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Alleiniges Fahren ab 17

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 9:29

Hallo Forum,

mein Sohn ist 17 Jahre und im Besitz einer Ausnahmegenehmigung, die ihm erlaubt im Beisein meiner Frau und mir ein Auto zu bewegen. Jetzt hat er eine Ausbildung angetreten, die für ihn Pendelzeiten mit öffentlichem Nahverkehr von etwas mehr als 3h täglich bedeuten (hin und rück). Unsere Idee war, mit einer weiteren Ausnahmegenehmigung, ihm das alleinige Fahren genau dieser Fahrstrecke (Wohnung-Arbeitsstelle) zu ermöglichen. Dieses Vorhaben wurde in Form eines Bescheides vom Landesverwaltungsamt angelehnt. Es liegt wohl kein Härtefall vor.

Meine Frage: Gibt es im Forum Erfahrungen, ob ein Widerspruch über das Verwaltungsgericht Aussichten auf Erfolg hat?

Die Ablehnung stützt sich auf die Argumentation, dass mein Sohn mit dem Moped plus öffentlichen Nahverkehr durchaus in der Lage ist, den Weg zur Arbeit zu absolvieren. Dabei berechnet der Sachbearbeiter lediglich die Fahrzeiten. Er lässt Wartezeiten komplett außer acht. Somit kommt er am Ende natürlich auf andere Zeiten (142 min). Für uns bedeutet, dass Pendelzeiten die Zeiten der einzelnen Fahrten plus dazugehöriger Warte- und Wegezeiten beinhalten. Also komplett vom Verlassen der Haustür bis zum Betreten der Arbeitsstätte und wieder zurück.

Vielleicht hat hier jemand eine Idee. Ich wäre dankbar.

MfG chrplo

Beste Antwort im Thema

Vermutlich wird ein Verwaltungsverfahren länger dauern als die Zeit bis zum 18ten Geburtstag.

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Bei dem (begleitenden) Fahren mit 17 geht es nicht darum, wer dafür ist und warum es möglich sein muss sondern wie man das auch anders regeln kann.

Verstehe den Grund des Sachbearbeiters und versuche bessere Erklärungen dazu.

Und mit Bus und Moped kenne ich das auch noch....

am 14. Februar 2020 um 11:04

Oder eine eigene, kleine Bude anmieten.

Über 2 Stunden ist schon heftig.

Wie lang ist denn der Weg mit dem Auto? Um Mal eine Relation zu bekommen.

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sind übrigens kostenfrei.

Einfach Klage erheben

Vermutlich wird ein Verwaltungsverfahren länger dauern als die Zeit bis zum 18ten Geburtstag.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 14. Februar 2020 um 12:48:23 Uhr:

Vermutlich wird ein Verwaltungsverfahren länger dauern als die Zeit bis zum 18ten Geburtstag.

Ich hatte mal eine Auszubildende, die musste morgens von ihrem Heimatort, ein kleines Dorf im Nachbarlandkreis, darüber hinaus anderes Bundesland, zum Arbeitsplatz, Kleinstadt. Die musste dann mit dem Bus aus ihrem Dorf in die Kreisstadt, dann mit dem Zug in "unsere" Kreisstadt, dann mit dem nächsten Zug in die Kleinstadt des Arbeitsortes und dann noch irgendwie die drei Kilometer vom Bahnhof zur Firma.

Die hat mit Anfang 17 den Antrag auf den Führerschein per Sondergenehmigung gestellt (damals gab es noch kein begleitetes Fahren), bis zu ihrem 18. Geburtstag war darüber noch nicht entschieden. Dann hatte sich das auch erledigt...

Kannst dein Glück natürlich versuchen. Aber ich vermute, dass das nichts wird. Vor knapp über 15 Jahren (ja ich weiß, ist schon bissl her) da musste ich täglich von HH nach Mölln und zurück zur Schule pendeln. Der Hinweg Tür-Tür waren schon 1 1/2 Stunden. Der Rückweg war dann leider 2-3 Stunden je nachdem ob wir die Bahn in Mölln erwischt haben oder nicht. Da hieß es nach Schulschluss die Beine in die Hand nehmen und wie die Verrückten zum Bahnhof rennen für ca 1,5km.

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 13:16

Klar...ist natürlich auch eine Option. Nur für die paar Monate für uns als Lösung recht kostenintensiv. Möbel etc.

 

Zitat:

@CH76 schrieb am 14. Februar 2020 um 12:04:10 Uhr:

Oder eine eigene, kleine Bude anmieten.

Zitat:

@chrplo schrieb am 14. Februar 2020 um 14:16:55 Uhr:

Klar...ist natürlich auch eine Option. Nur für die paar Monate für uns als Lösung recht kostenintensiv. Möbel etc.

Zitat:

@chrplo schrieb am 14. Februar 2020 um 14:16:55 Uhr:

Zitat:

@CH76 schrieb am 14. Februar 2020 um 12:04:10 Uhr:

Oder eine eigene, kleine Bude anmieten.

Möbliertes Monteurszimmer!?

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 13:29

Mit dem Auto ist die einfache Strecke ca. 35min...deshalb für uns als Option naheliegend.

Zum Vergleich dazu mit Moped plus Bus/Bahn: 1,5h. Arbeitsbeginn übrigens 5.30-6.30Uhr je nach Schicht.

Wir wohnen in einem kleinen Dorf auf dem Land. Strukturschwach, möchte man es mit den Worten in den Gesetzestexten beschreiben.

Ich fand unsere Argumente nachvollziehbar. Vom Landesverwaltungsamt kam oft das Wort "zumutbar"...was für mich unfassbar ist, genau wie die Bearbeitungszeit.

Den Antrag haben wir 07/2019 gestellt. Am 13.02.2020 kam jetzt die Ablehnung. Unfassbar lang. Mir geht es jetzt irgendwie auch ums Prinzip. Ich weiß, dass mein Sohn in 5 Monaten 18 wird...da wird vor Gericht nicht mehr viel passieren.

Klage gegen den Bescheid an Verwaltungsgericht sind definitiv KOSTENLOS?

Grüße.

 

Zitat:

@Qnkel schrieb am 14. Februar 2020 um 12:14:50 Uhr:

Über 2 Stunden ist schon heftig.

Wie lang ist denn der Weg mit dem Auto? Um Mal eine Relation zu bekommen.

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sind übrigens kostenfrei.

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 13:33

Wow...was ein Pensum damals. Mein Sohn übt seinen Wunschberuf aus. Untertage. Wir bekommen das irgendwie hin. Noch 5 Monate bis zum 18. Geburtstag. Es ist einfach nur schade, dass wir auf diesem Weg keine Lösung finden werden.

Alles Gute!

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 14. Februar 2020 um 13:53:05 Uhr:

Kannst dein Glück natürlich versuchen. Aber ich vermute, dass das nichts wird. Vor knapp über 15 Jahren (ja ich weiß, ist schon bissl her) da musste ich täglich von HH nach Mölln und zurück zur Schule pendeln. Der Hinweg Tür-Tür waren schon 1 1/2 Stunden. Der Rückweg war dann leider 2-3 Stunden je nachdem ob wir die Bahn in Mölln erwischt haben oder nicht. Da hieß es nach Schulschluss die Beine in die Hand nehmen und wie die Verrückten zum Bahnhof rennen für ca 1,5km.

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 13:41

So ungefähr ist es bei meinem Sohn. Was mich an dieser Stelle stört, dass es 17jährige gibt, die diese Ausnahmegenehmigung bekommen haben. Wir konnten sogar auf einen anderen Fall im Nachbarort verweisen...hat keine Rolle gespielt, weil Sachbearbeiter xy den Vorgang nicht bearbeitet hat. Mir ist hier einfach zu viel Spielraum für Entscheidungen.

Dank dir!

 

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Februar 2020 um 13:28:10 Uhr:

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 14. Februar 2020 um 12:48:23 Uhr:

Vermutlich wird ein Verwaltungsverfahren länger dauern als die Zeit bis zum 18ten Geburtstag.

Ich hatte mal eine Auszubildende, die musste morgens von ihrem Heimatort, ein kleines Dorf im Nachbarlandkreis, darüber hinaus anderes Bundesland, zum Arbeitsplatz, Kleinstadt. Die musste dann mit dem Bus aus ihrem Dorf in die Kreisstadt, dann mit dem Zug in "unsere" Kreisstadt, dann mit dem nächsten Zug in die Kleinstadt des Arbeitsortes und dann noch irgendwie die drei Kilometer vom Bahnhof zur Firma.

Die hat mit Anfang 17 den Antrag auf den Führerschein per Sondergenehmigung gestellt (damals gab es noch kein begleitetes Fahren), bis zu ihrem 18. Geburtstag war darüber noch nicht entschieden. Dann hatte sich das auch erledigt...

warum nicht komplett mit mopped???

mit 17 darf er doch schon 80iger fahren? ok damals war das so, heute schon 125er?

muss er halt bis zum 18. mal in den sauren apfel beissen.

bin damals auch jeden tag 40km mit der 80ger zur ausbildung geeiert

Ich wäre für unbegleitetes Fahren ab 15.

Die Kids machen derart Stress bei den Alten, da ist das die Enzig wahre Lösung.

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