Miteinanders. Andererseits sind die Reaktionen der sonstigen Beteiligten vorbildlich, nach kurzer Mahnung nicht weiter auf die Provokationen einzugehen.
Wo genau ist eigentlich euer Problem?
Fakt ist:
Wenn man sein Auto nicht rechtzeitig zum Stehen bekommt, war man zu schnell unterwegs. Egal obs eine Haltelinie oder ein Hindernis ist...
Fakt ist auch:
Da die Haltelinie überfahren wurde hat es geblitzt...
Und Fakt ist:
Da der Blitzer mehrere Aufnahmen macht, wird da nix nachkommen, denn es ist ersichtlich, dass du die Kreuzung nicht überquert hast...
Wieso muss man nun ständig den einen oder anderen Fakt unter den Tisch kehren? Er war halt zu schnell unterwegs, das kann man doch nicht ernsthaft abstreiten?