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ALWR bei Xenon umgehen

VW Bora 1J
Themenstarteram 16. Juni 2011 um 7:35

halli hallo.

ich hab da mal eine frage... kann ich bei meinem bora die automatische leuchtweitenregulierung irgendwie umgehen?? ich hab keine lust so viel für die ALWR zu bezahlen und suche daher eine günstigere variante... der bora ist BJ 99 und bis 2000 brauch man ja keine alwr bei xenon... kann mir jemand helfen??

Beste Antwort im Thema

NEIN, auch irrst du dich mit dem bis 2000 braucht man die aLWR nicht. Bei der Nachrüstung sind immer die Punkte von StVZO §50 Absatz 10 erforderlich, so handelt auch jeder meiner Kollegen bei der HU.

Investiere die 200 Euro für die aLWR und fertig.

hier noch der Auszug aus den Übergangsvorschriften:

§ 50 Abs 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen)

ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen

ausgestattet werden

wo liest du dass es für deinen Bora nicht zutrifft? Nutze aus dem www.golfiv.de Forum die Rabattaktion für den http://www.kufatec.de Shop dann bekommst du die aLWR günstiger!

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auch die Zubehör Linsen also ich nehme an Projektionsscheinwerfer sind HC Scheinwerfer, also kein Xenon, es gibt keine günstige Xenon-Variante (ala HID Xenon von eBay) welche in Deutschland zulassungsfähig ist.

Möglich ist es schon. man braucht nur die Scheinwerferreinigungsanlage, und die ALWR. Die ALWR zu verbauen ist auch kein rießen Problem.

Problem ist nur, dass man eine Einzelabnahme beim Tüv benötigt. Ich schätze das kostet Minimum 150EUR. Oder hat das jemand schonmal abnehmen lassen?

Nein das ist nicht möglich.

Selbst wenn dir das jemand einträgt nicht.

Weil die eintragung nicht den Vorschriften entspricht, ist sie ungültig.

Wenn man dich damit erwischt hast du die Arschkarte, nicht derjenige der es eingetragen hat.

Du bräuchtest um das legal einzutragen ein lichtechnisches Gutachten für den Scheinwerfer, das er auch für Xenon zugelassen wird.

Das kostet sehr viel Geld.

Denkst du wirklich das Autohersteller viel Geld in die Entwicklung von Xenonscheinwerfern stecken, wenn man doch nur solchen Ebay Xenon Müll einbauen bräuchte????

Vielleicht solltest du nochmal lesen was Schyschka dazu geschrieben hat.

am 17. Juni 2011 um 7:47

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

Richtig!

Das H4-Licht am Bora ist eine Katastrophe, ein besseres Teelicht!

Insofern ist das Vorhaben des TEs schon zu verstehen, nur eben nicht in Form dieser "Billig"-Lösung ohne ALWR!

Wenn schon, denn schon...

@Schyschka:

Ich entnehme Deiner Zurückhaltung, dass die Nachrüst-SW so toll auch nicht sind, oder?

Echt schade, dass hier kein Hersteller weltweit was vernünftiges als Nachrüstlösung auf den Markt geschmissen hat! Grund dürfte wohl die absolut geringe Stückzahl des Boras sein.

Denjenigen bei VW, der damals DIESE anachronistischen H4-Scheinwerfer für den Bora entschieden und durchgewunken hat (für den sog. "Edel"-Golf und im Ggs. zu dessen H7-Technik!) würde ich noch heute gern mal sprechen, auf ein deutliches Wort!

Meine orig. Doppel-SW zuvor am Golf III Variant GT Special waren dagegen das reinste Flutlicht (und das beste Licht, was ich im Halogenbereich kennen gelernt habe, bisher...).

Sollte ich mir tatsächlich mal den akt. Polo kaufen, dann jedenfalls nicht mit den H4-Scheinwerfern!

Habe in meinem Bora hier diese AngelEyes verbaut (da war ich 18 -.- *schande*) nun mittlerweile aber die standlichringe abgeklemmt.

Die Lichtausbeute mit den H1-Lampen finde ich recht gut. Man hat auch eine deutliche Hell-Dunkel Grenze.

AngelEyes finde ich nicht schön, ich habe normale schwarze Scheinwerfer von Depo, waren billig und die ori. waren matt und zerkratzt deshalb wurden sie ersetzt.

am 17. Juni 2011 um 13:07

Also Leute ,die Ihr den Themengründer mit euren Aussagen bestraft. Es Gibt auch andere Gesetze , da Wären EG- GEsetz und ein Hausinternes Dokument vom TÜV.

Mal So zur Richtlinie. Alles was in Ländern der EU genehmigt wird. Muß nach EG-Recht auch Deutschland genehmigen. ZUm 2. Darf Dir die Betriebserlaubnis nicht entzogen werden wenn die Teile die eingebaut wurden ein Eur- Prüfzeichen haben. Wenn Du keine ALWR ider Waschanlage hast so wird das beim TÜV als EM 2 abgetan. Also noch mal hin.

so das zum leiodigen Thema Xenon. Das Thema der Missverständnisse

Zitat:

Original geschrieben von moglix1

Also Leute ,die Ihr den Themengründer mit euren Aussagen bestraft. Es Gibt auch andere Gesetze , da Wären EG- GEsetz und ein Hausinternes Dokument vom TÜV.

Moin,

die Richtung, in welche Du argumentierst ist erkannt, jedoch äußerst Du Dich etwas unpräzise.

Wenn ich eine Nebelschlußleuchte mit Euro-Prüfzeichen vorne rechts als Blinker verbaue, so hat der neue Blinker zwar das Prüfzeichen,

die Karre aber keine BA :cool:

Insofern ist Dein Postulat schlicht falsch.

Zitat:

Original geschrieben von moglix1

Mal So zur Richtlinie. Alles was in Ländern der EU genehmigt wird. Muß nach EG-Recht auch Deutschland genehmigen.

Und zum Prinzip der Subsidiarität schreibe ich jetzt mal nix. :D

schönes WE!

Zitat:

Original geschrieben von moglix1

Also Leute ,die Ihr den Themengründer mit euren Aussagen bestraft. Es Gibt auch andere Gesetze , da Wären EG- GEsetz und ein Hausinternes Dokument vom TÜV.

Mal So zur Richtlinie. Alles was in Ländern der EU genehmigt wird. Muß nach EG-Recht auch Deutschland genehmigen. ZUm 2. Darf Dir die Betriebserlaubnis nicht entzogen werden wenn die Teile die eingebaut wurden ein Eur- Prüfzeichen haben. Wenn Du keine ALWR ider Waschanlage hast so wird das beim TÜV als EM 2 abgetan. Also noch mal hin.

so das zum leiodigen Thema Xenon. Das Thema der Missverständnisse

Und was bitte willst du damit sagen?

Wenn ein Scheinwerfer sein E-Prüfzeichen und die dazugehörige Prüfnummer für Halogenleuchtmittel bekommt, dann ist er eben nicht für Xenon zugelassen.

Darüber braucht man gar nichts zudiskutieren.

Diese Xenon Nachrüstsätze haben kein E-Prüfzeichen.

Es ist nur ein E sowie ein CE-zeichen und was es sonst noch alles gibt aufgdruckt aber sie haben nie eine Prüfnummer dazu.

Die Chinesischen Hersteller drucken dir das ganze Alphabet drauf wenn du das willst, zugelassen ist deswegen noch lange nicht.

Bin ja mal gespannt wie lange es dauert bis die ersten Vollidioten mit sowas unterwegs sind.

http://cgi.ebay.de/.../290552230660?...

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

 

Bin ja mal gespannt wie lange es dauert bis die ersten Vollidioten mit sowas unterwegs sind.

 

http://cgi.ebay.de/.../290552230660?...

Kann ja nicht lange dauern, 41 Lampen wurden ja schon verkauft.

Aber ist das wirklich nicht erlaubt, Audi fährt doch auch (bald) mit LED Abblendlicht rum :)

Ebay

natürlich ist das nicht erlaubt, sag mir mal bitte wie man exakt mit den LED's bei nem Reflektionsscheinwerfer im Brennpunkt liegen will, deiese LED-Teiel werden wie Fernlicht strahlen mehr nicht!

Die Dinger sind eh total dunkel! damit siehst du 10m meter weiter. mehr nicht *g*

dort wurden noch die alten LEDs verbaut. wären High Level LEDs drin, würde die Lampe verschmoren!

Mein Prüfertaschenlampe auf Arbeit kostet 60EUR, da ist eine LED drin in Halogenfarbe, diese eine LED wird schon verdammt warm! 24 Stück davon würden weg schmoren :D

Also keine Angst vor den Birnen! die baut man freiwillig wieder aus weil man nix damit sieht...

am 18. Juni 2011 um 11:44

Also dieses Thema ist einfach zu umfangreich. Das geht es um EG-Richtlinien, STVZO, Elektromagnetische Verträglichkeit. Und leider zu wenig Leute ,die sich wirklich damit beschäftigen.Es wird mal schnell gesagt ,, das ist illegal und lass Dich mal erwischen oder ,oder. Aber der User hat eine Normale frage gestellt. ALso ALWR und SWA brauchst Du beim LKW und PKW schon. Diese HID Xenon Setze kann st Du nur bedingst einsetzen. Also da brauchst Du eine E-Nummer und eine ECE -Nummer dann ist das kein Problem.Und du mußt die Farbkennung der Xenons beachten. Ich glaube in Deutschland ist das 4300K früher 6500K

Zitat:

Original geschrieben von moglix1

Diese HID Xenon Setze kann st Du nur bedingst einsetzen. Also da brauchst Du eine E-Nummer und eine ECE -Nummer dann ist das kein Problem.

Das wäre mir absolut neu.

Quellenangabe?

am 18. Juni 2011 um 14:10

Wo steht denn das man das nicht darf.Wenn das Nachrüstset eine Abnahme nach EG Prüfrecht haben ,haben die eine E Nummer und eine ECE NUmmer. Also kann man die nach AWL und SRA auch einbauen. Sonst darfst Du ach keine Hella einbauen wenn Original Osram drin war. Der Scheinwerfer und das Leuchtmittel sind 2 getrennte Systeme. Lese dir mal Typgenehmigungsverfahren,EWG Richtlinien,Und ganz wichtig STVZO §19 Abschnitt 2 und 3

schönes Wochenende

muß weiter lesen

Selbst wenn die eine Zulassung hätten, müsste der Scheinwerfer auch eben diese Zulassung haben. Und ein Scheinwerfer mit einer H3,7 oder was auch immer für eine H-Fassung hat nun mal keine Zulassung für Xenonlampen. Somit wären also neben der Frage wegen ALWR und SWRA zwei weitere Sachen die nicht zugelassen sind.

Davon ab, die Xenonkits bei Ebay haben alle keine Zulassung, somit fällt es schon automatisch raus, zugelassene Xenonleuchtmittel haben eben auch den vorgesehenen Fassung, z.B. D2S oder D2R.

 

Xenonfarbe ist egal, Philips z.B. hat auch höhere Werte als 4300K.

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