Alte (NICHT-EURO)-Kennzeichen auf PKW mit Anmeldung nach 2001
Hallo,
mal aus Interesse:
Hat jemand schonmal einen PKW nach 2001 mit Kennzeichen ohne blauen EURO-Streifen, also die alten DIN-Kennzeichen, neu zugelassen bekommen? Mich würden im speziellen die Erfahrungen beim Strassenverkehrsamt interessieren.
Gruß
77 Antworten
Hallo,
in manchen Bundesländern, zum Beispiel in Hessen, ist es seit 2011 wieder möglich, Oldtimer mit DIN-Kennzeichen zuzulassen. Auch, wenn keine alten Kennzeichen mehr vorhanden sind oder der Oldtimer zwischendurch mit Euro-Kennzeichen zugelassen war. Voraussetzung ist allerdings das H-Kennzeichen.
Grüße,
diezge
Gibt's für diese Aussage auch eine belastbare Quelle? In der FZV steht das jedenfalls nicht und die gilt bundesweit...auch in Hessen...
Zitat:
@Kai70 schrieb am 30. Mai 2009 um 13:26:30 Uhr:
Seit den 01.11.2000 werden ausschließlich nur Euro-Kennzeichen ausgegeben, auch bei Verlust oder Beschädigung wurden seit diesem Datum dann beide Schilder gegen die "neuen" getauscht.
Das kann ich nicht bestätigen. Nachdem man mir in das Auto fuhr, war auch das vordere Kennzeichen beschädigt. Bei der Zulassungsstelle wurde mir ein Unternehmen genannt, an welches ich mich wenden sollte. Dort hat man mir für 8€ ein neues DIN-Schild geprägt, mit DIN1451-Zeichensatz und ohne Euro-Feld. Der einzige Haken an der Sache: Ich bekam die neue, farbige Zulassungsplakette mit Wappen des Bundeslandes, nicht mehr mit Wappen des Landkreises. Das ist etwas groß - aber besser als vorne ein FE-Schild und hinten DIN oder gleich FE vorne und hinten.
Ist aber genauso wenig zulässig, bei Beschädigung müssen beide Schilder getauscht werden. Und bei einer Zulassung sind immer zwingend Kennzeichen mit Euro-Feld zu siegeln. Auch bei Oldtimern. Da gibt es keinen Platz für eine Ausnahme. Weder aus der Anlage 4 zur FZV noch aus § 47 FZV ergibt sich eine Möglichkeit dafür.
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Zitat:
@Tecci6N schrieb am 25. Juni 2015 um 23:39:33 Uhr:
Gibt's für diese Aussage auch eine belastbare Quelle?
Vielleicht doch irgendwo eine Lücke für lokale Sondergeschichte entdeckt
Im meiner weiteren Umgebung fährt hier (B) auch altes Fahrzeug, erst mit dem EU-Kennzeichen und mit der Erteilung der H-Zulassung jetzt mit dem alten DIN-Kennzeichen. Ist mir auch nicht als komisch aufgestoßen, denn die EU-Kennzeichen waren in diesem Zusammenhang schon immer sehr merkwürdig.
Einerseits ist "Historisch" für das Fahrzeug vorgeschrieben, andererseits wird das aber "missachtet" und der wichtigste Punkt, das Erscheinungsbild des Fahrzeugs "zerstört". Und dann auch noch von denen, denen das Historisch besonders wichtig ist. Zustandsnote 2 ist schon eine Hürde und das lassen sie vorher auch ganz pedantisch überprüfen.
Vielleicht ist gerade die Einführung des "mindestens Zustand 2" diese Lücke mit dem äußeren Erscheinungsbild, und wenn es nur ein Argument ist, um den Amtsleiter weich zu klopfen.
Was es zwar nicht so richtig legal macht, aber die Polizei in Konfrontation mit der Zulassungsbehörde bringen würde.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 25. Juni 2015 um 23:39:33 Uhr:
Gibt's für diese Aussage auch eine belastbare Quelle? In der FZV steht das jedenfalls nicht und die gilt bundesweit...auch in Hessen...
Hallo,
bitteschön:
http://www.kennzeichen-guide.de/news/news2-11.htm
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/.../...kennzeichen-bei-oldtimern-zu
Grüße,
diezge
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 26. Juni 2015 um 09:06:46 Uhr:
Ist aber genauso wenig zulässig, bei Beschädigung müssen beide Schilder getauscht werden. Und bei einer Zulassung sind immer zwingend Kennzeichen mit Euro-Feld zu siegeln. Auch bei Oldtimern. Da gibt es keinen Platz für eine Ausnahme. Weder aus der Anlage 4 zur FZV noch aus § 47 FZV ergibt sich eine Möglichkeit dafür.
Hallo,
vorne DIN und hinten Euro ist zwar nicht erlaubt, soll aber doch vorkommen.
Hier mal ein Link mit diesem und weiteren zum Teil haarsträubenden Beispielen:
http://www.kennzeichen-guide.de/fehler/kurios.htm
Grüße,
diezge
Alte Schilder sind bei einer Zulassung schlicht nicht erlaubt. Auch kein Tausch in alte Schilder. Diese ominöse Ausnahmegenehmigung dieses Bremer Senators geistert immer mal wieder durchs Netz. Gesehen hat sie noch keiner, zumal auch keinerlei rechtliche Grundlage dafür vorliegt. Also doch nix Belastbares im Sinne einer gesetzlichen Vorschrift...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 26. Juni 2015 um 13:12:41 Uhr:
Alte Schilder sind bei einer Zulassung schlicht nicht erlaubt. Auch kein Tausch in alte Schilder. Diese ominöse Ausnahmegenehmigung dieses Bremer Senators geistert immer mal wieder durchs Netz. Gesehen hat sie noch keiner, zumal auch keinerlei rechtliche Grundlage dafür vorliegt. Also doch nix Belastbares im Sinne einer gesetzlichen Vorschrift...
Hallo,
Das mag alles sein, aber trotzdem sieht man fast auf jedem Oldtimertreffen Fahrzeuge mit DIN-H-Kennzeichen:
http://data.motor-talk.de/.../...-h-kennzeichen-665334514883611091.JPG
http://oldtimer-veranstaltung.de/.../...ennzeichen-Schrift-DIN1451.jpg
http://www.kennzeichen-guide.de/fehler/kurioses/noh-a1h_din.jpg
http://data.motor-talk.de/.../wos-z782h-zz-din-7595109758843179607.jpg
http://oldtimer-veranstaltung.de/.../Ford-Taunus-Badewanne.jpg
http://www.kfz-kultur.de/.../AVD_oldtimer_grand_prix_2449.JPG
Selbst Wikipedia schreibt:
Seit Anfang 2010 werden in Bremen H-Kennzeichen in der bis zum 31. Oktober 2000 verwendeten Schriftnorm (DIN 1451) und ohne Euro-Balken gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro ausgegeben. Zwischen Juli 2010 und Februar 2012 erlaubte das hessische Verkehrsministerium seinen Zulassungsstellen, ebenfalls auf Antrag Schilder mit der vor November 2000 vorgeschriebenen Schrift auszugeben und sich bei den Gebührensätzen am Bremer Modell zu orientieren.[22] Damit wird es den Haltern ermöglicht, ihr Fahrzeug nicht mit – von vielen Oldtimerfreunden als unpassend oder störend empfundenen – Euro-Kennzeichen kennzeichnen zu müssen.
Erst kürzlich habe ich auf der Klassikwelt Bodensee Fahrzeuge mit DIN-H-Kennzeichen gesehen.
Grüße,
diezge
Konnte problemlos 2018 einen Wagen auf mich umschreiben lassen und die DIN Kennzeichen behalten. Niemand wollte das Kennzeichen sehen... Hab ich wohl Glück gehabt...
Zitat:
@HansDampft schrieb am 27. April 2018 um 18:51:19 Uhr:
Konnte problemlos 2018 einen Wagen auf mich umschreiben lassen und die DIN Kennzeichen behalten. Niemand wollte das Kennzeichen sehen... Hab ich wohl Glück gehabt...
Hier geht es ja auch um eine neue Zulassung... Sprich, dass ein Kennzeichen (wieder) mit einer Plakete des Straßenverkehrsamtes vesehen wird. Bei einer Umschreibung kann das Kennzeichen beim Fahrzeug bleiben, weil es keine neue Plakete bekommt.
Man muss dazu sagen, dass Bearbeitungsfehler möglich sind. Ich habe schon ein Fahrzeug mit alten Kennzeichen gesehen, das erst seit 2012 auf dem Markt ist...
Heute in Bochum: Mercedes SLK (Baureihe R171) mit vorne und hinten alten DIN Kennzeichen gesichtet... Bj. mindestens 2005 aufwärts. Schwarzer Wagen.
Also in meinem Zulassungsbezirk in Bayern ist es folgendermaßen: Solange ein Auto noch DIN-Kennzeichen hat, dürfen diese drauf bleiben, auch wenn das Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirks einen neuen Halter bekommt.
Man kann jedoch keine alten DIN-Schilder auf ein neues Auto bekommen, z.B bei ummeldung. Man munkelt, dass dann eine außnahme gemacht wird, wenn das Kennzeichen beibehalten wird und der Halter der selbe ist, d.h nach Auto Neuanschaffungen. So konnte ich vor einiger Zeit einen neuen SLK entdecken, der alte DIN Schilder hatte. Aber ob das auch jetzt noch so ist bzw. in jedem Fall... eher nicht.
Gruß Sitzheizung
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 27. Mai 2018 um 22:55:56 Uhr:
Man kann jedoch keine alten DIN-Schilder auf ein neues Auto bekommen, z.B bei ummeldung. Man munkelt, dass dann eine außnahme gemacht wird, wenn das Kennzeichen beibehalten wird und der Halter der selbe ist, d.h nach Auto Neuanschaffungen. So konnte ich vor einiger Zeit einen neuen SLK entdecken, der alte DIN Schilder hatte. Aber ob das auch jetzt noch so ist bzw. in jedem Fall... eher nicht.
Das dürfte/sollte eigentlich nicht mehr vorkommen, da ja bei der Zulassung des neuen Fahrzeugs auch neue Siegel vergeben werden müssen. Da muss es eigentlich jemandem auffallen. Ob da gelegentlich mal nicht so genau hingeschaut wird...keine Ahnung, aber ok ist es nicht im Sinne einer Gleichbehandlung aller...
Btw., ich persönlich finde ja ehrlich gesagt die neuen Kennzeichen optisch ansprechender als den alten Kram...
Es gibt zu dieser Thematik einerseits überregionale Regeln, andererseits Ermessensfragen örtlicher Zulassungsstellen in Sonderfällen.
Ganz klar haben die alten Nummernschilder Bestandsschutz, solange sie nicht neu bestempelt werden müssen. Ausnahme, das Fahrzeug war stillgelegt und die Nummer wurde für dieses Fzg. reserviert. Dann bekommt man bei Wiederanmeldung auch die alten Bleche wiederbestempelt. Jedoch nur, wenn der Halter derselbe bleibt wie vorher.
Soweit die Vorschriften, auf deren Einhaltung jeder Betroffene Anspruch hat.
Wie es bei Beschädigungen eines Schildes aussieht, kann Ermessensfrage sein. Ich sehe jedoch gute Chancen, auch hier ein altes Schild wieder bestempelt zu bekommen, denn das zweite, intakte Schild ohne Grund zu ersetzen, dürfte schon aus Gründen des Umweltschutzes nicht zumutbar sein. Das weit größere Problem dürfte eher sein, heute nochmal ein DIN-Schlid neu angefertigt zu bekommen, denn das macht inzwischen niemand mehr. Ich habe jedenfalls auch schon PKW gesehen, die vorne und hinten die unterschiedliche Ausführung hatten.
Ein weiterer Ermessensfall könnte sein, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich eine Saisonzulassung hatte und nun wieder zur normalen Dauerzulassung zurückkehren soll. Ob hier das alte DIN-Schild wieder verwendet werden kann, müßte man unter Berufung auf Punkt 1. ggfs. aushandeln.
Die H-Kennzeichen Regelungen für Hessen und Bremen sind bekannt, wurde aber in Hessen nach zwei Jahren wieder gekippt. Über Bremen weiß ich nichts.
v.