Alufelge Bilbao - Serienschrauben?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Golf VI-Profis,

für meinen Golf VI Variant Exclusive mit den Bilbao-Felgen schaue ich aktuell nach (jungen) gebrauchten Winterreifen. Alu muss nicht, daher reichen mir ganz normale VW-Serienstahlfelgen. Mit gebrauchten Winterrädern lässt sich ne Menge Geld sparen. Wohlgemerkt: Kein Uralt-Reifen, sondern eine Saison gefahren oder Ähnliches.

Häufig werden diese Räder ohne Radschrauben geliefert und erfordern ganz normale Serienradschrauben. Meine Frage: Habe ich genau diese passenden Serienradschrauben schon jetzt auf meinem Wagen? Bei den Bilbao-Felgen sind Plastikkappen drauf und bevor ich die herunterziehe, ist es einfacher Eure Erfahrungen anzuzapfen.

Danke für Eure Antworten!!!

Beste Grüße

Philipp

11 Antworten

Ja die Serienschrauben sind auch für die Stahlfelgen.

Zitat:

Mit gebrauchten Winterrädern lässt sich ne Menge Geld sparen.

Achte auf die ET.

Wenn die ET nicht mit den Angaben in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (unter 32 und 50) übereinstimmt, dann musst du die Räder vom TÜV abnehmen lassen!

Prima, danke für die Info und den Tipp.

Habe gestern noch bei oroginal Golf VI-Winterrädern in der Buch zugeschlagen und die Daten aus der EWG-Übereinstimmungserklärung genau berücksichtigt.

Nur mal so am Rande: Die EWG-Übereinstimmungserklärung liegt mir leider selbst nicht vor (Freundlicher: "Die ist bei der VW-Bank"😉, aber dafür gibt's jetzt ne Kopie. Damit sollte die Polizei zufrieden sein. Spannend ist, dass mir zwei Freundliche unabhängig voneinander Reifengrößen gesagt haben, die ich nicht fahren darf. Hintergrund: Der 2.0-TDI mit 140 PS hat eine größere Bremsanlage und darf daher keine 15-Zöller fahren. Und ich wäre fast auf die beiden Freundlichen reingefallen. Aber mitdenken hilft, denn dass kein Online-Reifenportal mir in der Auswahl 15-Zöller zu dem Fahrzeug angeboten hat, machte mich dann doch stutzig ... und führte zu einer dritten freundlichen Auskunft. Die passte dann. Eigentlich traurig, zumal ich jetzt genau den Fahrzeugschein vorgelegt habe.

Nochmal danke!

Viele Grüße

Philipp

Hallo,

wieder so ein Blödsinn was die Händler da verzapfen/erzählen . Was hat die Bank davon wenn sie diese Übereinst...erklärung einbehält ?? 😕 , nichts . Dies ist ein technisches Datenblatt und gehört normalerweisse zur Fzg. Aussattung bzw. soll Bestandteil/Erweiterung des Fzg.Scheins/Teil I sein . Das Blatt wird auch von der Zulassungsstelle abgestempelt . In meinem Fall , auch beim Vorgänger (Passat) habe ich eine Kopie davon gemacht und die liegt im Handschuhfach , das Original zu Hause 😉 , beide Fzg. sind/waren auch finanziert.

Grüße

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von zwei0


Hallo,

wieder so ein Blödsinn was die Händler da verzapfen/erzählen . Was hat die Bank davon wenn sie diese Übereinst...erklärung einbehält ?? 😕 , nichts . Dies ist ein technisches Datenblatt und gehört normalerweisse zur Fzg. Aussattung bzw. soll Bestandteil/Erweiterung des Fzg.Scheins/Teil I sein . Das Blatt wird auch von der Zulassungsstelle abgestempelt . In meinem Fall , auch beim Vorgänger (Passat) habe ich eine Kopie davon gemacht und die liegt im Handschuhfach , das Original zu Hause 😉 , beide Fzg. sind/waren auch finanziert.

Grüße

Ist bei mir genau so, die EWG-Übereinstimmungserklärung ging bei mir auch mit dem Brief zusammen zurück zur Bank. Fand ich schon kommisch, aber hab das auch schriflich bestätigt, dass die beide Papieren an Bank zurück gehen. Habe mir aber davon natürlich eine Kopie gemacht 😉.

@phbudde: 15 Zoller sollen doch bei deiner Maschine auch als einzige Reifen im Fahrzeugschein (oder wie es jetzt genau heisst) stehen. Und an Aussagen des 🙂, verlasse ich mich schon lange nicht mehr 🙁

Zitat:

@phbudde: 15 Zoller sollen doch bei deiner Maschine auch als einzige Reifen im Fahrzeugschein (oder wie es jetzt genau heisst) stehen.

Nein, da stehen nur die 17-Zöller drin, die er jetzt mit den Bilbaos drauf hat. Und eben keine "normale" Berreifung. Genau deshalb finde ich es ja auch sinnvoll, diese Bescheinigung mitzuführen. Habe aber mal gehört, dass die Polizei anhand der Nummer dieser EWG-Übereinstimmungserklärung, die tatsächlich im Fahrzeugschein (ja, der heißt jetzt anders ...) vermerkt ist, auf der Straße online prüfen kann. Aber darauf mag ich mich ebenso wenig verlassen, wie auf die Auskünfte von VW.

Zitat:

Original geschrieben von phbudde



Zitat:

@phbudde: 15 Zoller sollen doch bei deiner Maschine auch als einzige Reifen im Fahrzeugschein (oder wie es jetzt genau heisst) stehen.

Nein, da stehen nur die 17-Zöller drin, die er jetzt mit den Bilbaos drauf hat. Und eben keine "normale" Berreifung. Genau deshalb finde ich es ja auch sinnvoll, diese Bescheinigung mitzuführen. Habe aber mal gehört, dass die Polizei anhand der Nummer dieser EWG-Übereinstimmungserklärung, die tatsächlich im Fahrzeugschein (ja, der heißt jetzt anders ...) vermerkt ist, auf der Straße online prüfen kann. Aber darauf mag ich mich ebenso wenig verlassen, wie auf die Auskünfte von VW.

Sowas hab ich auch schon gehört, aber trotzdem eine Kopie gemacht, die immer für Polizei dabei ist.

Hab den gleichen Motor und im Schein sind 15er eingetragen. Ausgeliefert vom Werk mit 17er. Und was Bilbao angeht, sind es nicht die 18er?

Zitat:

Hab den gleichen Motor und im Schein sind 15er eingetragen. Ausgeliefert vom Werk mit 17er. Und was Bilbao angeht, sind es nicht die 18er?

Bei VW wird normalerweise die kleinste zulässige (Sommer)-Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen.

Auch wenn der Wagen ab Werk mit 17 oder 18 Zöllern geliefert wird.

(Beim GTI z. B. 205/55R16 auf 6,5Jx16)

Alle anderen zulässigen Rad-/Reifenkombinationen stehen in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung unter 32 und 50.
Da VW bei 7,5jx17 und 7,5Jx18 VW-Rädern eine Sturzänderung an der Hinterachse vorschreibt, stehen 7,5 " Räder nur bei Fahrzeugen mit Sportfahrwerk drin.

Für die Eintragung der nachgerüsteten Bilbaos in den Fahrzeugschein bei 'phbudde' gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Kein Sportfahrwerk, dann ist auf jeden Fall eine TÜV-Abnahme erforderlich.
2. Sportfahrwerk, aber nicht gewusst, das die Größe schon in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung steht. Dann war die Eintragung unnötig.

Die Größen in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung gelten nur für original VW-Räder, die von VW für den Golf freigeben sind.
Für Räder von Fremdherstellern, auch wenn die Abmessungen identisch mit den in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung sind, gilt ausschliesslich das zugehörige Gutachten.

Ich habe ebenfalls einen 140 PS TDI, mein Fahrzeug wurde mit 18" Zoll Vancouver geliefert. Habe damals im Konfigurator Winterräder mit Stahlfelgen dazu bestellt. Habe diese auch bekommen und zwar 15" Zoll. 140PS TDI und 15 " Zoll geht sehr wohl. GTI,GTD und R dürfen nur 16 Zöller als Mindestgröße fahren.

Grüße

Er hat aber einen Variant,
dort braucht´s mind. 16" Winterreifen entweder
auf Felge 6Jx16 (für Kettenmonatge) oder die 6,5Jx16 Stahlfelge (oder Alu´s)
mit Bereifung 205/55R16.
BTW würde ich mir die Stahlfelgen-Optik bei Nachrüstung nicht antun,
ab Werk sind die unschlagbar günstig, die Optik wiederrum nicht so...

Zitat:

Original geschrieben von Christian_13


Er hat aber einen Variant,
dort braucht´s mind. 16" Winterreifen entweder
auf Felge 6Jx16 (für Kettenmonatge) oder die 6,5Jx16 Stahlfelge (oder Alu´s)
mit Bereifung 205/55R16.
BTW würde ich mir die Stahlfelgen-Optik bei Nachrüstung nicht antun,
ab Werk sind die unschlagbar günstig, die Optik wiederrum nicht so...

Oh falls es Variant sein soll, dann kann sein, dass die Hähdler recht hatten. Meien Aussagen beziehen sich auf Limousine. Am besten dann in konkreter EWG-Übereinstimmungserklärung nachsehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen