AMI-Kennzeichen - spinnen die jetzt???

hallo! ich habe gestern meinen new yorker angemeldet.frau am schalter fragt"kennzeichenwunsch?" meine antwort"ist ein chrysler,muß ja eh ein kleines drann".antwort" wieso? im brief steht breite 340 und keine höhe.dann passt ein schild 340X200!!!!!!! frage von mir" wo soll das hinpassen,es war ja vorher auch ein leichtkraftradschild drann! ich gehe zum schildermacher hole ein blech 340X200 ,zurück zum schalter und lege alt auf neu (ca 5mal so groß) und frage nochmal:wie soll das gehen,das steht mindestens 5cm über.auto steht direkt vor der tür,bitte sehen sie selber nach!!!! nein,ich bin doch kein tüv-prüfer.fahren sie zum tüv und lassen sie bestätigen,das ein einzeiliges schild drann muß.ich habe die schnauze voll und sage:ist mir egal,ich habe keine zeit.geben sie mir einfach ein kennzeichen und gut !!!! BI-ZA 122 auf 340X200,wirklich toll.das ding steht von der seite gesehen ca 3cm über die stoßstange,die ich auch noch verkratze.also zum tüv.kleines kennzeichen eintragen lassen.ungläubiges staunen beim prüfer.wieder beim amt anrufen und fragen ob noch irgendwelche schikanen zu erwarten sind oder ob es nun das kleine kennzeichen gibt.ANTWORT:SCHAUEN WIR MAL,DAS LIEGT IN UNSEREM ERMESSEN !!!!!! schikane,oder was sonst??? ich fahre morgen wieder hin.

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Lincoln77


Ähm, sorry dafür aber is n deutsches Modell und wurde vonner Zulassungsstelle abgestempelt ;-) einfach US-Blende rein, eintragen: No Probs!

Sieht gut aus, aber das ist genau der Grund, warum viele die WIRKLICH ein kleines Kennzeichen brauchen keines mehr bekommen...

Zitat:

Original geschrieben von Lincoln77


Ähm, sorry dafür aber is n deutsches Modell und wurde vonner Zulassungsstelle abgestempelt ;-) einfach US-Blende rein, eintragen: No Probs!

Nun fühl dich doch nich gleich angepisst. Ich finds halt schick und muss vor niemandem damit angeben. Was eingetragen ist, bleibt auch so. Aber versuch dein Glück, wird eh nächste Woche verkauft.

kann nur sagen bei uns muß man das mit dem Schildermacher klären ...

die Tante am schalter wollte mir auch kein kleines geben , obwohl ich ihr auich bilder gezeigt habe das nur Kleine dort zu montieren gehen ...

sie stellte dann ein Zettel aus wo halt draufsteht was drauf soll aber keine größe oder ähnliches und sagte klären sie das bitte mit dem Schildermacher .. ok dachte ich , dann ma hin ..

bin dort rein sagte ich brauch ein KZ und zwar ein kleines und die nette ältere Dame fragte noch wie klein solls denn sein ??

und habe für mein rotes 07er sogar noch Händlerrabat bekommen *tierisch gefreut* über die ältere Dame

mfg

Zitat:

Original geschrieben von MeMphiST


kann nur sagen bei uns muß man das mit dem Schildermacher klären ...

Dem "Schildermacher" ist es so ziemlich egal, ob er kurze, lange, einzeilige oder zweizeilige Schilder verkauft. Dem ist es im Zweifel auch egal, ob Du die Dinger bei der Zulassungsstelle abgestempelt bekommst, wenn Du unbedingt eine nicht den Vorschriften entsprechende Extra-Wurst geprägt haben willst, denn es handelt sich um privat geführte Unternehmen und nicht um staatliche Stellen.

Bei normalen ein- und zweizeiligen Schildern gibt es auch keine Vorschriften über die Mindestlänge. Die ergibt sich automatisch aus der Anzahl der Buchstaben und Zahlen zuzüglich der vorgeschriebenen Mindestabstände, so daß eine Angabe der Größe auf dem Zettel der Zulassungsstelle im Normalfall sowieso sinnfrei wäre, obwohl ich das z.B. in Rostock auch schon gesehen habe.

cu ulf

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Zitat:

Original geschrieben von Eckoman


Ja super, und wofür das?! Um vor seinen Freunden angeben zu können? Tolle Wurst.

Allerdings ist es nicht rechtens was die Zulassungsstelle da bei dir gemacht hat, ich zitiere mal aus der StVZO:

StVZO Anlage Va (zu § 60 Abs. 1 Satz 5 erster Halbsatz) Muster und Maße der Euro-Kennzeichen:

Ich glaube ich werde die Zulassungsstelle mal auf Ihren Fehler bei der Zuteilung des Kennzeichen JL-II 20 aufmerksam machen...

in deutschland darf man in einer unendlichen bürokratie fast nichts.

bei den kennzeichen-grössen macht jede zulassungsstelle was sie will,

so ist zb in OD sowohl engschrift als auch kleinkraftrad kennzeichen verboten.

in HH dagegen beides kein problem.

aber das wir uns hier gegenseitig bei behörden denunzieren,
ist maximal überflüssig.

gruß, peter

Zitat:

Original geschrieben von cutlass-calais


so ist zb in OD sowohl engschrift als auch kleinkraftrad kennzeichen verboten.
in HH dagegen beides kein problem.

Kann nicht sein, ich hab schon ODler mit kleinen, zweizeiligen Krad-Kennzeichen gesehen.

Und dass es in HH "leicht" sein soll die zu bekommen ist wohl auch übertrieben - es ist jedesmal ein Kampf 🙁

Ich hab meinen K 10 vor 5 Wochen zugelassen und obwohl im Brief eingetragen ist das hinten nur Platz für max. 320x150 ist hat mir die Zulassungsstelle kein kleines gegeben und darauf verwiesen das ich ein Gutachten vom Tüv bräuchte bzgl. Verhältnissmäßigkeit des Umbaus usw.
Ich bin dann zum TÜV, die ham mir ohne Probleme das Gutachten ausgestellt und wieder zurück zur Zusassungstelle. Auf der Zulassungstelle hab ich dann noch nachgefragt wie`s ausschauen würde mit nem kleinen Schild vorne. Sieht ja schließlich kacke aus :-)
Die sagten nur: Keine Chane , da auch der Tüv da nich mit sich reden läßt. Ich hab die diversen Gebühren bezahlt und bin zum Schildermacher, dort hab ich mir nich nur ein kleines für hinten machen lassen sondern gleich zwei. Mit den 2 Schildern bin ich dann wieder zur Zulassungstelle und hab der Tante, (ne andere) einfach beide Schilder vorgelegt. Die hat mich nur gefragt: Unterschieliches Datum für Tüv und AU ? Ich sagte : yep, sie schaute kurz in ihren PC nach den Fälligkeitsdaten und beklebte mir BEIDE Schilder mit den gewünschten Plaketten. :-))

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