Als Zivilperson mit Blaulicht auf Autobahn
Hi Leute, wie schon oben der Titel sagt!
Muß erst noch etwas runterkommen 😠 🙁 Bin auf Autobahn gefahren (Österreich) A8 Wels richtung Passau. Mein Tempo war so 140kmh auf der linken Spur. Hinter mir aufeinmal ein BMW bisschen gedrängelt und aufeinmal Blaulicht eingeschalten, dachte mir scheiße und rüber auf die rechte Spur. Bisschen geschockt 😰 😮 😕
Naja, BMW fährt mit eingeschaltenen Blaulicht weiter und interessierte sich gar nicht für mich. Person im Auto war ne Zivilperson und hatte keine Uniform an 😕 Als ich hinten das Kennzeichen sah, kann's doch nicht sein, ein Deutsche. Angefangen mit M-..... mehr weis ich nicht mehr.
Glaub kaum das ne Deutsche Zivilstreife mit Blaulicht auf der Österreichisches Autobahn fahren darf 🙄 Naja ich wieder rüber auf die linke und fuhr mit angemessenen Sicherheitsabstand 140 kmh nach. Der BMW schiebte regelrecht alle Autos auf die Seite. Auch nen Mazda 6 mit Ungarischen Kennzeichen. Aber der Ungare hatte es sich nicht gefallen lassen bzw. auch schnell gemerkt undden BMW sehr sehr dicht verfolgt!!! Ich fuhr mit viel Sicherheitsabstand 170kmh nach!
Die zwei sind dann durch die Radarstation/Section Control locker mit 130kmh bei Meggenhofen (A8) gefahren. Tempolimit ist 80kmh, und mehr konnte ich dann auch nicht mehr fahren, Führerschein brauch ich noch 🙂
Der Vorfall ist so zwischen 17:30 und 18:00 Uhr passiert. Auto war ein blauer BMW 5 , Typ E39 Limosine. Kennzeichen M - .... Kann aber doch nicht sein, das Ausländische Fahrer narrenfreiheit haben und auf Zivilen PKW blaulicht montieren und Autos vor sicher herschieben.
Was ist den das Strafmaß bzw. wie kann man gegen solche Deppen vorgehen?
vg Noir
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von NOIRc14nz
Mal laut gedacht; so ein Fahrzeug rechts überholen und Ziegelstein aus Fenster auf Windschutzschiebe werfen, Lektion gelernt... 😛 😉
Die Nummer ist ein versuchter Mord, zumindest in Deutschland.
Weil einer eine OWI begeht, antwortest Du mit einem Mordversuch - irgendwie bist Du doch auch nicht ganz knusper.
206 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von schlang
immerhin nicht ganz so realitätsfremd wie deine
Klar, du kannst mir sicherlich ein paar Kasper nennen, die des öfteren mal mit Blaulicht in die Disko fahren...🙄
Zitat:
Original geschrieben von schlang
jemanden zur MPU schicken auch nicht. die können das bussgeld angemessen erhöhen, das wars auch schon...
Bei begründeten Verdacht kann die Fahrerlaubnisbehörde im Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeuges eine MPU anordnen, dazu benötigt es nichtmal ein Gerichtsbeschluss.
Siehe 6. Punkt:
www.verkehrslexikon.de/Texte/MPU52.php
Ein Gericht hingegen kann das Bußgeld angemessen erhöhen, dies sind beides voneinander unabhängige Sachen.
Zitat:
Original geschrieben von schlang
selbstverständlich 😁
Da nehm ich dich mal beim Wort und bin gespannt, ob jetzt mal "Butter bei die Fische" kommt...😁
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dazu braucht man keine Quelle. Wer mit einem derartigen Verhalten notorisch auffällig wird, bei dem bestehen berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Hier kann die Führerscheinbehörde dann entsprechende Maßnahmen einleiten.
Also wieder nur Stammtischgebrabbel 😁
Eigentlich hätte ich mir bei 20€ die frage auch gleich beantworten können bei 20€ kriegt man schließlich keinen Punkt und somit keinen Eintrag.
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Gpunkt
...bei 20€ kriegt man schließlich keinen Punkt und somit keinen Eintrag.
Stimmt. Aber mit solchen Aktionen steigert man seinen Bekanntheitsgrad bei der Rennleitung enorm...😁
Mit blaulicht fahren kommt häufiger vor, als man denkt.
Und es kommt weniger darauf an ob man damit fährt, sondern wie man fährt.
Punkt 1:
Die Versicherung beim Unfall zahlt nicht, weil die Betriebserlaubnis des wagens (mit illegalem Blaulicht) erloschen ist.
Punkt 2:
Wird "nur" rumgefahren ist es ein Bußgeld, werden welche gefährdet/genötigt (z.B. rote Ampel überfahren) ist der Lappen weg.
Punkt 3:
Unerlaubtes Fahren mit legalem Blaulicht kostet 20 Euro (Mit Polizeiwagen schnell jemanden zum Bahnhof fahren)
Punkt 4:
Fahren/Stehen mit illegalem Blaulicht gibt 3 Punkte (Bei erstem verstoß) somit ist die MPU irgendwann fällig wenn man es öfters macht. (Und die alten Punkte noch nicht gelöscht sind)
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Punkt 3:
Unerlaubtes Fahren mit legalem Blaulicht kostet 20 Euro (Mit Polizeiwagen schnell jemanden zum Bahnhof fahren)Punkt 4:
Fahren/Stehen mit illegalem Blaulicht gibt 3 Punkte (Bei erstem verstoß) somit ist die MPU irgendwann fällig wenn man es öfters macht.
Für Punkt 4 hätte ich doch gerne eine Quelle
Bei Punkt 3 fällt mir auf das ich schon sehr oft unsere hiesigen polizisten hätte anzeigen können, denn ich habe mehr als einmal beobachtet wie das Blaulicht eingeschaltet wurde um 1-2 rote Ampeln zu sparen um direkt darauf ne Pause beim nächsten Grillmeister einzulegen...
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Und ne Strafanzeige wegen Amtsanmaßung
Kommt auf den Polizisten an. In meinen jungen Jahren hatte ich mal eine Karnevall Polizeikelle im Wagen. Fuhr auf der Straße mit einem Kumpel, nebenan zwei schicke Mädels. Kelle raus und mal geflirtet. Eine davon war Polizistin. Die waren gut drauf, und wir waren noch einen trinken.
Da wir nicht gesagt haben, das wir Polizisten sind war es keine amtsanmaßung. Habe es aber nur dieses eine mal gemacht. aber blaulicht hatte ich jetzt nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Gpunkt
Für Punkt 4 hätte ich doch gerne eine Quelle
Muddu mal googeln. 😁
Zitat:
Da wir nicht gesagt haben, das wir Polizisten sind
Solche Kellen kannst nen ganzen Koffer mit dir rumschleppen.
Das nutzen ist verboten.
Die Kelle ist ein Signal.
Wenn ich sie Dir als Feuerwehr in rot zeige, und ich mein Einsatz beende und nach hause fahre, müsstest Du eigentlich solange stehen bleiben, bis die Polizei Dir grün gibt 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Gpunkt
Bei Punkt 3 fällt mir auf das ich schon sehr oft unsere hiesigen polizisten hätte anzeigen können, denn ich habe mehr als einmal beobachtet wie das Blaulicht eingeschaltet wurde um 1-2 rote Ampeln zu sparen um direkt darauf ne Pause beim nächsten Grillmeister einzulegen...
Das ist wieder ein anderes Thema, da es sich hier um Beamte handelt und nicht um Zivilpersonen.
Anlass zu einer MPU sind u.a. auch schwerwiegende Verkehrsverstöße.
Dazu zählen auch Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24 und 42a des STVG.
Da heisst es u.a. auch :
Verstösse gegen die Vorschriften der Strassenverkehrs- Zulassungsordung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung (§18 Abs.1) , oder die erforderliche Betriebserlaubnis.(§18 Abs.3)
Das dürfte doch der Fall sein. Ich denke in dem Moment, wo man ein Blaulicht in einem Privat PKW installiert und in Betrieb nimmt, erlischt auch die BE.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Punkt 1:
Die Versicherung beim Unfall zahlt nicht, weil die Betriebserlaubnis des wagens (mit illegalem Blaulicht) erloschen ist.
die vers. MUSS zahlen!
die vers. kann lediglich sofern das blaulicht als unfallursache nachweißbar ist, einen regress fordern, der auf 5000€ beschränkt ist!
Zitat:
Punkt 3:
Unerlaubtes Fahren mit legalem Blaulicht kostet 20 Euro (Mit Polizeiwagen schnell jemanden zum Bahnhof fahren)
das ist korrekt!
der bußgeldkatalog mit seinen 20€, bezieht sich auf fahrzeuge die blaulicht führen dürfen!
bei fahrzeugen die kein blaulicht führen dürfen, ist es das umgangssprachliche
"erlöschen der be"und damit neben 3punkten auch 50€ bußgeld zzgl. verwaltungsgebühren!
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Gpunkt
Bei Punkt 3 fällt mir auf das ich schon sehr oft unsere hiesigen polizisten hätte anzeigen können, denn ich habe mehr als einmal beobachtet wie das Blaulicht eingeschaltet wurde um 1-2 rote Ampeln zu sparen um direkt darauf ne Pause beim nächsten Grillmeister einzulegen...
ahso...du hörst also illegalerweise den polizeifunk mit und kannst deswegen auch beurteilen ob die einsatzfahrt abgebrochen wurde oder nicht......lass das anzeigen mal lieber sein, der schuss geht nach hinten los!