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Alleiniges Fahren ab 17

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 9:29

Hallo Forum,

mein Sohn ist 17 Jahre und im Besitz einer Ausnahmegenehmigung, die ihm erlaubt im Beisein meiner Frau und mir ein Auto zu bewegen. Jetzt hat er eine Ausbildung angetreten, die für ihn Pendelzeiten mit öffentlichem Nahverkehr von etwas mehr als 3h täglich bedeuten (hin und rück). Unsere Idee war, mit einer weiteren Ausnahmegenehmigung, ihm das alleinige Fahren genau dieser Fahrstrecke (Wohnung-Arbeitsstelle) zu ermöglichen. Dieses Vorhaben wurde in Form eines Bescheides vom Landesverwaltungsamt angelehnt. Es liegt wohl kein Härtefall vor.

Meine Frage: Gibt es im Forum Erfahrungen, ob ein Widerspruch über das Verwaltungsgericht Aussichten auf Erfolg hat?

Die Ablehnung stützt sich auf die Argumentation, dass mein Sohn mit dem Moped plus öffentlichen Nahverkehr durchaus in der Lage ist, den Weg zur Arbeit zu absolvieren. Dabei berechnet der Sachbearbeiter lediglich die Fahrzeiten. Er lässt Wartezeiten komplett außer acht. Somit kommt er am Ende natürlich auf andere Zeiten (142 min). Für uns bedeutet, dass Pendelzeiten die Zeiten der einzelnen Fahrten plus dazugehöriger Warte- und Wegezeiten beinhalten. Also komplett vom Verlassen der Haustür bis zum Betreten der Arbeitsstätte und wieder zurück.

Vielleicht hat hier jemand eine Idee. Ich wäre dankbar.

MfG chrplo

Beste Antwort im Thema

Vermutlich wird ein Verwaltungsverfahren länger dauern als die Zeit bis zum 18ten Geburtstag.

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1,5 Stunden Anfahrt ist jetzt nichts, was andere Pendler nicht täglich auch durchleben und Moped wär auch ne gute Möglichkeit.

Kann da den Sachbearbeiter verstehen, das ist kein Härtefall.

Andere mögen das vielleicht durchgehen lassen, aber man kann nicht immer Glück haben im Leben.

Wenn er mitm Moped fährt ist ja zu der frühen Stunde nichtmal Berufsverkehr, also total entspannt.

Zitat:

@chrplo schrieb am 14. Februar 2020 um 14:33:53 Uhr:

Wow...was ein Pensum damals. Mein Sohn übt seinen Wunschberuf aus. Untertage. Wir bekommen das irgendwie hin. Noch 5 Monate bis zum 18. Geburtstag. Es ist einfach nur schade, dass wir auf diesem Weg keine Lösung finden werden.

Alles Gute!

Zitat:

@chrplo schrieb am 14. Februar 2020 um 14:33:53 Uhr:

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 14. Februar 2020 um 13:53:05 Uhr:

Kannst dein Glück natürlich versuchen. Aber ich vermute, dass das nichts wird. Vor knapp über 15 Jahren (ja ich weiß, ist schon bissl her) da musste ich täglich von HH nach Mölln und zurück zur Schule pendeln. Der Hinweg Tür-Tür waren schon 1 1/2 Stunden. Der Rückweg war dann leider 2-3 Stunden je nachdem ob wir die Bahn in Mölln erwischt haben oder nicht. Da hieß es nach Schulschluss die Beine in die Hand nehmen und wie die Verrückten zum Bahnhof rennen für ca 1,5km.

Schade ist es wirklich, stimmt schon. Besonders nach deiner Nennung eines genehmigten Beispieles aus dem Nachbarort. Der Spielraum je nach Sachbearbeiter geht mir auch schon lange gegen den Strich!

Wäre es eine Entscheidung mit der alle leben müssten - okay, Shit happens. Aber nicht nach gut dünken der Sachbearbeiter...

Bis Ihr vor`m Richter steht ist der Junge 19. Im Betrieb einen Aushang machen, vielleicht hat jemand für die paar Monate ein möbliertes Zimmer....

oder kann ihn mitnehmen

Noch besser wäre ein funktionierender ÖPNV, der ist ja abseits der Städte nicht vorhanden.

er hat ja B, ist da denn auch schon L mit drin beim begleiteten fahren?

Wenn JA, Traktor kaufen und der Sohn kann Wetter unabhängig zur Arbeit fahren. Ansonsten gibt es doch noch den Elenator!

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 14. Februar 2020 um 14:51:48 Uhr:

warum nicht komplett mit mopped???

mit 17 darf er doch schon 80iger fahren? ok damals war das so, heute schon 125er?

muss er halt bis zum 18. mal in den sauren apfel beissen.

bin damals auch jeden tag 40km mit der 80ger zur ausbildung geeiert

Ja, und dein Oppa ist ohne Schuhe 10km durch den Schnee zur Schule gewatschelt. Meine Güte, was sollen diese unsinnigen Vergleiche mit den alten Zeiten? Interessiert keine Sau.

Tja dann muss er wohl 3h mit Bus Bahn fahren

am 15. Februar 2020 um 0:32

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Februar 2020 um 23:54:50 Uhr:

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 14. Februar 2020 um 14:51:48 Uhr:

warum nicht komplett mit mopped???

mit 17 darf er doch schon 80iger fahren? ok damals war das so, heute schon 125er?

muss er halt bis zum 18. mal in den sauren apfel beissen.

bin damals auch jeden tag 40km mit der 80ger zur ausbildung geeiert

Ja, und dein Oppa ist ohne Schuhe 10km durch den Schnee zur Schule gewatschelt. Meine Güte, was sollen diese unsinnigen Vergleiche mit den alten Zeiten? Interessiert keine Sau.

Das Leben ist kein Wunschkonzert und in Deutschland darf man halt erst ab 18 alleine fahren. Das ist nicht erst seit 2019 so und man kann sich rechtzeitig darauf einstellen.

Mal verliert man, mal gewinnen die Anderen.

am 15. Februar 2020 um 7:03

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 14. Februar 2020 um 17:35:17 Uhr:

Ansonsten gibt es doch noch den Elenator!

Viel zu teuer und für die paar Monate. Da ist ja ein Hotelzimmer günstiger.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 14. Februar 2020 um 14:51:48 Uhr:

warum nicht komplett mit mopped???

mit 17 darf er doch schon 80iger fahren? ok damals war das so, heute schon 125er?

muss er halt bis zum 18. mal in den sauren apfel beissen.

bin damals auch jeden tag 40km mit der 80ger zur ausbildung geeiert

Genauso seh ichs auch. Bin von 16-18 mit der 80er gefahren, bei Wind und Wetter, und bin überall hingekommen. War sogar in Paris damit, das waren Zeiten...

Was wollt ihr dauernd mit der 80er?

Der TE bzw.Sohn hat ganz offensichtlich keinen A1 Führerschein, dieser ist im B FS bek.nicht enthalten, somit nur AM und muss sich mit lahmen 45 kmh auf Landstraßen beschränken.

Oder er kauft eine alte teure Simson und kann zumindest mit 60 Sachen tuckern.

am 15. Februar 2020 um 15:04

Zitat:

und muss sich mit lahmen 45 kmh auf Landstraßen beschränken.

Und wäre damit immer noch schneller als mit Bus und Bahn. Problem gelöst.

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