Als Geschädigter: Gegnerische Versicherung wartet auf Akteneinsicht
Liebe Community,
evtl. könnt ihr mir helfen und sagen was ich noch tun kann.
Der Fall:
Mitte Oktober 2022 ist jemand, während des einparkens, in mein geparktes Fahrzeug gefahren. Der Schaden ist minimal aber nun mal vorhanden. Die Verursacherin ist ausgestiegen und einfach weggegangen. Hat den Wagen aber dort stehen lassen.
Glücklicherweise haben dies zwei Zeugen beobachtet (saßen im Café direkt an der Straße an der Stelle wo ich parkte).
10 Minuten später kam ich und die Zeugen haben mich angesprochen. Habe die Polizei gerufen und diese haben alles aufgenommen und mir auch das Unfallprotokoll mitgegeben.
Habe die gegnerische Versicherung informiert (die auch meine KFZ Versicherung ist).
Die Unfallverursacherin bestreitet die Tat und sagt sie wisse nichts davon dass sie gegen mein KFZ gefahren ist (trotz Zeugenaussagen).
Der Schaden beläuft sich laut Sachverständiger auf brutto ca. 2700 Euro.
Ich werde den Schaden nicht reparieren lassen, daher geht es mir im Anliegen hier nur um die Zahlung, welche mir, ob Reparatur oder nicht, einfach zusteht.
Das Problem / Anliegen:
Der Fall liegt mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Köln. Diese hat mich auch gebeten die Schadenshöhe mitzuteilen, welches ich auch per Übermittlung des Sachverständigen-Gutachtens getan habe.
Die Versicherung sagt sie reguliert den Schaden erst nach Akteneinsicht. da sie die Zeugenaussagen sehen möchte... diese Einsicht kann wohl erst nach Abschluss der Akte erfolgen... das kann aber sicher ewig dauern... solange werde ich also nichts von dem Geld sehen.
Meine Frage:
Hat jemand bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht und hat ggf. einen Ratschlag wie man den ganzen Kram beschleunigen kann?
Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten würde ich gerne vermeiden, da die Kosten vorab sicher auch erstmal bei mir auflaufen würden (und wahrscheinlich bei mir hängen blieben).
Vielen Dank und viele Grüße
111 Antworten
Zitat:
@Dellenzaehler [url=https://www.motor-talk.de/.../...schaedigter-gegnerische-versicherung-
unter 500 € Schadenhöhe wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ab 500 € gibt es einen Strafbefehl.
Es gibt Unfallschäden unter 500€? Die Zeiten sind wohl lange vorbei... Selbst ein Auto auf den Weg zum Schrottplatz wird über 500€ "einbringen", wenn jemand das Auto auch nur schief anguckt.
Aber ja, das ist der Grund, weshalb die Staatsanwaltschaft die Schadenssumme wissen will.
Hallo zusammen,
ich wollte euch kurz auf dem Laufenden halten.
Aktuell sieht es so aus, dass ich der Versicherung eine E-Mail geschrieben habe in der ich denen eine 14 tägige Frist zur Überweisung der Schadenssumme gesetzt habe und ein Verstreichen der Frist eine Zuhilfenahme eines Rechtsbeistands zur Folge haben wird.
Diese E-Mail habe ich nach Rücksprache mit meinem mittlerweile konsultierten Rechtsanwalt verfasst um selbstständig der Versicherung eine Frist zu setzen.
Im übrigen wurde in der E-Mail auch erwähnt, dass eine weitere Verzögerung nicht mehr zumutbar ist (nach über 3 Monaten nun - vollkommen egal wie groß oder klein der Schaden ist) und dass der vorliegende Sachverhalt absolut unstrittig ist allein schon aufgrund der Zeugenaussagen.
Ich denke nicht, dass diese darauf reagieren wird... leider.
Ich habe in der E-Mail "netterweise" auch darauf hingewiesen, dass laut Aussage der Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte schon längst zur Einsicht beim Anwalt der HUK hätte sein können und somit die Zeugenaussagen eingesehen werden können, da die Staatsanwaltschaft selbst binnen 2-3 Tage eine Akte (ggf. elektronisch) an den Anwalt der Versicherung sendet...
Wie dem auch sei... ich warte die Tage bis zur Frist noch ab und danach wird der Anwalt tätig.
Diversen Berichten im Internet zur Folge ist es im übrigen so, dass die HUK Coburg die mit Abstand besch* Versicherung ist wenn es um eine Schadensregulierung für den Geschädigten geht.... kann ich so bestätigen.
Sieht so aus, als würdest Du gut beraten und ließest Dich auch beraten. Kompliment für diese systematische und kluge Vorgehensweise.
Dein RA ist aber ,wenn ich das so formulieren darf,eine faule S....!
Der ist dafür zuständig Fristen zu setzen!
Und ohne die HUK in Schutz nehmen zu wollen:
Andere Versicherungen sind bei der Regulierung auch nicht besser.
Ist zumindest meine Erfahrung...
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Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 25. Januar 2023 um 17:20:45 Uhr:
Dein RA ist aber ,wenn ich das so formulieren darf,eine faule Sau!Der ist dafür zuständig Fristen zu setzen!
Und ohne die HUK in Schutz nehmen zu wollen:
Andere Versicherungen sind bei der Regulierung auch nicht besser.
Ist zumindest meine Erfahrung...
Ich glaube fast, wir dürfen hier gar nicht über faule Säue sprechen .... :-)
... und vielleicht ist der oder die Sau auch nur ein kluger Fuchs, weil er dafür sorgt, dass zunächst der Geschädigte die Versicherung in Verzug setzt, damit die danach anfallenden Beratungskosten unter dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs definitiv von der Versicherung übernommen werden müssen?
Zitat:
@WWiesel schrieb am 25. Januar 2023 um 17:23:54 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 25. Januar 2023 um 17:20:45 Uhr:
Dein RA ist aber ,wenn ich das so formulieren darf,eine faule Sau!Der ist dafür zuständig Fristen zu setzen!
Und ohne die HUK in Schutz nehmen zu wollen:
Andere Versicherungen sind bei der Regulierung auch nicht besser.
Ist zumindest meine Erfahrung...Ich glaube fast, wir dürfen hier gar nicht über faule Säue sprechen .... :-)
... und vielleicht ist der oder die Sau auch nur ein kluger Fuchs, weil er dafür sorgt, dass zunächst der Geschädigte die Versicherung in Verzug setzt, damit die danach anfallenden Beratungskosten unter dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs definitiv von der Versicherung übernommen werden müssen?
Könnte man auch ins Gegenteil interpretieren.
Der Anwalt schadet sich selbst, weil er auf das Geld für den Schriftsatz verzichtet .
Ich würde auf so einen Anwalt verzichten,
wenn ich unterschrieben hätte, das er meine Rechte gegenüber der Vers. Vertritt .
Ist aber nur meine Meinung!
Habe noch ein weiteres Update an dem ich euch gerne teilhaben lasse.
Am Samstag empfing ich Post von der Staatsanwaltschaft. Die zuständige Oberamtsanwältin teilte mir in dem Schreiben mit, dass die gegnerische Versicherung Akteneinsicht erhalten hat und die beschuldigte sich nicht im Verfahren zu dem Vorfall geäußert hat. Ebenfalls stand dort drin, dass aufgrund des nicht unerheblichen Schadens nun Anklage gegen die Beschuldigte erhoben wurde.
Da ich jetzt schwarz auf weiß von der Staatsanwaltschaft das Schreiben habe, dass die Versicherung Akteneinsicht hatte, habe ich das Schreiben und die info umgehend an diese Versicherung weitergeleitet... bin gespannt ob diese jetzt die Frist zur Zahlung aus meiner vorherigen Mail verstreichen lässt...
Zitat:
@AndreKoeln schrieb am 30. Januar 2023 um 11:36:35 Uhr:
Habe noch ein weiteres Update an dem ich euch gerne teilhaben lasse.Am Samstag empfing ich Post von der Staatsanwaltschaft. Die zuständige Oberamtsanwältin teilte mir in dem Schreiben mit, dass die gegnerische Versicherung Akteneinsicht erhalten hat und die beschuldigte sich nicht im Verfahren zu dem Vorfall geäußert hat. Ebenfalls stand dort drin, dass aufgrund des nicht unerheblichen Schadens nun Anklage gegen die Beschuldigte erhoben wurde.
Da ich jetzt schwarz auf weiß von der Staatsanwaltschaft das Schreiben habe, dass die Versicherung Akteneinsicht hatte, habe ich das Schreiben und die info umgehend an diese Versicherung weitergeleitet... bin gespannt ob diese jetzt die Frist zur Zahlung aus meiner vorherigen Mail verstreichen lässt...
Erinnere ich richtig, dass Du einen RA beauftragt hast?
Sollte es so sein, gehört dieses Schreiben in die Hände des RA, der alles Weitere eigenständig veranlassen wird. Kann schon mal schwierig werden und sollte vermieden werden, wenn ein Mandant parallel zum Anwaltsmandat an den Anspruchsgegner schreibt.
Mit dem Anwalt hatte ich lediglich ein erstes Beratungsgespräch bei dem er mir zur Fristsetzung geraten hatte. Der Anwalt wurde mir von zwei befreundeten Pärchen empfohlen und als ADAC Mitglied ist die Erstberatung erstmal kostenfrei gewesen.
Sollte die Frist verstreichen, wird er tätig.
Zitat:
@WWiesel schrieb am 30. Januar 2023 um 12:01:07 Uhr:
Zitat:
@AndreKoeln schrieb am 30. Januar 2023 um 11:36:35 Uhr:
Habe noch ein weiteres Update an dem ich euch gerne teilhaben lasse.Am Samstag empfing ich Post von der Staatsanwaltschaft. Die zuständige Oberamtsanwältin teilte mir in dem Schreiben mit, dass die gegnerische Versicherung Akteneinsicht erhalten hat und die beschuldigte sich nicht im Verfahren zu dem Vorfall geäußert hat. Ebenfalls stand dort drin, dass aufgrund des nicht unerheblichen Schadens nun Anklage gegen die Beschuldigte erhoben wurde.
Da ich jetzt schwarz auf weiß von der Staatsanwaltschaft das Schreiben habe, dass die Versicherung Akteneinsicht hatte, habe ich das Schreiben und die info umgehend an diese Versicherung weitergeleitet... bin gespannt ob diese jetzt die Frist zur Zahlung aus meiner vorherigen Mail verstreichen lässt...
Erinnere ich richtig, dass Du einen RA beauftragt hast?
Sollte es so sein, gehört dieses Schreiben in die Hände des RA, der alles Weitere eigenständig veranlassen wird. Kann schon mal schwierig werden und sollte vermieden werden, wenn ein Mandant parallel zum Anwaltsmandat an den Anspruchsgegner schreibt.
Fristsetzung hin oder her- solange die Schuld des Gegners nicht bewiesen ist, wird die Versicherung nicht zahlen. Eine Klageerhebung bedeutet nicht automatisch Schuld und Verurteilung.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 30. Januar 2023 um 17:34:39 Uhr:
Fristsetzung hin oder her- solange die Schuld des Gegners nicht bewiesen ist, wird die Versicherung nicht zahlen. Eine Klageerhebung bedeutet nicht automatisch Schuld und Verurteilung.
In der Akte sind die Zeugenaussagen enthalten die besagen, dass sie gegen mein Fahrzeug gefahren ist.
Im übrigen wird die Klage aufgrund des unerlaubten entfernen vom Unfallorts erhoben - ansonsten würde es die Staatsanwaltschaft null interessieren.
Meine Ansprüche müsste ich privatrechtlich geltend machen und dann auch nicht gegenüber der Verursacherin sondern gegenüber der Versicherung.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 31. Januar 2023 um 09:53:29 Uhr:
Hinweis: Haftpflicht UND Unfallgegner GLEICHZEITIG benennen!
Nicht benennen, sondern verklagen.
Wenn ein Geschädigter OHNE Anwalt eine Frist setzt, und dazu noch per eMail,
zittert sicher die ganze Ver.s Abt. vor Angst.
Frage: Hat denn der ADAC -Anwalt empfohlen die Frist per eMail zu verschicken?
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 31. Januar 2023 um 10:24:44 Uhr:
Wenn ein Geschädigter OHNE Anwalt eine Frist setzt, und dazu noch per eMail,
zittert sicher die ganze Ver.s Abt. vor Angst.Frage: Hat denn der ADAC -Anwalt empfohlen die Frist per eMail zu verschicken?
Angst verbreiten ist auch nicht meine Intention ;-)
Mir war aber daran gelegen denen mitzuteilen, dass ich weiß, dass eine Akteneinsicht stattgefunden hat (worauf die sich ja die ganze Zeit berufen haben, dass sie das benötigen)
Das meine Frist kein Gewicht hat ist mir selbst bewusst. Mein Anwalt wäre auch selbst sofort tätig geworden aber nun hab ich halt die Mail selbst gesendet und es ist halt so... zu meinen Ungunsten wirds trotzdem nicht sein.
Weder der Anwalt noch ich gehen davon aus, dass die sich bewegen werden innerhalb der Frist.
Meinerseits ist der Gedanke eher:
"okay die & ich wissen anhand des Schreibens der Staatsanwaltschaft, dass deren Anwalt Akteneinsicht hatte. Nun regulieren die hoffentlich zeitnah und das Thema hat ein Ende ohne dass der Anwalt tätig werden muss"
Vielleicht bin ich da noch zu naiv und denke mir, dass der Sachverhalt klar ist und das wohl auch aus der Akte so hervorgehen wird, dass die Versicherung absolut keine Gründe hat das weiter hinauszuzögern.
Auf die 1 1 /2 Wochen abwarten kommt es mir auch nicht mehr an.
Vielleicht rufe ich auch mal Ende der Woche an und frage nach dem Stand der Bearbeitung.