Alufelgen 15 Zoll
Hallo an allen,
Seit gestern habe ich endlich die alten 155/70R13-Stahlfelgen Allwetterreifen durch 195/50R15-Alufelgen auch Allwetterreifen ersetzt. Jetzt habe ich drei Probleme und bitte um Hilfe🙂
Seat Arosa 1.0 MPI AUC ende 2003
1- Beschleunigung: Ich merke auf einmal, dass das Auto überhaupt nicht mehr beschleunigt – als hätte ich ein Gang weniger . Normalerweise war es so bei 2000 U/min:
-Erster Gang: bis 1–20 km/h
-Zweiter Gang: 20–30 km/h
-Dritter Gang: 30–50 km/h
-Vierter Gang: 60–75 km/h
Aber jetzt fahre ich die meiste Zeit mit 44 km/h im vierten Gang bei 2000 U/min :\
Beim Beschleunigen schalte ich fast bei 3500–4000 U/min, und trotzdem fühlt es sich sehr träge an. Können größere Felgen wirklich so dermaßen einen großen Unterschied machen? Die wiegen fast genauso viel wie die alten …
Ps. Auf der Autobahn ohne große Steigung bin ich aber mit etwas langsamen Beschleunigung trotzdem circa 140kmh bei 4500 Umdrehung gefahren.
2-Tachowert: Ich habe bemerkt, dass der Tacho jetzt +6 km/h mehr anzeigt. Kann man das ohne OBD anpassen? Eigentlich stört mich das nicht, aber die neuen Räder müssen eingetragen werden, und vielleicht macht der TÜV deswegen Probleme …
3-Rost an der Wagenheberaufnahme: Beim Radwechsel ist mir etwa 15 cm von der Wagenheberaufnahme abgebrochen, die genau an dieser Stelle durchgerostet war. Mir ist bewusst, dass das repariert werden muss. Aber wenn ich die Felgen beim TÜV eintragen lassen will, werden sie das sicher sehen. Da ich noch ein Jahr TÜV habe, frage ich mich, ob der TÜV wegen sowas meine Plakette widerrufen kann.
Danke im voraus 🙂
18 Antworten
Stehen die im Gutachten für das? Sonst Einzelabnahme und auch extra 115 oder 150€???
195/45 R15 ist Serienbereifung gewesen und bei den meisten Fahrzeugen eingetragen. Da passt auch der Tacho.
Das einfachste wäre umbereifen.
Damit entfallen neben G01 auch anderen Auflagen wie K42 und K50
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen
Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
Normalerweise passen bei Tachoangleichung die anderen Reifen nicht mehr. Heißt umgekehrt, diese dürfen nicht mehr gefahren werden. Bei 195/50 R15 bräucht man theoretisch noch einen zweiten Satz mit Winterbereifung. Meines Wissens sind bei 195/45 R15 schon keine Ketten mehr zulässig. Kettenfähigkeit benötigt man aber in den Bergen. Jetzt ist die Frage, wohin das Fahrzeug im Winter fährt.
Umbereifen ist die einfachste Möglichkeit.