Allianz 24 Kilometerstandsabfrage
Hallo Ihr Lieben,
nach langer Abwesenheit komme ich mal wieder vorbei.
Mit einer Frage.
Weiss jemand was die A24 für Kulanzwerte zwischen angegebener und tatsächlicher
Fahrleistung hat, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt?
Grüße
Safwetyservices
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von flyngirl
sIm Falle das von mir angeführten Golf 2 würde ich wegen des mit einer Tachowelle angetrieben und relativ ungenauen Tachos eine 10% Kilometerüberschreitung laut Tacho auch über den Rechtsweg klären lassen, ob das auch real zutrifft oder eben nur laut Tacho.
1.Gehen die Teile neben den Strassen nach dem Mond,die würden nur stimmen wenn sie exakt aufgestellt würden.Eigene Meßungen mittels GPS ergaben bei drei Durchfahrten drei verschiedene Abweichungen die nicht zu knapp ausfielen.
2.Sind Tacho und Wegstreckenzähler unabhängige Anzeigeinstrumente die
3.unterschiedlichen Toleranzen unterliegen.
Geschwindigkeitsmesser bis ca 1990 7% des Skalenendwerts und ab 90 10% + 4km/h der gefahrenen Geschwindigkeit.
Kilometerzähler darf +- 4% abweichen.Da jede Produktion versucht in der Toleranzmitte zu bleiben kann man davon ausgehen das der Kilometerzähler recht genau anzeigt.
Dieses Gerichtsfest nachzuweisen um der Versicherung ein Schnippchen zu schlagen dürfte nicht nur die Kosten einer Nachzahlung deutlich übertreffen sondern sogar noch teuere kommen als das Auto noch wert ist.
Wenn man sich so geizig anstellt braucht man sich auch nicht zu wundern wenn die rigide durchgreifen wenn sie einen bei einem Vertragsverstoß erwischen.Man sollte sich eben das bunte Papier das man unterschreibt auch durchlesen,dort sollte auch alles zu den Regelungen bei einer Überschreitung zu finden sein.
26 Antworten
...hier eine Info aus sozusagen "erster Hand" : 450 km
Kein Meter mehr !
Ralf
sprichst du für alle Versicherungsgesellschaften oder nur für die Deinige?
Gilt das unabhängig vom Kilometerkontingent?
Ich habe auchnoch 2 Zahlen aus "erster Hand", einmal 50Km und ein anderes Mal 1000Km, die 450Km nehme ich dann in diese Ansammlung gern mitauf.
"Keinen Meter mehr" sehe ich da auf wakeligen Beinen, im Streitfall entscheidet das ein Gericht unter zuhilfenahme eines Gutachters. Im Falle das von mir angeführten Golf 2 würde ich wegen des mit einer Tachowelle angetrieben und relativ ungenauen Tachos eine 10% Kilometerüberschreitung laut Tacho auch über den Rechtsweg klären lassen, ob das auch real zutrifft oder eben nur laut Tacho. Ich zahle auch für jeden kalkulierten und tatsächlich auch gefahrenen Kilometer, nicht für die Meßungenauigkeit des Tachos. Bei 2 anderen Fahrzeugen von mir eher nicht, die haben einen elektronischen Tacho und die gehen erheblich genauer, ebenfalls ausprobiert an dieser praktischen "Sie fahren ...Km/h" Meßanlage.
Wie genau der Tacho läuft kann man auch gut bei einer längeren Fahrt mit Navi feststellen.
Denn die dort angegebene Trip-strecke ist wirklich genau. Einfach mal am Ende einer langen Fahrt vergleichen, wieviel der Tacho gezählt hat und wieviel das Navi.
Zitat:
Original geschrieben von Ralf49124
...hier eine Info aus sozusagen "erster Hand" : 450 kmKein Meter mehr !
Ralf
...ich habe hier lediglich auf eine Frage geantwortet !
Für die Allianz sind´s 450 km, ab 451 drüber geht´s in die nächste km-Klasse, es erfolgt eine Nachberechnung/Hochstufung.
Diskussionen über Tachogenauigkeiten, Gutachter usw. entbehren hier jeglicher Grundlage
oder ?
Man...das ist doch Kinderkram !
Die Mehrbeiträge für eine km-Klasse (bis 12.000 bzw. über 12.000-17.000) bewegen sich im zweistelligen Euro-Bereich, meistens um 25-40 Euro.
Aber bitte...wer dafür dann ein Gutachten, einen Anwalt und einen Richter bemühen möchte...
tzzz....armes Deutschland !
Ralf
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ach das ist ja lustig, meine beiden Zahlen 1000Km und 50Km habe ich auch von 2 verschiedenen Allianz Versicherungsvertretern, aber aus einer einzigen Generalvertretung. Somit habe ich jetzt 3 verschiedene Angaben bei der Allianz 50Km 450Km und 1000Km.
Und du, hier geht es ums Prinzip, warum sollte man für 10% Leistung die man nicht in Anspruch genommen hat und die einem wegen eines ungenauen Tachos unterstellt werden auch nachzahlen bzw. sich die Versicherung um eine Schadensregulierung drücken können, was sie ja sowieso immer gern in irgendeiner Weise versuchen. Nicht ich würde den Rechtsweg suchen, die Versicherung müßte das dann schon tun und ihre Forderung einklagen. Das kannst du dann gern als Kinderkram bezeichnen, aber in dem Fall aus Sicht eines Versicherungsagenten ist das ja dann wieder was ganz anderes gelle, aaarme Versicherungen 😉
Zitat:
Original geschrieben von flyngirl
sIm Falle das von mir angeführten Golf 2 würde ich wegen des mit einer Tachowelle angetrieben und relativ ungenauen Tachos eine 10% Kilometerüberschreitung laut Tacho auch über den Rechtsweg klären lassen, ob das auch real zutrifft oder eben nur laut Tacho.
1.Gehen die Teile neben den Strassen nach dem Mond,die würden nur stimmen wenn sie exakt aufgestellt würden.Eigene Meßungen mittels GPS ergaben bei drei Durchfahrten drei verschiedene Abweichungen die nicht zu knapp ausfielen.
2.Sind Tacho und Wegstreckenzähler unabhängige Anzeigeinstrumente die
3.unterschiedlichen Toleranzen unterliegen.
Geschwindigkeitsmesser bis ca 1990 7% des Skalenendwerts und ab 90 10% + 4km/h der gefahrenen Geschwindigkeit.
Kilometerzähler darf +- 4% abweichen.Da jede Produktion versucht in der Toleranzmitte zu bleiben kann man davon ausgehen das der Kilometerzähler recht genau anzeigt.
Dieses Gerichtsfest nachzuweisen um der Versicherung ein Schnippchen zu schlagen dürfte nicht nur die Kosten einer Nachzahlung deutlich übertreffen sondern sogar noch teuere kommen als das Auto noch wert ist.
Wenn man sich so geizig anstellt braucht man sich auch nicht zu wundern wenn die rigide durchgreifen wenn sie einen bei einem Vertragsverstoß erwischen.Man sollte sich eben das bunte Papier das man unterschreibt auch durchlesen,dort sollte auch alles zu den Regelungen bei einer Überschreitung zu finden sein.
Zitat:
Original geschrieben von flyngirl
ach das ist ja lustig, meine beiden Zahlen 1000Km und 50Km habe ich auch von 2 verschiedenen Allianz Versicherungsvertretern, aber aus einer einzigen Generalvertretung. Somit habe ich jetzt 3 verschiedene Angaben bei der Allianz 50Km 450Km und 1000Km.Und du, hier geht es ums Prinzip, warum sollte man für 10% Leistung die man nicht in Anspruch genommen hat und die einem wegen eines ungenauen Tachos unterstellt werden auch nachzahlen bzw. sich die Versicherung um eine Schadensregulierung drücken können, was sie ja sowieso immer gern in irgendeiner Weise versuchen. Nicht ich würde den Rechtsweg suchen, die Versicherung müßte das dann schon tun und ihre Forderung einklagen. Das kannst du dann gern als Kinderkram bezeichnen, aber in dem Fall aus Sicht eines Versicherungsagenten ist das ja dann wieder was ganz anderes gelle, aaarme Versicherungen 😉
...ich bin kein Versicherungsagent oder Generalvertreter !
Das mal nur so zwischendurch und nebenbei !
Aber...egal...
Der Beitrag von Sir Donald trifft´s eigentlich schon ! Danke schön Sir Donald ! Du sprichst mir aus dem Herzen !
Ralf
also dann ist deine Aussage "450Km und keinen Meter mehr" ja auchnicht verbindlich von einem Insider sondern lediglich das, was dir Irgendjemand unverbindlich gesagt hat. Also 3 Fachleute 3 verschiedene Meinungen, natürlich aus 1. Hand und wenn man daher nicht gleich alles für bare Münze nimmt heißt es gleich mimimi armes Deutschland rofl
ein guter vermittler kann nachzahlungen für seine kunden vermeiden helfen, bei einem direktversicherer zahlt man halt nach... *g*
Zitat:
Original geschrieben von derwotextet
ein guter vermittler kann nachzahlungen für seine kunden vermeiden helfen, bei einem direktversicherer zahlt man halt nach... *g*
Bei den "riesigen" Provisionen, gerade bei der Kfz-Versicherung, wird wohl jeder gute Vermittler versuchen sich für die Versäumnisse seines Kunden einzusetzen. 😁
Wie wäre es mit ein wenig Eigenverantwortung. Die Km verfahren die ich bezahlt habe und selber nachmelden wenn es mehr sind.
Aber nein, ich kaufe z.B. 12.000 km, fahre aber 20.000 und die böse Versicherung fragt nach dem Tachostand und will Geld nachgezahlt bekommen. 😰
Die andere Möglichkeit wäre, jede Versicherung berechnet eine jährliche Fahrleistung von 100.000 km.
Wer weniger fährt meldet seinen Tachostand und bekommt das zu viel bezahlte Geld zurückerstattet.
Oh, weh jetzt der Aufschrei: "Wieso soll ich der Versicherung ein Darlehen geben" 😁
Beim Bäcker ist es einfacher. 5 Brezen macht 2,20, zahlbar sofort ohne wenn und aber und ohne Nachzahlung.
Gruß
Frank, der manchmal ironisch schreibt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Bei den "riesigen" Provisionen, gerade bei der Kfz-Versicherung, wird wohl jeder gute Vermittler versuchen sich für die Versäumnisse seines Kunden einzusetzen. 😁Zitat:
Original geschrieben von derwotextet
ein guter vermittler kann nachzahlungen für seine kunden vermeiden helfen, bei einem direktversicherer zahlt man halt nach... *g*Wie wäre es mit ein wenig Eigenverantwortung. Die Km verfahren die ich bezahlt habe und selber nachmelden wenn es mehr sind.
Aber nein, ich kaufe z.B. 12.000 km, fahre aber 20.000 und die böse Versicherung fragt nach dem Tachostand und will Geld nachgezahlt bekommen. 😰
Die andere Möglichkeit wäre, jede Versicherung berechnet eine jährliche Fahrleistung von 100.000 km.
Wer weniger fährt meldet seinen Tachostand und bekommt das zu viel bezahlte Geld zurückerstattet.
Oh, weh jetzt der Aufschrei: "Wieso soll ich der Versicherung ein Darlehen geben" 😁Beim Bäcker ist es einfacher. 5 Brezen macht 2,20, zahlbar sofort ohne wenn und aber und ohne Nachzahlung.
Gruß
Frank, der manchmal ironisch schreibt. 😉
seh ich ganz genauso, umsonst is nichmal der tod, trotzdem wird ja einiges gemacht, um kunden zu halten, auch verträge switchen etc.
Also,
hier bin ich wieder,
ich bin auf freienm Fusse,
nach der Unterstellung ich wollte "betrügen", würde mich "strafbar machen".
Ich habe, wenn man die Fahrleistung nicht pro Kalenderjahr b etrachtet,
sondern auf den Monat herunterbricht, um ca. 1000 überzogen.
Dies mit der Jahresmeldung gemeldet , zuvor aber per Änderungsantrag die Erhöhung beantragt.
Das Fazit war der geänderte Vertrag ohne Nachberechnung.
Amen.