Alleiniges Fahren ab 17

Hallo Forum,
mein Sohn ist 17 Jahre und im Besitz einer Ausnahmegenehmigung, die ihm erlaubt im Beisein meiner Frau und mir ein Auto zu bewegen. Jetzt hat er eine Ausbildung angetreten, die für ihn Pendelzeiten mit öffentlichem Nahverkehr von etwas mehr als 3h täglich bedeuten (hin und rück). Unsere Idee war, mit einer weiteren Ausnahmegenehmigung, ihm das alleinige Fahren genau dieser Fahrstrecke (Wohnung-Arbeitsstelle) zu ermöglichen. Dieses Vorhaben wurde in Form eines Bescheides vom Landesverwaltungsamt angelehnt. Es liegt wohl kein Härtefall vor.

Meine Frage: Gibt es im Forum Erfahrungen, ob ein Widerspruch über das Verwaltungsgericht Aussichten auf Erfolg hat?

Die Ablehnung stützt sich auf die Argumentation, dass mein Sohn mit dem Moped plus öffentlichen Nahverkehr durchaus in der Lage ist, den Weg zur Arbeit zu absolvieren. Dabei berechnet der Sachbearbeiter lediglich die Fahrzeiten. Er lässt Wartezeiten komplett außer acht. Somit kommt er am Ende natürlich auf andere Zeiten (142 min). Für uns bedeutet, dass Pendelzeiten die Zeiten der einzelnen Fahrten plus dazugehöriger Warte- und Wegezeiten beinhalten. Also komplett vom Verlassen der Haustür bis zum Betreten der Arbeitsstätte und wieder zurück.

Vielleicht hat hier jemand eine Idee. Ich wäre dankbar.

MfG chrplo

Beste Antwort im Thema

Vermutlich wird ein Verwaltungsverfahren länger dauern als die Zeit bis zum 18ten Geburtstag.

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Vielen Dank für alle Tipps.

Wir hatten natürlich auch im Blick, dass er die Strecke mit seiner S51 fährt. Meiner eigenen Erfahrung nach, muss man früher oder später damit rechnen, dass die Kiste z.B. bei Regen stehen bleibt. Wäre ungünstig, weil er zu einer genauen Zeit am Korb für die Fahrt untertage sein muss. Extra ne 80er kaufen fällt aus. Und dann der Winter... Als Vater habe ich einfach Bauchschmerzen bei bestimmten Bedingungen. Wahrscheinlich bin ich da etwas weich... Fakt ist, dass ich selbst mit drei Hosen und vier Jacken gekleidet übers Land fuhr. Unterschied: ich musste nur zur Schule, da durfte ich auch mal später kommen ;-)

Nur noch 5 Monate.

Schönes Wochenende!

"80er kaufen"?
Hat er denn den nun den A1 Führerschein oder "nur" den BF 17?

Hallo chrplo
Was sagt eigentlich dein Sohn zu deiner Helicoptertätigkeit? Er ist doch alt genug um sich um dieses kleine Problem selbst zu kümmern. Eine Simson hat er auch. Du wirfst immer mehr Fragezeichen auf.
„ Wenn nur der Winter nicht wäre“. Was soll das? Der diesjährige Winter ist ausgefallen und in Fünf Monaten wird Sohnemann 18.
Gibt es vielleicht die Möglichkeit einer Fahrgemeinschaft? Um welche Entfernung sprechen wir eigentlich?

Gruß

Helicopter...aja. Du bist genau im Bilde.

Er hat mit 15 Jahren den AM-Führerschein gemacht...mit 17 den Autoführerschein. Damit er sich ALLEIN fortbewegen kann. Und er ist alt genug? Mit 18 ist er alt genug. Noch dürfen wir als sorgeberechtigte Eltern alles unterschreiben (ja, auch Anträg). Und ja, er möchte Auto fahren, genau wie mit dem Moped. Und wenn du dir mal die Zeit nimmst sorgfältig zu lesen, wirst du vielleicht erkennen, dass die Beantragung im Juli 2019 auf den Weg gebracht wurde und jetzt die Ablehnung kam UND ich hier lediglich wissen wollte, ob jemand ne Idee hat oder ob es noch andere Möglichkeiten gibt...

35km.

Gruß aus dem Heli!

Zitat:

@wpp07 schrieb am 16. Februar 2020 um 07:10:26 Uhr:


Hallo chrplo
Was sagt eigentlich dein Sohn zu deiner Helicoptertätigkeit? Er ist doch alt genug um sich um dieses kleine Problem selbst zu kümmern. Eine Simson hat er auch. Du wirfst immer mehr Fragezeichen auf.
„ Wenn nur der Winter nicht wäre“. Was soll das? Der diesjährige Winter ist ausgefallen und in Fünf Monaten wird Sohnemann 18.
Gibt es vielleicht die Möglichkeit einer Fahrgemeinschaft? Um welche Entfernung sprechen wir eigentlich?

Gruß

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Zitat:

Und ja, er möchte Auto fahren, genau wie mit dem Moped.

Kann er doch, wenn er 18 ist. Wie (fast) alle anderen Jugendlichen auch, die gerne Autofahren wollen.

Abgesehen davon sind 35km jetzt keine wirklich große Entfernung.

Das Landesverwaltungsamt hat vollkommen korrekt entschieden und dabei auch keinen Spielraum.

Bei der Einführung des Führerscheins mit 17 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen und wurden die zuständigen Behörden angewiesen, dass diese Regelung keineswegs dazu führen soll, den vollen Führerscheinerwerb mit 18 aufzuweichen.

Ausnahmen darf es nur in begründeten Fällen geben. Solche Gründe können nicht konstruiert werden, sondern müssen nachprüfbar sein und nachgeprüft werden. Dabei geht es meist um Schicksalsschläge oder außergewöhnliche Talente von internationalem Rang.

Zudem wird in solchen Fällen meist zusätzlich eine MPU gefordert um die körperliche und geistige Reife für so eine Verantwortung nachzuweisen.

Der Weg zur Schule, zur Arbeit und zum Beruf ist ausdrücklich kein Ausnahmegrund, sondern gehört zu den abzulehnenden Bequemlichkeitsgründen.

Ich kann nur sagen, dass mein Neffe in einer sehr ähnlichen Situation wie der Sohn des TEs war und er hat die Ausnahmegenehmigung bekommen, unter 18 Jahre den Arbeitsweg hin und zurück mit dem eigenen PKW ohne Begleitperson fahren zu dürfen. Das Ganze natürlich ohne, dass er zur MPU musste.

Ein Jugendlicher kann nur dann Verantwortung zeigen, wenn man ihm es auch ermöglicht diese zu zeigen, man ihm also vertraut. Auf dieser Basis werden Jugendliche verantwortungsvolle Menschen.

Traut man ihnen hingegen nichts zu, so macht ein Jugendlicher nicht selten vorher nicht Erlaubtes, wenn man ihn rechtlich nichts mehr sagen kann oder sie lassen sich bereits vorher nichts mehr sagen. Nicht selten sind es dann diese Jugendliche, die den Mist bauen und (wenn überhaupt) erst durch ihre Fehler lernen Verantwortung zu übernehmen. Fehler die dann auch schon mal böse Konsequenzen haben können.

Gruß

Uwe

Man muss hier natürlich auch immer differenzieren, jeder Jeck ist anders. Aber im Grunde hast du Recht.

Ist halt wichtig, dass Erziehung vorher im Kindesalter auch wirklich stattfindet, und der oder die Jugendliche nicht an den falschen Freundeskreis gerät.

Zitat:

Ein Jugendlicher kann nur dann Verantwortung zeigen, wenn man ihm es auch ermöglicht diese zu zeigen, man ihm also vertraut. Auf dieser Basis werden Jugendliche verantwortungsvolle Menschen.

Es spricht ja nichts dagegen, dass der Jugendliche sein Verantwortungsbewußtsein zweigt, sobald er mit 18 alleine Auto fahren darf.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. Februar 2020 um 19:24:00 Uhr:


Es spricht ja nichts dagegen, dass der Jugendliche sein Verantwortungsbewußtsein zweigt, sobald er mit 18 alleine Auto fahren darf.

…und was spricht dagegen, es ihm vorher zu zeigen? Mit 17 darf er allein nur zur Arbeitsstelle und zurückfahren (falls behördlich genehmigt). Es gibt keine anderen Jugendliche, die mit im Auto sitzen und denen er sich beweisen muss oder die ihn anstacheln. Das sind also optimale Voraussetzungen, dass er lernt verantwortungsvoll zu fahren. Anders, wenn er 18 ist, denn dann fährt er auch mit anderen Jugendlichen und die Versuchung ist deutlich größer, die Sau rauszulassen. Erst, wenn die Kinder 18 sind, ihnen zu versuchen, Verantwortungsbewusstsein beizubringen, ist oft zu spät.

Gerade im Winter ist es auch nicht ganz unkritisch, mit einem Zweirad bei möglicher Glätte jeden Tag 38 km hin uns später wieder zurückzufahren. Besser ist es da mit dem Auto.

Nun, jetzt kommt wieder das Argument, wir mussten das auch und der heutigen Jugend tut das auch ganz gut. Ein Argument, dass ich nur bedingt nachvollziehen kann. Es gab auch Zeiten, da musste man seinen Popo aus dem Fenster oder sonst wohin halten, um sich zu erleichtern. Ihr, die immer argumentiert, da mussten wir auch durch, wollt ihr wirklich auf das Wasserklo verzichten.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. Februar 2020 um 07:44:19 Uhr:


Ein Jugendlicher kann nur dann Verantwortung zeigen, wenn man ihm es auch ermöglicht diese zu zeigen, man ihm also vertraut. Auf dieser Basis werden Jugendliche verantwortungsvolle Menschen.

Da magst du wohl recht haben, aber das ist ein Totschlag Argument, weil dann kommt die Frage auf, warum erst mit 17 und nicht schon mit 16 usw.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. Februar 2020 um 23:03:21 Uhr:


…und was spricht dagegen, es ihm vorher zu zeigen? Mit 17 darf er allein nur zur Arbeitsstelle und zurückfahren (falls behördlich genehmigt). Es gibt keine anderen Jugendliche, die mit im Auto sitzen und denen er sich beweisen muss oder die ihn anstacheln. Das sind also optimale Voraussetzungen, dass er lernt verantwortungsvoll zu fahren. Anders, wenn er 18 ist, denn dann fährt er auch mit anderen Jugendlichen und die Versuchung ist deutlich größer, die Sau rauszulassen. Erst, wenn die Kinder 18 sind, ihnen zu versuchen, Verantwortungsbewusstsein beizubringen, ist oft zu spät.

Widerspricht das nicht oben zitiertem Absatz? Während er mit 17 nur eingeschränkt fahren darf, man ihm also nicht ganz vertraut, darf er mit 18 voller Vertrauen das machen was er möchte mit dem Auto.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. Februar 2020 um 23:03:21 Uhr:


Anders, wenn er 18 ist, denn dann fährt er auch mit anderen Jugendlichen und die Versuchung ist deutlich größer, die Sau rauszulassen. Erst, wenn die Kinder 18 sind, ihnen zu versuchen, Verantwortungsbewusstsein beizubringen, ist oft zu spät.

Du gibt's also zu Missraten zu sein oder durftest du auch schon mit 17 fahren? 😉

DB NG-80,
sorry, aber dein letzter Beitrag ist für den Popo.

Es gibt gesetzliche Regelungen und zu einem verantwortungsbewussten Handeln gehört natürlich auch diese zu beachten. Somit stellt ein generelles Autofahren mit 17 überhaupt keine Option dar.

Gesetzlich konforme Optionen sind, begleitetes Fahren mit 17 und in Ausnahmefällen mit 17 festgelegte Strecken zu fahren. Nur hier kann man seinen Kindern einen Vertrauensvorschuss geben.

Wenn ich es recht in Erinnerung habe, wurde auch mit dem begleitenden Fahren gute Erfahrungen gemacht. Ähnlich sehe ich es, wenn man in einem Sonderfall es einem Jugendlichen ermöglicht, eine einzelne feste Strecke zu fahren, wie z.B. den täglichen Arbeitsweg.

Gruß

Uwe

Wäre ich der Sachbearbeiter hätte er mit 17 allein fahren dürfen... Es gibt genug Jugendliche die mehr Verstand haben als mancher 20 bis 50 jähriger.

Das begleitete Fahren mit 17 ist eine Ausnahme von der Regel. Das Fahren mit 17 ohne Begleitung ist eine Ausnahme von der Ausnahme. Daher wird das zu recht restriktiv gehandhabt. Ob diese Ausnahme-Ausnahme in unserem Fall nun gerechtfertigt gewesen wäre, kann man schwer sagen. Da müssen schon sehr erhebliche Umstände vorliegen. Denn was wäre denn, wenn es das begleitete Fahren mit 17 gar nicht gäbe? Da müsste der junge Mann dann auch ohne Auto zur Ausbildungsstelle gelangen. Nur dass es mit dem Auto viel bequemer und schneller geht, wird als Argument nicht reichen. Wie ist er denn dort hingekommen als er noch gar nicht Auto fahren durfte?

Grüße vom Ostelch

Ostelch bringt es auf den Punkt.
Und so ein Trara wegen 5 Monaten 🙄

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