Als Zivilperson mit Blaulicht auf Autobahn

Hi Leute, wie schon oben der Titel sagt!

Muß erst noch etwas runterkommen 😠 🙁 Bin auf Autobahn gefahren (Österreich) A8 Wels richtung Passau. Mein Tempo war so 140kmh auf der linken Spur. Hinter mir aufeinmal ein BMW bisschen gedrängelt und aufeinmal Blaulicht eingeschalten, dachte mir scheiße und rüber auf die rechte Spur. Bisschen geschockt 😰 😮 😕

Naja, BMW fährt mit eingeschaltenen Blaulicht weiter und interessierte sich gar nicht für mich. Person im Auto war ne Zivilperson und hatte keine Uniform an 😕 Als ich hinten das Kennzeichen sah, kann's doch nicht sein, ein Deutsche. Angefangen mit M-..... mehr weis ich nicht mehr.

Glaub kaum das ne Deutsche Zivilstreife mit Blaulicht auf der Österreichisches Autobahn fahren darf 🙄 Naja ich wieder rüber auf die linke und fuhr mit angemessenen Sicherheitsabstand 140 kmh nach. Der BMW schiebte regelrecht alle Autos auf die Seite. Auch nen Mazda 6 mit Ungarischen Kennzeichen. Aber der Ungare hatte es sich nicht gefallen lassen bzw. auch schnell gemerkt undden BMW sehr sehr dicht verfolgt!!! Ich fuhr mit viel Sicherheitsabstand 170kmh nach!

Die zwei sind dann durch die Radarstation/Section Control locker mit 130kmh bei Meggenhofen (A8) gefahren. Tempolimit ist 80kmh, und mehr konnte ich dann auch nicht mehr fahren, Führerschein brauch ich noch 🙂

Der Vorfall ist so zwischen 17:30 und 18:00 Uhr passiert. Auto war ein blauer BMW 5 , Typ E39 Limosine. Kennzeichen M - .... Kann aber doch nicht sein, das Ausländische Fahrer narrenfreiheit haben und auf Zivilen PKW blaulicht montieren und Autos vor sicher herschieben.

Was ist den das Strafmaß bzw. wie kann man gegen solche Deppen vorgehen?

vg Noir

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von NOIRc14nz


Mal laut gedacht; so ein Fahrzeug rechts überholen und Ziegelstein aus Fenster auf Windschutzschiebe werfen, Lektion gelernt... 😛 😉

Die Nummer ist ein versuchter Mord, zumindest in Deutschland.

Weil einer eine OWI begeht, antwortest Du mit einem Mordversuch - irgendwie bist Du doch auch nicht ganz knusper.

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Punkt 3:
Unerlaubtes Fahren mit legalem Blaulicht kostet 20 Euro (Mit Polizeiwagen schnell jemanden zum Bahnhof fahren)

das ist korrekt!
der bußgeldkatalog mit seinen 20€, bezieht sich auf fahrzeuge die blaulicht führen dürfen!

Also ist TBNR 138100 eine reine Gummiordnungswidrigkeit um die Kaffeekasse aufzubessern.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Dr.Gpunkt


Bei Punkt 3 fällt mir auf das ich schon sehr oft unsere hiesigen polizisten hätte anzeigen können, denn ich habe mehr als einmal beobachtet wie das Blaulicht eingeschaltet wurde um 1-2 rote Ampeln zu sparen um direkt darauf ne Pause beim nächsten Grillmeister einzulegen...
ahso...du hörst also illegalerweise den polizeifunk mit und kannst deswegen auch beurteilen ob die einsatzfahrt abgebrochen wurde oder nicht......lass das anzeigen mal lieber sein, der schuss geht nach hinten los!

Man muss kein Polizeifunk hören wenn die Situationen eindeutig sind.

Dienstwagen fährt vor einem, Ampel schaltet auf Rot, Blaulicht und Horn gehen an, Dienstwagen fährt über Kreuzung, Blaulicht und Horn erlischen umgehend wieder und Wagen fährt in die nächste Seitentasche vorm Imbiss.

naja wer noch fragen hat was solch ein spass kostet den kann ich da gerne an einen unseren azubis verweisen, der kannt sich da aus: http://www.tagblatt.de/.../...ht-zur-Gesellenpruefung-_arid,91037.html

im übrigen ist die strafe mehr als nur 20€....

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Gpunkt


Man muss kein Polizeifunk hören wenn die Situationen eindeutig sind.
Dienstwagen fährt vor einem, Ampel schaltet auf Rot, Blaulicht und Horn gehen an, Dienstwagen fährt über Kreuzung, Blaulicht und Horn erlischen umgehend wieder und Wagen fährt in die nächste Seitentasche vorm Imbiss.

Also hast du die Schlägerei beim Imbiss gar nicht gesehen 😉

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder



Zitat:

Original geschrieben von Dr.Gpunkt


Man muss kein Polizeifunk hören wenn die Situationen eindeutig sind.
Dienstwagen fährt vor einem, Ampel schaltet auf Rot, Blaulicht und Horn gehen an, Dienstwagen fährt über Kreuzung, Blaulicht und Horn erlischen umgehend wieder und Wagen fährt in die nächste Seitentasche vorm Imbiss.
Also hast du die Schlägerei beim Imbiss gar nicht gesehen 😉

Natürlich nicht, denn wo keine Schlägerei ist kann man auch keine sehen, nachdem die Ampel grün war konnte man die grünen ja schon an ihrem Tisch sitzen sehen. Lange rede kurzer Sinn, wenn ich eindutig sage, meine ich auch eindeutig 😛

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Zitat:

Original geschrieben von Dr.Gpunkt


Man muss kein Polizeifunk hören wenn die Situationen eindeutig sind.
Dienstwagen fährt vor einem, Ampel schaltet auf Rot, Blaulicht und Horn gehen an, Dienstwagen fährt über Kreuzung, Blaulicht und Horn erlischen umgehend wieder und Wagen fährt in die nächste Seitentasche vorm Imbiss.

Wie man aus dieser Situation

eindeutig

erkennen kann, daß hier ein Einsatz über Funk abgebrochen wurde, bleibt mir aber weiterhin ein Rätsel.

wenn man den örtlichen currykasper kennt kriegt man das einfach mit

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von schlang


selbstverständlich 😁
Da nehm ich dich mal beim Wort und bin gespannt, ob jetzt mal "Butter bei die Fische" kommt...😁

Kann man noch mit Fakten rechnen...? 😁

Ich denke mal, eher nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Dr.Gpunkt


Man muss kein Polizeifunk hören wenn die Situationen eindeutig sind.
Dienstwagen fährt vor einem, Ampel schaltet auf Rot, Blaulicht und Horn gehen an, Dienstwagen fährt über Kreuzung, Blaulicht und Horn erlischen umgehend wieder und Wagen fährt in die nächste Seitentasche vorm Imbiss.
Wie man aus dieser Situation eindeutig erkennen kann, daß hier ein Einsatz über Funk abgebrochen wurde, bleibt mir aber weiterhin ein Rätsel.

Also entweder hast du einen Buchstaben vergessen oder ich versteh dich nicht.

Und selbst wenn du den Buchstaben vergessen hast, verstehe ich nicht wie man so Begriffsstutzig sein kann! 😁

Ich bin nachsichtig und kann durchaus verstehen, daß ein gewöhnlicher Bürger keine wirkliche Einsicht in den Polizeialltag hat oder dieses Berufsbild nur aus Krimi-Serien kennt....

Ich verstehe gerade nicht, warum ihr auf den ausrutschern anderer rumreitet, als währe alles Euer persönliches Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich bin nachsichtig und kann durchaus verstehen, daß ein gewöhnlicher Bürger keine wirkliche Einsicht in den Polizeialltag hat oder dieses Berufsbild nur aus Krimi-Serien kennt....

Muss ich wirklich erst bei Adam & Eva anfangen und soweit ausholen, daß auch Polizisten zu bestimmten Uhrzeiten, bestimmte Lokalitäten aufsuchen um wie andere Erdenbewohner Nahrung aufzunehmen und dabei als Gewohnheitstiere, häufig zum gleichen Fressplatz zurückkehren?

Muss ich nun wirklich den 0,5 Prozentssatz der Wahrscheinlichkeit errechnen, daß ein Einsatz innerhalb von 3 Sekunden abgebrochen wird? = hochstgradig unwahrscheinlich ist...

Ist es so absolut unumstößlich abwegig, daß ein Beamter mal sein Lämpchen mißbraucht?!

Wobei die eigentliche Kernfrage doch ist: Wer bringt die Ordnungswidrigkeit nach TBNR138... überhaupt erst zur Anzeige?

Etwa der eigene Kollege und Beifahrer?! Wohl kaum.

Du Drahke - als offensichtlich vertrauter der Materie, kannst es mir doch sicherlich vernünftig erklären.

Kann hier jetzt nochmal bitte einer kurz zusammenfassen (ohne dass gleich wieder alle in Gezanke ausbrechen) was das für Folgen hätte, wenn ich rein hypothetisch auf der AB Blaulicht anmachen würde an meinem Privatwagen, der normal kein Blaulicht benutzen darf.
Autos machen natürlich den weg frei. Es werden keine Ampeln überfahren.

Irgendwie war es auf den ganzen Seiten immer ein hin und her, oder ich habe das richtige überlesen...
Will es natürlich machen, bin nur gerade im Internet auf dieses angesprochene Video gestoßen...

Danke

Zitat:

Original geschrieben von petconsoe1


was das für Folgen hätte, wenn ich rein hypothetisch auf der AB Blaulicht anmachen würde an meinem Privatwagen, der normal kein Blaulicht benutzen darf.

90€ zzgl. 26€ verwaltungsgebühren, 3punkte, b-verstoß.....mit gefährdung anderer verkehrsteilnehmer: gefährlicher eingriff in den straßenverkehr....

Danke

wer blaulicht braucht um schneller voranzukommen hat definitv das falsche auto 😎

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