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ALWR bei Xenon umgehen
halli hallo.
ich hab da mal eine frage... kann ich bei meinem bora die automatische leuchtweitenregulierung irgendwie umgehen?? ich hab keine lust so viel für die ALWR zu bezahlen und suche daher eine günstigere variante... der bora ist BJ 99 und bis 2000 brauch man ja keine alwr bei xenon... kann mir jemand helfen??
Beste Antwort im Thema
NEIN, auch irrst du dich mit dem bis 2000 braucht man die aLWR nicht. Bei der Nachrüstung sind immer die Punkte von StVZO §50 Absatz 10 erforderlich, so handelt auch jeder meiner Kollegen bei der HU.
Investiere die 200 Euro für die aLWR und fertig.
hier noch der Auszug aus den Übergangsvorschriften:
§ 50 Abs 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen)
ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen
ausgestattet werden
wo liest du dass es für deinen Bora nicht zutrifft? Nutze aus dem www.golfiv.de Forum die Rabattaktion für den http://www.kufatec.de Shop dann bekommst du die aLWR günstiger!
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36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von moglix1
Der Scheinwerfer und das Leuchtmittel sind 2 getrennte Systeme.
Nicht dein Ernst, oder?
Zitat:
Original geschrieben von moglix1
Der Scheinwerfer und das Leuchtmittel sind 2 getrennte Systeme. Lese dir mal Typgenehmigungsverfahren,EWG Richtlinien,Und ganz wichtig STVZO §19 Abschnitt 2 und 3
schönes Wochenende
muß weiter lesen
hiho
Falsch
ein scheinwerfer mir mit zugelassem leuchtmittel gebprüft und erhält dadruch seine baumusterprüfung und in folge davon eine eg bzw ewg genehmigung
so ..
wenn der scheinwerfer mit h7 leuchtmittel geprüft und zugelassen ist ..ist auch nur dieses "spezielle" leuchtmittel in dem scheinwerfer zulässig ..ob da nun osram phillips siemens vdo nakang hoischimine oder sondwas draufsteht ist vollkommen latte ..es muss aber Baurat H7 sein ...
ein scheinwerfer/leuchtmittel darf nur für den abgenommen zweck eingesetzt werden ....also z.b. nen h7 leuchtmittel als nebelscheinwerfer einsetzten nada null ist nicht
xenon hd kt in nen H7 scheinwerfer ist nicht ( weil der scheini nur für H7 feigegeben ist
xenon kit in xenon sheinwerfer ..ist nicht weil der xenonscheinwerfer (je nach hersteller ) nen "geprüften brenner " (leuchtmittel) vorschriebet z.b. ds2
xenonkit in xenon scheinwerfer/ und oder h7 scheinwerfer ...ist nicht weil xenon kit keine "baumusterprüfung bzw eg bzw ewg zulassungsbescheinigung haben ..also ein nicht geprüftes bzw zugelassenen leuchtmittel sind ...
Nur weil nen e-zeichen draufsteht ..ist noch nicht alles palettei ..sonder es muss erstmal geklärt werden als was das xenonkit überarhaupt zugelassen wurde ..( z.b. wenn die als innenraumbeleuchtung zugelassen worden würden ...dürfen die dafür verwendet werden ..aber nicht als leuchtmittel für den frontscheinwerfer ....)
ferner sollt mann sich auch die auflagen zur eg bescheinigung durchlesen ..oft sind bei spezielen fällen auflagen drinne ..die eingehalten werden müssen ..z.b. rückleuchten mit e-nummer ....( aber auflage ..anbringen von zusätzlichen reflektoren )
Gruss Dirk
Zitat:
Original geschrieben von Frada84
Zitat:
Original geschrieben von zonki101
Bin ja mal gespannt wie lange es dauert bis die ersten Vollidioten mit sowas unterwegs sind.
Kann ja nicht lange dauern, 41 Lampen wurden ja schon verkauft.
Aber ist das wirklich nicht erlaubt, Audi fährt doch auch (bald) mit LED Abblendlicht rum
Ich hab mir die mal in H1 gekauft. Allerdings nicht fürs Auto sondern für nen tragbaren Halogenscheinwerfer. Die "Birnen" passen nicht mal durch das Loch im Scheinwerfer. Hatte halt gehofft daß ich dadurch länger Akku habe. Ist echt der absolute Mist!
VlG
Natürlich ist ein CEnon Kit nicht als Innenbeleuchtung geprüft. Das sollte doch klar sein sonst wäre es im EMV bereich geprüft worden und die Fassung ist auch genormt und geprüft von einem Deutschen Institut zum Teil und in Holland ,schweden und Dänemark sind die setz erlaubt. Also muß der Scheinwerfer geprüft werden und ein Gutachten gemacht werden. Aber das betrifft in meiner Sache Eh Motorräder. Im Auto habe ich serienmässig Xenon .Im Volvo wurde es mit Originalteilen nach gerüstet.Und abgenommen. Bein Volvo FH und FH12/13 sind die selben Streuscheiben auf Xenonscheinwerfer und den Normalen H7.Und es gibt eine firma in Berlin die bei dás Xenon nachrüstet mit Tüv-Abnehme ,ohne die scheinwerder zu tauschen. Also irgendwie geht das ,deshalb lese ich und klinke mich hier aus. Achso beim Bmw 5 oder 7 altes baujahr konnte man sogar Xenon nachrüsten ohne ALR und SWR Anlage . es scheint da Möglichkeiten zu geben.sonsts würden Frmen geben,die das mit Tüvabnahme anbieten.
Zitat:
Original geschrieben von dtgr
Zitat:
Original geschrieben von moglix1
Der Scheinwerfer und das Leuchtmittel sind 2 getrennte Systeme. Lese dir mal Typgenehmigungsverfahren,EWG Richtlinien,Und ganz wichtig STVZO §19 Abschnitt 2 und 3
schönes Wochenende
muß weiter lesen
hiho
Falsch
ein scheinwerfer mir mit zugelassem leuchtmittel gebprüft und erhält dadruch seine baumusterprüfung und in folge davon eine eg bzw ewg genehmigung
so ..
wenn der scheinwerfer mit h7 leuchtmittel geprüft und zugelassen ist ..ist auch nur dieses "spezielle" leuchtmittel in dem scheinwerfer zulässig ..ob da nun osram phillips siemens vdo nakang hoischimine oder sondwas draufsteht ist vollkommen latte ..es muss aber Baurat H7 sein ...
ein scheinwerfer/leuchtmittel darf nur für den abgenommen zweck eingesetzt werden ....also z.b. nen h7 leuchtmittel als nebelscheinwerfer einsetzten nada null ist nicht
xenon hd kt in nen H7 scheinwerfer ist nicht ( weil der scheini nur für H7 feigegeben ist
xenon kit in xenon sheinwerfer ..ist nicht weil der xenonscheinwerfer (je nach hersteller ) nen "geprüften brenner " (leuchtmittel) vorschriebet z.b. ds2
xenonkit in xenon scheinwerfer/ und oder h7 scheinwerfer ...ist nicht weil xenon kit keine "baumusterprüfung bzw eg bzw ewg zulassungsbescheinigung haben ..also ein nicht geprüftes bzw zugelassenen leuchtmittel sind ...
Nur weil nen e-zeichen draufsteht ..ist noch nicht alles palettei ..sonder es muss erstmal geklärt werden als was das xenonkit überarhaupt zugelassen wurde ..( z.b. wenn die als innenraumbeleuchtung zugelassen worden würden ...dürfen die dafür verwendet werden ..aber nicht als leuchtmittel für den frontscheinwerfer ....)
ferner sollt mann sich auch die auflagen zur eg bescheinigung durchlesen ..oft sind bei spezielen fällen auflagen drinne ..die eingehalten werden müssen ..z.b. rückleuchten mit e-nummer ....( aber auflage ..anbringen von zusätzlichen reflektoren )
Gruss Dirk
hmm .okay. schon klar bin bei Seite 20 von 94. Richtlinien EWG. Und Ihr Wüsst auch das EMV Prüfungen nur an Farzeugtechn. Teilen durchgeführt werden? Dann wirst du festellen das einige Xenonsätze nicht als Nachttischlampen geprüft wurden.
sonder als Leuchtmittel für Frontscheinwerfer. Aber wie gesagt ist auch egal
Zitat:
Original geschrieben von moglix1
Dann wirst du festellen das einige Xenonsätze nicht als Nachttischlampen geprüft wurden.
sonder als Leuchtmittel für Frontscheinwerfer.
hiho
und weiter ???
deshalb dürfen die trotzdem nicht in nen H7 scheinwerfer eingebaut werden ...
und genau aus diesem grund dürfen die auch nicht in einen xenon scheinwerfer eingebaut werden ..weil der scheinwerfer ne abnahme mit nem "speziellen " leuchtmittel hat ..z.b. Xenonbrenner DS2
kein xenonkit oder hd kit oder was auch immer ..DS2 sonst nix ...egal ob die xenonkits als leuchtmittel für frontscheinwerfer abgenommen wurde oder nicht ....weil sie einfach nicht dem "geprüften" leuchtmittel entsprechen mit der der scheinwerfer abgenommen wurde bzw die freigabe erhielt ..
Gruss Dirk
Zitat:
Original geschrieben von moglix1
Aber wie gesagt ist auch egal
Natürlich nicht. Wie bereits weiter vorn im Thread dargelegt, sind die Regelungen hier eindeutig, nämlich dahingehend, daß die Scheinwerfer nur in Verbindung mit dem jeweiligen Leuchtmittel geprüft und zugelassen werden, was ja auch logisch ist, denn wie will man einen Scheinwerfer ohne Leuchtmittel prüfen.