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Alleine fahren vor dem 18 Geburtstag?

Themenstarteram 9. April 2014 um 17:50

Servus com,

mein Vater hat mir gerade von einem Unfall erzählt , wo ein mädchen das ein paar Tage vor dem 18 Geburtstag alleine gefahren ist und gegen einen baum gefahren ist ( leicht ).

Dann meinte der Vater von ihr zu meinem Vater das man einen Antrag stellen kann das man 1 Monat vor dem 18 Geburtstag, mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten , alleine auto fahren darf.

 

! ES GEHT UM KEINEN STRECKENFÜHRERSCHEIN !

(Geschichte unwichtig , will nur wissen ob es so einen derartigen Antrag wirklich gibt)

MFG

&' DANKE!

Beste Antwort im Thema

Nein, dabei handelt es sich um eine Urban Legend.

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Nein, dabei handelt es sich um eine Urban Legend.

Einen Antrag kann man natürlich stellen. Aber Der wird dann entweder gleich abgelehnt oder so lange geprüft bis die Person 18 ist und sich der Fall auch ohne Entscheidung erledigt hat. :D Vermutlich wollte das Papilein gegenüber deinem Vater vertuschen das das gnädige Prinzeschen ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Achte mal darauf ob das Mädel die nächsten Monate fährt oder den ÖPNV nutzt. Ohne Unfall wäre es im Rahmen des Möglichen das auf ein Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis verzichtet wird, aber mit Unfall ist ein Entzug plus mindestens 6 Monate Sperre eher wahrscheinlich.

Auch wer nur begleitet fahren darf ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Wer dennoch fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür gibt es ein Bußgeld und das BF wird widerrufen.

Sondergenehmigungen vorab allein zu fahren gibt es, aber nur nach strenger Prüfung für zwingende Anforderungen.

am 10. April 2014 um 8:20

Den einen Monat kann man halt wirklich auch einfach mal noch warten... ;) Oder einfach mit einem Erwachsenen auf dem Beifahrersitz noch ein bisschen fahren üben... ;)

am 10. April 2014 um 8:58

Woher holt man sich solch ein Wissen? :confused::eek: Einen Mont vorher, auf Antrag....was soll der Quatsch?

 

Kinder, Kinder.....und solche Leute haben selbst eine Fahrerlaubnis! Mich wundert nix mehr....:cool:

am 10. April 2014 um 11:29

Könnte es sich hier um eine Geschichte aus dem Össiland handeln? Dann würde das auch einiges an Ungereimtheiten erklären wie z.B. SERVUS ... :D

Vllt. verwechselt damit, das man die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. machen darf?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Könnte es sich hier um eine Geschichte aus dem Össiland handeln? Dann würde das auch einiges an Ungereimtheiten erklären wie z.B. SERVUS ... :D

Könnte, muss aber nicht, da "Servus" ein völlig gebräuchlicher Gruß aus der bairischen Sprache (nicht zu verwechseln mit dem bayerischen Dialekt!!!!) ist und auch beispielsweise in (Ober-)Bayern zum Standard gehört.

am 14. April 2014 um 18:14

Pardon, ich sehe wenig Heimatfilme in denen oft ein Süddeutscher Dialekt üblich ist , lebe in NRW und fahre im Urlaub eher gehen Norden, wo eher das MOIN gebräuchlich ist. Man sehe mir deshalb nach, dass ich nicht über jegliche Grußformen in deutschen Landen unterrichtet bin.

am 16. April 2014 um 3:44

Servus!

Da Bayern das wichtigste Bundesland Deutschlands ist, sollten allen Deutschen die Grußformen "Servus", "Hobe d´Ehre", "Pfiat di" und "Griaß di, Zipfeklatscher!" geläufig sein.

Pfiat´s eich!

M. D.

am 16. April 2014 um 12:45

Hast recht!!!! Nur, wenn wir in NRW euch den Strom abstellen seht ihr schwarz .............. :D Ach so, ja, seht ihr eh :D:D:D:D:D:D:D dann auch "für ti" ... (ich übe noch :D :rolleyes:)

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Hast recht!!!! Nur, wenn wir in NRW euch den Strom abstellen seht ihr schwarz .............. :D Ach so, ja, seht ihr eh :D:D:D:D:D:D:D dann auch "für ti" ... (ich übe noch :D :rolleyes:)

Das mit dem "schwarz" sehen wird schon besser. Die haben bei uns in der Gegend bei der letzten Komunalwahl doch einen schönen Dämpfer bekommen: :D

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Servus!

Da Bayern das wichtigste Bundesland Deutschlands ist, sollten allen Deutschen die Grußformen "Servus", "Hobe d´Ehre", "Pfiat di" und "Griaß di, Zipfeklatscher!" geläufig sein.

Pfiat´s eich!

M. D.

Und wenn es mal klemmt, dann ist ein herzliches "Zefix" auch gern gehört...:D

am 16. April 2014 um 16:17

Jo mei ... wir kommen vom Thema ab :D

Wobei die Frage des TE immer noch nicht richtig geklärt ist, oder? Soweit mir bekannt ist, kannst du bereits einen Monat vor dem 18. Geburtstag die Lizenz haben, darfst aber trotzdem erst fahren, wenn du 18 bist.

D.h. fahren kann ich auch schon vor dem 18 Geburtstag. Nur, erwischen lassen darf man sich nicht und wenn dann noch gar ein Unfall gebaut würde, wars das mit der Lizenz.

Statt dessen würde ich auf einem Verkehrsübungsplatz üben. Das ist Stressfreier als im realen Verkehrsgeschehen und bringt schon mal ein wenig den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug was man später fahren wird.

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