Alle unschuldig?
Ist es Euch schonmal aufgefallen? Hier sind alle unschuldig! Egal, wer repressive Erfahrungen macht - alle unschuldig! Sind wir denn als Polizei (oder Kommune) so doof, dass wir stets und ständig nur unschuldige Bürger verfolgen? Ich zweifle an meinem Job! Hilfe!
128 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
@Danielw29: Deutschland ist NICHT das einzige Land in dem beim Lasern kein Foto erstellt wird.
wobei man zusätzlich noch das stichwort "halterhaftung" ins spiel werfen sollte sowie die "geringfügig" höheren strafsätze....
dass deutschland ein bußgeldparadies ist, haben viele anscheinend noch nicht kapiert!
und eben selbigen haben "wir" es zu verdanken, dass die bußgeldsätze immer mehr angehoben werden!
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Ferner meine ich, dass es keinesfalls "Sozialschmarotzertum" ist, wenn man sich gegen überflüssige, nicht nachvollziehbare Regelungen wehrt oder gar hinwegsetzt. Ersteres ist ein Grundrecht, letzteres oftmals harmlos.
In welchem Artikel des GG soll dieses Recht verbrieft sein bzw. aus welchem Kommentar zum GG hergeleitet? Ich konnte da nichts Konkretes finden.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Zudem sollte die Polizeiführung nicht vergessen, dass ihr Verein für und nicht gegen die Bürger da ist. Über völlig uninteressante Verkehrsdelikte Bürger zu kriminalisieren ist jedenfalls der falsche Weg. Auch wenn die Kassen leer sind.
Ich glaube wenn du dein Kind morgens zur Schule schickst, bist du froh darüber, dass vor der Schule, wo 30 erlaubt ist, auch geblitzt wird 😉
Für Bonn kann ich das nur für die Polizeit (Mitte) sagen das ging nach Bekanntwerden auch durch die Presse.... es gibt aber noch andere Beispiele - Bonn ist halt das was mir als letztes in Erinnerung ist.
Es ist tatsächlich in in den Dienstanweisungen der Polizei mit Zahl festgeschrieben - zwar nur Empfehlung nur eine konkrete Zahl als "Empfehlung" ist etwas widersinning - dann hätte man schreiben sollen soviel wie sinnvoll o.ä.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind zum Großteil sicher sinnvoll nur manche auch nicht. Schilder werden gerne aufgebaut aber seltenst abgebaut - auch wenn sich die Bedingungen z.B. erneuerte verbreiterte Strassen, weniger Verkehr dank Umgehungsstrassen etc inzwischen geändert haben.
Verkehrsschilder werden meist bei der Strassenplanung einmal angefasst und ganz selten verändert, höchstens an Unfallschwerpunkten - aber eine Revision bestehender findet meines Wissens nie automatisch sondern höchstens auf Antrag statt - und auch nur wenn der nicht in der "Ablage" Schredder landet 😁
Dazu kommt dass kommunale Beschilderung i.d.R auch extern vergeben wird (z.B. gibt es in Karlsruhe ein Unternehmen, das dies für einen Grossteil von D übernimmt) - somit auch in grossen Städten das Wissen bereits ausgelagert ist - und vor Ort keiner mehr wirklich planen kann/will.
Würde man vor Schulen etc blitzen, dagegen kann ja wirklich niemand was sagen - nur ist das ja doch eher selten der Fall - vielleicht fahre ich auch zu gesittet in der Stadt, so dass ich da nie in den Genuss ein Fotos gekommen bin - mich hat es bisher nur ausserhalb erwischt oder auf den Stadtautobahnen (3 oder mehrspurig ohne Gehwege)
Dass man dort wo viele Kinder und Fahrräder unterwegs sind kontrollieren soll und muss fände ich begrüßenswert - nur scheinen mir diese Stellen nicht die Planvorgaben des Haushaltsetats zu erfüllen....
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Sinnvoll wäre es wirklich gefährlich Vergehen wie Trunkenheitsfahrten oder bei einer Gefährdung anderer die Strafen deutlich erhöht - wenn jetzt jemand nachts um 3 auf einer leeren Autobahn zu schnell ist sehe ich weniger Bedarf für eine Erhöhung.
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Zitat:
Original geschrieben von DanielW29
Nun ja viele Städte haben selbst für Polizisten Zielvorgaben für Knöllchen und zwar in den Dienstanweisungen
Das ist die größte aller schwachsinnigen Aussagen, die hier bei MT jemals gemacht wurden. Polizei ist Ländersache. Somit kann keine Stadt irgendwelche Quoten ausgeben. Das wäre höchtsgradig verfassungswidrig. Und keine Polizeibehörde würde sich an solchen Unfug halten. Soviel zum Thema "Ungesindes Halbwissen, Stammtischgerede und "ich will auch mal was sagen!""
In den Staaten ist Polizei u.a. Kommunenangelegenheit. In Deustchland undenkbar. Und das ist gut so. Ich habe in 25 Dienstjahren (im mittleren und gehobenen Dienst) bei vielen Dienststellen gearbeitet. Und nirgends gab es eine "Quotenvorgabe".
Wenn irgendwo eine Geschwindigkeit auf z.Bsp. 50 km/h beschränkt ist, dann auch 24 Stunden am Tag. Und nicht weil es dunkel ist, darf man dann 70 km/h fahren.
Liebe Leute: wer dann des nachts mit 70 km/h gemessen wird, der muss auch zahlen. Das ist genau das, was ich mit diesem Thread sagen wollte.
Das Erstellen der Ge- und Verbotszeichen ist im Übrigen auch nicht Aufgabe der Polizei......also, hängt nicht immer alles an der Polizei auf. Macht euch über die Rechte in einer Demokratie schlau. Und dann wendet euch mit Kritik (sie sollte sehr wohl durchdacht und konstruktiv sein) an die richtigen Stellen.........da wirst du geholfen!!!!
Tja nur du zeigst hier dein gar nicht Wissen
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,4300109,00.html
Bonn speziell
http://www.4.am/.../...rger_sind_keine_Untertanen%22_200602221973.html
http://www.bankkaufmann.com/...ler-und150-Polizisten-unter-Quotendruck
Die Realität ist nunmal eine andere
Zitat
"In Bonn forderte ein Inspektionsleiter seine Beamten sogar per schriftlicher Dienstanweisung auf, pro Jahr und pro Kopf mindestens 100 Bußgelder einzutreiben."
Was ist daran bitte nicht zu verstehen?
@Magirus:
Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland derzeit nur bei Parkverstößen. Aber diese Halterhaftung bedeutet auch nicht, dass der Halter das zu entrichtende Bußgeld bezahlen muss. Vielmehr ist er in der Pflicht, die durch das Verfahren entstandenen Kosten zu begleichen. Zumindest ist das mein letzter Stand der Dinge; auch wenn ein anderes Verfahren derzeit angedacht wird
Danke Winjen, wirklich sehr gut erklärt!
Wie man hier im Fred merkt wird Ordnungsamt, Polizei, Zoll und Bundespolizei in einen Topf geworfen, ohne sich mal zu informieren wer für was zuständig ist. Selbst die Unterscheidung zwischen Executive, Legislative und Judikative wird hier mal scön verwischt... Zur Not einfach mal Wikipedia anwerfen, da bekommt zumindest ein paar rudimentäre Informationen. Ansonsten gilt hier Dieter Nuhr!
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
Ich glaube wenn du dein Kind morgens zur Schule schickst, bist du froh darüber, dass vor der Schule, wo 30 erlaubt ist, auch geblitzt wird 😉Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Zudem sollte die Polizeiführung nicht vergessen, dass ihr Verein für und nicht gegen die Bürger da ist. Über völlig uninteressante Verkehrsdelikte Bürger zu kriminalisieren ist jedenfalls der falsche Weg. Auch wenn die Kassen leer sind.
Aber da blitzt ja keiner! Zumindest nicht bei uns! Da wird auf einer 4-spurigen Anbaufreien Bundesstraße, also mit Auf- und Abfahrten und Beschleunigungsstreifen die zulässige Geschwindigkeit von 70 auf 50 herabgesetzt, kein Fußgänger kein Radfahrer, die werden auf eigenen Wegen geführt,.... und mindestens 2* im Monat geblitzt, bringt halt am meisten Geld in die Kasse. 😠
Vor Schulen oder Kindergärten habe ich hier noch nie einen Blitzer gesehen, bringt wohl nicht genug, da halten sich wohl zu viele an die 30 km/h. 🙂
AchSo, ich habe derzeit auch Punkte, 3 Stück. die haben auf meinem Weg zur Arbeit außerorts an einem Golfplatz die Geschwindigkeit von 100 auf 60 km/h herabgesetzt. Da ich da täglich langfahre habe ich Schilder irgendwie nicht realisiert und bin dort eben geblitzt worden. Die Neuaufstellung wurde halt gleich genutzt. Sonst halte ich mich aber strikt, max 10 km/h drüber, an die Limits, da ich der Meinung bin, nur so die Blitzer ärgern zu können.
Das Tempolimit wird übrigens mit Lärmschutz begründet, vermutlich ist es den reichen Schnöseln wohl zu laut beim Golfen, wohnen tut da keiner. Aber der Leiter der Verkehrsaufsicht ist auch Golfer....... Nachtigall ick hör´di trapsen.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,4300109,00.html
Diese Seite kann mein PC nicht finden. Aber ob ich einer Zeitung glauben schenken soll, oder meinen Studieninhalten und meinem verfassugnsrechtlichen Verständnis. Dass eine Kommune Vorgaben für die Verkehrsüberwachungsstatistik der Polizei macht, ist absolut unmöglich. Ohne Ausnahme. Wobeo Polizei nicht immer Polizei ist. Ein polizeiliches Führungszeugnis gibt es nicht bei der Polizei, sondern bei der Kommune. Und das Schild in jeder Garage "Rauchen polizelich verboten!" hat auch nichts mit Polizei zu tun. Hier geht es um die Ordnungsbehörde der jeweiligen Kommune.
Zitat:
Original geschrieben von DanielW29
Tja nur du zeigst hier dein gar nicht Wissenhttp://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,4300109,00.html
Bonn speziell
http://www.4.am/.../...rger_sind_keine_Untertanen%22_200602221973.htmlDie Realität ist nunmal eine andere Geh mal Zeitung lesen 😁
Die Polizeiinspektion Bonn ist KEINE untergeordnete Stelle der Stadt Bonn, vielmehr ist die übergeordnete Behörde das Polizeipräsidium und dann das Innenministerium von NRW. Das hat absolut nichts mit der kommunalen Verwaltung zu tun, du schreibst hier halbwissen und Stammtischparolen und greifst dann andere an? Vielleicht informierst du dich wirklich mal über die Grundlagen des deutschen Systems!
@Winjen: ich kenne den ZDF-Bericht, da ging es um eine Dienstanweisung der übergeordneten Stelle an die Landespolizei. Hatte nichts mit der Kommune Bonn an sich zu tun.
Ich habe mein "Führungszeugnis" bei der Kommune beantragt und es dann von der Bundesanwaltschaft aus Karlsruhe bekommen...
Vielleicht solltest du mal lesen
Der Dienstellenleiter der Polizei Bonn gibt diese Dienstanweisungen raus, und diese liegen sogar schriftlich vor.
Das hat nichts mit dem Land zu tun sondern NUR mit den Inspektionen vor Ort - denn oh grauss wenn man sich nur minimalst mit dem Polizeirecht beschäftigt diese dürfen selbst Dienstanweisungen erstellen.
Mein lieber Daniel,
lies doch die Artikel! da steht, dass ein Inspektionsleiter (Bea. h.D.) diese Dienstanweisung erlassen hat. In Gottes Namen; das kann er tun. Aber das hat nichts mit der Stadt zu tun. Und wenn es in unserem schöne Staate noch solch hinterbänklerische PI-Leiter gibt, dann Prost Mahzeit. Ich kann nur für Niedersachsen sprechen. Wenn hier jemand das in derart täte, dann würde man ihm dem "Peterle-Prinzip" unterwerfen: "Wegbefördern bis zur Inkompetenz!" Es gibt Verkehrsüberwachungserlasse (den Unterschied zwischen Verfügung und Erlass erkläre ich jetzt nur beiläufig), die bindend sind. Ich würde jedem PI-Leiter diesen, vom Ministerium ergangenen Erlass umd die Ohren hauen. Dann kann er mit seiner Verfügung einen Spaziergang machen
Zitat:
Original geschrieben von DanielW29
enn oh grauss wenn man sich nur minimalst mit dem Polizeirecht beschäftigt diese dürfen selbst Dienstanweisungen erstellen.
Nur so nebenbei......das hat übrigens rein gar nichts mit Polizeirecht zu tun. Polizeirecht gibt es im allgemeinen und besonderen Teil. Und dabei handelt es sich ausschließlich um Gefahrenabwehrrecht (mit -der besondere Teil- z. Bsp. Versammlungs-, Waffenrecht, u.a.).
Das, was Du hier meinst, ist Verwaltungsrecht