Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?
Hallo zusammen,
heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:
Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.
Danke im Voraus und einen schönen Abend
Beste Antwort im Thema
Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.
375 Antworten
Aus den Positionen der Autos auf den Ablauf des Zusammenpralls zuschließen ist eh etwas gewagt. Wenn ich mich an meinen Einzigen Unfall zurück erinnere, der war in einem Kreisverkehr, als mir die Vorfahrt genommen wurde, sah das ähnlich aus. Ich bin dem Unfallverursacher in die Seite gefahren. Warum? Weil ich nicht damit gerechnet habe, dass er so spät zufährt, weil meine Blickführung in Fahrtrichtung gerichtet war und ich sofort eine Notbremsung eingeleitet habe, als ich es im Augenwinkel erkannt habe. Hätte ich nicht gebremst, wäre der Verursacher mir in die Seite gefahren...
Vielleicht kann auch ein Ortskundiger mal schauen, ob die Kreuzung Kameraüberwacht wird, wegen der kriminaltechnischen Untersuchung 😉
Zitat:
@manvo schrieb am 14. September 2018 um 19:39:47 Uhr:
um die Skizze so zu deuten (der gelbe hat den blauen gerammt) muss man aber einen Sehfehler haben
Man muss eher einen Denkfehler haben, wenn man nicht erkennt, dass es auch anders gewesen sein kann. Dazu denkt man sich von der Skizze ausgehend einfach eine Sekunde in die Vergangenheit. Wer fuhr denn dann wo? Der Linksabbieger hat sich dann in die Fahrlinie der TE hinein begeben bzw. er fuhr in diese Stelle hinein, die die TE nach einer Sekunde erreicht haben wird.
Und mal folgende Frage: Wann trifft denn die Formulierung "A rammte B" oder "A fuhr in B hinein" eigentlich zu? Das gilt doch nur dann uneingeschränkt, wenn B stand und A fuhr. Wenn beide Fahrzeuge in Bewegung waren, dann sind sie eben in der Fahrbewegung miteinander kollidiert - und das war hier an einer Stelle, an der der Unfallgegner gar nicht hätte sein dürfen.
@Florian333
"................und das war hier an einer Stelle, an der der Unfallgegner gar nicht hätte sein dürfen."
Genau. Das hatte ich neulich mit meinem Nachbarn. Der hätte eigentlich arbeiten müssen ist aber einkaufen gefahren. Auf dem Supermarktparkplatz hatte er gar nichts zu suchen, ich habe ihn da aber trotzdem nicht gerammt als wir uns getroffen haben. Wir haben uns artig gegrüsst obwohl er da hätte nicht sein dürfen. 😉
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Gehen dir die Argumente aus oder warum bringst du diese absurde Geschichte als Beispiel?
Du weißt doch selbst, dass diese nichts mit der Situation gemein hat.
😉 😉
und lese hier die 24 Seiten durch, erspare mir, dass ich wieder von vorne anfange mit Spekulatius!
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde schonmal eingestellt. Sobald ich weiteres höre, werde ich über den Ausgang berichten.
Zitat:
@espace001 schrieb am 6. September 2018 um 23:10:05 Uhr:
Das Urteil der Polizei ist allenfalls für das Verwarnungsgeld von Bedeutung, obwohl es natürlich eine gewisse Hinweiskraft, auch für Versicherungen hat.
Naja oder auch nicht, wenn ich an so Fälle vor Gericht denke, wo die Aussage der Polizei zur Situation den Richter nicht ansatzweise interessiert hat und dieser auch sonst kaum an der Sicht der anderen Seite interessiert war, sprich nur einen Zeugen angehört hat, während von der Gegenseite alle angehört würden, Gutachten aus dem Hut gezaubert wurden und Unbeteiligte auf einmal Aussagen machen konnten.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 14. September 2018 um 19:54:22 Uhr:
Und mal folgende Frage: Wann trifft denn die Formulierung "A rammte B" oder "A fuhr in B hinein" eigentlich zu? Das gilt doch nur dann uneingeschränkt, wenn B stand und A fuhr.
Im Beispiel des Themas evtl., sonst "nö"; hab's Ende August hinter mir.
Die gegnerische Versicherung hat der Regulierung zu 100% zugestimmt. Jetzt geht es nur noch um die auslaufende Metallic-Lackierung 🙂 vielen Dank an alle für die Ratschläge!
Hallo. Nur mal zur Vergewisserung:
D.h. du hast zu 100% deinen S chaden ersetzt bekommen.
Der andere war also schuld?
Dankeschön und Gruss
Die gegnerische Versicherung hat dem Anwalt mitgeteilt, dass sie den Schaden zu 100% reguliert. Also ich nehme das an, meine Versicherung hat mir auch nichts mitgeteilt bezüglich Hochstufung.
Sie meckern nur über das Gutachten, da hier eine zusätzliche auslaufende Lackierung Richtung Tür vorgesehen ist. Ich habe einen Metallic-Lack und da sieht man wohl sonst den Übergang.
Das ist wohl aber üblich, dass hierüber nochmal diskutiert werden muss.