ALLES EINGETRAGEN UND DIE POLIZEI ZWEIFELT TROTZDEM DRAN

Mercedes CLK 208 Coupé

WURDE VON DER POLIZEI ANGEHALTEN UND WURDE WIE EIN VERBRECHER DARGESTELLT DAS MEIN AUTO ZU TIEF WÄRE OBWOHL ALLES VOR 6 JAHREN EINGETRAGENWURDE VON MERCEDES

Beste Antwort im Thema

Zitat:

WAS KANN MAN DA MACHEN

Erst mal aufhören zu schreien! Großschrift bedeutet schreien und ist negativ belegt. Genauso wie das Nichtbeachten von Satzzeichen. Wenige werden sich Mühe machen, auf deine Fragen einzugehen, wenn du dir keine Mühe gibst, oder? 😉

Bitte erkläre etwas genauer, was passiert ist, was bemängelt wurde, stelle mal ein paar Bilder bitte ein usw. Ich denke du weißt genau, was angesagt ist, nicht wahr?

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Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler


Haftbar JA !
Vorsätzlich schuldig NEIN !

und zahlen musste trotzdem....der einzigste vorteil dabei ist dann halt, dass du ein reines gewissen hast.... 🙄

Nun ja, es ist schon richtig, dass die "Rennleitung" das Fahrzeug aus dem "Rennen" nehmen kann, wenn berechtigte Zweifel an einer Ordnungsgemäßen Eintragung vorliegen. ...aber dass der Fahrzeughalter auch gleich "bestraft" wird, ohne, dass ein Urteil eines Sachverständigen vorliegt, ist mir neu und wäre, meiner Meinung nach, zu schnell verurteilt.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler


Haftbar JA !
Vorsätzlich schuldig NEIN !
und zahlen musste trotzdem....der einzigste vorteil dabei ist dann halt, dass du ein reines gewissen hast.... 🙄

OK....ich war somit das letzte mal beim TÜV um irgendwas eintragen zu lassen ... macht ja eh keinen Sinn !

LOGISCHE KONSEQUENZ aus Deinen Antworten !

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler


OK....ich war somit das letzte mal beim TÜV um irgendwas eintragen zu lassen ... macht ja eh keinen Sinn !
LOGISCHE KONSEQUENZ aus Deinen Antworten !

willst oder kannst du das nicht verstehen? 😕 🙄

wenn der tüv-prüfer scheiße baut, darfst du dafür blechen! soweit richtig....wenn der tüv-prüfer keine scheiße baut und die eintragung rechtmäßig ist, gibts da logischerweise auch nix drann zu rütteln....

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Hallo,
Also du hast vor 6Jahren etwas eingetragen,das jetzt nicht mehr den Richtlinien entsprechen soll?
Wer hat den dann bei der Hu geschlafen,als das upgrade der Richtlinien bereits bekannt war?
Da hätte man Dir doch freundlich mitteilen können was nicht mehr ganz richtig ist !
Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Normalerweise ist es doch so, dass die Rennleitung eine Mängelkarte ausstellt, mit der er zur Vorführung beim TÜV fahren muss, wo legal oder illegal genau geprüft wird. Erst dann kann ein Bussgeld oder auch nicht verhängt werden. Also irgendwie kommt mir da einiges schleierhaft vor. 😕

Zitat:

Original geschrieben von zubrowski


Oder verstehe ich hier etwas falsch?

nö...du verstehst da nix falsch....

man hätte dir das mitteilen können...ja....

allerdings ist wie weiter oben schon geschrieben der fahrer bzw. ferner der halter für den regelkonformen zustand seines autos zuständig....

und das bei vielen tüv'lern eher schlecht als recht gearbeitet wird, und autos au-plaketten bekommen, obwohl die au mit nem ganz anderen fahrzeug durchgeführt wurde dürfte auch nix neues mehr sein....

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Normalerweise ist es doch so, dass die Rennleitung eine Mängelkarte ausstellt, mit der er zur Vorführung beim TÜV fahren muss, wo legal oder illegal genau geprüft wird.

nicht unbedingt....

bei offensichtlichen mängeln bzw. wenn die beamten sachkundig sin (ja, da gibts welche!) können die direkt das bußgeld verhängen (natürlich werden beweisfotos usw. angefertigt)...ferner besteht die möglichkeit das auto an ort und stelle sicherzustellen und per abschlepper zum polizeihof zu verfrachten (das ist dann die mit abstand teuerste variante für den fahrer bzw. halter)...

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Also irgendwie kommt mir da einiges schleierhaft vor. 😕

jo....

aber dazu müssten wir erstmal mehr vom te erfahren....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler


OK....ich war somit das letzte mal beim TÜV um irgendwas eintragen zu lassen ... macht ja eh keinen Sinn !
LOGISCHE KONSEQUENZ aus Deinen Antworten !
willst oder kannst du das nicht verstehen? 😕 🙄

wenn der tüv-prüfer scheiße baut, darfst du dafür blechen! soweit richtig....wenn der tüv-prüfer keine scheiße baut und die eintragung rechtmäßig ist, gibts da logischerweise auch nix drann zu rütteln....

BEISPIEL:

Ich lasse (als Laie auf diesem Gebiet) von einem qualifizierten Bauunternehmen ein Haus bauen ! ... das Haus stürtzt ein und es gibt Verletzte ! .... die Verletzten wenden sich (logischweise) an mich als dem Eigentümer und machen mich (zu Recht!) haftbar für den entstandenen Schaden, sowie Kosten ! ICH muss also auf jeden Fall zahlen bzw. ich bin derjenige an welche sich die Geschädigten wenden können und müssen !
JETZT KOMMT ABER DER "KNACK-PUNKT":
Wenn ich wiederum, nachweisen kann, dass nicht ich, sondern z.B. Baumängel für den Einsturz massgeblich waren, welche ich als Laie nie und nimmer erkennen konnte, greift die sogenannte "Durchgriffshaftung" ! ...d.h. die Forderungen werden an den eigentlich Schuldigen durchgereicht ! Hierfür gibt es genügend Fälle (z.B. von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften) welche als Bauträger die Häuslebauer (z.B. bei Baumängeln am Haus) jahrelang sitzen lassen, da diese wiederum den Schaden beim Bauunternehmer geltend machen ... was wiederum seine Zeit dauert.

Meiner Meinung nach, trägt jede Firma, auch der TÜV, eine Verantwortung für die Arbeit welche sie GEGEN ENTGELT anbieten und verkaufen ! Wäre ja noch schöner, wenn der TÜV (in der geltenden Rechtsprechung) scheinbar eine "Sonderstellung" hätte und (anders als alle anderen Firmen) so gar keine Verantwortung für seine "Produkte" übernehmen müsste !

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Normalerweise ist es doch so, dass die Rennleitung eine Mängelkarte ausstellt, mit der er zur Vorführung beim TÜV fahren muss, wo legal oder illegal genau geprüft wird. Erst dann kann ein Bussgeld oder auch nicht verhängt werden. Also irgendwie kommt mir da einiges schleierhaft vor. 😕

GENAU !!!

Also entweder haben die Beamten nicht richtig gehandelt (was ich schon ganz zu Anfang sagte) oder der te hat nicht alles gesagt, was wirklich vorgefallen ist bzw. ihm vorgeworfen worden ist !

aus einem anderen forum, indem ein gerichtsfall zu dem thema behandelt wurde:

Zitat:

Für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges ist alleine der Halter verantwortlich. Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere belegt lediglich, das die Änderung am Fahrzeug von einem Sachverständigen des TÜVs oder der Dekra abgenommen wurde - sie belegt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Änderung als solche.

und nein, du kannst die organisation tüv dafür nicht in regress nehmen!

nur den prüfer....und der wiedrrum kann zivilrechtlich nicht dafür haftbar geamcht werden, was er beruflich alles so treibt....

die einzigste kosnequenz, die dies für den prüfer haben könnte, ist, dass er kein prüfer mehr sein wird...nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler


GENAU !!!

ich denke du hast keinerlei ahnung davon und bist ein laie.......nun aufeinmal doch? 😕

Zitat:

und nein, du kannst die organisation tüv dafür nicht in regress nehmen!
nur den prüfer....und der wiedrrum kann zivilrechtlich nicht dafür haftbar geamcht werden, was er beruflich alles so treibt....
die einzigste kosnequenz, die dies für den prüfer haben könnte, ist, dass er kein prüfer mehr sein wird...nicht mehr und nicht weniger.

Glaube ich nicht ! Dann hätte der TÜV als Firma einen Sonderstatus und bräuchte eigentlich gar nichts mehr so genau prüfen, da sie ja niemals für fehlerhafte Arbeiten in Regress genommen werden könnten !

Bevor wir hier weiter diskutieren (P.S.: Auch wenn man meinen könnte, dass die Diskussion jetzt so langsam in einen Streit übergeht, möchte ich hier nochmals feststellen ... die ist KEIN STREIT ! Ich habe persönlich absolut nichts gegen Dich und will auch niemanden in keinster Weise beleidigen ! Sollte es so rüberkommen, entschuldige ich mich hiermit vorab ! Ich will lediglich nur meine Meinung als Laie äussern ! .... daher nachfolgend eine (für mich) SEHR WICHTIGE Frage an Dich:

Bist Du Rechtsanwalt ? ....bzw. welche (möglicherweise beruflichen?) Qualifikationen befähigen Dich zu diesen Aussagen ?

Eine Antwort hierzu würde mir sehr weiterhelfen. Denn wenn Deine Antworten auch wiederum nur Deine persönliche Meinung darstellen oder auf "Hörensagen" oder "Im-Internet-Lesen" (wo ja auch viel Unwahres von vermeintlichen Experten geschrieben wird und man immer sehr vorsichtig sein muss!) beruht, dann weiss eigentlich keiner von uns Beiden, was denn nun wirklich Sache ist !

Ciao

Zitat:

Original geschrieben von kandesbunzler


Bist Du Rechtsanwalt ? ....oder auf welche (möglicherweise beruflichen?) Qualifikationen befähigen Dich zu diesen Aussagen ?

nö..bin kein ra.....

meine freunde sagen zwar ich hätte staatsanwalt werden sollen, aber ich habe eine chemisch-technische berufslaufbahn eingeschlagen und war lange zeit in einer firma im qualitätsmanagement tätig wo ich u.a. prüfvorschriften für diverse zwecke nach din iso 9001 erstellt habe.....nebenbei hab ich mir verkehrsrecht und zulassungsrichtlinien mehr oder weniger zum hobbie gemacht, und guten kontakt zu einigen tüv-ing.....

und es ist nunmal in deutschland so, das unwissenheit nicht vor strafe schützt....und das was ich weiter oben zum thema tüv zitiert habe, das er nichtmal eine "garantie" für seine arbeit übernimmt ist nunmal tatsache..und wo keinerlei garantie besteht, kann auch niemand (in form des prüfers) haftbar gemacht werden.....diese "sonderform" trifft aber ertaunlicherweise nur im bereich kfz zu! in anderen bereichen die der tüv betreut, kann derjenige der seinen stempel unter die formulare macht auch für fehler rechtlich belangt werden...

das ist allerdings richtig.

wennd er tüver en guten tag hatte und dir z.b. en 89db lauten aspuff einträgt, obwohl du nur 82db fahren darfst (es gilt NUR der wert der im FZ-schein steht, NIX ANDERES)  dann ist das zwar eingetragen, aber is nichma das papier wert, da is die bildzeitung ne bessere alternative.

nur wenn es den zu dem zeitpunkt der eintragung verbindlichen vorschriften entspricht und auch so geprüft wurde, DANN ist es zu dem zeitpun kt der eintragung legal. und wenn man sein gewinde hinterher tiefer schraubt, ist einzig und allein der halter und der führer des PKW verantworlich, und niemand anders.

der tüv haftet nich, er bescheinigt dir mit der eintragung lediglich, das zum zeitpunkt wo du bei ihm warst alles seine richtigkeit (oder auch nicht 😉) hat, mehr nicht.

trotzdem könnte sich der TE mal melden, weil das interessiert mich jetz.
es gitb z.b. keine vorgabe wie tief ein FZ. sein muss, ausser lichtaustrittskanten, kennzeichenhöhen und reflektrorenhöhen etc. muss es lediglich verlehrsicher sein.

der spass mit den 8cm holzlatten etc. ist völlig ILLEGAL seitens der polizei. es gibt so ein gesetz nicht, nur eine empfehlung. 😉

und hier noch ein bisschen was zu lesen....

die kernaussagen zitiere ich einfach mal:

Zitat:

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH verletzt der Sachverständige indes keine ihm gegenüber einem späteren Erwerber des Fahrzeugs obliegende Amtspflicht, wenn er fahrlässig Mängel übersieht oder unrichtige technische Angaben in dem Brief als richtig bescheinigt und der Erwerber dadurch einen Vermögensschaden erleidet; denn die Bescheinigung dient nicht dazu, allgemeinem rechtsgeschäftlichen Verkehr das Vertrauen auf die Richtigkeit der Beschreibung in dem Brief zu schützen und dem Erwerber eine eigene Prüfung des fahrtechnischen Zustands des Fahrzeugs abzunehmen (vgl. schon BGH-Urteil vom 11. Juli 1955 – Az.: III ZR 178/53). In der neuen Entscheidung aus dem Jahre 2004 hat der BGH nun festgestellt, dass dies selbst dann gelte, wenn nicht nur einzelne Mängel bestehen, sondern die generelle Benutzbarkeit des Fahrzeugs in Frage steht.

und genau das mit dem wertgutachten trifft nämlich auch für eintragungen zu.....womit wir dann wieder bei dem punkt angelangt wären, das einzigst und alleine der faherer (bzw. halter) für den regelkonformen zustand seines fahrzeuges verantwortlich ist, aber diesen zustand nunmal nicht mit einem "stempel" bescheinigen darf, da er dazu keinerlei befähigung hat...

Zitat:

Original geschrieben von timmyclk


WURDE VON DER POLIZEI ANGEHALTEN UND WURDE WIE EIN VERBRECHER DARGESTELLT DAS MEIN AUTO ZU TIEF WÄRE OBWOHL ALLES VOR 6 JAHREN EINGETRAGENWURDE VON MERCEDES

Hallo zusammen,also ich bin jetzt echt nicht der Fachmann,habe aber auch so meine Erfahrungen mit den Herrn Tüvlern bzw.Polizeibeamten was legale bzw. in anführungsstrichen "illegale" An oder Umbauten angeht und muß einigen meiner Vorredner recht geben in der Hinsicht das immer der Halter für einen ordnungsgemäßen Zusatand nach StVzO zuständig ist.Das ist Fakt!

Dann gibts da noch die Geschichte....ob richtig oder nicht ,zulässig oder nicht,legal oder nicht, liegt im ermessen des Prüfers bzw. Beamten.

Mal ganz davon abgesehen,das zwar der Tüv oder andere solcher Prüfstellen vom Staat vorgeschrieben bekommen auf was besonderes Augenmerk gelegt werden solle,ist der Tüv ein e.V. (eingetragener Verein)

Ironie an. also quasi Erster FC PillePalle e.V.

Ironie aus.

Ich habe schon z.B. Rad-Reifenkombinationen eingetragen bekommen,die waren sowas von offensichtlich "illegal",ganz zu schweigen von einem Motor inkl. Abgasanlage die es so in diesem Auto nie gegeben hat,über selbstgebaute Blattfedern
-Aufhängungen bis hin zu fast nicht mehr fahrbar (weil so tief) gekürzten Fahrwerksfedern.
Also einerseits tragen Sie´s Dir ein und drei Straßen weiter steht ne Fahrzeugkontrolle und die schicken Dich mit ner Mängelliste wieder zum Tüv......?????
Hääääääääääää.....wie geht sowas????
Klarer Fall von sich selbst blockierender und den Autofahrern schadenden Bürokratie in unserem Land.
Die andere Seite ist die ,das ich,aber das nur mal so am Rande, neulich ungefähr 20 Meter vor einem Bahnübergang auf einer 4 spurigen Hauptverkehrsstraße so einer flachen Flunder fast hinten drauf geknallt wäre weil die Herrn Coolman´s sich bei erlaubten 60 KmH die Hintern an den Schienen aufgerissen hätten würden Sie nicht eben besagte 20 Meter vorher voll in die Eisen gestiegen sein. Mein erster Gedanke war........A......ch!!!! gehts noch ???? Hauptsache linke Spur ,Musik voll auf und sich denken.........ahh was interessieren mich schon die hinter mir!
Ich will damit sagen,das ich schon sehr gut verstehen kann das sich so mancher sein Auto tiefer legen will,(ich würds nicht mehr machen...........isch hab Rücken😁)aber wenn ich dann sehe was so alles eingetragen wird.......................naja ob das alles so "legal" ist

Ach ja noch was,hab ich bei Wikipedia gefunden

"Der Name TÜV ist eine Abkürzung für Technischer Überwachungs-Verein. Sie kennzeichnet eingetragene Vereine, die technische Sicherheitskontrollen, insbesondere auch solche die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind, auf privatwirtschaftlicher Basis durchführen. "

So und bevor sich irgendjemand auf den Schlips getreten fühlt , kann ich nur sagen....immer schön durch die Hose atmen und Bewertungsdaumen nutzen,ach ja bevor ichs vergesse,ich lebe trotzdem gerne in unserem Deutschland.

In diesem Sinne einen schönen Sonntag Abend 😁

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