Allgemeine Frage zu LED Rückleuchten und Halogen Blinker

VW Touran 2 (5T)

Hallo Leute,
ich habe eine eher allgemeine Frage zu den LED Rückleuchten in der VAG.
Ich weiß, das ist jetzt nörgeln auf hohen Niveau...

Bei meinen Touran Highline R-Line ist eigentlich alles in LED Technik. Außer die Beleuchtung im Handschuhfach und die Blinker hinten.
Die Beleuchtung im Handschuhfach habe ich gleich auf LED getauscht. Ist auch gleich viel heller...

Viel mehr geht es mir um die Blinker hinten. Die LED Rückleuchten bestehen vollständig aus LEDs (sogar Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte). Ich frage mich jedoch, warum gerade der Blinker in Halogentechnik bleibt?
Das ist doch total unlogisch, wenn eh schon alles andere in der Leuchte in LED Technik ist.
Kennt wer zufällig den Grund warum VW hier nicht gleich einen LED Blinker einsetzt? Muss ja nicht gerade einen LED-Pipe sein oder dynamisch blinken - nur so wie beim neuen Golf Variant oder Passat ohne High Leuchten. Einfach statt der Birne einen LED Streifen rein.

Vielleicht könnt ihr mich aufklären warum das ist. Beim Sharan und beim Seat Alhambra ist es mir auch aufgefallen. Scheint wohl bei VW beliebt zu sein, den Blinker nicht in LED zu machen.

lg
Markus

Beste Antwort im Thema

Kann man alles sehen, wie man möchte. Dass die LED-Blinker nicht zugelassen sind, hat wohl weniger damit zu tun, dass davon eine wirkliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, sondern einzig und allein, dass sie eben NICHT getestet wurden und dadurch kein Beweis im Raum steht, dass sie eben ungefährlich sind.

Daher ist es auch voll verständlich, dass ein Chinahersteller irgendwelcher LED Leuchtmittel aus gutem Grund und wohl finanziellen kein gutachten dafür erstellen lassen wird. MAn selbst kann natürlich probieren beim Tüv für Fahrzeuglichtechnik eine Prüfung mit LED Blinker zu beantragen, aber selbst die Prüfung kostet Unsummen im Verhältnis zum "Mehrwert".

Hier mal ein "kurzer" Auszug:

Sehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.

Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.

Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.

Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.

Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:

LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01

TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com

Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.

Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.

Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.

Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/.../show.php3?...

bzw. http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [AT] dekra.com gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Auch wenn jedem klar sein sollte, dass keine wirkliche Gefährdung von ein paar kleinen Blinkern ausgehen wird, ist trotzdem im Falle eines Unfalls, die Möglichkeit vorhanden, dass bei der Überprüfung die Blinker gefunden werden und die allg. Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erlischt. Und was das dann versicherungstechnisch bedeutet, darf sich jeder selbst ausmalen.

Ich kann da echt beide Lager verstehen und für grundlegend verkehrsgefährdend halte ich das auch nicht, aber die Nachteile sind deutliche größer als das schönere Blinken. Und wir reden hier nicht von ner Chipoptimierung und dahingehender "Steuerhinterziehung", sondern vom Ändern von der Lichtanlage, was im Ernstfall dann schnell Auslegungssache wird. Da reichts dann schon, wenn der Unfallgegner nur behauptet, dass ihn die Blinker geblendet haben. Den Gegenbeweis wird man nicht erbringen können.

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Zitat:

@flateddy schrieb am 9. August 2017 um 09:53:02 Uhr:


Die VANSSI sind aber etwas zu hell im Dunkeln vom Orange Ton her nicht von der Leuchkraft. Finde ich.

ja,da hast du recht, aber ich habe bis jetzt nichts Bessers gefunden. Im Vergleich zu anderen LEDs sind die sehr gut bis ausgezeichnet.

Besser als das hässliche auf -und ab dimmende Halogenblinken. Jetzt ist ein schönes digitales blinken 0/1 und daher zeitgemäß

Zitat:

@Keidel1709 schrieb am 9. August 2017 um 09:47:51 Uhr:


Muss mal blöd fragen. Fahre den highline 2017
1. Diese LEDs sind die zugelassen?
2. Können die in Rücklicht und Nebel Scheinwerfer oder Nebelschlussleuchte installiert werden?
3., könnte ich nen Link bekommen, wo ich die bestellen kann?

1. Diese LEDs sind die zugelassen?
Nein, ist nicht zugelassen und somit illegal

2. Können die in Rücklicht und Nebel Scheinwerfer oder Nebelschlussleuchte installiert werden?
das weiß ich nicht, da ich LED Rüllis habe. Da musst du schauen, welchen Sockel du hast. Austauschen kann man alles.

3., könnte ich nen Link bekommen, wo ich die bestellen kann?

https://de.aliexpress.com/.../32230982620.html?...
VANSSI 2 STÜCKE T20 W21W 7440 LED 21-SMD Auto FÜHRTE Back-Up Umge Blinker DRL Glühbirnen Weiß bernstein

Für Blinker musst du bernstein (amber) nehmen. nicht weiß !

Okay.
Dachte die sockel für Lampen sind alle gleich.
Würde nur erst mal die Rückleuchte in led tauschen wollen, damit einfach mal beim rückwärts fahren heller wird.

Zitat:

@Keidel1709 schrieb am 9. August 2017 um 10:12:32 Uhr:


Okay.
Dachte die sockel für Lampen sind alle gleich.
Würde nur erst mal die Rückleuchte in led tauschen wollen, damit einfach mal heller wird.

schau einfach hier nach
Fahrzeuglampen Finder -> https://am-application.osram.info/de

Bei Halogen Rülli's

Rückfahrleuchte
Ausführung ORIGINAL
Bestellnr. 921
ECE-Kategorie W16W
techn. Daten 12V 16W W2,1x9,5d

Also W16W - weiß brauchst du

https://de.aliexpress.com/wholesale?...
sind gute dabei - hatte ich mal im G7 auch

oder was von Vanssi probieren

https://de.aliexpress.com/wholesale?...

im G7 war dann das Rückfahrlich sehr hell und schön weiß ... war der Hammer - die Halogenfunsel sind wie Kerzenlicht

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Kann nur normale Birne auswählen.

Diese Lichtquelle beinhaltet LED-Technologie. Zum Austausch dieser Leuchte wenden Sie sich bitte an den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

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bei der Heckleuchte.. Da würde ich sowieso nichts austauschen, da es keinen Sinn macht

aber du willst ja die Rückfahrleuchte, soweit ich verstanden habe - die geht bei mir zum Auswählen

Also ich denke für die Rückfahrleuchte werde ich diese mal testen!?

https://m.de.aliexpress.com/.../2024153754.html?...

So White oder Amber??
Wahrscheinlich weiß, Bernstein wird zu dunkel (gelblich) werden.

:-/

rückfahrlicht muss weiß sein

Bernstein ist quasi gelb und nur für blinker

Gibt es noch nen andren online Shop wo ich diese bestellen kann?
Aliexpress kommt mir unseriös vor, da ich nur mit irgendwelchen Coupons bezahlen kann.

Aliexpress ist quasi der chinesische Amazon.. bestelle schon lange dort und bis jetzt hat immer alles gepasst. nur musst halt 3-5 Wochen Lieferzeit akzeptieren. Dafür ist aber der Versand kostenlos

Ich zahle immer mit Kreditkarte... da brauchst du nichts anderes

Habe leider keine Kreditkarte.

@Keidel1709 Dann leg dir eine zu, es tut auch ne Prepaid-Karte.

Hatt jemand in Tagfahrlicht(Halogen) leuchtmittel getauscht?
Kann man da LED reinsetzen ?

Zitat:

@DoomSoldier schrieb am 9. August 2017 um 15:44:38 Uhr:


Aliexpress ist quasi der chinesische Amazon.. bestelle schon lange dort und bis jetzt hat immer alles gepasst. nur musst halt 3-5 Wochen Lieferzeit akzeptieren. Dafür ist aber der Versand kostenlos

Ich zahle immer mit Kreditkarte... da brauchst du nichts anderes

Bieten mittlerweile auch PayPal an

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