Ampel Kreuzung Frage
Hallo,
ihr fahrt auf folgende Kreuzung zu (siehe angehängtes Bild). Ihr wollt nach rechts abbiegen. Die beiden sichtbaren Ampeln sind die einzigsten aus diesem Sichtwinkel. Am rechten Bildrand ist keine Ampel versteckt. Als Rechtsabbieger bekommt man nach ca. 7-10 m das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" zu sehen, bevor man auf die Querstraße einfährt.
Ich nehme an, ihr würdet als Rechtsabbieger vor der Ampel auch anhalten? Aber welche Voraussetzung müsste gegeben sein, um direkt durchzufahren? Reicht eine stärkere bauliche Trennung des Abbiegestreifens aus? Oder müsste die Ampel in jedem Fall Richtungspfeile anzeigen z.B. Rot mit Pfeil geradeaus und links, damit ein Abbiegen nach rechts ohne Halt erlaubt wäre?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich würde auch fahren, denn man biegt ja VOR der Ampel ab...
25 Antworten
Wenn ich - mal wieder - davon ausgehen kann, dass der Fragesteller seinen Führerschein erst vor ein paar Jahren erworben hat und nicht, wie ich, vor über 45 Jahren als es solche Situationen noch nicht gab, dann frage ich mich allen ernstes, was sie in der Fahrschule gemacht haben und wieso sie überhaupt einen Führerschein haben?
Es wurde bereits beschrieben, dass die dicke Linie "sagt": ACHTUNG FUSSGÄNGER ODER RADFAHRER KREUZEN! MEHR NICHT!!! Die Ampel ist nur für den Geradeaus bzw. Linksabbiegeverkehr. PUNKT!
Da die weitere Situation RECHTS auf dem Foto nicht erkennbar ist, heißt das für mich als rechtsabbiegender Fahrzeugführer: ERHÖHTE AUFMERKSAMKEIT!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Wenn ich - mal wieder - davon ausgehen kann, dass der Fragesteller seinen Führerschein erst vor ein paar Jahren erworben hat und nicht, wie ich, vor über 45 Jahren als es solche Situationen noch nicht gab, dann frage ich mich allen ernstes, was sie in der Fahrschule gemacht haben und wieso sie überhaupt einen Führerschein haben?
Es wurde bereits beschrieben, dass die dicke Linie "sagt": ACHTUNG FUSSGÄNGER ODER RADFAHRER KREUZEN! MEHR NICHT!!! Die Ampel ist nur für den Geradeaus bzw. Linksabbiegeverkehr. PUNKT!
Da die weitere Situation RECHTS auf dem Foto nicht erkennbar ist, heißt das für mich als rechtsabbiegender Fahrzeugführer: ERHÖHTE AUFMERKSAMKEIT!
Nicht ganz: Schau mal bitte
hier:
Verkehrszeichen Nr. 294: Haltlinie
Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Fahrzeugführer müssen hier halten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut zu halten.
@ ichtyos: Wie Du richtig zitiert hast: das gilt in Kombination mit dem Stopp-Schild oder in den anderen aufgezählten Fällen.
@TE: eventuell hast Du den blechernen grünen Rechtsabbiegerpfeil im Hinterkopf. Wenn Du dort bei Rot rechts abbiegen willst, muss Du halten. Aber hier wird der Rechtsabbieger nicht durch die Ampel erfasst.
Also: wenn ersichtlich alles frei ist, durchfahren. Wenn irgendwelche Zweifel bestehen: halten & gucken.
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Okay, dann mal anders herum gefragt: Was müsste in geschilderter Situation vorhanden sein, dass der Rechtsabbieger bei rot anhalten muss und erst bei grün abbiegen darf?
Ich habe bereits den §37 StVO (Wechsellichtzeichen, ...) und die Erläuterungen dazu (Gerichtsurteile, etc.) durchgelesen. Ich finde aber keinen Hinweis darauf, dass das Rechtsabbiegen hier erlaubt sein könnte, solange kein zusätzliches Lichtsignal (Grünpfeil nach rechts) oder das Grünpfeilschild (Abbiegen nach Anhalten erlaubt, wenn Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist) angebracht ist.
"Rot ordnet an: Halt vor der Kreuzung". Der Teil für Rechtsabbieger gehört hier doch auch zur Kreuzung!?
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
ne rote ampel am rechten fahrbahnrand
..oder ein STOP-Schild.
Oder ein grüner rechtsabbieger Pfeil
Zitat:
Original geschrieben von bmw318ti
...
"Rot ordnet an: Halt vor der Kreuzung". Der Teil für Rechtsabbieger gehört hier doch auch zur Kreuzung!?Grüße
... aber nur für die Fahrspur(en), zu denen die Ampel gehört.
Ich wäre schon froh, wenn alle vor dem STOP-Schild halten würden. Warum suchst Du nach Argumenten, um vor dieser Linie halten zu dürfen?
😕 😕 😕
Eine Situation, in der Du halten dürftest, wäre gegeben, wenn die Ampel vor der Stelle stehen würde, an der Du abbiegen kannst. Auf dem Foto zweigt erst die Spur ab, danach kommt die Ampel.
Zitat:
Original geschrieben von hdw55
... aber nur für die Fahrspur(en), zu denen die Ampel gehört.Zitat:
Original geschrieben von bmw318ti
...
"Rot ordnet an: Halt vor der Kreuzung". Der Teil für Rechtsabbieger gehört hier doch auch zur Kreuzung!?Grüße
Ich wäre schon froh, wenn alle vor dem STOP-Schild halten würden. Warum suchst Du nach Argumenten, um vor dieser Linie halten zu dürfen?
😕 😕 😕Eine Situation, in der Du halten dürftest, wäre gegeben, wenn die Ampel vor der Stelle stehen würde, an der Du abbiegen kannst. Auf dem Foto zweigt erst die Spur ab, danach kommt die Ampel.
Halten darfst du immer, insbesondere wenn die situation es erfordert, oder
musser dort etwa ohne halten durchfahren?
müssen musst du nicht immer
Auf Deinem Bild ist die Haltelinie durch eine Verkehrsinsel unterbrochen. Das bedeutet meiner Ansicht nach, dass der Verkehrsteilnehmer die Fahrspur vor der Ampel durch Rechtsabbiegen verlassen hat. Also musst Du IMHO nicht warten. Die Linie der Rechtsabbiegerspur gilt für den Fußgängerüberweg. Dort sollte zumindest auch am rechten Fahrbahnrand ein Vorfahrt-achten-Schild stehen.