AMG Felgen plus Spurverbreiterung zulässig?
Hallo zusammen,
ich fahre einen S213 220D, er hat das Nightpake mit den 8*18 ET43 Felgen. Nun habe ich mir einen AMG Radsatz mit 8*19 ET43 an VA und 9*19 ET49 an der HA gekauft.
Sieht soweit ganz gut aus, jetzt würde ich mir aber gerne noch die H&R Spurverbreiterrungen mit ABE, mit jeweils 13mm Verbreiterung pro Rad kaufen und montieren.
Weis jemand, ob das tatsächlich ohne TÜV Vorführung machbar ist und ob es überhaupt passt?
Vielen Dank vorab,
mit besten Grüßen
Vitelli
Beste Antwort im Thema
Habe ebenfalls an der HA die 9x19 ET49 AMG mit 15mm/Seite H+R Distanzscheiben mit ABE!
Eintragung nicht notwendig!
43 Antworten
Hier mal ein paar Bilder.
Sorry ist leider nicht sauber
Sieht leicht überstehend aus oder täuscht das durch den Blickwinkel? Hatte es etwas dezenter erwartet .
Ne, die stehen nicht über. Das macht der Blickwinkel.
Vielleicht sieht man das hier besser.
Ok so sieht das schon ganz anders aus , gefällt mir
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Zitat:
@ESCHEL schrieb am 8. April 2019 um 19:28:15 Uhr:
Habe ebenfalls an der HA die 9x19 ET49 AMG mit 15mm/Seite H+R Distanzscheiben mit ABE!
Eintragung nicht notwendig!
Hallo @ESCHEL, habe mir auch die B556652-15 von H&R angeschaut. Dort steht im Gutachten bei 15mm, dass bei 9X19 mit ET49 und der 275er Bereifung an der HA sowohl TÜV als auch ein Umbörteln der Kotflügel notwendig ist!? (A1,K4, EA1, EB4 etc...). Die TÜV-Freiheit soll hier nur bis 13mm bzw. bei ET53 gegeben sein!
Dies wurde mir telefonisch von H&R bestätigt. Hast Du andere Reifen, oder andere Scheiben?
Also ich hab mich damals erkundigt, und alles durchgelesen, und man hat mir bestätigt das bei 15mm/Seite bei allen Orginalrädern von 17"-20" in Verbindung mit org. Fahrwerk keine Änderung bzw. Eintragung notwendig ist! Hab ABE jetzt nicht zur Hd.
Erst bei Veränderung am Fahrwerk/Tieferlegung ist eine TÜV-Vorführung nötig!
PS: Auf der Seite von H+R kann man sich nur das Gutachten anschauen!! Eintragung dann notwendig!
Bei den Distanzscheiben ist aber eine ABE dabei, die bei H+R nicht einsehbar ist.
Danke für die schnelle Antwort @ESCHEL, jaja, die ABE auf der H&R -Seite ist natürlich die, auf welche ich Bezug genommen habe. Ich wusste nicht, dass eine "Andere" bei den Spurplatten dabei ist!? Und dort steht: "Für alle Serienräder zugelassen"?? Jedenfalls meinst Du auch die gleiche Art.-Nr: B556652-15, und Du hast sie ohne Probleme drauf? Wollte mir nur die HA bestücken....
Hab jetzt die ABE nicht zur Hand, hab die Scheiben 556652-15 nur an der HA, und die passen ohne Probleme. Sollen sogar mit den org. 20" passen bzw. sind Zugelassen!
Es gibt aber auch die 15mm/Seite von H+R nur mit Gutachten ohne ABE!
Das wissen wir, aber dort sind für ET49 nur 13mm erlaubt!
Zitat:
@w212350cgi schrieb am 13. April 2019 um 21:21:46 Uhr:
Das wissen wir, aber dort sind für ET49 nur 13mm erlaubt!
Erlaubt sind auch die 15mm, müssen halt nur eingetragen werden, was ja auch kein Beinbruch ist.
Zitat:
@Der Vectra schrieb am 13. April 2019 um 22:12:15 Uhr:
Zitat:
@w212350cgi schrieb am 13. April 2019 um 21:21:46 Uhr:
Das wissen wir, aber dort sind für ET49 nur 13mm erlaubt!Erlaubt sind auch die 15mm, müssen halt nur eingetragen werden, was ja auch kein Beinbruch ist.
Wie kommt ihr drauf, das die 15mm eingetragen werden müssen!
Studiere gerade die ABE und finde nix vom Eintragen??
Zitat:
@ESCHEL schrieb am 13. April 2019 um 22:23:45 Uhr:
Zitat:
@Der Vectra schrieb am 13. April 2019 um 22:12:15 Uhr:
Erlaubt sind auch die 15mm, müssen halt nur eingetragen werden, was ja auch kein Beinbruch ist.
Wie kommt ihr drauf, das die 15mm eingetragen werden müssen!
Studiere gerade die ABE und finde nix vom Eintragen??
Auflage A1 bei der Felge 9x19 ET49
Zitat:
@Der Vectra schrieb am 13. April 2019 um 22:30:12 Uhr:
Zitat:
@ESCHEL schrieb am 13. April 2019 um 22:23:45 Uhr:
Wie kommt ihr drauf, das die 15mm eingetragen werden müssen!
Studiere gerade die ABE und finde nix vom Eintragen??Auflage A1 bei der Felge 9x19 ET49
Ahhh, aber heißt es das man die dann Eintragen muss?
Dann fahr ich im Okt.2020 zum TÜV mit 18" Winterrädern!
;-)
Bitte unterscheiden: Abnahme nach § 19(3) ist notwendig (TÜV, DEKRA etc.). Eine Eintragung KANN, MUSS aber nicht vorgeschrieben sein. Hängt vom konkreten Fall ab - abhängig vom Teilegutachten oder der Teile-ABE, abhängig von den Felgen / den Reifen usw.
Und: man kann aus Komfortgründen jede Abnahme in die Fahrzeugpapiere EINTRAGEN lassen, auch wenn man es eigentlich nicht muss.
dto