Als Zivilperson mit Blaulicht auf Autobahn

Hi Leute, wie schon oben der Titel sagt!

Muß erst noch etwas runterkommen 😠 🙁 Bin auf Autobahn gefahren (Österreich) A8 Wels richtung Passau. Mein Tempo war so 140kmh auf der linken Spur. Hinter mir aufeinmal ein BMW bisschen gedrängelt und aufeinmal Blaulicht eingeschalten, dachte mir scheiße und rüber auf die rechte Spur. Bisschen geschockt 😰 😮 😕

Naja, BMW fährt mit eingeschaltenen Blaulicht weiter und interessierte sich gar nicht für mich. Person im Auto war ne Zivilperson und hatte keine Uniform an 😕 Als ich hinten das Kennzeichen sah, kann's doch nicht sein, ein Deutsche. Angefangen mit M-..... mehr weis ich nicht mehr.

Glaub kaum das ne Deutsche Zivilstreife mit Blaulicht auf der Österreichisches Autobahn fahren darf 🙄 Naja ich wieder rüber auf die linke und fuhr mit angemessenen Sicherheitsabstand 140 kmh nach. Der BMW schiebte regelrecht alle Autos auf die Seite. Auch nen Mazda 6 mit Ungarischen Kennzeichen. Aber der Ungare hatte es sich nicht gefallen lassen bzw. auch schnell gemerkt undden BMW sehr sehr dicht verfolgt!!! Ich fuhr mit viel Sicherheitsabstand 170kmh nach!

Die zwei sind dann durch die Radarstation/Section Control locker mit 130kmh bei Meggenhofen (A8) gefahren. Tempolimit ist 80kmh, und mehr konnte ich dann auch nicht mehr fahren, Führerschein brauch ich noch 🙂

Der Vorfall ist so zwischen 17:30 und 18:00 Uhr passiert. Auto war ein blauer BMW 5 , Typ E39 Limosine. Kennzeichen M - .... Kann aber doch nicht sein, das Ausländische Fahrer narrenfreiheit haben und auf Zivilen PKW blaulicht montieren und Autos vor sicher herschieben.

Was ist den das Strafmaß bzw. wie kann man gegen solche Deppen vorgehen?

vg Noir

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von NOIRc14nz


Mal laut gedacht; so ein Fahrzeug rechts überholen und Ziegelstein aus Fenster auf Windschutzschiebe werfen, Lektion gelernt... 😛 😉

Die Nummer ist ein versuchter Mord, zumindest in Deutschland.

Weil einer eine OWI begeht, antwortest Du mit einem Mordversuch - irgendwie bist Du doch auch nicht ganz knusper.

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Ich würde mal behaupten, daß mittlerweile auch dem letzten Depp klargeworden ist, was Du mit Deinem Beispiel zum Ausdruck bringen möchtest. Natürlich wird es immer die ein, zwei notorischen Klugscheißer geben, die anscheinend mit dem Taschenrechner hinter dem Steuer sitzen, und von pysikalischen Formeln faseln.

Jeder normale Autofahrer kann Deine Erfahrungen nur bestätigen. Es ist ein signifikanter Unterschied, ob man seinen Wagen hinter einem Rauszieher so zusammenbremst, daß man den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesabstand nicht unterschreitet, oder ob man diesen als zusätzlichen Bremsweg nutzt und dadurch dem rücksichtslosen Verkehrsgefährder kurzzeitig etwas näher kommt.

Falsch Hadrian,
seine Motivation war Bremsmaterial schonen und dem vermeindlichen Deliquenten eine Lehre erteilen.

Im Übrigen brauche ich keinen Taschenrechner, ich gehöre noch zu einer Generation da haben wir noch Kopfrechnen gelernt, meine Lebenserfahrung und mein Allgemeinwissen trägt auch zu meinen Erfahrungen bei.

Also Hadrian, Du hast wieder einen deiner typischen überflüssigen Beiträge abgelassen.😁
Du packst es dir halt immer so wie du es brauchst.

Nö, Hadrian hat es schon ganz richtig zusammengefasst, nur Du willst nicht verstehen.

Genau um den zusätzlichen Bremsweg unter Inkaufnahme dem Anderen kurzzeitig etwas näher zu kommen geht es.

Und zum topic:
Wenn einen die Polizei verhaftet und mit Blaulicht über die Autobahn befördert....

Ein eigenses Blaulicht würde ich jednefalls nicht ausprobieren. Wozu auch. Einen anderen Zweck als die Vorspielung falscher Tatsachen, kann ich mir da kaum vorstellen.

Hmmm,

es ist schon unglaublich, was du/ ihr alles wisst. Wenn du die Presse verfolgt hättest, hättest du gelesen, dass vor einigen Jahren die österreichische Polizei eine Bande geschnappt hat, welche Touristen auf der Autobahn abgezockt hat. Und wie? Sie haben einem zivilen Streifenwagen deutsche Kennzeichen verpasst. Also Fakt ist, die Österreichische Polizei hat ausländische Kennzeichen, nicht nur deutsche. genauso wie die deutsche Polizeien auch Kennzeichen aus anderen EU Staaten haben.

Also Vorsicht mit solchen Behauptungen. Und im Übrigen., gem. dem Deutsch-Österreichischen Polizeivertrag können durchaus deutsche Polizeien in Österreich mit Blaulicht unterwegs sein und umgekehrt natürlich ebenso.

Wenn wir schon dabei sind. Das Blaulicht signalisiert Sonderrechte, d.h. die Regeln der StVO sind aufgehoben. Wobei diese Sonderrechte nicht an das Blaulicht gebunden sind, man soll sie nur zusammen verwenden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen/ informieren. Zusammen mit dem Einsatzhorn bedeutet dies, dass eine freie Bahn zu schaffen ist.

Seit vorsichtig und spielt hier nicht Verkehrserzieher. Ihr habt keine Ahnung was dahinter steckt!! Ruft die Polizei an und gut ist. Eventuell fährt hier ein Einsatzkommando hinter einem Schwerverbrecher her bzw. zu einem Ort wo dringend Polizei erforderlich ist.

Das Gewaltmonopol hat immer noch der Staat, in Österreich wie in Deutschland.

Pfiat Eich

Östereichische Polizisten haben welche festgenommen, die an östereichischen Streifenwagen deutsche kennezichen angebracht haben, damit deutsche autofahrer besser abgezockt werden können?

Es hört sich immer hart an, wenn die STVO aufgehoben wird, und anscheinend nicht gillt. Dafür gelten dann aber andere rechte. 😉

Zitat:

Original geschrieben von F213


Die mißbräuchliche Verwendung von Blaulicht wird mit 20,- € sanktioniert.

Mal ne Frage, bleibt es im Wiederholungsfall auch bei 20€?

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Zitat:

Original geschrieben von Dr.Gpunkt


Mal ne Frage, bleibt es im Wiederholungsfall auch bei 20€?

Nein, spätestens beim 3. Mal ist eine MPU fällig.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Dr.Gpunkt


Mal ne Frage, bleibt es im Wiederholungsfall auch bei 20€?
Nein, spätestens beim 3. Mal ist eine MPU fällig.

Quelle bitte!

Dazu braucht man keine Quelle. Wer mit einem derartigen Verhalten notorisch auffällig wird, bei dem bestehen berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Hier kann die Führerscheinbehörde dann entsprechende Maßnahmen einleiten.

weihnachten ist erst in 40 tagen...

Das steht hier nicht zur Debatte...🙄

jemanden zur MPU schicken auch nicht. die können das bussgeld angemessen erhöhen, das wars auch schon...

Das ist deine Sichtweise....

immerhin nicht ganz so realitätsfremd wie deine

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