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Alleiniges Fahren ab 17

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 9:29

Hallo Forum,

mein Sohn ist 17 Jahre und im Besitz einer Ausnahmegenehmigung, die ihm erlaubt im Beisein meiner Frau und mir ein Auto zu bewegen. Jetzt hat er eine Ausbildung angetreten, die für ihn Pendelzeiten mit öffentlichem Nahverkehr von etwas mehr als 3h täglich bedeuten (hin und rück). Unsere Idee war, mit einer weiteren Ausnahmegenehmigung, ihm das alleinige Fahren genau dieser Fahrstrecke (Wohnung-Arbeitsstelle) zu ermöglichen. Dieses Vorhaben wurde in Form eines Bescheides vom Landesverwaltungsamt angelehnt. Es liegt wohl kein Härtefall vor.

Meine Frage: Gibt es im Forum Erfahrungen, ob ein Widerspruch über das Verwaltungsgericht Aussichten auf Erfolg hat?

Die Ablehnung stützt sich auf die Argumentation, dass mein Sohn mit dem Moped plus öffentlichen Nahverkehr durchaus in der Lage ist, den Weg zur Arbeit zu absolvieren. Dabei berechnet der Sachbearbeiter lediglich die Fahrzeiten. Er lässt Wartezeiten komplett außer acht. Somit kommt er am Ende natürlich auf andere Zeiten (142 min). Für uns bedeutet, dass Pendelzeiten die Zeiten der einzelnen Fahrten plus dazugehöriger Warte- und Wegezeiten beinhalten. Also komplett vom Verlassen der Haustür bis zum Betreten der Arbeitsstätte und wieder zurück.

Vielleicht hat hier jemand eine Idee. Ich wäre dankbar.

MfG chrplo

Beste Antwort im Thema

Vermutlich wird ein Verwaltungsverfahren länger dauern als die Zeit bis zum 18ten Geburtstag.

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am 20. Februar 2020 um 6:59

Du bist doch auf 16 1/2 eingegangen und bei 16 1/2 ging es um Österreich.

Es war eine Reaktion auf die Bemerkung von euro5diesel. Allerdings ist das Fahren in Begleitung mit 16 1/2 in Österreich Teil der Ausbildung, bei uns ist das Fahren in Begleitung ab 17 erst nach der Fahrprüfung möglich. Ich glaube nicht, dass man in Österreich mit Sondergenehmigung vor dem 17 Lebensjahr ohne Begleitung fahren darf, denn dann dürfte man schon vor der Fahrprüfung, die man erst mit 17 machen kann, alleine fahren.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@euro5diesel schrieb am 19. Februar 2020 um 09:17:35 Uhr:

hier bei uns in ö. darf man mit 16 1/2 begleitet und ab 17 alleine fahren. da gäbs das problem nicht, ... dafür andere

Das gemeinste ist, dass offenbar L17 auch in D gilt - also mit 17 ohne Begleitung frei herumfahren. https://www.oesterreich.gv.at/.../Seite.0401101.html

:rolleyes: Gäbe es ein Schluppfloch, wie der Sohn vom TE den L17 aus Ö bekäme?

Jetzt wissen wir auch um den Unterschied in D und Ö Bescheid.

Danke!

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 20. Februar 2020 um 08:07:56 Uhr:

 

Das gemeinste ist, dass offenbar L17 auch in D gilt - also mit 17 ohne Begleitung frei herumfahren. https://www.oesterreich.gv.at/.../Seite.0401101.html

:rolleyes: Gäbe es ein Schluppfloch, wie der Sohn vom TE den L17 aus Ö bekäme?

Nein. Es sei denn, er wäre mit 15 nach Österreich gezogen und hätte seine Ausbildung "L17“ dort absolviert.

Im Gegenzug darf aber ein deutscher" BL17"-Fahrer auch in Österreich begleitet fahren. Das ist nicht in allen EU-Ländern so. Das ist also nicht gemein, sondern nett. ;)

 

Grüße vom Ostelch

am 20. Februar 2020 um 10:26

@Ostelch +1 - danke für die aufklärung evtl. war mein thread etwas missverständlich

dass man schon mit 15 1/2 zum fahren beginnen kann ist mir auch neu - trotzdem ich österreicher bin *schäm*

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