Ampel überfahren bei Glatteis

Hallo zusammen,

im gestrigen, abendlichen Winterchaos ist mir leider ein Klassiker passiert. Ich bin mit mäßigem Tempo gefahren und eine Ampel mit Blitzer ist rot geworden. Die Straße ist leicht abschüssig und war dem Wetter entsprechend etwas glatt. Ich habe sofort gebremst und habe die Haltelinie mit ca. einer halben Wagenlänge überfahren, da blitzte es mehrfach.
Aus anderen Foren habe ich entnommen, dass es an solchen Anlagen zwei "Auslöse-Punkte" gibt, den einen an der Haltelinie, den anderen an der Mitte der Kreuzung. Ich bin definitiv IM ersten Punkt zum stehen gekommen, daher blitzte es mehrfach. Ebenso habe ich gelesen, dass Glatteis keine Ausrede sei, da man den Wetterbedingungen entsprechend fahren muss.

Es gibt einen Unterschied zwischen einem so genannten Rotlichtverstoß, wenn man die Haltelinie mit weniger als einer Sekunde nach Aufleuchten des roten Lichts überfährt oder eben mit mehr als einer Sekunde verzögerung. Nach meinen Recherchen macht dies den Unterschied zwischen 90 Euro und 3 Punkten und 200 Euro, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot aus.
Ist es richtig, dass der einzige Parameter diese 1 Sekunde ist, oder werden auch andere Umstände berücksichtigt, wie z.B. dass ich nur den ersten Auslöser passiert habe und durch die vielen Fotos nachweislich die Haltelinie nur um ca. eine halbe Wagenlänge überfahren habe, also nicht mitten auf der Kreuzung stand? Natürlich habe ich noch nichts bekommen und kann daher nur vermuten, ob ich mehr oder weniger als 1 Sekunde nach rot schalten der Ampel die Haltelinie überfahren habe.

http://www.kfz.net/bussgeldkatalog/ampel/

Laut dieser Tabelle könnte ich mit Glück noch in die erste Kategorie rutschen, oder?

Vielen Dank schon mal
euer Hans Hansen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Baulaender



Zitat:

Original geschrieben von HansHansen85


Ich habe im ursprünglichen Beitrag darauf hingewiesen, dass Glatteis keine Ausrede sei und explizit nach anderen Faktoren gefragt, da mir der einfache Sachverhalt, dass man langsamer fahren kann lustiger Weise von alleine klar geworden ist. 😉
In so fern ist deine "Belehrung" ganz objektiv gesehen auch ganz überflüssig

komisch, dass diese klarheit immer erst im nachhinein leuchtet .... 😁🙄😉

Müsstest du nicht in der sixtinischen Kapelle bei der Papstwahl sitzen, unfehlbar wie du offensichtlich bist?

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Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Wo genau ist eigentlich euer Problem?

Fakt ist:
Wenn man sein Auto nicht rechtzeitig zum Stehen bekommt, war man zu schnell unterwegs. Egal obs eine Haltelinie oder ein Hindernis ist...

Fakt ist auch:
Da die Haltelinie überfahren wurde hat es geblitzt...

Und Fakt ist:
Da der Blitzer mehrere Aufnahmen macht, wird da nix nachkommen, denn es ist ersichtlich, dass du die Kreuzung nicht überquert hast...

Wieso muss man nun ständig den einen oder anderen Fakt unter den Tisch kehren? Er war halt zu schnell unterwegs, das kann man doch nicht ernsthaft abstreiten?

Keiner kehrt was unter den Tisch. Lesen hilft! Verfolge den Thread und Du verstehst, worum es geht! Falls nicht: Es ging hier um die technische Frage, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt oder nicht. Der TE wollte nie bestreiten, dass er über die Haltelinie gerutscht ist. Es ging nie um die Frage ob zu schnell oder nicht. Diesen Blödsinn hat bisher nur ein User hier aufgeworfen. Insofern darf ich dich hier offiziell als Troll Nr. 2 willkommen heißen!

(@MOD: Sorry, für OT, aber irgendwann nervt's!)

Versetzen wir uns doch einfach mal in die Rolle der Verfolgungsbehörde:

Der Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle hat eine Fotoserie mit dem Auto, Kennzeichen, Uhrzeit etc. und kann erkennen, dass die Ampel schon XY Sekunden rot war. Anhand der Fotoserie erkennt er, ob der Fahrzeugführer in den Schutzbereich der Kreuzung eingefahren ist (Rotlichverstoß liegt vor) oder
nicht in den Schutzbereich eingefahren ist (Rotlichtverstoß liegt nicht vor) - der Richtwert liegt ungefähr bei einer Fahrzeuglänge über der Haltelinie, kommt aber auf verschiedene Faktoren an.

Liegt ein Rotlichtverstoß vor gibts ein entsprechendes Bußgeld, liegt kein Rotlichtverstoß vor, gibts kein Bußgeld, außer vielleicht 10 € für den Verstoß nach §§ § 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 154 BKat.

Ist es so wie der TE beschrieben hat, gibt´s maximal die 10 €.

Und das

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx



Fakt ist:
Wenn man sein Auto nicht rechtzeitig zum Stehen bekommt, war man zu schnell unterwegs. Egal obs eine Haltelinie oder ein Hindernis ist...

ist kein Fakt sondern nur ne billige Phrase.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Wo genau ist eigentlich euer Problem?
(...)
Wieso muss man nun ständig den einen oder anderen Fakt unter den Tisch kehren? Er war halt zu schnell unterwegs, das kann man doch nicht ernsthaft abstreiten?

Wir sind nicht in der Kirche beim Pfarrer und müssen auch nicht alles zerlabern und auf irrelevante Nebenschauplätze ausdehnen.

Frage wird gestellt, diese wird beantwortet. (Ist hier geschehen)

Jedenfalls hat man das früher so gemacht.

Wie wäre es, wenn wir einfach nur ABWARTEN?

cheerio

Hallo Leute,

nochmals vielen Dank für die vielen konstruktiven Beiträge. Ich wollte nur mal kurz einen zwischenzeitigen Bericht erstatten und sagen, dass bisher nach etwas über 2 Wochen (natürlich) noch nichts gekommen ist.

Ihr werdet auf jeden Fall informiert, falls es Neuigkeiten gibt, da ich raus gelesen habe, dass einige von euch am Ausgang der Geschichte interessiert sind.

Bis dahin
HansHansen

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