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Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?

Themenstarteram 6. September 2018 um 20:42

Hallo zusammen,

heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.

Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.

Anbei eine Skizze.

Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:

Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.

Danke im Voraus und einen schönen Abend

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Beste Antwort im Thema
am 7. September 2018 um 7:14

Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.

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dann ist ja alles gut. Ich habe mich geirrt und freue mich für Dich.

Auch von mir ein Danke an die TEin für die Rückmeldung.

@Cokeaddicted92

Super .........und der andere hat auch keine Kosten. Welche Versicherungen waren da im Spiel?

Warum? Wir gehen jetzt natürlich alle davon aus daß der andere die Alleinschuld bekommen hat, oder?

Oder gibt's das auch daß jede der beiden Vers, den Schaden des jeweils anderen komplett übernimmt und demzufolge BEIDE Unfallgegener in den SF Klassen runtergesetzt werden?

Der Schuldige hatte Vollkasko, also keiner hat Reparaturkosten.

Trotzdem würde mich interessieren welche Versicherungen das waren.

Nur für diesen Link kramst du einen alten thread raus?

Zitat:

@Bulwey schrieb am 13. Mai 2020 um 09:03:09 Uhr:

Nur für diesen Link kramst du einen alten thread raus?

Soll ich einen neuen aufmachen...?

Und beantragen, das in der Suchfunktion Beiträge/threads, die älter als 2 Jahre sind, generell nicht mehr angezeigt werden...?

:confused:

Der Fall ist lange abgeschlossen, die Versicherung hat bezahlt, es gibt keinen Grund mehr für diesen Link.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 13. Mai 2020 um 09:30:28 Uhr:

Der Fall ist lange abgeschlossen, die Versicherung hat bezahlt, es gibt keinen Grund mehr für diesen Link.

Danke für deinen moderativen Hinweis.

Im Eingangsbeitrag taucht folgende Frage auf:

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 6. September 2018 um 22:42:00 Uhr:

...

Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt?...

... zu der es nun ein (weiteres) Gerichtsurteil gibt.

Ich dachte, das passt thematisch irgendwie hier rein.

Thematisch passt es , aber stellt so aber wohl kein Grundsatzurteil dar. Soll heissen, das Urteil könnte in der nächsten Instanz schon wieder anders ausfallen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 13. Mai 2020 um 11:41:18 Uhr:

Thematisch passt es , aber stellt so aber wohl kein Grundsatzurteil dar. Soll heissen, das Urteil könnte in der nächsten Instanz schon wieder anders ausfallen.

Nächste Instanz dann vor einem Bundesgericht? Das zitierte Urteil ist auf OLG-Niveau.

Link ist zulässig, passt zum Thema.

Streit darüber ist überflüssig.

Moorteufelchen

MT-Team/Moderator

Hallo,

das Thema ist schon halt, allerdings muss ich trotzdem noch was daazu sagen: Ich hatte als Rechtsabbieger fast den gleichen Unfall. Der einzige Unterschied war, dass mich der Linksabbieger hinter meinem Hinterrad auf der Fahrerseite getroffen hat. Vor Ort meinte die Polizei, dass ich einen Fahrstreifen gewechselt hätte und damit Verursacher sei. Welcher Wechsel das sei (wenn man nur von einem Streifen kommt, kann man schlecht "wechseln", da es ja nur einen Streifen gab und ich im Zweifel gar nicht weiß, dass es später 2 sind), war die Aussage des Polizisten, dass es "eigentlich so gemeint" sei, dass ich auf die Rechte Spur "soll".

Allerdings kommt es bei Unfällen nicht darauf an, was "eigentlich so gemeint" ist, weshalb die gegnerische Versicherung den Scahden in voller Höhe gezahlt hat. Von der Bußgeldstelle habe ich auch nie wieder was gehört.

Damit ist also auch in meinem Fall der Linksabbieger zu 100 % Schuld gewesen.

Nochmals danke an @Cokeaddicted92 für die Hilfe!

Damit bestätigt sich das, was die TE damals schon schrieb, nämlich dass Polizisten bei ihren Einschätzungen auch manchmal daneben liegen.

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