Alles über Anschlussgarantie/GW-Garantie

Audi A6 C8/4K

Ich hatte die Garantie für 5 Jahre abgeschlossen.

Nun werden bald Scheiben und Beläge fällig. Diese bei AUDI wechseln zu lassen ist sehr teuer, es ist deutlich günstiger diese Arbeiten in einer freien Werkstatt ausführen zu lassen.

Soweit mir bekannt, besagen die Garantiebedingungen, dass Arbeiten nicht zwingend direkt bei AUDI auszuführen sind, sondern nach Vorgaben von AUDI.

Mir ist klar, dass Bremsen Verschleißteile sind und nicht unter Garantie fallen.

Es ist für mich nur unklar ob ich das "Gesamtpaket" Garantie gefährden könnte, wenn ich zwischendurch mal Arbeiten, wie eben Bremsen, in einer freien Werkstatt ausführen lasse, unter Verwendung von Teilen die nicht original von AUDI stammen.

84 Antworten

Ja dem werde ich noch nachgehen.
Mein Serviceberater, (den ich schätze und denke das es nicht an ihm liegt), hat eine Anfrage an die Versicherung geschickt und es kam die Ablehnung.

Kann ich halt nicht nachvollziehen. Ein Riemenhalter unterliegt keinem Wartungsintervall und wird auch meiner Meinung nach nicht in den Garantiebedingungen ausgeschlossen.

Da würde ich aber auch nochmal nachhaken, das klingt nicht plausibel. Mein Servicemeister sagte mir, dass BEVOR die Garantieanfrage gestellt wird, immer zuerst eine Kulanzanfrage an Audi geschickt werden muss. Abgesehen davon: Ich weiß, dass der Riemen (ich meine inkl. Spanner) bei meinem 45TFSI bei 90tkm getauscht werden muss, weiß aber nicht ob das für andere Motorisierungen entsprechend gilt.
Edit: Grade nochmal nachgesehen: Keilrippenriemen und Spanner für Nebenaggregate ist alle 90tkm zu ersetzen bei meinem.

Wo hast Du denn gefunden das der Riemen alle 90tkm getauscht werden muss? Solche infos stehen bei mir weder im Bordbuch, in der App oder my Audi. Ist ein 50TDI mit Evo2.

Habe ich eben auch alles bei mir durchgeschaut.
Kann nichts finden. Wenn das stimmen sollte, ist klar das der Riemen abgelehnt wird.
Aber dann müsste der Halter ja auch einem Intervall unterliegen damit die Ablehnung berechtigt wäre.

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Steht bei mir in der App unter Service/Zusatzarbeiten, da stehen auch alle anderen Intervalle drin. Bei euch nicht?

Das steht bei mir:

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Ja, scheint sich dann zu unterscheiden, bei mir sieht das so aus:

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Komisch eigentlich, hab auch noch nie gehört das der Keilriemen ein spezifisches Wartungsintervall hat. Wird da etwas besonderes mit angetrieben beim Benziner? Wäre beim RSG aber ja auch sinnig, wenn das Teil ausfällt geht ja nichts mehr….

Bei mir steht da auch nichts von drin. Habe den 2.0 TFSI (e) MJ22

Zitat:

@nostal schrieb am 21. Dezember 2024 um 14:44:45 Uhr:


Bei mir steht da auch nichts von drin. Habe den 2.0 TFSI (e) MJ22

Was daran liegen mag, dass der tfsi e keinen Keil(rippen)riemen hat 😉
Er hat keinen Generator und der Klimakompressor ist elektrisch.
Daher wurde der komplette Riementrieb abgeschafft, was super ist.

😁 soweit habe ich vorhin nicht gedacht. Habe nur Benziner gelesen und eben bei mir nachgeschaut. Danke für den Input 🙂

@Simrs4
Eigentlich sollte der Riemenspanner und der AGR-Kühler klar von der Garantie abgedeckt sein.
Hast du alle Voraussetzungen auch erfüllt? Alle Services beim Händler durchgeführt, eventuelle Rückrufaktionen gemacht, kein Motortuning etc.

Ich werde hoffentlich morgen mehr erfahren. Und dann auch den Grund für die Ablehnung nachfragen. Ist mir echt ein Rätsel.
Bei dem AGR Kühler bin ich gespannt, da aber in den Bedingungen die Abgasanlage ausgeschlossen ist, gehe ich davon aus, das die den dazu zählen.
Hab den Text mal abfotografiert.

Service regelmäßig und vollständig bei Audi. Auch alle anderen Reparaturen bei Audi.
Dementsprechend auch alle eventuellen Rückrufaktionen wahrgenommen.
Kein Motortuning.

Img
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Die Abgasrückführung dürfte nicht zur Abgasanlage gezählt werden. Dort geht es eher um Bauteile die einem gewissen laufleistungsbedingtem Verschleiß ausgesetzt sind wie der Kat oder Partikelfilter.
Bin gespannt was die Erklärung für die Ablehnung ist.

Also, AGR Kühler und Klappe ist ein Bauteil.
Wird glücklicherweise von der Garantie übernommen und kostet mich den Eigenanteil von 300€.

Abzüglich der Kulanz auf den Riemenspanner von Audi bleiben etwa 4-450€ an Kosten für den Riemenspanner hängen.
Muss ich mir anschauen wenn ich die Rechnung habe.
Aber auch wenn es dann „nur“ um 1-150€ geht, möchte ich eine genaue Begründung warum der Riemenspanner nicht abgedeckt ist.

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