ALLES EINGETRAGEN UND DIE POLIZEI ZWEIFELT TROTZDEM DRAN
WURDE VON DER POLIZEI ANGEHALTEN UND WURDE WIE EIN VERBRECHER DARGESTELLT DAS MEIN AUTO ZU TIEF WÄRE OBWOHL ALLES VOR 6 JAHREN EINGETRAGENWURDE VON MERCEDES
Beste Antwort im Thema
Zitat:
WAS KANN MAN DA MACHEN
Erst mal aufhören zu schreien! Großschrift bedeutet schreien und ist negativ belegt. Genauso wie das Nichtbeachten von Satzzeichen. Wenige werden sich Mühe machen, auf deine Fragen einzugehen, wenn du dir keine Mühe gibst, oder? 😉
Bitte erkläre etwas genauer, was passiert ist, was bemängelt wurde, stelle mal ein paar Bilder bitte ein usw. Ich denke du weißt genau, was angesagt ist, nicht wahr?
49 Antworten
ganz ehrlich ich bin gerade auf die autobahn drauf paar meter gefahren und sofort angehalten nach 200 meter am anfang hiess es allgemeine vekehrskontrollle haben alles kontrolliert konnten es nicht glauben das alles ordnungsgemäss eingetragen wurde musste audfahrt raus anschliessend wieder ne kontrolle dann die anzeige weil angeblich beim einlenken reifen kotflügel nicht sogrosser abstand ist
Zitat:
Original geschrieben von timmyclk
ganz ehrlich ich bin gerade auf die autobahn drauf paar meter gefahren und sofort angehalten nach 200 meter am anfang hiess es allgemeine vekehrskontrollle haben alles kontrolliert konnten es nicht glauben das alles ordnungsgemäss eingetragen wurde musste audfahrt raus anschliessend wieder ne kontrolle dann die anzeige weil angeblich beim einlenken reifen kotflügel nicht sogrosser abstand ist
UPP maln paar Fotos von der Kiste
So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört! Da bekomm ich nicht mal mehr nen kleinen Finger dazwischen und das ist ok so! Wenn da nix schleift ist das alles ok.
Also bei mir ist das auch so, geht nicht mal mehr ein Finger! Polizei hat noch nie was gesagt...
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Zitat:
Ach ja noch was,hab ich bei Wikipedia gefunden
"Der Name TÜV ist eine Abkürzung für Technischer Überwachungs-Verein. Sie kennzeichnet eingetragene Vereine, die technische Sicherheitskontrollen, insbesondere auch solche die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind, auf privatwirtschaftlicher Basis durchführen. "
Bei den Technischen Überwachungsvereinen handelt es sich um Beliehene, die im staatlichen Auftrag ihre Dienste anbieten.
Sie handeln sowohl öffentlich-rechtlich (= Verwaltungsrecht) als auch privatrechtlich (= Zivilrecht).
Nicht alles, was bei Wikipedia steht, muss stimmen oder vollständig sein!
Zitat:
Original geschrieben von Nadare
Bei den Technischen Überwachungsvereinen handelt es sich um Beliehene, die im staatlichen Auftrag ihre Dienste anbieten.Zitat:
Ach ja noch was,hab ich bei Wikipedia gefunden
"Der Name TÜV ist eine Abkürzung für Technischer Überwachungs-Verein. Sie kennzeichnet eingetragene Vereine, die technische Sicherheitskontrollen, insbesondere auch solche die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind, auf privatwirtschaftlicher Basis durchführen. "
Sie handeln sowohl öffentlich-rechtlich (= Verwaltungsrecht) als auch privatrechtlich (= Zivilrecht).Nicht alles, was bei Wikipedia steht, muss stimmen oder vollständig sein!
Da gebe ich Nadare recht...
Dann kann wirklich JEDER nen neuen Eintrag machen oder Sachen abändern
Hallo,
habe gestern versucht meine Spurverbreiterung beim TÜV Rheinland
in Düsseldorf eintragen zu lassen. Habe eine ET von 35 und 20mm Distanzscheiben
auf jeder Seite einbauen lassen.
Der TÜV meinte dann, daß von H&R diese Kombination (8Jx18" 225/40) nur ab 20mm ET geprüft ist. Ich bin aber auf 15 mm gekommen.(Et35-20mm Distanzscheiben=15mm).
Er hat sich geweigert dies einzutragen.
Eine Stunde später ist mein Reifenhersteller der die Spurverbreiterung eingebaut hat,
zum TÜV nach Düsseldorf Garath gefahren und plötzlich war es o.k.
Für mich ist das reine willkühr!!
Gehört vielleicht nicht ganz zum Thema, aber ich wollte nur mal sagen, daß beim TÜV mit zweierlei Maß gemessen wird.
Habe noich eine Frage: Habe mir H&R Federn 40mm einbauen lassen. Geben die noch nach mit der Zeit, und wenn wie viel ca.
Danke für Eure Antwort
Mfg Wally
Dann gebe ich auch einmal eine Geschichte aus der Vergangenheit zum besten:
Ein Freund hat sich bei Mantzel in Oberhausen einen Motor umbauen lassen:
2,3 l, ca. 190 PS.
An einem Samstag, ca. 14 Uhr wollten wir das Auto abholen. Leider hatten sie die Eintragung vergessen.
Es dauerte etwas über eine halbe Stunde, da kam der Mantzel-Mitarbieter dann mit der Eintragung:
2,2 l, 149 PS (es war noch die Zeit der leistungsbezogenen Versicherungsprämien, höchste Klasse ab 150 PS).
Zusätzlich war eine Spolierstoßstange eingetragen, in deren Protokoll stand, dass sie nur mit dem Serienfahrwerk montiert sein darf. Das Fahrzeug war mind. 50 mm tiefer als die Serie.
Damals hatte kein TÜV bis 14 Uhr geöffnet - wer will da noch der Ordnungsbehörde das Recht nehmen, Eintragungen anzuzweifeln?
Und wenn wir in den rechtlichen Bereich gehen wollen, könnte man folgendermaßen (stark vereinfacht) argumentieren:
Bei der Eintragung durch den TÜV handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Wenn dieser unter einem besonders schweren Fehler leidet, ist er Nichtig, ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. Hier gilt m.W. die Evidenztheorie. Somit wäre die Eintragung unwirksam.
Widerspricht die Eintragung der StVZO, so ist er rechtswidrig. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann zurückgenommen werden. Das ist doch das, was die Verwaltungsbehörde in diesen Fällen der "Nichtanerkennung" der Eintragungen im Endeffekt macht, oder?
Möglicherweise hat hier jemand fundiertere Kenntnisse des Verwaltungsrechts als ich? Dann bitte korrigieren.
Zitat:
Original geschrieben von timmyclk
WURDE VON DER POLIZEI ANGEHALTEN UND WURDE WIE EIN VERBRECHER DARGESTELLT DAS MEIN AUTO ZU TIEF WÄRE OBWOHL ALLES VOR 6 JAHREN EINGETRAGENWURDE VON MERCEDES
Sorry timmyclk.. aber irgendwie glaub ich dir nicht.... Ehrlich gesagt glaub ich dir nichtmal das du nen CLK hast....
Keine Ahnung wieso... Hab ich halt so im Urin 😁
Ich werde mich bei dir entschuldigen wenn du ein Foto von deinem ULTRA KRASSEN CLK 430 LORINSER KOMPRESSOR mit 250 KW (wie von dir angegeben) uploadest.
Zitat:
Original geschrieben von timmyclk
KEIN PROBLEM GLAUBE MIR NUR EINS MEINEN KANN DEINER NICHTMITHALTEN
hmmm
biste dir denn sicher das.... deinen kann meiner nichtmithalten? 😁 😁 😁
habe nix gegen Tipp- Sprach- oder Deutschfehler. Aber im Zusammenhang in so nem ASI-Satz musste es einfach raus.
Zitat:
Original geschrieben von erkan67laz
Aber im Zusammenhang in so nem ASI-Satz musste es einfach raus.
jo...und das seine FESTSTELLTASTE klemmt hat er wohl immernochnicht gemerkt....
LOL was ist denn hier los...Also
1.Ich halte recht wenig vom CLK(allgemein)
2.Timmy, dein CLK ist meiner Meinung nach nicht so Tief...bist du dir Sicher , dass die Bullerei dich angehalten hat weil er "Zu Tief" ist, oder weil dein Fahrstil zu Hektisch war?!
3.Schleift er in den Kurven irgendwo oder setzt er auf????
Mfg, Nice!
Der ADAC Rechtsschutz ist doch ned so teuer.
Abschließen und nächstes mal wenn die Grünen kommen, freundlich lächeln und alles einfach regeln lassen 😁