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Ambulanz mit Blaulicht in Rhein/Main, ok, aber mit polnischem Kennzeichen?

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 21:13

Hallo,

neulich auf der A66 Richtung Frankfurt, noch vor Nordwestkreuz (kreuzt die A5), bald kommt der übliche Stau. Ich überhole eine "Ambulanz" mit polnischem Kennzeichen. Das Auto sah schon etwas älter aus, dachte mir, na, da hat wohl ein Sparbrötchen einen alten Ambulanz-Van gekauft. Dann kommt der Rückstau der vielen Leute, die auf die A5 wollen, es staut sich auf der A66 - wie immer. Dann kommt es: Die Ambulanz mit dem polnischen Kennzeichen schaltet das Blaulicht ein (keine Sirene), wechselt auf die Standspur und fährt dort vor, wieder an mir vorbei.

Angenommen, es handelt sich wirklich um eine polnische Ambulanz (k.A., was die mitten in DE will, vielleicht verfahren?) (Wenn es keine Ambulanz war, dann ist es ja in jedem Fall illegal). Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass ein auswärtiges Fahrzeug ein solches Sonderrecht in Anspruch nehmen darf? Oder täusche ich mich da?

vg,

v77100

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 11:03:43 Uhr:

Wurde eine Rettungsgasse eingefordert?

Zurück in die Fahrschule mit dir! ;)

Gruß Metalhead

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Mal wieder was zum Thema, habe ich aktuell auf Nachfrage erfahren:

Bei uns in Grenznähe gibt es zwischen den Behörden binationale Abkommen, in denen auch das Thema Amtshilfe geregelt ist. Dies betrifft leider vorrangig die Polizei (vermutlich wegen grenzüberschreitender Strafverfolgung). Über RD und FW hat man sich kaum ausgelassen. Es scheint so zu sein, daß man die Sonderrechte und Wegerechte des jeweiligen Landes auch mit einem landesfremden Fahrzeug nutzen darf. Problem ist dabei leider, daß der deutsche Rettungsdienst in aller Regel nicht die speziellen Regelungen des Nachbarlandes kennt (und andersrum). Daher wird zumindest intern (Schulungen, ...) davon abgeraten, diese Rechte "zu offensiv einzufordern". Wobei dieser Tip zwar gut gemeint, aber eigentlich nicht wirklich erwähnenswert ist wenn man selbst bei gesundem Verstand ist ;)

Gruss

Jürgen

 

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 25. Januar 2018 um 16:56:08 Uhr:

Problem ist dabei leider, daß der deutsche Rettungsdienst in aller Regel nicht die speziellen Regelungen des Nachbarlandes kennt (und andersrum). Daher wird zumindest intern (Schulungen, ...) davon abgeraten, diese Rechte "zu offensiv einzufordern".

Wäre es da nicht zielführender, in den Schulungen gleich die speziellen Regelungen des jeweiligen Nachbarlandes zu vermitteln?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. Januar 2018 um 16:59:49 Uhr:

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 25. Januar 2018 um 16:56:08 Uhr:

Problem ist dabei leider, daß der deutsche Rettungsdienst in aller Regel nicht die speziellen Regelungen des Nachbarlandes kennt (und andersrum). Daher wird zumindest intern (Schulungen, ...) davon abgeraten, diese Rechte "zu offensiv einzufordern".

Wäre es da nicht zielführender, in den Schulungen gleich die speziellen Regelungen des jeweiligen Nachbarlandes zu vermitteln?

Prinzipiell schon. Ist aber irgendwie trotzdem riskant.

http://www.spiegel.de/.../...trafe-bei-blaulicht-einsatz-a-965526.html

https://www.rettungsdienst.de/.../...imit-fuer-rettungsfahrzeuge-41369

In Frankreich isses wohl grundsätzlich nicht erlaubt, wird aber zumindest im Grenzgebiet nach vorheriger Absprache der Behörden untereinander geduldet.

Ich persönlich fahre in F grundsätzlich wie jeder normale Verkehrsteilnehmer ohne Blaulicht und ohne Horn. In der Schweiz vermeide ich es wo es nur geht.

Gruß

Jürgen

Zitat:

@Caravan16V [url=https://www.motor-talk.de/.../...z-mit-blaulicht-in-rhein-main-ok-aber

In Frankreich isses wohl grundsätzlich nicht erlaubt, wird aber zumindest im Grenzgebiet nach vorheriger Absprache der Behörden untereinander geduldet.

Ich persönlich fahre in F grundsätzlich wie jeder normale Verkehrsteilnehmer ohne Blaulicht und ohne Horn. In der Schweiz vermeide ich es wo es nur geht.

Gruß

Jürgen

Hallo Jürgen.

Stelle mir gerade vor du fährst mit Sondersignal durch das Ausland und wirst von der dortigen Polizei an(auf)gehalten. Nach zehn Minuten Geht die Tür des RTW auf und der Notarzt verkündet, dass nun alle Zeit der Welt vorhanden sei weil sich die "Sache" erledigt hat. Sondersignal ist dann auch nicht mehr nötig. Sind wir wirklich so bescheuert in unserer zivilisierten Welt?

Gruß

PS.: die Frage des TE danach finde ich trotzdem legitim.

Da es weder einheitliche europäischen Krankenwagen gibt, noch einheitliche akustische Warneinrichtungen kann ich mir gerade nicht so richtig vorstellen, dass ein deutscher Notarzt-Krankenwagen in der Innenstadt von Paris ohne Konsequenzen rote Ampeln überfahren kann...!

Mit dem Schriftzug "NOTARZT" + einem germanischen "Tatü-Tata" kann der Franzose nun mal gar nix anfangen...!

Und was die Nichtkontrolle von Krankenwagen angeht, so verweise ich auf das gerade erfolgte Attentat von Kabul...!

-:(

Zitat:

@princeton schrieb am 28. Januar 2018 um 09:08:08 Uhr:

Da es weder einheitliche europäischen Krankenwagen gibt, noch einheitliche akustische Warneinrichtungen kann ich mir gerade nicht so richtig vorstellen, dass ein deutscher Notarzt-Krankenwagen in der Innenstadt von Paris ohne Konsequenzen rote Ampeln überfahren kann...!

Der Rettungswagen hat dann aber auch noch das Blaulicht, welches meines Wissens nach auch in Frankreich gebräuchlich ist.

Und auch, wenn ein Franzose nichts mit dem Schriftzug anfangen könnte, sollte er doch mit der Sirene und dem Blaulicht die richtigen Schlüsse ziehen.

Da es auch mit Einsatzfahrzeugen zu schweren und auch tödlichen Unfällen kommen kann, könnte ich mir schon vorstellen, dass die Beteiligten dann gerne wissen möchten, welches ausländische Fahrzeug mit vermeintlichen Sonderrechten in diesen Unfall verwickelt war.

Und, ob der Fahrer dazu nach hoheitlichen Landesbestimmungen überhaupt legitimiert war...!

-:)

Wenns nicht anders geht, muß man sich wohl von der jeweiligen Polizei eskortieren lassen.

https://www.youtube.com/watch?v=JXTDnYIHQBE

Gruß

Jürgen

Und in Belgien muss (musste?) z.B die Feuerwehr trotz Einsatzfahrt an roten Ampeln warten.

Bei Nichtbeachtung gab es empfindliche Strafen!

Also sollte man die landesspezifischen Vorschriften kennen + anwenden!

Und in Frankreich dürfen Einsatzfahrzeuge die Mautstellen ohne anzuhalten auf Sonderspuren nutzen.

Kann mir nicht vorstellen, dass das bei einem ausländischen Einsatzfahrzeug toleriert wird.

Ausnahmen bei Naturkatastrophen (THW z.B) wären denkbar...!

Aber ein einzelner deutscher Krankenwagen...?

-:)

Wie oft kommt denn sowas vor, dass die Fw oder der RD die Ländergrenze überschreiten muss für einen Auftrag?

Anscheinend so selten, dass keiner es für nötig hält für klare Verhältnisse zu sorgen.

Schlimmer noch: die bayerischen grenznahen Feuerwehren leisten in Oesterreich hin und wieder Amtshilfe mit Blaulicht und Horn (umgekehrt genauso, tut jedoch nicht zur Sache). Aber: fuer die Rueckfahrt vom Einsatz will die Asfinag doch tatsaechlich, dass jedes Fahrzeug ein Pickerl traegt ....

Ich fass es nicht :(

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 4. Februar 2018 um 10:47:15 Uhr:

Schlimmer noch: die bayerischen grenznahen Feuerwehren leisten in Oesterreich hin und wieder Amtshilfe mit Blaulicht und Horn (umgekehrt genauso, tut jedoch nicht zur Sache). Aber: fuer die Rueckfahrt vom Einsatz will die Asfinag doch tatsaechlich, dass jedes Fahrzeug ein Pickerl traegt ....

Ich fass es nicht :(

Keine Amtshilfe mehr und gut is.

Gruß

Jürgen

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 4. Februar 2018 um 14:28:42 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 4. Februar 2018 um 10:47:15 Uhr:

Schlimmer noch: die bayerischen grenznahen Feuerwehren leisten in Oesterreich hin und wieder Amtshilfe mit Blaulicht und Horn (umgekehrt genauso, tut jedoch nicht zur Sache). Aber: fuer die Rueckfahrt vom Einsatz will die Asfinag doch tatsaechlich, dass jedes Fahrzeug ein Pickerl traegt ....

Ich fass es nicht :(

Keine Amtshilfe mehr und gut is.

Gruß

Jürgen

Wir fahren direkt nachdem sie uns ein Pickerl zugesendet haben los...

 

Wie haben sie denn ihren Wunsch nach dem Pickerl ausgedrückt? Durch eine Kontrolle & Strafe?

Meine Zeitung hat den Artikel nicht online gestellt, aber eine andere:

http://www.sueddeutsche.de/.../...pflicht-fuer-die-feuerwehr-1.3849977

Eine Lösung ist In Sicht

Grüße vom Ostelch

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