ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Alte (NICHT-EURO)-Kennzeichen auf PKW mit Anmeldung nach 2001

Alte (NICHT-EURO)-Kennzeichen auf PKW mit Anmeldung nach 2001

Themenstarteram 30. Mai 2009 um 11:20

Hallo,

mal aus Interesse:

Hat jemand schonmal einen PKW nach 2001 mit Kennzeichen ohne blauen EURO-Streifen, also die alten DIN-Kennzeichen, neu zugelassen bekommen? Mich würden im speziellen die Erfahrungen beim Strassenverkehrsamt interessieren.

 

Gruß

Ähnliche Themen
74 Antworten

Zitat:

@volcano schrieb am 13. Juli 2021 um 10:02:49 Uhr:

Wer hier keine Ahnung hat, bist Du! Ich lasse mir hier meine mühsam getippten Argumente auch nicht einfach als "Blödsinn" abstempeln!

Nur, weil du vielleicht länger dafür gebraucht hast, macht es deine Ausführungen weder richtiger noch besser. Und auch dein kindliches Aufstampfen ändert nichts daran, dass nahezu deine gesamten Texte vor rechtlichen Fehlern nur so strotzen. Das magst du vielleicht nicht wahrhaben, ist aber trotzdem so. Du führst das ja auch direkt weiter, z. B.:

 

Zitat:

@volcano schrieb am 13. Juli 2021 um 10:02:49 Uhr:

Es heißt an einer Stelle "Kennzeichen entsprechen........ vor dem 1. Nov. 2000 zugeteilt bleiben gültig. Damit ist auch für den Fall der Reservierung für ein bestimmtes Fzg. alles gesagt. Diese Regelung wurde ja als Fortschreibung der früheren "vorübergehenden Stillegung" so geschaffen und somit gilt es nicht als Neuzuteilung.

Wo steht das? Bitte Vorschrift ordentlich zitieren. Auf was bezieht sich diese Vorschrift? Bitte Vorschrift ordentlich subsumieren.

 

Oder…

 

Zitat:

@volcano schrieb am 13. Juli 2021 um 10:02:49 Uhr:

 

Natürlich hat jemand wenn es ganz hart kommt, keinen Rechtsanspruch. So ist die Zulassungsstelle sogar berechtigt, an einem zugelassenen Fzg. die Nummer ändern zu lassen. Das dürfte aber in der Praxis kaum jemals vorkommen, so daß es für diese Diskussion keine besondere Rolle spielt.

Selbstverständlich hat man einen Rechtsanspruch auf eine Verbleibskennzeichenreservierung. Dieser Anspruch steht direkt im Gesetz drin. Er wird nur durch zwei Fälle verdrängt, nämlich dass dies nicht für mitgenommene Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk gilt oder für Kennzeichen, die gegen die guten Sitten verstoßen, also exakt für mindestens die jetzt verbotenen Kombinationen.

 

Oder…

 

Zitat:

@volcano schrieb am 13. Juli 2021 um 10:02:49 Uhr:

Darüberhinaus müssen längst nicht alle Fälle in Gesetzen und Vorschriften erfaßt sein. Ferner kann es sein, daß bestimmte Anwendungsbestimmungen regional unterschiedlich gehandhabt werden, was jedoch völlig legal ist. Eines aber ist viel entscheidender: Der gesunde Menschenverstand! Das gilt im Hinblick auf den zunehmenden Stellenwert von Abfallvermeidung vor allem bei der Frage, ob stets zwingend neue Schilder geprägt werden müssen, z. B. wenn sie einwandfrei erhalten sind.

Jetzt driftest du völlig ab…man kann doch nicht einen absichtlichen Verstoß gegen zwingende gesetzliche Regelungen einfach mit dem Totschlagargument „gesunder Menschenverstand“ rechtfertigen :rolleyes: Und die Abfallvermeidung ist auch nicht Bestandteil oder Aufgabe eines Gesetzes, dass die Bestimmungen zur Zulassung eines Fahrzeugs regelt. Mei o mei…

 

Zitat:

@volcano schrieb am 13. Juli 2021 um 10:02:49 Uhr:

 

Das ist jetzt mein letzter Beitrag zu diesem Thema. Wenn ihr meine Tipps nicht ernst nehmen wollt, dann seht von mir aus zu, wie ihr eure DIN-Schilder wieder beklebt bekommt.

Dass deine „Tips“, wie du sie nennst, ja nichts wert sind, haben wir ja nun bereits ausführlich festgestellt. Insofern ist dir niemand böse, wenn du sie hier auch nicht mehr verbreitest. Schreib doch einfach was zu nem Thema, bei dem du dich auskennst, damit ist allen geholfen :) Schilder nach der DIN 1451 werden im Rahmen einer Zulassung jedenfalls nicht gesiegelt und dafür gibt’s auch keine Ausnahmen.

 

Zitat:

@volcano schrieb am 13. Juli 2021 um 10:02:49 Uhr:

Ach ja, was soll denn an den Zahlen 14 oder 88 anstößig sein? Manchmal beruhen Erlasse von "ganz oben" offenbar auf Irrtümern. So wurde ein gewisser Adolf nicht 88, sondern 89 geboren! Und "HH" gibt es ja sogar als Buchstaben für eine norddeutsche Großstadt. Dann kann es ja für einen echten Hanseaten auch in der Erkennungsnummer hinterm Bindestrich so verkehrt nicht sein.

Warum diese Kombinationen anstößig sein KÖNNTEN, müssen wir dir glaube ich nicht erklären, das schnaggelst du schon von selbst. Dass Leute dafür sensibilisiert werden und man diese Kombinationen einem gewissen Klientel nicht zuteilt, sollte dir dann im Folgeschritt auch logisch erscheinen. Und das hat genau gar nichts mit der Hansestadt Hamburg zu tun, denn die Buchstaben für den Zulassungsbezirk kann man sich nicht raussuchen, die Buchstaben danach und die Zahlen sehr wohl…

 

 

Edit:

Zitat:

@volcano schrieb am 13. Juli 2021 um 10:02:49 Uhr:

In der FZV stehen längst nicht alle Zulassungsvorgänge drin, somit kommt man als Außenstehender hier nicht mit allen Fragen weiter.

Das ist ja sowieso die spannendste aller Aussagen. Was steht denn nicht in der FZV, was deiner Meinung nach drin stehen sollte? Dann erkläre ich dir als Außenstehendem mal, was da so alles drin steht…

Wer mit einer solchen Polemik argumentiert, der liegt mit Sicherheit falsch!

Und was die anstößigen Kombinationen anbetrifft, läßt sich für jede Buchstaben-Zahlenkombination eine Formel finden, sie in irgendein politisch-radikales Licht zu rücken. Wenn das so weitergeht, dann gehen den Zulassungskreisen ja bald die Kombinationen aus. Es hat doch langsam ein Ausmaß erreicht, das einfach nur noch lächerlich ist und zum Glück machen das nicht alle Zulassungsstellen mit.

Im Übrigen beruht die Sperrung der "NS-belasteten" Buchstaben auch nicht auf einem Gesetz oder einer Vorschrift, sondern lediglich einer Empfehlung der Länder-Verkehsminsterkoferenz.

v.

Na liegt Tecci nun falsch oder liegt er nur Deiner Ansicht nach mit Sicherheit falsch?

Du hast überhaupt keine Ahnung von der Materie und versuchst hier gewaltigen Unsinn zu verbreiten.

Und was die Sperrung betrifft, ist die FZV für Dich kein Gesetz?

§ 8 Abs 1 Satz 3 ist Grundlage für die Sperrung, welche Kombinationen genau gegen gute Sitten verstößt, liegt im Ermessen der zuteilenden Behörde.

Der Antragsteller hat ein Anspruch auf die Zuteilung eines Kennzeichens, auf die Zuteilung eines bestimmten (Wunschkennzeichens) besteht kein Anspruch.

Naja, mangelnde Fachkenntnis sowie die Tatsache, dass man sich gerade frisch angemeldet hat, kann man ja schließlich auch durch eine ausgeprägte Meinung kompensieren.

Mir ging es nicht um Meinung oder "Ahnung haben", sondern ich wollte, was das ursprüngliche Thema betrifft, nur ganz objektiv über Tatsachen berichten.

Dazu könnte ich auch noch viel mehr schreiben, aber das scheint ja hier niemanden zu interessieren.

Ich finde es nur immer wieder bedauerlich, wenn es zu Differenzen zwischen Bürgern und Behörden und damit einer zunehmenden Verärgerung bzw. Staatsverdrossenheit der Menschen kommt, weil sich a) viele Behördenverteter in ihren eigenen Vorschriften nicht auskennen und b) die meisten Bürger ihre Rechte und Möglichkeiten ebenfalls nicht kennen.

Dabei gibt es viele bürgerfreundliche Regelungen, nur kennt sie kaum jemand, obwohl sie manchmal ganz versteckt sogar im Netz auf offiziellen Behördenseiten zu finden sind.

v.

Nun legt man Dir hier schon die niedergeschriebenen Vorschriften vor und Du drehst Dich nochmal im Kreis und behauptest was anderes.

Und dass Du Staatsverdrossen zu sein scheinst, was auch immer das sein soll, wird ja nun in jedem Post von Dir deutlich.

Auf jeden Fall werden Nicht-Euro Kennzeichen, die bei einer Außerbetriebsetzung entsiegelt werden, auch im Falle einer Fahrzeuggebundenen Reservierung bei einer späteren WiederInbetriebnahme nicht wieder besiegelt.

Sollte sich eine Zulassungsstelle dazu hinreißen lassen, Handelt sie rechtswidrig.

Hier in NRW sind die Kreisordnungsbehörden (also die, bei denen die Zulassungsstellen angesiedelt sind) zuständig für die Erteilung so ziemlich aller Ausnahmegenehmigungen nach §47(1) FZV.

Insofern könnten sie auch Ausnahmen von den Vorschriften über die Ausgestaltung der Kennzeichenschilder....

Womit würdest Du die Ausnahme begründen?

Zitat:

@volcano schrieb am 14. Juli 2021 um 10:20:05 Uhr:

Wer mit einer solchen Polemik argumentiert, der liegt mit Sicherheit falsch!

Du stellst hier die krudesten Theorien auf, unterlegst die null mit irgendwelchen gesetzlichen Regelungen, jeder hier sagt dir, dass DU der Geisterfahrer bist und nicht die hundert anderen und dann willst du mit so einer Aussage meine Argumentation entkräften? Kommt jetzt vielleicht noch die Kindergartenaussage, dass du ja nicht der einzige bist, der so denkt? :rolleyes:

 

Zitat:

@volcano schrieb am 14. Juli 2021 um 13:44:04 Uhr:

Mir ging es nicht um Meinung oder "Ahnung haben", sondern ich wollte, was das ursprüngliche Thema betrifft, nur ganz objektiv über Tatsachen berichten.

Was du beschreibst, ist aber lediglich deine Einzelmeinung und für dich gefühlte Tatsachen. Die gesetzlichen Regelungen und deren praktische Anwendung sagen aber was ganz anderes.

 

Zitat:

@volcano schrieb am 14. Juli 2021 um 13:44:04 Uhr:

und b) die meisten Bürger ihre Rechte und Möglichkeiten ebenfalls nicht kennen.

q.e.d.

 

Zitat:

@volcano schrieb am 14. Juli 2021 um 13:44:04 Uhr:

Dabei gibt es viele bürgerfreundliche Regelungen, nur kennt sie kaum jemand, obwohl sie manchmal ganz versteckt sogar im Netz auf offiziellen Behördenseiten zu finden sind.

Was ich schon für Unsinn auf Behördenseiten gelesen habe…von Rechtsständen aus dem Jahr 1995 über eigene Interpretationen des Gesetzes bis hin zu krass falschen Aussagen war alles dabei…

 

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juli 2021 um 21:38:28 Uhr:

Hier in NRW sind die Kreisordnungsbehörden (also die, bei denen die Zulassungsstellen angesiedelt sind) zuständig für die Erteilung so ziemlich aller Ausnahmegenehmigungen nach §47(1) FZV.

Insofern könnten sie auch Ausnahmen von den Vorschriften über die Ausgestaltung der Kennzeichenschilder....

Die Möglichkeit erstreckt sich aber nur auf die Abschnitte 1-5, die Ausgestaltung der Kennzeichen ist in der Anlage 4 geregelt, die sich im Abschnitt 7 befindet ;):D Nein, du hast schon recht, rechtstheoretisch wäre eine Ausnahme wohl möglich, aber es mangelt am zugrundeliegenden Ausnahmetatbestand :)

 

Wenn ihr meint, euch so gut auszukennen, dann mal eine ganz andere saudumme Frage:

Wie sieht es denn eurer Erfahrung nach aus, wenn ich für ein DIN-Nummernschild am angemeldeten Fzg. lediglich eine neue Plakette aufgeklebt haben möchte, weil die alte zwar noch vorhanden, aber verblichen bzw. sich durch die Sonneneinstrahlung bräunlich verfärbt hat?

v.

dann ist man auf die Kulanz der Zulassungsstellen angewiesen und wird mal solche mal andere Erfahrungen machen.

Zitat:

@volcano schrieb am 15. Juli 2021 um 10:29:39 Uhr:

Wenn ihr meint, euch so gut auszukennen, dann mal eine ganz andere saudumme Frage:

Wie sieht es denn eurer Erfahrung nach aus, wenn ich für ein DIN-Nummernschild am angemeldeten Fzg. lediglich eine neue Plakette aufgeklebt haben möchte, weil die alte zwar noch vorhanden, aber verblichen bzw. sich durch die Sonneneinstrahlung bräunlich verfärbt hat?

Die Frage ist nicht saudumm, sondern tägliche Praxis: dann werden beide Kennzeichen neu gesiegelt. So einfach.

 

PS: wir MEINEN nicht, uns gut auszukennen, das IST tatsächlich so ;)

@volcano

wenn man mal etwas länger und interessiert hier dabei ist, kennt man bei einigen auch den beruflichen background und kann deren Aussagen auch entsprechend einschätzen.

Und neben Autohändlern/-verkäufern, Anwälten, Gutachtern und Versicherungsmitarbeitern ist halt auch der eine oder andere dabei der auf einer Zulassungsstelle tätig ist.

Dann hier als neu angemeldeter User so auf die Kacke zu hauen und den Fachleuten versuchen zu erklären wo der Frosch die Locken hat, zeugt nicht gerade von Kompetenz.

Was ist dein Background? Google?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Alte (NICHT-EURO)-Kennzeichen auf PKW mit Anmeldung nach 2001