Alte (NICHT-EURO)-Kennzeichen auf PKW mit Anmeldung nach 2001

Hallo,

mal aus Interesse:

Hat jemand schonmal einen PKW nach 2001 mit Kennzeichen ohne blauen EURO-Streifen, also die alten DIN-Kennzeichen, neu zugelassen bekommen? Mich würden im speziellen die Erfahrungen beim Strassenverkehrsamt interessieren.

Gruß

77 Antworten

Zitat:

@volcano schrieb am 12. Juli 2021 um 18:22:58 Uhr:


Es gibt zu dieser Thematik einerseits überregionale Regeln, andererseits Ermessensfragen örtlicher Zulassungsstellen in Sonderfällen.

Ganz klar haben die alten Nummernschilder Bestandsschutz, solange sie nicht neu bestempelt werden müssen. Ausnahme, das Fahrzeug war stillgelegt und die Nummer wurde für dieses Fzg. reserviert. Dann bekommt man bei Wiederanmeldung auch die alten Bleche wiederbestempelt. Jedoch nur, wenn der Halter derselbe bleibt wie vorher.

Bei einer Wiederanmeldung gibt es keinen Bestandsschutz. Ich erinnere an die HH-Diskussion, wo die Leute sich eine neue Kombination aussuchen mussten, weil HH in diesem Zulassungsbezirk nicht mehr vergeben wurde.

Doch gibt es, wenn der Halter derselbe geblieben ist. Selbst bei ggfs. "geächteten" Kombinationen wie SA, SS, NS...etc., die vor 35 Jahren noch ausgegeben wurden. Sonst wäre ja eine Reservierung der alten Nummer für ein Jahr sinnlos und man kann dies ja vorher mit seiner Zulassungsstelle abklären und sich notfalls schriftlich geben lassen.

Nur kann es halt sein, daß Recht haben und Recht bekommen 2 Paar Stiefel sind.

v.

@volcano
Es reicht, wenn du einen Thread zum Thema "wiederbelebst".

Zitat:

@volcano schrieb am 12. Juli 2021 um 19:03:15 Uhr:


Sonst wäre ja eine Reservierung der alten Nummer für ein Jahr sinnlos und man kann dies ja vorher mit seiner Zulassungsstelle abklären und sich notfalls schriftlich geben lassen.

Man kann den Wagen auch einfach angemeldet lassen. Dann passiert nix. 😉

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Wenn jemand ganz auf "Nummer Sicher" gehen will, ist das immer noch das Beste.

Man weiß ja nie, was noch kommt.
Jetzt wurde ganz plötzlich per Erlaß noch die Zahl "1488" für Neuausgabe verboten! Auch die Zulassungsstellen ärgern sich darüber, weil ihnen nicht erklärt wurde, warum.

v.

Auf eine Reservierung hat man keinen Anspruch.
Geächtete Kombinationen/Zahlen werden nach der Außerbetriebsetzung sofort gesperrt und nicht wieder vergeben.
Nicht Euro Kennzeichen werden bei wiederinbetriebnahme nicht gesiegelt, es müssen neue Euro Kennzeichen vorgelegt werden.
Dass sich da einige Zulassungsstellen nicht dran halten,mag vorkommen.

Warum die 1488 gesperrt wurde, ist doch wohl klar. Weil die entsprechende Klientel, die zwingend die 14 oder die 88 haben wollten und diese wegen Sperrung nicht bekommen haben, auf Kombinationen wie 1488 umgestiegen sind.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Juli 2021 um 20:57:12 Uhr:



Nicht Euro Kennzeichen werden bei wiederinbetriebnahme nicht gesiegelt, es müssen neue Euro Kennzeichen vorgelegt werden.

Das kann so nicht stimmen. Es ist doch auch ganz einfach: Entweder, es müssen zur Wiederanmeldung nach Reservierung stets ganz neue geprägte Schilder vorgelegt werden oder nicht. Solange es keine Vorschrift gibt, welche die Wiederbestempelung gebrauchter Schilder grundsätzlich verbietet, spielt es auch keine Rolle, wann sie hergestellt worden sind. Sie müssen ja nicht einmal reflektierend sein.

Anders ließe sich das in den Vorschriften auch gar nicht regeln. Denn auch die Euro-Kennzeichen haben ja in den letzten 25 Jahren immer wieder Veränderungen in den Gestaltungsvorschriften erfahren, nur sind diese eben nicht so auffällig und kaum ein Zulassungsbeamter oder -angestellter dürfte sie alle kennen. Ob ich nun zur Wiederanmeldung Euro-Schlider von 1995 oder DIN-Schilder von 2000 vorlege, ist juristisch ohne Belang.

Darüberhinaus möchte ich bezweifen, ob Begriffe wie "Euro"- oder "DIN"-Schild überhaupt rechtsgültiger Definition entsprechen oder nur volkstümlicher Natur sind.

v.

Die Zulassung erfolgt nach FZV. Dort in Anlage 4 kannst Du nachlesen,wie die amtlichen Kennzeichen auszuführen sind.
Ein Anspruch auf die Siegelung der alten Nicht Euro Schilder besteht nicht.
Genau wie auf die Reservierung kein Anspruch besteht.
Die Reservierung durch online Abmeldung ebenso nicht möglich,da diese noch keine Siegel mit Sicherheitscode haben können.

In Falle eines Unfalls und dem Wunsch ein kennzeichnen zu ersetzten,würden im Fall,dass e7 sich um nicht Euro Kennzeichen handelt, beide Kennzeichen gegen Euro Kennzeichen getauscht werden.

Zitat:

@volcano schrieb am 12. Juli 2021 um 21:47:06 Uhr:


Ob ich nun zur Wiederanmeldung Euro-Schlider von 1995 oder DIN-Schilder von 2000 vorlege, ist juristisch ohne Belang.

Darüberhinaus möchte ich bezweifen, ob Begriffe wie "Euro"- oder "DIN"-Schild überhaupt rechtsgültiger Definition entsprechen oder nur volkstümlicher Natur sind.

Du haust da gewaltig was durcheinander, ich empfehle dir, dich in die FZV einzulesen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 12. Juli 2021 um 22:01:07 Uhr:



Zitat:

@volcano schrieb am 12. Juli 2021 um 21:47:06 Uhr:


Ob ich nun zur Wiederanmeldung Euro-Schlider von 1995 oder DIN-Schilder von 2000 vorlege, ist juristisch ohne Belang.

Darüberhinaus möchte ich bezweifen, ob Begriffe wie "Euro"- oder "DIN"-Schild überhaupt rechtsgültiger Definition entsprechen oder nur volkstümlicher Natur sind.


Du haust da gewaltig was durcheinander, ich empfehle dir, dich in die FZV einzulesen.

Da hast Du Recht.
Nur nehmen es einige wenige Zulassungsstellen manchmal nicht ganz so genau.

Zitat:

@volcano schrieb am 12. Juli 2021 um 21:47:06 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Juli 2021 um 20:57:12 Uhr:



Nicht Euro Kennzeichen werden bei wiederinbetriebnahme nicht gesiegelt, es müssen neue Euro Kennzeichen vorgelegt werden.

Das kann so nicht stimmen. Es ist doch auch ganz einfach: Entweder, es müssen zur Wiederanmeldung nach Reservierung stets ganz neue geprägte Schilder vorgelegt werden oder nicht. Solange es keine Vorschrift gibt, welche die Wiederbestempelung gebrauchter Schilder grundsätzlich verbietet, spielt es auch keine Rolle, wann sie hergestellt worden sind. Sie müssen ja nicht einmal reflektierend sein.

Das ist mit Verlaub Blödsinn. Auch eine Wiederzulassung ist eine Zulassung und die kann nur erfolgen, wenn die Schilder den aktuell gültigen Richtlinien, namentlich Anlage 4 zur FZV und der DIN 74069, entsprechen. Das Alter spielt so gesehen tatsächlich keine Rolle, sämtliche Regularien sind aber verbindlich einzuhalten.

Ansonsten ist es mir ehrlich gesagt zu mühsam, jeden einzelnen Post von dir auseinander zu nehmen, daher nur mal die pauschale Aussage, dass da eigentlich nix von stimmt, was du geschrieben hast und du offenbar wenig bis keine Ahnung von der Materie hast.

"Ansonsten ist es mir ehrlich gesagt zu mühsam, jeden einzelnen Post von dir auseinander zu nehmen, daher nur mal die pauschale Aussage, dass da eigentlich nix von stimmt, was du geschrieben hast und du offenbar wenig bis keine Ahnung von der Materie hast. "

Wer hier keine Ahnung hat, bist Du! Ich lasse mir hier meine mühsam getippten Argumente auch nicht einfach als "Blödsinn" abstempeln!

Zulassungsstellen nehmen es nach meiner Erfahrung sehr genau und tun grundsätzlich nichts, worüber sie sich nicht vorher mit ihrer übergeordneten Behörde abgestimmt haben. In der FZV stehen längst nicht alle Zulassungsvorgänge drin, somit kommt man als Außenstehender hier nicht mit allen Fragen weiter. Es heißt an einer Stelle "Kennzeichen entsprechen........ vor dem 1. Nov. 2000 zugeteilt bleiben gültig. Damit ist auch für den Fall der Reservierung für ein bestimmtes Fzg. alles gesagt. Diese Regelung wurde ja als Fortschreibung der früheren "vorübergehenden Stillegung" so geschaffen und somit gilt es nicht als Neuzuteilung.

Natürlich hat jemand wenn es ganz hart kommt, keinen Rechtsanspruch. So ist die Zulassungsstelle sogar berechtigt, an einem zugelassenen Fzg. die Nummer ändern zu lassen. Das dürfte aber in der Praxis kaum jemals vorkommen, so daß es für diese Diskussion keine besondere Rolle spielt.

Darüberhinaus müssen längst nicht alle Fälle in Gesetzen und Vorschriften erfaßt sein. Ferner kann es sein, daß bestimmte Anwendungsbestimmungen regional unterschiedlich gehandhabt werden, was jedoch völlig legal ist. Eines aber ist viel entscheidender: Der gesunde Menschenverstand! Das gilt im Hinblick auf den zunehmenden Stellenwert von Abfallvermeidung vor allem bei der Frage, ob stets zwingend neue Schilder geprägt werden müssen, z. B. wenn sie einwandfrei erhalten sind.

Das ist jetzt mein letzter Beitrag zu diesem Thema. Wenn ihr meine Tipps nicht ernst nehmen wollt, dann seht von mir aus zu, wie ihr eure DIN-Schilder wieder beklebt bekommt.

Tschüß
v.

Ach ja, was soll denn an den Zahlen 14 oder 88 anstößig sein? Manchmal beruhen Erlasse von "ganz oben" offenbar auf Irrtümern. So wurde ein gewisser Adolf nicht 88, sondern 89 geboren! Und "HH" gibt es ja sogar als Buchstaben für eine norddeutsche Großstadt. Dann kann es ja für einen echten Hanseaten auch in der Erkennungsnummer hinterm Bindestrich so verkehrt nicht sein.

Zitat:

@volcano schrieb am 13. Juli 2021 um 10:02:49 Uhr:


"Ansonsten ist es mir ehrlich gesagt zu mühsam, jeden einzelnen Post von dir auseinander zu nehmen, daher nur mal die pauschale Aussage, dass da eigentlich nix von stimmt, was du geschrieben hast und du offenbar wenig bis keine Ahnung von der Materie hast. "

Wer hier keine Ahnung hat, bist Du! Ich lasse mir hier meine mühsam getippten Argumente auch nicht einfach als "Blödsinn" abstempeln!

Das wurde doch mehrfach dargelegt, dass DU keine Ahnung zu haben scheinst.

Wenn Du etwas länger im Forum recherchieren würdest, bzw aktiv wärest,dann wüsstest Du in etwa, welche Stellung Tecbi in Bezug auf das Zulassungswesen bekleidet.

Zu den gesperrten Buchstaben und Zahlen empfehle ich Dir den VerfassungsschutzBericht 2020. Wenn Du den durch hast, sind so ca 300 Seiten, dann verstehst vielleicht auch Du, weshalb diese Sperrungen vorgenommen werden sollen.

Gehört man natürlich zu denen,die solche Kennzeichen begehren, fällt das Verständnis meist klein aus.

Im Prenzelberg wurde ein Fahrzeug mal aufs Dach gelegt, weil eine eindeutig rechts gerichtete Kennzeichen Kombination auf den Schild war.
Und der Halter war sich dessen nicht bewusst,da er ein Zufallskennzeichen war.

Und

Zitat:

In der FZV stehen längst nicht alle Zulassungsvorgänge drin,

Welche Vorgänge sollen das sein, die nicht in der FZV?
Evtl kann's Dir ja einer raussuchen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 12. Juli 2021 um 22:34:11 Uhr:



Das ist mit Verlaub Blödsinn. Auch eine Wiederzulassung ist eine Zulassung und die kann nur erfolgen, wenn die Schilder den aktuell gültigen Richtlinien, namentlich Anlage 4 zur FZV und der DIN 74069, entsprechen. Das Alter spielt so gesehen tatsächlich keine Rolle, sämtliche Regularien sind aber verbindlich einzuhalten.

Also selbst zu meiner aktiven Zeit als Sachbearbeiter in der Kfz-Zulassungsstelle, die bereits 2011 endete, wurden die "Nicht-Eurokennzeichen" bei einer Wiederzulassung nicht mehr gesiegelt. Tecci6N hat dazu ja schon alles gesagt.

Abgesehen von den Vorschriften wäre es schon quasi technisch kaum mehr möglich das aktuelle Siegel vollständig auf dem alten Kennzeichen (mit Trennstrich) aufzukleben ohne das es Falten wirft. Ob das so klasse aussieht 😁

Zitat:

@volcano schrieb am 13. Juli 2021 um 10:02:49 Uhr:



Ach ja, was soll denn an den Zahlen 14 oder 88 anstößig sein? Manchmal beruhen Erlasse von "ganz oben" offenbar auf Irrtümern. So wurde ein gewisser Adolf nicht 88, sondern 89 geboren! Und "HH" gibt es ja sogar als Buchstaben für eine norddeutsche Großstadt. Dann kann es ja für einen echten Hanseaten auch in der Erkennungsnummer hinterm Bindestrich so verkehrt nicht sein.

Wenn ich das lese, dann bin ich mir absolut sicher, dass du keine Ahnung hast.

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